Protocol of the Session on April 25, 2013

Herzlichen Glückwunsch zum 4:1 von Borussia Dortmund gegen Real Madrid!

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Politisch und bezogen auf die Energiewende - ich komme zum Thema - ist Schwarz-Gelb eher so etwas wie die Spielvereinigung Greuther Fürth, die 4:1 im eigenen Stadion verloren hat.

(Görke [DIE LINKE]: Rückwärts 68!)

Herr Domres, grundsätzlich hält die Landesregierung Gespräche zwischen den Ländern und dem Bund zu diesem wichtigen Thema der Energiepolitik für sinnvoll und dringend notwendig. Es gibt erheblichen Reformbedarf in Bezug auf das EEG. Wir brauchen weiterhin eine sichere Energieversorgung und wettbewerbsfähige Preise.

Herausgekommen bei den Gesprächen ist - leider - fast nichts. Der Bund hat einzig seinen unsäglichen Plan, die Einspeisevergütung rückwirkend zu senken, auf Druck der A-Länder aufgegeben. Dieser Plan hatte zu einer unerträglichen Verunsicherung nicht nur der Erneuerbare-Energien-Branche geführt; die Bundesregierung erschütterte damit auch generell das notwendige Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen.

Die A-Länder und das G-Land Baden-Württemberg haben vorgeschlagen, im Rahmen des EEG insgesamt rund 2 Milliarden Euro einzusparen, aber auch die Stromsteuer zu senken, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Die Bundesregierung war in den Gesprächen mit den Ländern nicht im Stande, eine abgestimmte Verhandlungsposition auf den Tisch zu legen, sondern wollte unverbindlich weitere Gespräche führen.

(Burkardt [CDU]: Ha, ha, ha!)

Mittlerweile hat der Bund eingesehen, dass das nichts bringt, und weitere Gespräche abgesagt. Das ist bedauerlich, weil die Herausforderungen bestehen bleiben. Es spricht Bände über die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, wenn sie die Gespräche jetzt einfach einstellt.

(Vereinzelt Beifall)

Was Brandenburg und die übrigen A-Länder betrifft: Wir waren zu Lösungen für eine Strompreisbremse bereit, doch die Bundesregierung eben nicht. Ich glaube, sie hat damit der Energiewende einen Bärendienst erwiesen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir sind bei der Dringlichen Anfrage 78 (Me- dienrecht), gestellt von der Abgeordneten Hackenschmidt. Bitte sehr.

Die „Lausitzer Rundschau“ hat am 23. April über einen klaren Verstoß der Brandenburger CDU gegen das Medienrecht berichtet. Laut der Berichterstattung hatte die CDU, obwohl es Parteien außerhalb von Wahlkampfzeiten untersagt ist, mehrminütige Werbespots mit ihrem Landesvorsitzenden Michael Schierack senden lassen. Auch heute gibt es dazu eine Berichterstattung.

Wie beurteilt die Landesregierung dieses fragwürdige Verhalten der Brandenburger CDU?

Auch darauf gibt der Chef der Staatskanzlei die Antwort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hackenschmidt, zunächst eine Anmerkung zur Rechtslage: Diese ist eindeutig. Politische Werbung ist laut Rundfunkstaatsvertrag verboten. Für Wahlkampfzeiten gibt es eine Ausnahme; aber auch dann werden die entsprechenden Sendezeiten zugeteilt und dürfen nicht bezahlt werden.

In dem Zeitungsartikel, den Sie zitieren, ist die Rede davon, dass im WMZ TV Senftenberg ein Werbeblock der CDU geschaltet worden sei. Beim WMZ TV Senftenberg handelt es sich um einen von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg mabb - zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter. Der Medienanstalt obliegt damit auch die Programmaufsicht; so sieht es der Medienstaatsvertrag vor.

Der Medienrat der mabb hat sich auf seiner Sitzung am 23. April mit dem in Rede stehenden Beitrag befasst. Die juristische Bewertung ist noch nicht abgeschlossen. Wird festgestellt, dass WMZ TV Senftenberg gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen hat, entscheidet die mabb zuständigkeitshalber, ob der Verstoß Folgen hat und wenn ja, welche das sind. Der Landesregierung steht keinerlei Prüfungskompetenz zu. Sie wird dazu - ähnlich wie in den Debatten der vergangenen Wochen zu dem, was beim rbb geschieht - keine eigene Meinung kundtun. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf. Frau Richstein, bitte.

Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es entgegen der Berichterstattung in der „Lausitzer Rundschau“

dem Medienrat nicht obliegt, gegenüber politischen Parteien Sanktionen auszusprechen?

Frage zwei: Ist Ihnen bekannt, dass auch andere Mitglieder des Landtags - von anderen Parteien - Beiträge über WMZ TV geschaltet haben?

Ich fange mit Ihrer zweiten Frage an: Das ist mir nicht bekannt. Ich sehe diesen Sender nicht und habe auch den in Rede stehenden Beitrag nicht gesehen.

Was die mabb betrifft: Diese Anstalt ist die zuständige Behörde für die Aufsicht über die privaten Rundfunkanstalten und wird das in ihrer Kompetenz Stehende tun oder lassen.

Vielen Dank. - Die folgenden beiden Fragen befassen sich mit den Wasser- und Bodenverbänden und werden deshalb zusammen beantwortet.

Wir beginnen mit Frage 1285 (Handlungsfähigkeit des Wasser- und Bodenverbandes Stöbber-Erpe wiederherstellen), gestellt von der Abgeordneten Lehmann. Bitte schön.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 25.01.2013 bestätigt, dass die Beitragsbescheide an die jeweiligen Mitgliedsgemeinden des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ aus den Jahren 2007 bis 2010 rechtswidrig sind, weil es zwischen dem Verbandsgebiet nach Verbandssatzung und dem der Beitragsabrechnung zugrunde liegenden Verbandsgebiet Abweichungen gibt. Die Beitragsrückforderungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden führten zur Zahlungsunfähigkeit des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“. Laut OVG-Urteil muss die Verbandsgrenze des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ durch Satzungsänderung angepasst werden, was möglicherweise Änderungen der Satzungen aller 25 Wasser- und Bodenverbände nach sich zieht.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten hat sie, die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Verbandes „Stöbber-Erpe“ zu unterstützen?

Vielen Dank. - Die Frage 1286 (Wasser- und Bodenverbände in Brandenburg) stellt der Abgeordnete Folgart.

Die Wasser- und Bodenverbände in Brandenburg sind durch mehrere Urteile - die Wirksamkeit der Beiratsbestellung, die Abgrenzung der Verbandsgebiete und der Umfang der Gewässerunterhaltung seien hier genannt - überraschend in eine Situation geraten, in der die Arbeit nicht mehr wie bisher fortgeführt werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass seitens der Landesregierung ebenso überraschend die Rahmenverträge zur Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung flächendeckend gekündigt wurden - unabhängig von den Urteilen.

Ich frage die Landesregierung: Welche kurzfristigen Maßnahmen unternimmt sie, um die Wasser- und Bodenverbände zu unterstützen und deren Arbeitsfähigkeit wieder zu gewährleisten?

Frau Ministerin Tack wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lehmann, Herr Folgart, vielen Dank für Ihre Fragen. Es geht in der Tat um zwei Urteile: Das eine ist im März vergangenen Jahres vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ergangen. Damals ist entschieden worden, dass Verbandsbeiräte nicht allein aufgrund der Regelung im Gesetz zur Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände gebildet werden können, sondern auch einer satzungsgemäßen Grundlage bedürfen. Da es an einer solchen Satzungsregelung fehlte, waren die gemeindlichen Umlagebescheide aufzuheben.

Im Januar dieses Jahres erging zu dieser Problematik das zweite Urteil, ebenfalls vom OVG Berlin-Brandenburg. Darin wird festgestellt, dass sich die Verbandsgebiete der Wasser- und Bodenverbände grundsätzlich an den Gewässereinzugsgebieten orientieren müssen. Abweichungen von den Gewässereinzugsgebieten bedürfen einer Rechtfertigung. Beitragsbescheide eines Verbandes gegenüber einer Gemeinde wurden aufgehoben, weil das Gebiet des Verbandes diesen Anforderungen nicht entsprach.

Beide Entscheidungen lösten bei allen Wasser- und Bodenverbänden im Land Handlungsbedarf aus; deshalb haben wir die Beantwortung der Fragen auch zusammengefasst.

Zu beiden Problemkreisen, zum einen die Beiräte, zum anderen die Verbandsgebiete betreffend, hat die Rechtsaufsicht - das sind wir, das Umweltministerium - Unterstützung gegeben. Wir haben die Geschäftsführertagung des Landeswasserverbandstages am 18. April genutzt, um mit den Geschäftsführern aller Boden- und Wasserverbände zu beraten. Der GEDO ist zwar nicht mehr Mitglied, war aber eingeladen worden; teilgenommen hat er dennoch nicht. Die Geschäftsführer der übrigen Verbände waren anwesend, und es wurde der Beschluss gefasst, wie folgt zu verfahren:

Das LUGV stellt die verbindliche Gewässereinzugskarte allen Verbänden gleichermaßen zur Verfügung. Die zuständigen Ansprechpartner beim LUGV sind den Verbänden gegenüber benannt worden; es gibt also eine Arbeitszuständigkeit. Bis Ende Juni dieses Jahres werden - nach Abstimmung untereinander die Verbandsgrenzen an die Einzugsgebietsgrenzen angepasst. Wenn in Ausnahmefällen von letzteren abgewichen werden soll, brauchen wir dafür die sachliche Begründung. Das ist im Urteil so festgelegt.

Wenn es erforderlich ist, werden in die Satzung eines Verbandes Heilungsvorschriften eingefügt, durch die rückwirkend eine Rechtsgrundlage für die Konstituierung der Beiräte geschaffen wird. Das Satzungsrecht wird also so gestaltet, dass die Beiräte tatsächlich auf sicherer Grundlage arbeiten können.

Die Satzungen werden dann von der Aufsichtsbehörde geprüft und zu einem Stichtag gemeinsam in Kraft gesetzt. Zur Umsetzung dieser Schritte - das Verfahren tragen also alle Bodenund Wasserverbände mit, alle haben ihm zugestimmt - werden wir am 30. April mit allen Landräten, dem Städte- und Gemeindebund, dem Landkreistag und dem Landeswasserverbandstag bei mir am Tisch die Handlungsschritte beraten, also mit den fachlich Zuständigen - das sind die Landräte - und mit uns, der Rechtsaufsicht.

Zu der konkreten Situation des Wasser- und Bodenverbandes Stöbber-Erpe will ich noch betonen, dass die besondere finanzielle Problemlage hier nach meinem Kenntnisstand im Wesentlichen eine verbandsinterne Ursache hat, also hausgemacht ist. Insbesondere sind über Jahre hinweg keine kostendeckenden Beiträge erhoben worden. Wir hatten ein analoges Thema vor Jahren schon einmal mit dem GEDO im Oderbruch. Auch hier ist es Aufgabe des Verbandes, also des Vorstands und der Verbandsmitglieder, die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Sie waren zwischenzeitlich zurückgetreten und dachten, damit habe sich alles erledigt. Mitnichten! Der Vorstand ist so lange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.

Wir unterstützen den Verband, gar keine Frage. Es haben bereits mehrere Gespräche zu Stöbber-Erpe stattgefunden, vor allen Dingen auch mit den drei zuständigen Landräten. In diesem Zusammenhang ist zugesagt worden, zügig Vorausleistungsbescheide zu erlassen, damit sie wieder eine finanzielle Handlungsfähigkeit erlangen, um als Verband reagieren zu können.

Wir haben zu dieser von mir bereits erwähnten Geschäftsführerberatung am 18. April auch die Eckpunkte für die neue Rahmenvereinbarung - danach hat Herr Folgart gefragt - vorgestellt und ausführlich diskutiert. Wir sind einer Meinung, welche Schritte jetzt zu gehen sind. Ich hatte - das nur zur Erinnerung - am 14. Februar den zuständigen Landtagsausschuss schriftlich informiert. Dabei sind die Gründe dargelegt worden, aus denen die Vereinbarung gekündigt worden ist. Grundlage der Kündigung war, dass diese Rahmenvereinbarung 1994 und lange Zeit danach sinnvoll war, aber jetzt geändert bzw. angepasst werden muss, weil sie der heutigen Rechtslage nicht mehr entspricht. Gerade die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung Sie erinnern sich - haben wir mit der Novelle des Wassergesetzes in Brandenburg geregelt. Diese muss also nicht mehr in der Rahmenvereinbarung gesondert vereinbart werden.

Wir wollen also zügig eine neue vertragliche Regelung. Die Eckpunkte sind mit den Verbänden diskutiert worden; es gibt Zustimmung. Die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung ist im Wassergesetz geregelt. Alle übrigen Aufgaben finden sich dann im neuen Rahmenvertrag wieder. Ergänzt werden soll dieser zum Benchmarking für alle Verbände. Das heißt, hier besteht mittlerweile Konsens, dass sich alle freiwillig daran beteiligen werden, sich dem Leistungsvergleich zu unterziehen und die Ergebnisse anschließend in die vertragliche Regelung einfließen zu lassen.

Wir haben abschließend mit dem Landeswasserverbandstag und den Verbänden vereinbart, dass wir nach der gemeinsamen Abstimmung des konkreten Vertragsentwurfs den Abschluss des Vertrages im Juli/August dieses Jahres vollziehen werden, und zwar für eine Laufzeit von fünf Jahren, also nicht mehr für alle Ewigkeit, und mit der bisher bekannten Kündigungsmög

lichkeit. Es ist in aller Eile - der Druck war ja groß genug - Einstimmigkeit hergestellt worden. Wir werden am kommenden Dienstag mit den Landräten beraten, damit es auch zur Umsetzung kommt. - Vielen Dank.

Es gibt eine ganze Reihe von Nachfragen. Zunächst begrüße ich aber die Besuchergruppe des Zukunftstages Brandenburg. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!

(Allgemeiner Beifall)

Das Recht der ersten Nachfrage steht immer dem Fragesteller zu. Das war Herr Folgart. Bitte.

Ich wollte auf die Rahmenverträge, die Unterhaltungsverträge sowie auf das Zeitfenster abheben. Diese Fragen hat die Ministerin beantwortet. - Danke.

Dann folgt jetzt Herr Homeyer.