Vierter und aus meiner Sicht letzter Punkt: Es werden auch keine Kosten mehr in die Zukunft verlagert.
Das jetzige System ist so aufgebaut, dass die Kolleginnen und Kollegen während ihrer Tätigkeit im Landtag einen Anspruch auf eine Altersversorgung erwerben. Dafür wird aber keinerlei Vorsorge betrieben. Wenn die Kollegen aus dem Landtag ausscheiden und später ihre verdiente Altersrente beziehen, kommt der Steuerzahler dafür auf. Dazwischen können mitunter 20 bis 25 Jahre liegen. Und dann läuft die Zahlung lebenslang.
Insofern ändern wir das Versorgungssystem grundlegend. Zukünftige Abgeordnetengenerationen - mit Wirkung der nächsten Legislaturperiode - werden monatlich eine Rentenzahlung in ein Versorgungswerk leisten und letztlich - wenn sie dem Landtag nicht mehr angehören - der zukünftigen Generation, auch dem Landtag Brandenburg keine Kosten der Altersversorgung mehr aufbürden.
Ich zitiere kurz die „Märkische Allgemeine Zeitung“ vom 20.02.: Der Entwurf gehöre zu den „fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Abgeordnetengesetzen in ganz Deutschland“, sagte Thomas Apelt, seinerzeit Vorsitzender der unabhängigen Wertekommission und lange Jahre Chef des Landesrechnungshofs in Brandenburg. Es sei viel Transparenz geschaffen worden. Die Menschen im Land könnten sehen, was das Parlament und die Demokratie kosten. Auch der Bund der Steuerzahler unterstützt den Entwurf. „Die erzielte Gleichbehandlung von Abgeordneten und Steuerzahlern ist ein Meilenstein in der Politikfinanzierung“, sagte die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Angela Mai.
Ich freue mich auf eine aufgeschlossene, offene und ehrliche Debatte gegenüber den Brandenburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und bin sehr dankbar, dass es eine einvernehmliche Regelung über Parteigrenzen hinweg gibt, da wir hier über die Entschädigung der nächsten Generation entscheiden und nicht über unsere eigene - jetzt, hier und heute. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Senftleben hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war bisher in der Regel immer ein sehr schwieriger Vorgang - in Brandenburg, in allen anderen Landesparlamenten, im Bundestag -, wenn die Abgeordneten über sich selbst gesprochen haben, konkret über die Frage: Welche Entschädigung ist uns unsere Arbeit wert, und wohin geht die Entwicklung? Das war meistens am Tag danach auch mit heftigen Debatten in den Medien verbunden, die oft geschrieben haben, dass angeblich alle Abgeordneten sich selbst die Taschen immer voller machen, jedenfalls voller, als es bei anderen der Fall ist.
Das scheint sich - zumindest in Brandenburg - demnächst zu ändern. Eine Regelung haben wir schon geändert; demnach orientiert sich die Höhe der Entschädigung an der Einkommensentwicklung der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Mit dem neuen Gesetz werden wir aber einen neuen Weg beschreiten. Ich sage deutlich: Dieses neue Gesetz wird ein wichtiger Schritt sein hin zu mehr Transparenz in der Politik, hin zu mehr Transparenz für die Bürger bezüglich der Frage: Was ist Demokratie, was ist letztendlich der Abgeordnete - in dem Fall: uns - finanziell wert?
Es ist ein nicht sehr häufiger, aber doch sehr schöner Vorgang, wenn sich alle fünf Fraktionen gemeinsam auf einen neuen Weg, auf ein neues Gesetz verständigen. Ich darf sagen - Mike Bischoff hat es schon erwähnt -: Es waren fast zweieinhalb Jahre, die wir zusammen unterwegs waren, die wir zusammengesessen haben. Es waren spannende Diskussionen, weil es letztendlich immer um die Frage ging: Wie gehen wir diesen Weg gemeinsam? Da musste jede Fraktion von ihren Vorstellungen ein wenig zurücktreten und dafür andere Dinge wieder mehr in den Vordergrund stellen.
Es werden ab 2014 in Brandenburg keine Privilegien mehr für uns Abgeordnete existieren, sondern wir werden eine steuerliche Behandlung erfahren wie andere in Brandenburg auch. Herr Apelt, ehemaliger Präsident des Landesrechnungshofes, und Frau Mai vom Steuerzahlerbund haben - neben anderen - bereits darauf hingewiesen, dass die Steuerzahler zukünftig wissen: Was kostet Demokratie in Brandenburg wirklich jedes Jahr? Vor allem wird dieses neue Gesetz auch langfristig dem Steuerzahler Geld sparen. Deswegen denke ich, dass wir ganz vernünftige Regelungen getroffen haben, die man bei einer Bewertung des Gesetzes mit in den Blick nehmen sollte.
Die Eckpunkte möchte ich nicht noch einmal im Einzelnen vorstellen, sie sind bereits medial präsentiert worden. Auch mein Vorredner ist darauf eingegangen.
Ich möchte nur noch einmal drei Punkte beschreiben, weil sie besonders wichtig sind. Erstens: Für die Altersvorsorge wird es zukünftig ein Versorgungswerk geben, getragen vom Landtag NRW und dem Landtag Brandenburg. Es können noch andere hinzukommen, aber wir haben gesagt: Wir werden dieses Versorgungswerk annehmen, weil es sich finanziell nicht gerechnet hätte, wenn wir ein eigenes für nur 88 Abgeordnete in Bran
denburg aufgemacht hätten. Das wäre finanziell eher ein Rückschritt als eine vernünftige Regelung gewesen. Jetzt geht es darum, in einem vernünftigen Vertrag die Details zu regeln, um zukünftig bei der Altersvorsorge Schritt halten zu können.
Der zweite Punkt betrifft die Frage - auch das war Gegenstand von Diskussionen in den Fraktionen -: Wie konkret wird zukünftig die Führung der Fahrtenbücher gehandhabt? Auch das ist eine steuerliche Frage, über die wir schon gesprochen haben. Natürlich müssen wir dabei Aspekte des Datenschutzes, die die Abgeordneten betreffen, berücksichtigen.
Der dritte Punkt: Wir werden zukünftig all das absetzen können, was mandatsbedingt ist und steuerlich eine Rolle spielt. Es sagen nicht wenige im Landtag - aber auch außerhalb des Landtages -: Das ist eine Regelung, die vor allen Dingen diejenigen bevorteilt, die etwas fleißiger sind und Mehrausgaben haben. Es gibt Kollegen, die mehrere Wahlkreisbüros unterhalten; es gibt Kollegen, die einen weiteren Weg haben. Ich will nur sagen: Bei mehr Aufwendungen kann auch mehr abgesetzt werden. Von daher ist das ein Punkt, den wir zumindest auch so betrachten können.
Abschließend auch von mir der Hinweis: Es gab in der Kommission eine Diskussion über viele Punkte, und wir haben uns an fast allen der daraufhin entwickelten Vorschläge orientiert. Aber einen Vorschlag haben die fünf Geschäftsführer von vornherein abgelehnt: Die Kommission wollte nämlich, dass wir nicht mehr Wahlkreisbüros in der bisherigen Form in Brandenburg haben. Nun kann man über die Fragen der Politik sehr unterschiedlicher Meinung sein und sich die Köpfe heißreden, aber die Wahlkreisbüros sind für uns alle in der Fläche eine wichtige Möglichkeit, Demokratie in Brandenburg zu erklären, und für die Bürger sind sie eine Anlaufstelle, zu der sie mit ihren Problemen und Fragen kommen können.
Deswegen, meine Damen und Herren, wird es weiterhin Wahlkreisbüros in Brandenburg geben. Das ist auch in diesem Gesetz fixiert. Das ist eine gute Basis. Deshalb herzlichen Dank für Ihren freundlichen Beifall.
Wir werden noch Einiges zu dem neuen Gesetz zu besprechen haben; es ist heute die 1. Lesung. Ich denke, wir werden noch vor der Bundestagswahl - auch eine Herausforderung - die abschließende Lesung haben, danach weitere Regelungen treffen. Dann weiß jeder Kandidat, der 2014 in den Brandenburger Landtag möchte, worauf er sich politisch, aber auch persönlich als Abgeordneter, einlässt. Damit haben wir eine gute Basis geschaffen. Mehr Transparenz in der Brandenburger Politik ist ein Ansatz, der uns dann doch mehr eint als trennt. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. Trotz der großen Einigkeit gibt es bei allen das Bedürfnis, die Redezeit deutlich überzustrapazieren. Ich möchte daran erinnern: Fünf Minuten Redezeit. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Domres.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Abgeordnete in eigener Sache entscheiden, werden sie regelmäßig beargwöhnt: Es gehe ihnen nur um den Ausbau eigener Privilegien, sie würden den Boden unter den Füßen verlieren, hätten kein Gespür mehr für die Realitäten im Land. So oder so ähnlich schlägt es uns entgegen, wenn wir trotz der an die Brandenburger Realität angepassten Regelung des Abgeordnetengesetzes einmal im Jahr über die Höhe der Aufwandsentschädigung und der Kostenpauschale zu entscheiden haben.
Wir können uns um diese Frage wie um die nach den Grundsätzen der Rechtsstellung der Landtagsabgeordneten insgesamt aber nicht herummogeln. Wir, die 88 Abgeordneten des Brandenburger Landtages, sind der Gesetzgeber, das einzige Gremium, das auch über die Leistungen entscheidet, die Landtagsabgeordnete aus dem Landeshaushalt zu bekommen haben.
Dieser Landesgesetzgeber hatte es sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten mit dem Abgeordnetengesetz wahrlich nicht einfach gemacht. Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, als Diätenerhöhungen noch ziemlich willkürlich erfolgten. Alle Versuche meiner Fraktion, hier feste Maßstäbe einzuführen, scheiterten in der Vergangenheit.
Als ersten Schritt haben wir dann aber am 17. Mai 2006 gemeinsam wichtige Änderungen des Abgeordnetengesetzes auf den Weg gebracht. Seitdem richtet sich die Abgeordnetenentschädigung nach der Einkommensentwicklung im Land Brandenburg - also nach dem Einkommensindex - und die Kostenpauschale nach dem sogenannten Brandenburger Verbraucherindex. Grundlage waren auch damals Eckpunkte, auf die sich die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD, CDU und Linkspartei und nachfolgend die Fraktionen verständigt hatten.
Im Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens beschloss der Landtag mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen:
„1. Der Landtag betrachtet die nunmehr beschlossene Änderung des Gesetzes über die Änderung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg … als ersten Schritt auf dem Wege einer notwendigen Anpassung der Abgeordnetengesetzgebung.
2. Der Landtag wird rechtzeitig vor Beginn der neuen Wahlperiode des Landtages die vorliegenden Erfahrungen der anderen Bundesländer mit novellierten Abgeordnetengesetzen analysieren und Schlussfolgerungen für die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Brandenburger Landtages in der 5. Wahlperiode ziehen.“
Nun wissen wir alle, dass wir zum Ende der 4. Wahlperiode noch keine fertigen Schlussfolgerungen hatten. Kurz nach der Konstituierung des 5. Brandenburger Landtages legte uns jedoch die vom Parlament bereits in der 4. Wahlperiode eingesetzte Unabhängige Kommission ihre Vorschläge vor, weshalb wir uns seitdem auch in intensiven Diskussionen befinden.
Einige meinen sicherlich, dies hätte schneller gehen können. Ich glaube aber, es ist gut, dass wir uns diese Zeit genommen haben; denn schließlich gab es für das, was wir nun als Gesetz
entwurf auf dem Tisch liegen haben, kaum Vorbilder. Unter anderem waren komplizierte Rechtsfragen zu lösen. Auch der Einfluss des Bundesrechts auf unsere Landesregelung war zu berücksichtigen. Zudem gab es viele Probleme, die mit der Überführung von Ansprüchen aus altem in neues Recht zusammenhängen.
Heinz Vietze sagte bei der 1. Lesung des Änderungsgesetzes des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2006, man habe ihn gefragt, welcher Teufel ihn damals geritten habe, dabei mitzuwirken. Gerade die Linke und ausgerechnet Vietze - von denen hätte man das doch nicht erwartet. Darauf sagte er: Wir haben uns zu dritt - Frau Funck von der CDU, Herr Schulze von der SPD und ich - verständigt und gesagt: Wenn wir uns gemeinsam mit einem solchen Thema beschäftigen, dann muss es ernsthaft sein, und es muss auch etwas dabei herauskommen, was Bestand hat und einer sachlichen Prüfung standhält.
Genauso haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer nun auf den Weg gemacht und sind an diese Sache herangegangen. Dass wir bis zur 2. Lesung noch Etliches zu diskutieren und zu präzisieren haben - gegebenenfalls ist auch das eine oder andere zu überprüfen -, ist der normale parlamentarische Verlauf.
Dass es trotz der intensiven Vorarbeit noch offene Fragen gibt, haben auch die Diskussionen in den Fraktionen in der vergangenen Woche gezeigt. Das Spektrum verdeutliche ich anhand einiger bei uns diskutierter Fragen. Unter anderem traten folgende Fragen auf: Wie werden die Kosten für mobile Wahlbüros, die die Abgeordneten zunehmend haben, erstattet? Wie sieht die Kostenerstattung für Übernachtungen bei Pflichtsitzungen aus? In welchen Papieren wird das Versorgungswerk anlegen? - Diese und weitere Fragen werden wir gemeinsam in aller Öffentlichkeit und mit der Öffentlichkeit zu diskutieren haben. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Domres. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Vogdt, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf, den die fünf Parlamentarischen Geschäftsführer nach vielen Monaten gemeinsamer Diskussionen im Konsens eingebracht haben. Es kann daher niemanden verwundern, wenn sich die Inhalte der Reden dazu nicht wirklich unterscheiden. Als vierte Rednerin in Folge werde ich mich also kurzfassen.
Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir uns an den Vorschlägen der Unabhängigen Kommission unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Apelt, dem früheren Landesrechnungshofpräsidenten, orientiert, was bereits erwähnt wurde. Dabei war es uns besonders wichtig, dass wir für die künftigen Zahlungen an die Brandenburger Abgeordneten eine Transparenz schaffen, die es jedem Steuerzahler ermöglicht, zu sehen, was ein einzelner Abgeordneter an Zahlungen erhält.
Mit diesem Gesetz erfolgt endlich eine längst überfällige Gleichstellung mit dem Steuerbürger. Wir verzichten auf die steuerfreien Kostenpauschalen und stellen auf den steuerlichen Nachweis um, der nur noch die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt - so, wie bei jedem anderen Steuerzahler auch. Damit werden fragwürdige Privilegien der Abgeordneten abgebaut.
Noch eines ist hervorzuheben: die Abkehr von der hohen Altersversorgung aus dem Haushalt des Landes. In Zukunft müssen die Abgeordneten eine private Altersvorsorge abschließen. Das entlastet den Haushalt von schwer kalkulierbaren Rentenbezügen.
Herr Dr. Apelt bezeichnete diesen Gesetzentwurf als fortschrittlichstes und bürgerfreundlichstes Abgeordnetengesetz in Deutschland sowie als Vorbild für andere Bundesländer. Frau Mai, die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Brandenburg, sprach von einem Meilenstein in der Politikfinanzierung. Mir zeigt dies deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich freue mich auf die Diskussionen im Hauptausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete von Halem erhält das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes ist uns Bündnisgrünen im Jahr 2009 - nach unserem Einzug in den Landtag - in den Schoß gefallen, aber wir haben uns des Erbes angenommen. Dabei ist uns immer besonders wichtig gewesen, dass wir bei all unseren Diskussionen nah an den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission bleiben, die insbesondere durch die Federführung des Präsidenten des Landesrechnungshofes und die Einbeziehung der Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler für uns von Anfang an großes Gewicht hatten.
Diese Institutionen mit ihrer unabhängigen Perspektive brauchen wir; denn die Entscheidung über unsere eigenen Einkommen ist nicht etwa das Resultat dreister Eigenmächtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975, das sowohl uns Landtagsabgeordneten als auch den Bundestagsabgeordneten auferlegt, diese Entscheidungen „vor den Augen der Öffentlichkeit“ zu fällen.
Aus unserer Sicht ist es uns gelungen, die Nähe zu den Kommissionsempfehlungen zu wahren. In einem Punkt allerdings haben wir umgehend eine Konkretisierung vorgenommen. Die Frage nach den Regionalbüros bzw. Wahlkreisbüros, die die Kommission offengelassen hat, haben wir sehr schnell entschieden; denn wir waren und sind der Meinung, dass diese Vertretungen im Land außerordentlich wichtig sind.
Bei der Änderung ist uns Bündnisgrünen der wichtigste Punkt die Umstellung der Altersversorgung. Dass Abgeordnete nach nur fünf Jahren Tätigkeit einen Altersversorgungsanspruch von
monatlich 750 Euro haben, ist in keiner Weise gerechtfertigt. Dabei geht es um zweierlei: zum einen um die Höhe der Altersversorgung und zum anderen um die Tatsache, dass diese Altersversorgung haushaltsfinanziert war. Wie bei der allzu großzügigen Verbeamtungspraxis der Landesregierung - zum Beispiel bei Staatssekretärinnen, Staatssekretären und Lehrkräften haben wir immer wieder kritisiert, dass damit künftigen Landeshaushalten intransparente und schwer kalkulierbare Verpflichtungen auferlegt werden.