Protocol of the Session on January 23, 2013

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Erfolge gibt es bei der angestrebten engeren Kooperation von Kunstschulen und Musikschulen im Rahmen des Konzeptes Kulturelle Bildung und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses zur Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ vom 25. Februar 2010?

Wiederum antwortet Frau Ministerin Kunst.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann, im Konzept der Landesregierung zur kulturellen Bildung und auch im Landtagsbeschluss zur Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ wurde festgehalten, dass die Rahmenbedingungen für alle Sparten der kulturellen Bildung gesichert und verbessert werden sollen. Es ging nicht nur darum, die Weichen für eine engere Kooperation zwischen Musik- und Kunstschulen allerorts zu stellen.

Die Gründung des neuen Verbandes der Musik- und Kunstschulen haben wir aufmerksam begrüßt und verfolgt. Ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit genauso angenehm und erfolgreich sein wird wie mit den beiden Vorgängerorganisationen.

Für den Bereich der Landesregierung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Arbeiten am Referentenentwurf für die Novelle des Musikschulgesetzes sind nahezu abgeschlossen. Zum jetzi

gen Zeitpunkt beabsichtigen wir, dabei die Förderung von Kunstschulen in dieses Gesetz zu integrieren. Davon verspreche ich mir die Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des Landes mit qualitativ hochwertigen Kunstschulangeboten mit einheitlichem Standard. Außerdem erhalten die Kunstschulen dadurch Planungssicherheit. - Vielen Dank.

Vielen Dank. Meine Damen und Herren, das hatten wir lange nicht mehr: Die Stunde ist nahezu herum und die Fragen, die uns heute vorlagen, sind erschöpft, sodass ich Sie in eine wohlverdiente Mittagspause bis 13 Uhr entlassen kann.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.01 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.03 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir beginnen den zweiten Teil der heutigen Landtagssitzung. Dazu begrüße ich als unsere Gäste Schülerinnen und Schüler des Sally-BeinGymnasiums in Beelitz. Seien Sie herzlich willkommen! Sie sind bei einem auch für Sie sehr interessanten Tagesordnungspunkt unsere Gäste. Insofern wünsche ich Ihnen einen entsprechenden Erkenntnisgewinn.

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne Tagesordnungspunkt 3:

Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgi- sches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/5832

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Drucksache 5/6699

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE, Drucksache 5/6700, vor.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt erfreulicherweise von einer Gebärdendolmetscherin begleitet wird.

(Allgemeiner Beifall)

Ich begrüße an dieser Stelle auch ganz herzlich alle Gäste aus den Verbänden, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen, und den Beauftragten des Landes Brandenburg in dieser Angelegenheit, Herrn Dusel.

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der CDU-Fraktion eröffnet. Frau Abgeordnete Blechinger hat das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz wurde neben grundsätzlicher Zustimmung auch erheblicher Änderungsbedarf deutlich. Dieser Änderungsbedarf wurde in Teilen durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen aufgegriffen, denen wir überwiegend auch zugestimmt haben. Leider gingen SPD und Linke mit unseren Änderungsanträgen nicht so fair um, sondern handelten nach dem Motto: „Nur wir sind klug, die anderen sind dumm.“

(Beifall CDU und FDP)

Das würde mich auch nicht weiter stören, weil mein Selbstbewusstsein nicht davon abhängt, welche geistigen Potenzen die Regierungsfraktionen mir zutrauen. Es geht aber hier nicht um mich, sondern um die Interessen von Menschen mit Behinderungen.

(Beifall CDU und FDP)

Deren Anliegen haben wir mit unseren Änderungsanträgen aufgegriffen, und da alle unsere Anträge genauso wie die Anträge der anderen Oppositionsfraktionen durchweg abgelehnt wurden, sind wichtige Anliegen nicht umgesetzt worden. So gibt es immer noch keinen Rechtsanspruch für gehörlose Kinder auf das Erlernen der Gebärdensprache in der Schule.

(Beifall CDU)

Während der Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz wurde der Satz von Ronny Bohms zitiert:

„Die Gebärdensprache wird während des ganzen Lebens des tauben Kindes in der Regel die einzige Sprache sein, die es aufgrund seiner physiologischen Voraussetzungen jemals sicher beherrschen kann.“

Eigentlich müsste es selbstverständlich sein, dass ein gehörloses Kind diese Sprache in der Schule lernt. Aber das ist leider nicht der Fall. Unser diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass notwendige Änderungen im Bildungsbereich bei einer Novellierung des Schulgesetzes vorgenommen würden. Diese Begründung ist natürlich Unsinn, denn im gleichen Paragrafen des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde das Recht gehörloser Eltern von Schülern auf Verwendung der Gebärdensprache bei der Kommunikation mit der Schule festgeschrieben. Außerdem gibt es, jedenfalls nach meiner Kenntnis, noch gar keinen Entwurf für eine Novellierung des Schulgesetzes. Das heißt, das Recht gehörloser Kinder auf das Erlernen der Gebärdensprache in der Schule wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Das finde ich schade.

Auch dass die Barrierefreiheit im Gesetz so wenig Raum einnimmt, wurde bei der Anhörung von einigen Anzuhörenden bemängelt. So antwortete die Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes auf die Frage, welches zurzeit die größten Probleme seien, die Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung des Alltags haben:

„Eine Voraussetzung für die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behin

derungen ist eine weitgehende Barrierefreiheit in sämtlichen Lebensbereichen.“

Weiterhin führte sie aus, dass diese Barrierefreiheit in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist. Auch dazu hatten wir einen Änderungsantrag eingebracht, der leider abgelehnt wurde. Und warum man dem Behindertenbeauftragten zu seinem eigenen Bericht kein Rederecht zuerkennen will, wurde noch nicht einmal begründet.

Dass SPD und Linke jetzt in einem Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern, bei anstehenden Gesetzesnovellierungen und bei der Erarbeitung oder Überarbeitung von Landesnormen das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz zugrunde zu legen, zeugt nicht gerade von überwältigendem Vertrauen in die Landesregierung.

(Beifall CDU, FDP sowie GRÜNE/B90)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, halten Sie es wirklich für notwendig, die Regierung dazu aufzufordern, bestehende Gesetze einzuhalten?

(Beifall CDU und FDP)

Das sind nur einige der Probleme und verpassten Chancen dieses Gesetzes. Wenn wir ihm dennoch zustimmen, dann deshalb, weil es uns um die Interessen der Menschen mit Behinderungen geht, aber nicht um irgendwelche Sandkastenspiele.

(Beifall CDU sowie vereinzelt DIE LINKE)

Das Gesetz ist überfällig. Es sollte schon vor einem Jahr beschlossen werden, zusammen mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket. Es enthält Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage. Die Menschen warten auf dieses Gesetz. Deshalb werden wir ihm zustimmen.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Lehmann hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Frau Präsidentin, Sie haben schon Gäste begrüßt. Ich möchte gern noch einige namentlich begrüßen, denn ich freue mich sehr, dass sie da sind:

Frau Seibert ist die Vorsitzende des Landesbehindertenbeirats, eines Fachberatungsgremiums, das für die Politik sehr wichtig ist. Wir sind froh, dass wir dieses Gremium haben. Herzlich willkommen!

Ich begrüße Herrn Helbing vom Landesverband der Gehörlosen. Schön, dass Sie da sind!

Von „Selbst aktiv“ sind Herr und Frau Szymanowicz anwesend. Herzlich willkommen auch Ihnen! Schön, dass Sie unsere Debatte mit großem Interesse verfolgen!

(Vereinzelt Beifall SPD)

Da wir heute das Behindertengleichstellungsgesetz beschließen - davon gehe ich jedenfalls aus -, dürfen wir auch auf 20 Jahre Behindertenpolitik in Brandenburg zurückschauen. Wir sind uns sicherlich alle einig in der Einschätzung, dass mit erheblichen Fördermitteln - beispielhaft dafür steht das Investitionsprogramm Pflege - eine moderne, gut ausgebaute Pflegeund Behindertenhilfeinfrastruktur aufgebaut worden ist. Es entstanden neue, zeitgemäße, an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientierte Wohnstätten bzw. betreute Wohnformen. Ich darf die Werkstätten für behinderte Menschen nennen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch an die Integrationskindertagesstätten und an die Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten erinnern. Wenn wir durch das Land fahren und diese Einrichtungen besuchen, stellen wir fest, dass diese sehr modern und gut ausgestattet sind.