Protocol of the Session on February 27, 2013

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt. Herr Abgeordneter Ludwig hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist im Ausschuss sehr zügig zum vorliegenden Gesetzentwurf beraten worden. Gemeinsam - darauf ist schon hingewiesen worden sind wir zu der Entscheidung gekommen, ein vielfach von Kommunen vorgetragenes Anliegen umzusetzen. Herr Kollege Goetz, das gehört, denke ich, zur ganzen Wahrheit dazu. Es war nicht nur Ihre Idee, sondern die Kommunen haben uns das in den vergangenen Jahren vorgetragen. Sie haben es dann hier als Erste als Initiative eingebracht; das ist völlig richtig.

Wir wollen nun dem kommunalen Wunsch Rechnung tragen, dass sich die Kommunen zukünftig zu ihrem offiziellen Namen in Brandenburg eine für sie prägnante Zusatzbezeichnung geben können. Können! - darauf will ich an dieser Stelle noch einmal hinweisen. Es wird kein Muss werden. Das wird allerdings viele Einwohnerinnen und Einwohner freuen, die diesen Wunsch in den Gemeinden befördert haben.

Für manch anderen mag das eine Kleinigkeit sein. Wir haben aber schon in vielen Gesprächen erfahren, dass es nicht nur wie in Teltow - darum geht, dass es nicht zum Zuge kommt, sondern in einigen Städten und Gemeinden in Brandenburg soll es zu einem positiven Ergebnis geführt werden. Hintergründe sind das Streben nach Identifikation und die Hervorhebung regionaler Besonderheiten. Wir wollen, dass dem Rechnung getragen werden kann.

Die Fraktion DIE LINKE wird dieser Gesetzesnovelle zustimmen. Stellungnahmen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes haben uns darin bestätigt, dass dies ein kommunal getragenes Interesse ist. Selbstverständlich wird das von uns aber in die Hände der Kommunen gegeben.

Es entzünden sich an der Wahl einer solchen Zusatzbezeichnung schon manche Diskussionen vor Ort. Deshalb haben wir in der Beschlussfassung nur noch einmal präzisiert, welche Mehrheit - es ist schon darauf hingewiesen worden - dafür notwendig ist. Es geht in Zukunft also um drei Viertel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Vertretungskörperschaft. Wir wollen, dass mit einem solch hohen Quorum nicht nur die wirkliche Identifikation gesucht und ausgedrückt wird, sondern es bei der Wahl dieser Zusatzbezeichnung auch relative Beständigkeit geben wird.

Nach Veröffentlichung des Gesetzes besteht in den Gemeindevertretungen, Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen also die entsprechende Möglichkeit. Es wird sicherlich eine Reihe an interessanten Diskussionen geben, nicht nur über „Rübchenstadt“, sondern da werden, denke ich, auch Dichter und andere regionale Besonderheiten in Rede stehen.

Die Möglichkeiten bestehen jetzt; Brandenburg zieht da mit anderen Bundesländern gleich. Die Linke wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen, möchte ich daran erinnern, dass für uns Grüne anderes an der Kommunalverfassung dringender änderungsbedürftig ist als die Frage von Namenszusätzen auf Ortsschildern.

(Beifall B90/GRÜNE)

Für relevanter halten wir zum Beispiel Verbesserungen bei den Bürgerbegehren, die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die Verankerung von Kinder- und Jugendrechten.

(Beifall B90/GRÜNE)

Trotzdem haben auch wir diesem Gesetzentwurf im Innenausschuss zugestimmt.

Das ursprünglich von den Kollegen der FDP-Fraktion hier eingebrachte Anliegen, charakteristische Namenszusätze auf Ortsschildern zuzulassen, ist nachvollziehbar und stellt die Rechtslage wieder her, die bis 2001 gängige Praxis war und die dann, quasi aus Versehen, dem Bürokratieabbau zum Opfer fiel.

Das Recht einer jeden kommunalen Gebietskörperschaft, über Zusatzbezeichnungen zu Ortsnamen eigenständig zu befinden und diese auch auf den Ortstafeln zu führen, ist unstrittig. Diese Bezeichnungen weisen oft auf historische Besonderheiten hin und verleihen vielen Städten und Gemeinden eine Prise zusätzlichen Lokalkolorits. Bekannt ist der Wunsch, auf etwas Besonderes zu verweisen, auch von den zahlreichen Wein-, Märchenund Burgenstraßen, mit denen ganze Regionen in unserem Land für sich werben. In der Pfalz gibt es sogar eine Totenkopfstraße, sicher eine touristische Herausforderung der Extraklasse.

Dass aber auch solche liebenswürdigen Ansinnen zu handfesten Diskussionen führen können, erleben wir gerade aktuell. Lieber Hans-Peter Goetz, du hast mich bei der 1. Lesung gebeten, „nicht immer auf der Rübchenstadt Teltow rumzureiten“. Aber du bist ja jetzt selber noch einmal darauf eingegangen. Mit großem Erstaunen habe ich gelesen, dass sich nennenswerter Protest gegen den Zusatztitel formiert, um nicht durch die Erwähnung altertümlicher Gemüsesorten das Image als Wissenschafts- und Technologiestandort zu unterminieren.

(Lachen bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Sehr zur Erweiterung meines Horizonts hat auch die Nachricht beigetragen, dass es in der Stadt einen Förderverein für das Teltower Rübchen gibt und Kollege Kosanke dessen Vorsitzender ist.

(Lachen bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Ob die Teltower Rübe Gegenstand der Wirtschaftsförderung oder eher ein Hemmnis bei der Standortentwicklung ist, kann dann ja kompetent abgewogen werden.

Überhaupt hätte ich mir nicht träumen lassen, dass es bei einer Namensgebung so vieles zu beachten gibt. Jetzt hoffe ich nur, dass nicht in letzter Minute im Zuge des Pferdefleischskandals noch Neustadt (Dosse) einen Rückzieher macht.

(Heiterkeit und Beifall B90/GRÜNE, SPD sowie DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Woidke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass der Entwurf des Gesetzes zur Verleihung von zusätzlichen Bezeichnungen an Gemeinden und Landkreise in den bisherigen Beratungen einstimmigen Zuspruch erhalten hat. Mit dieser Ergänzung zur Kommunalverfassung wird den Wünschen von Städten und Gemeinden entsprochen, diese zusätzlichen Bezeichnungen vor dem Gemeindenamen auf den Ortstafeln deutlich machen zu können.

Das Anliegen der Brandenburger Kommunen ist durchaus berechtigt. Gerade das Namensrecht der Gemeinden ist ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Für einen solchen Zusatz zum Ortsnamen verlangt die Straßenverkehrsordnung ein allgemein kommunalrechtlich geregeltes Verleihungsverfahren. Diese bundesrechtlich aufgestellte Hürde wird mit dem hier eingebrachten Gesetzentwurf genommen.

Mein Anliegen kommt in dem Gesetzentwurf klar zum Ausdruck - und das entspricht auch der Beschlusslage des Landtags -, einen weitgehenden Freiraum für die Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort zu schaffen. Deshalb ist unser Prozedere auch deutlich unbürokratischer als das Vorgehen anderer Bundesländer; Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Drei Viertel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung müssen für die Zusatzbezeichnung stimmen. Diese Entscheidung muss dann im Ministerium des Innern lediglich angezeigt werden. Wenn das Ministerium nicht binnen Monatsfrist widerspricht, gilt der Namenszusatz als genehmigt.

Abschließend möchte ich mich bei den Abgeordneten des Innenausschusses und den kommunalen Spitzenverbänden für ihr Engagement und die Unterstützung im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfs herzlich bedanken. - Danke sehr.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Schlussabstimmung. Es liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Drucksache 5/6860 - Neudruck -, Gesetz über die Verleihung von Gemeinde- und Landkreisbezeichnungen, vor. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden - ein ganz seltenes Ereignis. Herzlichen Glückwunsch!

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und eröffne Tagesordnungspunkt 5:

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg

Gesetzentwurf der Abgeordneten Mike Bischoff, Thomas Domres, Ingo Senftleben, Marion Vogdt und Marie Luise von Halem

Drucksache 5/6850

1. Lesung

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion eröffnet. Herr Abgeordneter Bischoff hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mal schauen, ob die Einmütigkeit des Parlaments auch bei diesem Tagesordnungspunkt fortgesetzt werden kann. So selten scheint das jedenfalls nicht zu sein.

Ich möchte eine Ausnahme machen und zu Beginn einer kurzen Landtagsrede einen Artikel unserer eigenen Verfassung zitieren, mit dem man sich weiß Gott nicht jeden Tag beschäftigt. Artikel 60 hat zwei Sätze. Der erste Satz lautet:

„Die Mitglieder des Landtages erhalten eine ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“

Satz 2 lautet:

„Das Nähere regelt ein Gesetz.“

Meine Damen und Herren, vor einem Jahr haben die fünf Parlamentarischen Geschäftsführer Ihnen und der Öffentlichkeit ein Eckpunktepapier vorgestellt, in dem deutlich wurde, mit welchen konkreten Lösungen wir eine vollständige Reform des Abgeordnetenrechts vorschlagen. Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist Brandenburg das dritte Land in der Bundesrepublik Deutschland, das eine Reform der Abgeordnetenentschädigung vornimmt. Wenn ich sage „eine Reform der Abgeordnetenentschädigung“, dann ist das eine in der Tat grundlegende Reform. Wir folgen damit einem Konzept der Unabhängigen Diätenkommission unter Leitung von Dr. Thomas Apelt und schaffen ein System der wirklich vollständigen Transparenz.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, vor Beginn der Debatte und Aussprache zur 1. Lesung Dr. Thomas Apelt und allen weiteren Mitglieder der damaligen Diätenkommission, die im Jahre 2009 einen entsprechenden Vorschlag gemacht hat, nochmals von dieser Stelle aus zu danken. Das war der damalige Bericht.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie FDP)

Der Dank gilt insbesondere der Unabhängigen Diätenkommission, da sich der vorgelegte Gesetzentwurf in 1. Lesung in der Tat sehr eng an die damaligen Vorschläge dieser Kommission anlehnt.

Ich möchte in meinem Debattenbeitrag, der von meinen Kolleginnen und Kollegen noch fortgesetzt wird, exemplarisch vier Ziele dieser grundsätzlichen Reform der Entschädigung der Abgeordneten des Landtags Brandenburg benennen.

Das erste Ziel, das seit 1990 bis dato nicht konsequent verfolgt worden ist: Wir legen einen konkreten Maßstab für die Entschädigung der Abgeordneten in Brandenburg fest. Der Maßstab ist das Mandat eines demokratisch gewählten Bürgermeisters in einer mittelgroßen Stadt des Landes Brandenburg zwischen 25 000 und 40 000 Einwohnern.

Das zweite Ziel: Wir werden uns steuerrechtlich dem normalen Bürger vollkommen angleichen. Es werden sämtliche steuerlichen Vorteile entfallen. Es entfallen sämtliche steuerfreien Aufwandspauschalen. Im Gegenzug werden auch sämtliche Ausgaben der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen und bei ihrer Tätigkeit steuerlich absetzbar.

Der dritte Punkt, der mir auch sehr wichtig ist: Erstmalig wird einmal im Jahr der Präsident des Landtages die kompletten Kosten des Parlaments offenlegen. Wir schaffen auch hierdurch ein ganz neues Transparenzinstrument.

Vierter und aus meiner Sicht letzter Punkt: Es werden auch keine Kosten mehr in die Zukunft verlagert.