Vielen Dank, Herr Präsident. - Genau auf Ihren letzten Satz zielt meine Frage, Frau Ministerin: Was tun Sie, um Eltern zu befähigen, ihren Kindern die Schulbrote mitzugeben? Welche Möglichkeiten der Einflussnahme gibt es?
Liebe Frau Schier, wenn Sie an die Schulen gehen - zu Elternabenden, Einschulungsabenden oder Ähnlichem -, werden Sie erfahren, dass die Schulleiter und Lehrer sich sehr intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen; denn die Eltern erreiche ich natürlich nur auf der schulischen Ebene. Insofern muss ich Möglichkeiten finden, die Eltern anzusprechen, und sie dort abholen, wo sie tatsächlich stehen. Das tun die Lehrer sehr verantwortungsvoll.
Ich kennen viele Schulen, in denen Projekte organisiert werden, in denen unter anderem im Rahmen von Tafelprojekten miteinander gekocht wird und Grundkenntnisse vermittelt wer
den - Projekte von Krankenkassen und Ähnliches. Insofern denke ich auch nicht, dass es zielführend ist, wenn ich als Ministerin einen Brief an alle Eltern des Landes schreibe, sie mögen ihren Kindern Frühstück in die Schule mitgeben.
Frau Alter sagte es bereits: Ich gehe davon aus, dass die überwältigende Mehrheit der Eltern in unserem Land sich sehr verantwortlich und fürsorglich um ihre Kinder kümmert. Die Eltern, die dazu nicht in der Lage sind, muss ich mit Formen erreichen, die dafür geeignet sind. Das ist der Schule vor Ort sehr bewusst, wobei sie auch unterstützt werden muss. - Danke.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Kircheis stellt die Frage 1293 (Abrechnung unserer Förderprojekte in der EUROREGION Spree-Neiße-Bober durch die ILB).
Auf dem außerordentlichen Sporttag des Stadtsportbundes Cottbus am 26. März 2013 erklärte der Geschäftsführer des Sportbundes Cottbus, dass sich sowohl der Stadtsportbund als auch sein Mitgliedsverband, der Reiterverein Sielow e. V., gezwungen sehen, über Jahre gewachsene Kooperationsprojekte mit polnischen Partnern in diesem Jahr einzustellen. Der Grund hierfür seien bewilligte und nachgewiesene, aber durch die ILB noch nicht abgerechnete Fördermittel der Euroregion SpreeNeiße-Bober. Der ausstehende Betrag belaufe sich für den Stadtsportbund auf nunmehr 36 000 Euro und für den Mitgliedsverband auf über 19 900 Euro. Zum Teil müssten die seit mehreren Jahren ausstehenden Mittel am Kreditmarkt zwischenfinanziert werden.
Ich frage daher die Landesregierung: Was unternimmt sie, um eine zeitnahe Mittelausreichung an die betroffenen Zuwendungsempfänger zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, wir hatten im Landtag bereits mehrfach die Gelegenheit, nicht nur über Spree-Neiße-Bober, sondern auch über die Auszahlungsmodalitäten in anderen Euroregionen zu sprechen. Lassen Sie mich zunächst auf den von Ihnen konkret angesprochenen Fall eingehen und anschließend noch einige grundsätzliche Anmerkungen ausführen.
Unmittelbar nach dem Programmstart waren wegen der Häufung der vorgelegten Berichte der Projektträger Verzögerungen bei der sogenannten Artikel-16-Prüfung durch die ILB aufgetreten. Seit 2011 wurde aber in der ILB in Abstimmung mit dem MWE bereits ein Gesamtpaket diverser Maßnahmen durchgesetzt, sodass das gegenwärtige Prüfsystem zum Teil bereits reformiert ist. Im Mai 2011 hat die Europäische Kommission
Dennoch kommt es bei einzelnen Berichtsprüfungen durch die ILB immer wieder zu Verzögerungen - auch in dem von Ihnen genannten Fall. Nach den uns vorliegenden Informationen erklären sich diese Verzögerungen unter anderem dadurch, dass es durch eine intensive Nachfrage notwendig gewesen ist, Informationen zu dem Vorhaben und den Abrechnungsmodalitäten neu zu erfragen. Inzwischen wurden die Berichte der Euroregion Spree-Neiße-Bober mit der Abrechnung beider Projekte am 31.01.2013 und 27.03.2013 zertifiziert und der Euroregion zur Vorlage an die polnischen Verwaltungsstellen zugestellt, sodass ich davon ausgehe, dass dieser Fall zufriedenstellend gelöst werden kann, weil hier eine Abrechnung erfolgt ist.
Frau Kircheis, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, dabei auf ein grundlegendes Problem aufmerksam zu machen: In der Strukturfondsperiode 2006/2007 ist die Entscheidung getroffen worden, derartige Projekte nicht mehr vorzufinanzieren. Der Hintergrund ist, dass wir es bei einem sehr komplizierten Verfahren der Abrechnung und der Kontrolle zum Teil mit sehr langen Laufzeiten und Verzögerungen zu tun haben. Wir sind bei der Vorbereitung der neuen Strukturfondsperiode ab 2014 gegenwärtig in Gesprächen, diese Praxis zu ändern, um sicherzustellen, dass die dringend notwendige Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Kooperation durch Verbände dann auch tatsächlich erfolgen kann. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen; wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren, wenn wir hier zu einer möglichen Lösung gekommen sind.
Meine Damen und Herren, ich gestatte mir, die Gelegenheit zu nutzen, auf einen zweiten Punkt einzugehen: Auch aus den Euroregionen erreichen uns Anfragen vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union Straßenbaumittel in Höhe von 136 Millionen Euro wieder freigegeben hat und ob das nicht zusätzliche Mittel sind. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Das sind keine zusätzlichen Mittel, sondern Zahlungen für bereits getätigte Ausgaben des Landes Brandenburg, die jetzt durch die EU ersetzt werden und deswegen keine neuen finanziellen Möglichkeiten für den Straßenbau - auch nicht in der grenzüberschreitenden Kooperation - darstellen. Die Ursache dafür ist, dass in dieser Strukturfondsperiode der Zahlungsmodus umgestellt wurde. Das Land Brandenburg gibt die Vorleistung, und erst nach Abrechnung der Projekte und Vorhaben und der Prüfung zahlt die EU die Mittel hier aus - das ist in diesem Sachverhalt der Fall. Offensichtlich hatte sich der Eindruck verfestigt, dass uns zusätzliches Geld für diesen Bereich zur Verfügung gestellt wurde. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1294 (Bundesratsinitia- tive zur öffentlich geförderten Beschäftigung), die der Abgeordnete Dr. Bernig stellt.
Am 23. November 2012 brachten die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Antrag zur Neugestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung in den Bundesrat ein. In dessen Sitzung am 14.12.2012 fand der Entschließungsantrag jedoch keine Mehrheit und wurde somit nicht gefasst.
Für die Juni-Sitzung dieses Jahres plant die Hansestadt Hamburg eine erneute Initiative zu öffentlich geförderter Beschäftigung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Bernig, das kann ich Ihnen derzeit nicht sagen, weil dieser Antrag zwischen einigen Ländern - auch Brandenburg, der Hansestadt Bremen und Nordrhein-Westfalen - noch abgestimmt wird. Ich werde dem Kabinett wahrscheinlich vorschlagen, dass wir dieser Initiative beitreten, erst recht ihr zustimmen. Ob das Kabinett dann so entscheidet, kann ich jetzt nicht vorwegnehmen.
Vielen Dank. - Nach dieser knappen Antwort haben wir noch Zeit für Frage 1295 (Ausweisung des Wasserschutzgebietes Ferch-Mittelbusch), gestellt von der Abgeordneten Vogdt.
Die Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - MUGV - sowie Infrastruktur und Landwirtschaft MIL - bereiten gegenwärtig die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes in der Region Ferch-Mittelbusch vor. Für die in der Region vielfach vertretenen Obst- und Gemüsebauern ist damit eine Verschärfung der Auflagen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen verbunden, sofern sie als Altnutzer keinen Bestandsschutz genießen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 10. April 2013 teilte der Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft im MUGV mit, dass sein Fachbereich nicht in die Planungen für ein Flurneuordnungsverfahren einbezogen worden ist. Vielmehr habe das MIL nur die Abteilung Naturschutz im MUGV in die Planungen involviert. Zwar ist laut Aussage der Umweltministerin ein Gespräch mit dem MIL geplant, um künftig alle Träger öffentlicher Belange in die Planungen einzubeziehen. Die augenscheinlichen Probleme in der Kommunikation zwischen den Fachabteilungen im MUGV und dem MIL werfen jedoch Fragen auf. So zeigen die Erfahrungen, dass ein fairer Interessenausgleich zwischen Landnutzung und Naturschutz schwieriger wird, wenn nur naturschutzfachliche, nicht jedoch wasserwirtschaftliche Aspekte Eingang in die Planungen finden. Letztere sind insbesondere für den Obstund Gemüseanbau von großer Bedeutung.
Ich frage daher die Landesregierung: Aus welchem Grund hat sich das MIL bei den Vorbereitungen zur Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes Ferch-Mittelbusch lediglich an die Abteilung 4 - Naturschutz - im MUGV, nicht jedoch an die für Wasser- und Bodenschutz zuständige Abteilung 6 gewandt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Vogdt, es handelt sich um zwei Vorgänge: ein Flurneuordnungsverfahren und die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets. Die Häuser sind gegenseitig beteiligt; beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Dann besteht noch eine Chance. - Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde, ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.
Meine Damen und Herren, ich entschuldige mich für mein Zuspätkommen und eröffne den zweiten Teil der heutigen Tagung. Ich begrüße zunächst unsere Gäste, Mitglieder der Verkehrswacht Cottbus. Seien Sie herzlich willkommen! Ich wünsche Ihnen Erkenntnisgewinn bei den folgenden Debatten.
Gesetz über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Land Brandenburg (Bran- denburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz - BbgSVVollzG)
Ich eröffne die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Eichelbaum hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt wohl kaum ein Thema der deutschen Rechtspolitik, mit dem so sensibel umgegangen werden muss, das so umstritten ist wie die Sicherungsverwahrung. Es gibt bei diesem Thema in der Bevölkerung Ängste und Sorgen. Deshalb ist es wichtig, dass der Brandenburger Landtag über den richtigen Umgang mit Menschen mit extremem Gefährdungspotenzial diskutiert und heute entscheidet, ob das von der Lan
desregierung vorgelegte Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz erstens die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt und zweitens die politischen Ziele umsetzt, die mit dem Gesetz verbunden waren.
Das Ziel der CDU war und ist es, einen bestmöglichen Schutz der Allgemeinheit vor rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern zu erreichen, denn wir tragen als Gesetzgeber die Verantwortung, die Sicherheit der Menschen in Brandenburg zu gewährleisten.
Was die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes angeht, möchte ich kurz auf zwei Dinge eingehen. Der erste Grundgedanke betrifft das Abstandsgebot. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass sich die Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug unterscheiden müsse. Auf den Punkt gebracht verlangt das Abstandsgebot größtmögliche Sicherheit nach außen bei größtmöglicher Freiheit des Untergebrachten nach innen. Ich habe jedoch Zweifel, ob der Gesetzentwurf diese verfassungsrechtlichen Erfordernisse hinreichend erfüllt, denn mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte und Freiheiten der Sicherungsverwahrten übermäßig zulasten der Sicherheit ausgedehnt. Das wird von Ihnen auch so bezweckt, wie Aussagen Ihres Abteilungsleiters Manfred Koldehoff in der Anhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin belegen:
„Was die Außenorientierung während des Vollzugs angeht, begründen wir da Rechtsansprüche auf Lockerung. Wir begründen auch - das ist das Entscheidende - vier Ausführungen im Jahr, selbst für Menschen, von denen wir sagen, dass sie bei der Ausführung möglicherweise Straftaten begehen werden - das ist die Wahrheit des Gesetzes (…).“
Das heißt, Sie nehmen billigend in Kauf, dass Sicherungsverwahrte beim Ausgang Straftaten begehen. Damit gefährden Sie die Bevölkerung - und das lehnen wir entschieden ab.