Was passiert, wenn man an den Daddelautomaten herantritt? Man steckt Geld hinein, es fiept ein bisschen, es klimpert dann ist das Geld weg. Wenn das Ganze so abgelaufen ist, hat man eigentlich noch Glück gehabt. Schlimmer ist es, wenn man meint, man könne sein Einkommen durch das Erzielen von Gewinnen aus diesen Automaten aufbessern; dann ist man in die Suchtfalle geraten.
Wir wissen, dass gerade Menschen mit kleinen Einkommen nicht selten sind es Transferleistungen - versuchen, schnell zu Geld zu kommen, um im Leben auch einmal ein bisschen
Glück zu haben. Aber was passiert? Das Geld bleibt im Spielautomaten, zum größeren Teil jedenfalls kommt es nicht wieder heraus. Das ist eine Geschäftsidee zulasten der Kunden; sonst gäbe es diese Spielautomaten nicht. Man braucht keine Hasenpfoten zu reiben - das bleibt so. Jeder, der bei klarem Verstand ist, weiß, dass das für die meisten Menschen ein schlechtes Geschäft ist.
Als Wirtschaftspolitiker sage ich deutlich: Ich will in Brandenburg Branchen haben, die innovative Produkte herstellen und vertreiben. Damit meine ich Produkte, die die Menschen tatsächlich brauchen. Wir brauchen nicht Ideen, wie man einfachen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen kann.
Warum verbieten wir es nicht einfach? Diese Frage wird oft gestellt, und sie ist berechtigt. Die Antwort lautet - das ist schon richtig angeführt worden -: Die Berufsfreiheit hat bei uns einen hohen Wert. Wir haben eine Rechtsordnung, die die Gewerbefreiheit in der Rangordnung weit oben ansiedelt. Das ist auch verfassungsrechtlich verankert.
Aber wir können von der Wirtschaft verlangen, dass sie sich auch selbst um die Folgen dessen kümmert, was sie verursacht. Wir können von ihr verlangen, dass sie sich an Regeln hält. Wenn eine Geschäftsidee negative Aspekte aufweist, müssen diese zumindest in bestimmten Bahnen gehalten werden.
Ich hätte mir ein anderes Ergebnis gewünscht; das muss ich ehrlich sagen. Der ganz große Wurf ist uns leider nicht gelungen. So schreiben wir nur Weniges fest: Die Betreiber haben zu gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zutritt zu Spielhallen bekommen. Sie haben auch kein Recht auf Verschleierung oder darauf, Unwissenheit auszunutzen. Vielmehr muss deutlich sichtbar darauf hingewiesen werden, dass man an den Automaten in der Regel Geld verliert und nicht gewinnt. Über Suchtrisiken ist zu informieren. Es sollte übrigens ein wichtiger Teil selbstbewussten unternehmerischen Handelns sein, sich auch als Betreiber Gedanken darüber zu machen, wie der Entstehung von Suchtproblemen entgegengewirkt werden kann. Ferner sind Sozialkonzepte zu entwickeln. Wenn man all das tatsächlich umsetzen will, muss man Personen benennen, die sich darum kümmern. Diese Personen sind vorher zu schulen. Dass die Vorgaben eingehalten werden, ist nachzuweisen.
Das sind völlig normale Forderungen, die an die Wirtschaft gestellt werden. Wer sich denen verschließen will, der hat den Schuss nicht gehört.
Wir wollen keine Fehlanreize setzen, etwa durch umsatzabhängige Bezahlung des Spielhallenpersonals. Wir wollen vermeiden, dass Spielhallenmitarbeiter ihr Gehalt an den Automaten durchbringen; denn dann würden sie von diesen „wunderbaren“ Kurzzeitjobs, Herr Homeyer, in denen man ohnehin nicht sonderlich viel verdienen kann, überhaupt nichts mehr haben und vielleicht sogar noch mit Spielschulden herausgehen.
Wie reagieren wir in Brandenburg? Wir begrenzen die Anzahl der Spielhallen im Land, in dem wir einen Mindestabstand zwischen ihnen einführen. Wir sorgen dafür, dass Spielern, die süchtig sind, geholfen wird. Machen wir uns doch nichts vor: Der Großteil der Umsätze kommt von den Suchtkranken, nicht von denen, die ab und zu fünf Euro im Automaten versenken. Das Problem ist, dass auf Kosten ganz weniger Menschen ein riesiger Umsatz in dieser Branche gemacht wird, wobei die Betroffenen ihr Geld oft genug aus Transferleistungen beziehen. Wir wollen, dass sie eine Chance bekommen, aus diesem Kreislauf herauszukommen. - Ich sehe das rote Licht. - Und wir wollen, dass Klarheit herrscht.
Wir können die Anträge, die die FDP-Fraktion konsequent stellt und die darauf hinauslaufen, auf all das, was wir vorschlagen, zu verzichten, aus der Sicht der FDP durchaus verstehen. Dennoch bin ich ein bisschen enttäuscht; denn ursprünglich hatten Sie auch viele soziale Ansätze. Diese sind im Verlauf der Debatte leider hinten heruntergefallen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosanke. - Für die Zuschauer nur der Hinweis: Das rote Licht symbolisiert nicht das Spielhallenlicht, sondern es zeigt in diesem Haus das Ende der Redezeit an.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Herr Kosanke, das kennen wir von Ihnen und Ihrer Regierung schon: Es klimpert und fiept ein bisschen, aber am Ende kommt nichts dabei heraus. Genauso ist es mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Homeyer, ich stimme Ihnen in fast allem zu, was Sie gesagt haben. Wir sind insoweit völlig auf einer Linie. Es gibt allerdings einen Unterschied: Ich unterstelle nicht einmal, dass dem Gesetzentwurf eine gute Absicht zugrunde liegt. Herr Kosanke hat das mit seinem Redebeitrag wieder deutlich bewiesen.
Anderenfalls hätte man die Ratschläge und Bedenken, die die Suchtexperten im Verlauf dieses Prozesses geäußert haben, ernst genommen. Von ihnen ist mehrfach darauf hingewiesen
worden, dass dieser Gesetzentwurf nicht dazu beitragen wird, dass Suchtprävention in unserem Land vernünftig durchgeführt werden kann. Es wird Sie deshalb nicht verwundern, meine Damen und Herren, dass die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird.
Wie Sie wissen, setzen wir uns für die Liberalisierung des Glücksspielrechts in Deutschland ein. Wir sind der Auffassung, dass eine Angebotsverknappung, die als Folge dieses Spielhallengesetzes unzweifelhaft eintreten wird, nicht zur Verbesserung der Spielsuchtprävention beiträgt. Stattdessen sehen wir die Gefahr, dass es zu „Berliner Verhältnissen“ kommt, also zur Abwanderung.
Wir haben gegenwärtig einen legalen, kontrollierten Glücksspielmarkt. Aber mit Ihrem Ansatz, meine Damen und Herren von der Koalition, verdrängen Sie die Menschen in den illegalen Glücksspielmarkt, insbesondere in das Internet. Den Zugang zu finden ist gar nicht schwierig: Nahezu jeder - wir und die Bevölkerung draußen - besitzt heute ein Smartphone. Es ist sehr einfach, damit ins Internet zu gehen und zu spielen. Deswegen ist das Gesetz schlichtweg nicht umsetzbar.
Herr Kosanke, zur Klarstellung: Wir bestreiten nicht, dass von Spielautomaten ein Suchtrisiko ausgeht. Wir bestreiten auch nicht, dass spielsüchtigen bzw. suchtgefährdeten Personen ein Hilfsangebot gemacht werden muss. Aber das ist schon heute der Fall.
Was erreichen wir denn mit der Verabschiedung dieses Spielhallengesetzes am heutigen Tag? Wir setzen ein Gesetz in Kraft, das auf der einen Seite nicht messbar zur Bekämpfung der Spielsucht beitragen wird; denn die Umsetzung kann, wie gesagt, nicht kontrolliert werden. Auf der anderen Seite werden - zumeist kleine - Familienbetriebe in Brandenburg zerstört, und Arbeitsplätze gehen verloren. Das ist nicht akzeptabel.
Lassen Sie es mich plastisch darstellen: Nach dem Spielhallengesetz müssen alle Gaststättenbetreiber, in deren Räumen Spielautomaten aufgestellt sind, unter anderem über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten, über Suchtrisiken sowie über Präventions- bzw. Behandlungsmöglichkeiten informieren. Sehen Sie Gaststättenbesitzer jetzt als kleine Ärzte? Was soll das? Das, was dazu in dem Gesetzentwurf steht, ist kompletter Blödsinn.
In dem Gesetzentwurf wird gefordert, eine Sperrzeit von 3 bis 9 Uhr einzuhalten; für Geld- und Warenspielgeräte gelten besondere Bestimmungen. Ich wiederhole die Frage: Wie sollen die Gaststättenbetreiber die Vorgaben - deren Verletzung übrigens als Ordnungswidrigkeit angesehen wird und mit bis zu 50 000 Euro belegt ist - umsetzen? Wie sollen die Ordnungsbehörden in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Sperrzeiten in den Gaststätten zu kontrollieren? Wie viele Ordnungsamtsmitarbeiter sind denn derzeit in der Lage, ohne Fortbildung solche Kontrollen durchzuführen? Auf dieses Problem hat in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss übrigens auch der Städte- und Gemeindebunde hingewiesen. Auf das Schreiben des DEHOGA hat Herr Homeyer schon aufmerksam gemacht. Aber auch die Bedenken dieses Verbandes wischen Sie einfach weg. Das interessiert Sie überhaupt nicht.
Zudem stellt sich die Frage, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten wird. Ich bin nicht der Auffassung, dass die Anhebung der Erlaubnisgebühr von 1 500 auf 1 700 Euro die Kosten der neuen Aufgaben abdecken kann.
Der Gesetzentwurf orientiert sich nicht an den Gegebenheiten in Brandenburg. Spielhallen in Brandenburg werden in der Mehrzahl durch kleine und mittelständische Unternehmen betrieben. Die soziale Kontrolle ist dadurch gewährleistet, dass die meisten Betreiber ihre Klienten schlichtweg kennen.
Zum einen führt die im Gesetzgebungsverfahren durch die Regierungsfraktionen noch verschärfte Mindestabstandsregelung zur Vernichtung weiterer Existenzen und Arbeitsplätze in Brandenburg. Das wollen Sie, Herr Kosanke, das haben Sie gerade gesagt.
Die Anpassung wurde mit der Notwendigkeit einer einheitlichen und unmissverständlichen Regelung begründet.
Das ist schlichtweg fahrlässig, auch vor dem Hintergrund, dass diese Landesregierung meine Kleine Anfrage dahin gehend beantwortet hat, dass sie schon bezüglich der ursprünglichen Regelung keine Kenntnisse über die tatsächlichen Auswirkungen auf Spielhallenbetreiber in Brandenburg gehabt habe. Auch die abgestufte Festlegung des Mindestabstands - 300 Meter, in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern 500 Meter - wurde willkürlich aus der Luft gegriffen. Man hätte sich an SchleswigHolstein, aber genauso gut - wie wir es beantragt haben - an der Regelung in Sachsen-Anhalt orientieren können, um damit Existenzen und Arbeitsplätze in Brandenburg zu sichern.
Ich sage es noch einmal deutlich, meine Damen und Herren von der Koalition: Ihnen geht es nicht darum, in diesem Land Suchtprävention zu betreiben. Ihnen geht es um zwei Dinge: Zum einen wollen Sie eine Branche vernichten und zum anderen wollen Sie sich Wettbewerber vom Hals halten, um staatlich legitimiertes Glücksspiel betreiben zu können!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir kommen nun zu dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Domres hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Homeyer, Sie haben heute der Farbe Ihrer Partei alle Ehre gemacht: Sie haben sich heute als Meister der Schwarzmalerei geriert.
Die Absetzung eines Tagesordnungspunktes setzt einen Antrag voraus. Die Anhörung von Anzuhörenden setzt einen entsprechenden Vorschlag voraus. Beides hat es nicht gegeben. Wir haben sowohl bei der Beratung der Parlamentarischen Geschäftsführer als auch im Präsidium von der CDU-Fraktion nicht gehört, dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden soll.
Herr Kollege Büttner, viele Argumente, die Sie heute gebracht haben, habe ich vor einigen Jahren schon einmal gehört, und zwar als es um die Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes ging. Welcher Teufel wurde damals an die Wand gemalt! Ich habe den Eindruck, dass das alles im Land sehr gut funktioniert.