Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Anliegen heute insofern zustimmen, als Sie unserem Antrag auf Überweisung in den Fachausschuss Ihre Stimme geben. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Folgart hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es kurz machen, indem ich sage: Auch meine Fraktion wird dem Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnisgrünen zustimmen. Jedoch will ich noch einige inhaltliche Bemerkungen machen.
Herr Dombrowski, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie in Ihren Antragstext hineingeschrieben haben, dass es keine einfache Lösung für das Problem gibt. Das ist, glaube ich, unstrittig. Insofern müssen wir uns, wenn wir das aufdröseln wollen, sehr intensiv mit dem Thema beschäftigen.
Der Boden, meine Damen und Herren, ist als Produktionsfaktor unerlässlich. Er ist das wichtigste Produktionsmittel der Landwirte. Ortsansässige Landwirte sind wichtig, weil die Wertschöpfung dann definitiv im Land bleibt. Auch das gesellschaftliche und öffentliche Engagement ist damit zweifellos verbunden. Boden ist sozusagen das Fundament der landwirtschaftlichen Betriebe.
Der Boden ist auch wertstabil. Damit ist er Spekulationsobjekt geworden. Genau an der Stelle liegt, glaube ich, das Problem begründet. Anleger flüchten angesichts der Wirtschaftskrise, der Eurokrise in Beton und Boden. Langfristig wird - darüber sind sich alle Experten einig - die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten und damit auch nach dem Boden als Hauptproduktionsmittel steigen.
Verschärft wird das Problem durch den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche. Jeden Tag - auch darüber haben wir in diesem Hohen Hause bereits gesprochen - verlieren wir in Brandenburg ca. 7 ha. Auch das ist eine Entwicklung, die man bei der Schlüsselfrage hier im Auge behalten sollte.
Ich will ausdrücklich sagen, dass Landwirte in der Regel keine Bodenspekulanten sind, weil Boden ihr Hauptproduktionsmittel ist. Ostdeutschland wird in der Tat von Anlegern bevorzugt. Da spielen die Strukturen mit hinein. Da spielt auch die Flächenverfügbarkeit über die BVVG, was die Staatsflächen betrifft, mit hinein. Das ist auch der Punkt, weshalb der von Ihnen zitierte Dr. Born darauf hingewiesen hat, dass wir derzeit ein generelles Problem in Deutschland haben, was diesen Drang nach Flächen, nach Boden - auch in Richtung Spekulationsobjekt - angeht: weil wir auch in den alten Bundesländern, in Westdeutschland, derzeit eine Entwicklung spüren, wie wir sie bis dahin noch nicht erlebt haben.
Wer ist gemeint? Das Problem ist in der Tat vielschichtig. Die Gruppe derjenigen, um die es geht, ist sehr heterogen. Wir reden über Anleger außerhalb der Landwirtschaft. Wir reden aber auch über Anleger, die in der Landwirtschaft selbst vorhanden sind oder in die Landwirtschaft einsteigen wollen. Wir reden über Fonds - Hedgefonds vielleicht sogar -, und wir reden über Ortsansässige und Nichtortsansässige. Da stellt sich schon die Frage, wie weit der Begriff „ortsansässig“ reicht.
Zu den bisherigen Untersuchungen und Gutachten vielleicht nur so viel: Der tatsächliche Umfang des Einflusses außerland
wirtschaftlicher Investoren war Gegenstand von Untersuchungen des von Thünen-Instituts in Braunschweig und auch des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften.
Eine Zunahme der Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren lässt sich aus dem vorliegenden vTI-Gutachten - also vom Thünen-Institut - nicht unbedingt ableiten, wobei sich allerdings die in den Fallregionen gewonnenen Erkenntnisse nur begrenzt auf andere Regionen übertragen lassen. Insofern ist eine Beschäftigung mit dem Thema auch hier in Brandenburg wichtig.
Herr Dombrowski, Sie haben es angesprochen: In Sachsen-Anhalt ist eine Arbeitsgruppe aus Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden gebildet worden. Schon die Zusammensetzung zeigt, wie vielschichtig und komplex sich dieses Problem darstellt.
Folgende Fragen sind zu beantworten: Sind alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft? Wo kann der Hebel angesetzt werden, ohne das Grundgesetz und das Recht an Eigentum infrage zu stellen?
Die Ansprüche an die Bodengesetze in Deutschland haben sich in der Tat verändert. Neben dem Reichssiedlungsgesetz ist vor allem das Grundstücksverkehrsgesetz zu betrachten, wenn Änderungen an der Stelle vorzunehmen sind. Das ist, glaube ich, der Knackpunkt.
Was sollten wir tun? Die Situation auf dem Bodenmarkt analysieren, Schlussfolgerungen ableiten und diese mit der gebotenen Sachlichkeit und Dringlichkeit besprechen.
Ich schlage heute hier auch vor, dass wir neben der Befassung im Ausschuss und der Bildung einer Arbeitsgruppe auch die Hinweise Sachverständiger aufnehmen sollten. Hier spielt Baden-Württemberg vielleicht eine Rolle, hier spielt auch Sachsen-Anhalt eine Rolle. Darüber sollten wir reden. Diese juristische Frage könnte durchaus im Hause selbst, nämlich von den Juristen, die im Parlamentarischen Beratungsdienst tätig sind, beantwortet werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rote Lampe ist aus. Das beruhigt mich jetzt ungemein.
Lieber Kollege Folgart, ich kann es nicht nur kurz machen; ich werde sogar versuchen, es kurz zu machen zu dieser späten Stunde.
Zunächst einmal meinen herzlichen Dank für diesen Antrag an die einreichenden Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich glaube, in der grundsätzlichen Frage herrscht relativ große Einigkeit. Es hat mich außerordentlich gefreut, in dem Antrag zu lesen, dass beide Fraktionen sich einig sind, dass für das Problem als solches auch die EEG-Einspeisevergütung ursächlich ist. Hätte ich das heute früh, in der Aktuellen Stunde, gesagt, dann wäre von der linken Seite des Plenums noch relativ heftiger Protest gekommen. Also, die Kollegen von der CDU verraten mir gelegentlich einmal, was sie denn mit den Kollegen von den Grünen abends wo trinken gegangen sind, dass sie diesen Antrag mittragen, einfach nur interessehalber. Aber das ist grundsätzlich alles okay.
Die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass es die eine oder andere Unklarheit gibt. Darüber müssen wir uns dann im Ausschuss unterhalten. Was zum Beispiel sind „außerlandwirtschaftliche Investoren“? Das muss abgegrenzt werden. Gehört ein Forstbetrieb beispielsweise dazu? Das ist sicherlich nicht gemeint, aber das könnte man unterstellen. Gehört ein Betrieb dazu, der sich primär mit Agrartechnik beschäftigt? Es macht Sinn, wenn ein solcher Betrieb in Landwirtschaft investiert. Das muss man klären.
Übrigens ist es nicht immer verwerflich, wenn Agrarunternehmen frisches Kapital aufnehmen. Das kann auch durch Gesellschafterveränderungen passieren. Das macht nicht immer Sinn, aber darüber müssen wir uns unterhalten. Wie würde zum Beispiel die Automobilindustrie aussehen, wenn nur Automobilfirmen in die Automobilindustrie investieren würden? Das müssen wir klären. Unsere Märkte sind einfach viel zu komplex, als das wir dort nur mit „Inzest“ arbeiten. Von daher muss da auch eine gewisse Dynamik hinein. Aber das sind alles Fachfragen.
Übrigens: Auch die Fachfrage der Ausschreibungslose, die auf 10 ha begrenzt werden sollen, ist ein altes Lied. Darüber haben wir uns schon mehrfach unterhalten. Was machen wir, wenn das Flurstück als solches mehr als 10 ha groß ist? Das haben wir relativ oft in Brandenburg. Dann lohnt sich die Trennvermessung ganz einfach nicht. Also, das kann man nicht so pauschal definieren.
Aber der Vorschlag einer „AG Bodenmarkt“ ist gut. Da machen wir gern mit. Wenn es da zu marktwirtschaftlich und ordnungspolitisch sauberen Lösungen kommt, die weder kleine noch große Betriebe bevorzugen oder benachteiligen, sondern wenn gleiche Bedingungen für alle gelten, kann man mit uns darüber sprechen. Von daher verweisen wir diesen Antrag gern in den Ausschuss und harren der Beratungen, die da stattfinden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Luthardt hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie kann man heute in relativ krisenhaften Zeiten sein Geld am
besten anlegen - in Aktien oder in Gold? Nein, die Alternative heißt Landkauf; dabei wird landwirtschaftlich genutztes Land bevorzugt.
Die wachsende Weltbevölkerung verlangt nach mehr Nahrungsgütern. Wir in Deutschland leisten uns nebenbei noch den Luxus, ein Drittel davon gleich in die Tonne zu hauen. Der Bedarf an Flächen zum Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung steigt auch. Also nichts wie ran an den Speck!
Weltweit spricht man von Landgrabbing, von Landnahme - nein, nicht mehr durch Kriege, sondern Cash für den Hektar! Weltweit tätige Konzerne und Kapitalfonds im Zusammenspiel mit Regierungen, zum Beispiel Chinas oder der Golfstaaten, gehen auf Einkaufstour in den Entwicklungsländern. Es wird geschätzt, dass über 10 bis 30 % der Ackerflächen Verhandlungen laufen. Auch in Osteuropa schreitet dieser Prozess voran. Die Folgen für die einheimische Bevölkerung und die Umwelt sind unübersehbar.
Wer nun aber denkt, dass dies weit, weit weg von uns ist, der täuscht sich. Auch hier bei uns - gerade in den neuen Bundesländern - kaufen immer mehr Kapitalfonds, die keinen Bezug zum Boden, zum Tier oder zur Region haben, Acker- und Grünland auf. Hieß es früher „Ackerland in Bauernhand“, heißt es jetzt mehr und mehr „Ackerland in Firmenhand“. Infolgedessen sind die Preise für solche Flächen sprunghaft angestiegen. Das wird auch im vorliegenden Antrag mit Zahlen untersetzt. Und schuld daran ist nicht nur die Verkaufspraxis der BVVG.
Ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe in Ostdeutschland hier meine ich kleine und größere landwirtschaftliche Betriebe haben oft nicht die Kapitaldecke, die bisher gepachteten Flächen zu kaufen. Das wird auch in einem Gutachten des Bundesverbands der gemeinnützigen Landgesellschaften festgestellt. Ein Betriebsleiter einer großen Genossenschaft im Barnim schilderte mir erst vor kurzem, wie bisherige Verpächter ihre Flächen zu hohen Preisen an eine Fondsgesellschaft verkauften. Er sagte: „Das Land wird uns unter dem Hintern weg verkauft. Da können wir nicht mithalten.“
Der Antrag der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält einige überlegenswerte Dinge, aber auch einige Unwuchten, über die man natürlich noch einmal reden muss. So ist zum Beispiel gesagt worden, dass die Begrenzung von Ausschreibungslosen auf 10 ha hier in Brandenburg natürlich problematisch ist; das sagte schon mein Kollege Beyer. Auch eine Streckung der Privatisierung bis 2025 schafft bei den Landwirtinnen und Landwirten eher Unsicherheit. Denn die Pachten und auch die Bodenpreise werden so oder so steigen. Ackerund Grünland werden immer mehr zu einem knappen Gut.
Ob die Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes in Brandenburg etwas bringt, sei auch dahingestellt. Sicherlich wäre es gut, wenn es sich dahingehend ändern ließe, dass nur eine von Bauern getragene Landwirtschaft Vorrang beim Zugang zur Fläche hat. In Baden-Württemberg wurde ein Strukturverbesserungsgesetz verabschiedet, und in Sachsen hat die Fraktion DIE LINKE ein solches beim Landtag eingereicht. Auch hier sollte man noch einmal darüber sprechen.
Aber auf europäischer Ebene herrscht freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Da ist die Frage, wie sich das vereinbaren lässt. Auf Bundesebene ist eine Novellierung des Landwirtschaftsge
setzes dringend notwendig - es stammt immerhin noch aus den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts -, in der die Leitplanken für eine nachhaltige Landwirtschaft zusammengefasst werden müssten. Die derzeitige Regierungskoalition steht hier im Wort; denn sie hat diese Novellierung schon lange angekündigt.
Meine Fraktion befindet, dass das Thema sehr aktuell ist und dass über die möglichen Stellschrauben diskutiert werden sollte. Darum sind auch wir für eine Überweisung in den entsprechenden Fachausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Luthardt. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortgesetzt. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir gemeinsam mit der CDU, dass der Konzentration von Agrarflächen bei immer weniger landwirtschaftlichen Betrieben und dem zunehmenden Einfluss außerlandwirtschaftlicher Großinvestoren endlich Einhalt geboten wird. Wir wollen kein Großbesitzertum in den Händen weniger, wir wollen eine vielfältige Eigentumsstreuung. Doch stattdessen macht sich weiter die Goldgräberstimmung bei Investoren breit und damit auch die Spekulation mit Landwirtschaftsflächen, die zu enorm steigenden Preisen führt. Der Preisanstieg der letzten Jahre ist immens, und viele ortsansässige Landwirte können da einfach nicht mehr mithalten. Uns droht schlicht der Ausverkauf unserer Landwirtschaft.
Wir dürfen der aktuellen Entwicklung nicht mehr nur zuschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier muss endlich gehandelt werden! Es bereichern sich wenige große auf Kosten der kleinen und mittelständischen Landwirtschaftsbetriebe. Doch gerade diese prägen unsere ländlichen Räume und Dörfer. Damit auch die kleinen Betriebe eine Chance auf den Erwerb von Flächen der BVVG haben, fordern wir kleinere Losgrößen und eine Obergrenze pro Betrieb beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen.
Unsere Bundestagsfraktion hatte Ende letzten Jahres bereits einen langen Übersichtskatalog für die Privatisierungsgrundsätze der BVVG aufgestellt, der diese Punkte ebenfalls beinhaltet. Bund und Länder haben uns jedoch Ende Januar bei ihrem turnusmäßigen Bilanzgespräch enttäuscht, da die Privatisierungsgrundsätze der BVVG weitestgehend so bleiben sollen, wie sie sind. Die ungerechte Praxis bei der Vergabe von Bundesflächen geht also weiter. Deshalb brauchen wir jetzt landesgesetzliche Regelungen, die die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie den Abschluss von Pachtverträgen in bestimmte Bahnen lenken.
Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass es zu dem gemeinsamen Antrag mit der CDU gekommen ist, mit dem Ziel, ein brandenburgisches Gesetz zur Verbesserung der Agrarstrukturen im Land Brandenburg zu erarbeiten. Damit sich der Kollege Beyer nicht zu sehr den Kopf darüber zerbricht, was wir mit
der CDU bei diesem Thema so alles besprechen: In Bezug auf Biomasse würde ich anregen, einfach einmal in unsere Studie „100 % erneuerbare Energien für Berlin-Brandenburg“ zu schauen. Da wird in Gänze ein wenig erhellt, was wir uns mit der Biomasse in Brandenburg vorstellen können.
Ich möchte gern noch Folgendes hervorheben: Was bisher keinen Eingang in den Antrag finden konnte, ist unsere Forderung nach einer besonderen Unterstützung für Junglandwirte und Neueinsteiger. Wir würden es ausdrücklich begrüßen, den Nachwuchs bei der weiteren Diskussion um mögliche gesetzliche Regelungen nicht aus den Augen zu verlieren, damit auch diese eine berufliche Perspektive in unserem Land erhalten. Wenn wir die jungen Leute in Brandenburg halten wollen, müssen wir ihnen auch etwas bieten. Nicht jeder hat das Glück, den Hof der eigenen Eltern übernehmen zu können oder über ausreichend Eigenkapital zu verfügen. Dabei sind Junglandwirtinnen und -wirte heute in der Regel besser ausgebildet und haben tolle Ideen, die auf eine Verwirklichung warten. Nicht umsonst hat das Bündnis junge Landwirte den Aufruf „Bauer sucht Land“ gestartet.