Verbraucherschutzverbände fordern seit Langem die Einführung des sogenannten Smiley-Systems - und das zu Recht. Denn bundesweit wird jeder vierte Betrieb beanstandet, nur erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher nicht, welche Betriebe es sind. Die Anzahl der Beanstandungen liegt dabei seit Jahren konstant auf hohem Niveau. Kein Wunder, denn was sollte die Betriebe veranlassen, etwas an ihren Hygienestandards zu verbessern, solange niemand etwas von ihren Schmuddeleien erfährt?
Transparenz in der Lebensmittelkontrolle setzt an zwei Stellen an: erstens bei den Konsumentscheidungen. Hygienemängel sind für den Verbraucher vor Ort zurzeit meist nicht erkennbar. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass man beim Betreten einer Gaststätte unmittelbar erkennen kann, wie es um die Hygiene bestellt ist. Die Kennzeichnung mittels Symbol oder Farbe hätte den Vorteil, dass diese leicht erkennbar und dennoch differenziert erfolgen könnte. Ein solches transparentes System würde die notwendigen Informationen liefern, um Konsumentscheidungen bewusst treffen zu können. Damit wären wir dem Leitbild des mündigen Verbrauchers, das die Landesregierung in ihrer verbraucherpolitischen Strategie vollmundig formuliert hat, ein großes Stück näher.
Zweitens setzt Transparenz in der Lebensmittelkontrolle beim Anreiz an, Hygienestandards zu verbessern. Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse übt Druck auf die Unternehmen aus, ihre Hygienestandards zu verbessern, da sie unmittelbar Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Gäste hat. Denn diese werden verständlicherweise Gaststätten mit positiver Kennzeichnung bevorzugen. Gleichzeitig können einwandfrei geführte Betriebe ihre Auszeichnung als Werbemittel einsetzen. Damit kann die Veröffentlichung einen Qualitätswettbewerb in Gang setzen, der Brandenburg guttun würde, denn auch bei uns liegt die Anzahl der beanstandeten Betriebe konstant hoch.
Egal, ob nun Smiley, Ampel oder Barometer - wichtig ist, dass das System folgende Punkte erfüllt. Erstens: Es sollte eine Positivliste und eine Negativliste geben, die auf der Seite des zuständigen Ministeriums veröffentlicht wird. Zweitens: Die Ergebnisse müssen in den Betrieben ausgehängt und mit einem Symbol versehen werden, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Schmuddelbetriebe sofort zu identifizieren.
Dänemark liefert das beste Beispiel dafür, dass Transparenz zu besserer Qualität führt. Seit der Einführung des Smiley-Systems im Jahre 2001 hat sich die Anzahl der Beanstandungen halbiert. Auch in Pankow konnten nach Einführung des Smiley-Systems deutliche Verbesserungen bei den Hygienestandards festgestellt werden.
In dem vorliegenden Antrag haben wir unsere Vorstellungen zur Umsetzung einer transparenten Lebensmittelkontrolle formuliert. Um darüber hinausgehende Anregungen und Änderungsvorschläge gemeinsam diskutieren zu können, natürlich auch unter Einbeziehung von Fachleuten, würde ich mich freuen, wenn wir uns heute darauf verständigen könnten, den Antrag an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Im Sinne
der Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wir diese Gelegenheit nutzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Lebensmittelhygiene und -kontrolle hat Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Supermärkte und die Verbraucherinnen und Verbraucher im letzten Jahr gleichermaßen beschäftigt.
Nach Aussagen der Bundesregierung wurde die Verbraucherinformation seit September 2012 bedeutend verbessert, da tatsächliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch das heißt alle Rechtsverstöße der Grenzwertüberschreitungen durch die Behörden verpflichtend zu veröffentlichen sind.
Für uns als SPD-Landtagsfraktion stellt diese Regelung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher keine Verbesserung des komplexen Verfahrens dar. Wir fordern nach wie vor eine Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten und Betrieben im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nach einem einheitlichen, bundesweiten System. Bereits an der Eingangstür soll der Verbraucher darüber aufgeklärt werden, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat.
Zwar hatten die Verbraucherschutzminister der Länder mit großer Mehrheit erklärt, mit der Einführung des Kontrollbarometers für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung sorgen zu wollen. Die Einigung der Länder scheiterte aber am Veto der Wirtschaftsministerkonferenz. Zum einen war man gegen eine verpflichtende Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelunternehmen. Zum anderen wurde keine Einigung in Fragen der Kontrollhäufigkeit und der Art der Kennzeichnung von Verstößen erreicht, sodass für eine freiwillige Lösung plädiert wurde.
Dass eine freiwillige Lösung nicht immer erfolgreich und rechtssicher ist, zeigt gerade das Beispiel Berlin. Wer in Berlin wissen wollte, wie Restaurants bei der letzten Hygienekontrolle abgeschnitten hatten, konnte dazu bisher im Internet die vom Senat ausgeführte Liste „Sicher essen in Berlin“ anklicken. Darin sind die jüngsten Ergebnisse zu sehen - noch, denn ein Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2012 stellt die Liste infrage. Das Gericht hat entschieden, dass ein Eintrag auf der vom Senat eingerichteten Internetseite zu löschen ist. In Berlin besteht nun Rechtsunsicherheit darüber, was überhaupt veröffentlicht werden kann. Der Bund brüstet sich damit, dass der Weg für die Bundesländer frei sei, in ihrem Zuständigkeitsbereich viel diskutierte Modelle, wie etwa ein Hygienebarometer oder den Gastro-Smiley, einzuführen. Wir aber wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Cottbus, Worms, Rostock oder Dortmund dem einheitlichen System folgen können. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Systeme verwirrt die Verbraucherinnen und Verbraucher eher, statt ihnen zu helfen.
Dieses bundeseinheitliche Kontrollbarometer gibt es bislang nicht. Während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag die Einführung eines Smiley-Systems nach dem Beispiel Dänemarks fordern, spricht man in MecklenburgVorpommern von einer Restaurant-Ampel, in anderen Landesteilen, zum Beispiel im Landkreis Wesel, gibt es ein Kontrollbarometer, dessen Skala, ausgehend vom bestmöglichen Ergebnis von null Punkten, bis zu maximal 80 Minuspunkten reicht. In manchen Bundesländern soll es die Plakette nur in der Gastronomie geben, in anderen auch in Metzgereien, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel. Wir halten wenig von der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Ländermethode und werden deshalb Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die Fraktion der Grünen für diesen Antrag und die Debatte zu diesem Thema. Ich möchte voranstellen: Der größte Teil unserer Restaurants, Hotels, Gaststätten, Imbissbuden, Kantinen und Lieferanten für die Schulverpflegung macht einen sehr guten Job. Das muss an der Stelle auch einmal gesagt werden.
Bei dem, was am Markt angeboten wird, gibt es eine sehr hohe Qualität. Ich denke, es geht Ihnen auch so, öfter als andere auswärts zu essen. Ich hatte in den letzten Jahren keine Beanstandungen. Es gibt solche natürlich trotzdem von denen, die dafür fachlich zuständig sind und die entsprechenden Parameter zu überwachen haben.
Es ist sicherlich ein zu begrüßender Antrag und eine zu begrüßende Initiative, dass wir irgendwann dazu kommen, das in Deutschland einheitlich zu regeln und auch zu veröffentlichen, und zwar da, wo es ernstzunehmende Beanstandungen und Untersuchungsergebnisse gibt.
Folgenden Hinweis kann ich den Kollegen der Grünen nicht ersparen: Wenn man Ihren Antrag 1:1 nähme und umsetzte, würde dies natürlich heißen, dass wir eine eigene Restaurantampel nur für unser Bundesland Brandenburg einführen. Ich finde es viel wichtiger, dass wir zu einer deutschlandweit einheitlichen Lösung dieser Frage kommen.
Es gab in den letzten drei Jahren auch in der Verbraucherschutzministerkonferenz umfangreiche Diskussionen dazu. Frau Tack hatte dort im Jahre 2010 den Vorsitz. In dieser Zeit hatte man sich eigentlich darauf verständigt, eine bundeseinheitliche Regelung und Bewertungskriterien zu erarbeiten.
Auf der anderen Seite muss man sehen, dass auch viele Bedenken dagegensprechen. Die Wirtschaftsminister haben diese
stets vorgetragen. Wir sind ein Tourismusland und leben von unseren Urlaubern und Gästen, der Tourismusbranche und der Gastronomie. Es gibt auch dort Bedenken gegen die Veröffentlichung von negativen Untersuchungsergebnissen und Negativlisten. Insbesondere der DEHOGA weist aus unserer Sicht zu Recht darauf hin, dass es aufgrund der personellen Ausstattung der Lebensmittelüberwachung - sie fällt in die Zuständigkeit der Länder - schwierig ist, eine zeitnahe Nachkontrolle zu gewährleisten.
Beim DEHOGA gibt es gravierende Bedenken, ob Betriebe, die einmal in die Fänge der Kontrolleure geraten sind und auf der Negativliste veröffentlicht wurden, die Chance erhalten, zeitnah wieder von der Liste gestrichen zu werden. Diese Bedenken teilen wir. Es müsste in den Ländern und den Kreisverwaltungen sichergestellt sein, dass kurzfristig eine Zweitbegutachtung und Zurückstellung der Negativveröffentlichung gewährleistet sind.
Grundsätzlich muss man sagen, dass ein Smiley-System in Verbindung mit der Negativliste für uns nur Sinn macht, wenn wir es schaffen, bundesweit einen einheitlichen Standard zu bekommen. Ich will es einmal mit der Flensburger Ampel vergleichen, die jetzt auch irgendwann kommen wird. Man stelle sich vor, die Autofahrer hätten in Deutschland in 16 Bundesländern 16 unterschiedliche Punktesysteme, Negativlisten und Regelungen. Ich denke, es macht nur Sinn, wenn man auch für die schwarzen Schafe in der Gastronomiebranche, was die Lebensmittelstandards und die Hygiene angeht, deutschlandweit eine einheitliche Regelung erreicht. Dafür machen wir uns stark. Ich denke, dafür sollten wir uns auch alle hier im Landtag stark machen. Ein Alleingang Brandenburgs kommt für uns nicht infrage. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Standards und Vorschriften schädigt am Ende die Betriebe und bringt weder dem einzelnen Unternehmen noch dem Verbraucher erkennbaren Vorteil.
Der Überweisung des Antrags an den Fachausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. Damit haben wir im Ausschuss noch einmal die Gelegenheit, die Personalsituation auch in der Lebensmittelüberwachung insgesamt zu diskutieren. Sollte der Antrag von der Mehrheit des Landtages heute nicht überwiesen werden, wird auch die CDU-Fraktion ihn ablehnen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Kretzschmar für die Fraktion DIE LINKE fort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Für meine erste Rede in diesem Hause hätte ich mir eigentlich gewünscht, dass ich Ihnen nicht das erzählen muss, was meine Vorredner, Frau Kircheis von der SPD und teilweise auch Herr Wichmann von der CDU, bereits gesagt haben. Da bleibt für mich nicht viel übrig. Ich werde Ihnen die Argumente trotzdem zur Übung noch einmal deutlich machen.
Bei dem Antrag der Grünen geht es darum, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, einen Betrieb, der mit Lebensmitteln agiert, möglichst schnell und unkompliziert qualitativ zu beurteilen. Dies ist nach unserer Auffassung auch wünschenswert. Die Unterschiede beginnen aber dort, wo es darum geht, wer dafür die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu erlassen hat.
Die Grünen wollen mit ihrem Antrag eine Landesregelung erreichen. Dies halten wir für nicht sinnvoll. Deswegen werden wir diesen Antrag nicht unterstützen. Es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, dass es in Brandenburg eventuell einen Smiley gibt, in Sachsen eine Ampel und in Mecklenburg-Vorpommern ein Barometer. Es verwirrt den Verbraucher, wenn ein lächelnder Smiley oder ein grimmiger Smiley womöglich in Brandenburg eine andere Bedeutung hat und nach anderen Kriterien vergeben wird als in Sachsen-Anhalt oder in einem anderen Bundesland.
Ein solches System hat gerade zum Ziel, komplexe Informationen leicht verfügbar und verständlich darzustellen. Ein Systemwildwuchs in 16 unterschiedlichen Bundesländern trägt dazu nicht bei, sondern führt eher zu Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
- Genau! Wir Verbraucher müssen geschützt werden. Wir möchten nicht, dass die Verbraucher vor einem Wochenendausflug oder einem Besuch in einem Berliner Restaurant die landesüblichen Regelungen für Smiley oder Barometer studieren müssen. Das verhindert im Zweifelsfall den Austausch zwischen den Bundesländern.
Darf ich Sie dahin gehend interpretieren, dass Sie es als schwieriger ansehen, wenn Verbraucher durch unterschiedliche Ampeln oder Barometer verwirrt werden, als wenn man ihnen Informationen über gravierende Hygienemängel vorenthält?
Sehr geehrte Frau Nonnemacher, wir würden den Verbrauchern gerne ein bundeseinheitliches System präsentieren,
damit sie diese Schwierigkeiten nicht haben. Dieses Problem wurde angesprochen, Frau Tack hat in einer Verbraucher
schutzministerkonferenz im Jahre 2010 die Initiative ergriffen. Aber Frau Aigner hat geblockt und den Ländern gesagt, sie sollen das alleine machen. Frau Aigner hatte wenigstens zugesagt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Frau Kircheis wies auf das Urteil hin, das in Berlin zu dem dortigen SmileySystem ergangen ist. Sie müssen dieses Urteil im Übrigen gekannt haben, als Sie am 30. November Ihren Antrag eingereicht haben. Denn das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes stammt vom 28. November und fordert unmissverständlich eine bundeseinheitliche, gesetzeskonforme Regelung. Bis dahin besteht Rechtsunsicherheit im Land Berlin, ob das dort praktizierte Smiley-System überhaupt fortgesetzt werden kann.
Für ein bundeseinheitliches System hegen wir Sympathie. Aber unter diesen Voraussetzungen ist es für uns nicht nachvollziehbar, daher können wir Ihrem Antrag, so wie Sie ihn gestellt haben, leider nicht zustimmen. Deswegen werden wir ihn heute ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Der eigentlich zuständige Fachpolitiker, Kollege Beyer, bedauert es natürlich zutiefst, dass er jetzt Ihren schönen Antrag nicht bewerten darf. Diese Aufgabe fällt nun mir zu.