Protocol of the Session on January 23, 2013

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Der eigentlich zuständige Fachpolitiker, Kollege Beyer, bedauert es natürlich zutiefst, dass er jetzt Ihren schönen Antrag nicht bewerten darf. Diese Aufgabe fällt nun mir zu.

Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Jungclaus, Herr Vogel: Sie bleiben sich treu, die Grünen bleiben sich treu. Nach Berlin sollen nun auch in Brandenburg hygienische Missstände in Kneipen, Gaststätten und Restaurants anhand einer Positivbzw. Negativliste verbunden mit einem Smiley-System öffentlich dargestellt werden und so zu einer besseren Information der Verbraucher beitragen.

Mehr Verbraucherinformationen, Frau Nonnemacher - das klingt erst einmal gut und vermittelt den Eindruck einer sinnvollen Politik für die Verbraucher. Aber beim genauen Hinsehen stellt sich eine Reihe von Fragen, welche die beabsichtigten Listen in einem anderen Licht erscheinen lassen. Zum einen machen die Antragsteller keine Aussagen darüber, welche Bewertungskriterien als Grundlage für die Listen dienen sollen. Soll es darum gehen, dass lebensmittelrechtliche Bestimmungen eingehalten werden? Wird die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter bewertet? Funktioniert die betriebliche Eigenkontrolle? Werden Lebensmittel richtig gelagert und gekühlt? - Das sind allesamt zentrale Fragen, die im Antrag nicht beantwortet, ja nicht einmal aufgeworfen werden.

Unklar bleibt auch, warum gerade die Internetpräsenz des MUGV der richtige Ort sein soll, auf dem die Listen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Bereits heute gibt es eine Reihe verschiedener Bewertungsportale für gastronomische Einrichtungen im Netz. Es ist mir nicht klar, warum nun die Übertragung auf eine staatliche Institution der Weisheit letzter Schluss sein soll. Die Gesundheitsämter sind für die Kontrolle der Einrichtungen zuständig. Die Veröffentlichung und Aktualisierung der Prüfungsergebnisse hingegen ist in

einem oder mehreren Portalen mit dem Schwerpunkt Gastronomie besser aufgehoben.

Wir als FDP-Fraktion sind gerne bereit, die Debatte über die Verbesserung der Informationsmöglichkeiten für die Kunden von Gaststätten, Kneipen und Restaurants im zuständigen Fachausschuss weiterzuführen. Unter der Voraussetzung, dass vor Ort regelmäßig erste Nachkontrollen durchgeführt werden, können wir uns gern darüber unterhalten, ob auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Prüfergebnisse in den jeweiligen Einrichtungen befristet ausgehängt werden. Befristet deshalb, um die Gesundheitsämter in die Pflicht zu nehmen, innerhalb einer vorgegebenen Frist - etwa zwei Wochen - eine erneute Kontrolle durchzuführen und die Ergebnisse im Interesse der Verbraucher entsprechend zu aktualisieren. Ein Smiley-System wie im Berliner Bezirksteil Pankow stellt hingegen nur das Gesamtergebnis der Prüfungen dar, gibt jedoch keine Auskunft über die einzelnen abgeprüften Kriterien. Es ist für die Kunden somit am Ende irreführend und für die Geschäftsinhaber im schlimmsten Fall existenzbedrohend, wenn ein Smiley statt detaillierter Informationen lediglich eine Tendenz abbildet.

Kurzum: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in der vorliegenden Form für uns nicht zustimmungsfähig. Im Interesse eines transparenten Verbraucherschutzes haben wir Liberale jedoch ein Interesse daran, dieses Thema im Fachausschuss weiter zu behandeln, und stimmen deswegen einer Überweisung in den Fachausschuss zu. Sollte diese Überweisung abgelehnt werden, werden auch wir diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Ministerin Tack spricht für die Landesregierung.

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich habe das akustisch leider nicht verstanden, aber ich komme gerne hierher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Austausch der Argumente. Ich bin insbesondere auch sehr angetan, dass sich die Kollegen noch erinnern, dass wir im Jahr 2010 mit dem Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz die Transparenzoffensive angeschoben haben und eigentlich auf einem guten Weg waren und ich schon sehr viel Lebenszeit mit diesem Thema verbracht habe. Das Ergebnis steht noch aus, deshalb ist es gut, dass wir uns heute noch einmal austauschen können.

(Frau Stark [SPD]: Die Formulierung war gut!)

- Die mit der Lebenszeit?

(Frau Stark [SPD]: Ja!)

- Ich habe schon sehr viel Lebenszeit mit diesem Thema verbracht, das stimmt.

Wir wollen die Einführung einer bundesgesetzlichen Regelung und dann auf dieser Grundlage die Einführung des Kontroll

barometers in den Ländern. Wir sind schon so weit, dass die Länder nicht das Smiley oder den Kochlöffel oder irgendwas anderes, sondern ein gut gegliedertes Kontrollbarometer haben wollen. Dass das bisher noch nicht stattgefunden hat, ist auch beschrieben worden. Frau Aigner war in mehreren Konferenzen mit einstimmigen Beschlusslagen aufgefordert worden, eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung herbeizuführen. Sie ist gescheitert, sie hatte die gute Absicht. Sie ist am Wirtschaftsminister und an der Wirtschaftsministerkonferenz gescheitert; das ist auch alles besprochen.

Wir wollen es einführen, wir wollen es in erster Linie, um für gute Qualität und gute Hygiene bei uns in den Einrichtungen, in den Gaststätten, beim Bäcker, beim Fleischer und wo auch immer, also da, wo Lebensmittel über die Theke gehen, zu werben. Das wollen wir gerne machen. Mit diesen Argumenten konnten wir auch den Landesverband der DEHOGA überzeugen. Er wird - es war ein langer Weg - mit uns mitgehen, wenn es denn eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geben wird. Sie steht nicht ins Haus. Keiner, der bisher ablehnend war, braucht da Angst zu haben. Aber ich glaube, wir setzen alle auf neue Ergebnisse zur Bundestagswahl. Wir haben sicherlich mit einer neuen Bundesregierung neue Chancen, dieses Thema weiter voranzutreiben. Wir haben dem DEHOGA auch versichert, seine einzelnen Probleme und Bedenken, die er hatte, mit ihm gemeinsam im weiteren Prozess aufzulösen, sodass wir eine Mehrheit haben, wenn es denn jemals eine bundesgesetzliche Regelung geben sollte.

Wir haben den Kompromiss, um auch die Wirtschaftsminister mit ins Boot zu bekommen, schon weit gefasst. Nach der bundesgesetzlich einheitlichen Regelung soll der Aushang in der ersten Phase noch freiwillig sein, das Gesetz soll eine Ermächtigung enthalten, damit die Länder es verpflichtend einführen können, es also den Ländern freigestellt ist, ob sie es einführen, und nach Ablauf der drei Jahre sollte dann eine Evaluierung der Wirkung stattfinden, gegebenenfalls eine Optimierung des Systems vorgenommen werden. Das war der Kompromiss, um die Kollegen ins Boot zu holen.

Ich denke, unter den gegebenen bundespolitischen Bedingungen haben wir im Augenblick keine Perspektive. Alle 16 Bundesländer wollen die bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, und ich glaube, die Argumente, dass das Sinn macht, sind ausgetauscht.

Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, noch etwas zur Lebensmittelüberwachung in Brandenburg sagen. Da geistert ja auch eine Menge umher, wie schlecht oder wie gut wir sind. Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung haben im Jahr 2011 in Brandenburg gezeigt, dass viele Betriebe, 54 % - das ist zugegebenermaßen eine hohe Prozentzahl -, beanstandet wurden, aber hauptsächlich aufgrund abweichender Hygienekriterien. Das sind meistens Bagatellverstöße gewesen, betrafen überwiegend geringfügige Mängel - das will ich hier deutlich unterstreichen. Die würden nicht mal - das haben wir uns angesehen - bei dem jetzt beabsichtigten Barometer eine Rolle spielen; denn die Mängel - das wissen Sie - müssen abgestellt werden, es wird eine gebührenpflichtige Nachkontrolle durchgeführt. Das ist der Gang der Dinge. Schwerwiegende Verstöße werden mit verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet; auch das wissen Sie. Aber zum Glück, und das spricht für die gute Qualität der Hygienebedingungen der Gaststätten und auch der Lebensmittelhersteller, gibt es diese Beanstandungen nur in geringfügiger Art und Weise.

Ich möchte an dieser Stelle abschließend sagen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Brandenburg sich darauf verlassen können, dass die zuständigen Lebensmittel- und auch Veterinärüberwachungsämter alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um gravierende Verstöße in Betrieben entsprechend zu ahnden. Ich will Ihnen vermitteln, dass wir da gut aufgestellt sind und Sicherheit bei der Lebensmittel- und Hygienekontrolle gewährleistet werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Jungclaus hat noch einmal das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Debatte hat deutlich gemacht, dass eigentlich den meisten von uns der Verbraucherschutz am Herzen liegt. Sie hat aber auch deutlich gemacht, dass es Bedenken bezüglich der Umsetzung gibt. Ich habe durchaus für einige dieser Bedenken Verständnis. Die im Vorfeld mehrfach geäußerte Befürchtung, dass Betriebe zu lange auf der „Schmuddelliste“ stehen werden, ist meiner Meinung nach unbegründet; denn würde man sich beispielsweise an dem Modell Pankow orientieren, redeten wir von einem mehrstufigen Verfahren. Erst nach der dritten Mahnung wird ein Betrieb auf die Negativliste gesetzt. Selbstverständlich wird ihm dann die Möglichkeit zur Nachprüfung eingeräumt, um im Falle eines positiven Testergebnisses wieder von der Liste gestrichen zu werden. Zudem - dahin ging die Kritik des Kollegen Büttner - führt nicht jeder kleinste Verstoß gleich dazu, auf die „Schmuddelliste“ zu kommen, lediglich Verstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, führen dazu. Auch die Aussage - Kollege Wichmann -, mehr Transparenz würde zu einem höheren Kontrollaufwand führen, wird vom Beispiel Pankow widerlegt. Hier hat das Smiley-System sogar zu einer Entlastung der Lebensmittelkontrollen geführt, weil der Qualitätsstandard gestiegen ist. Denn ebenso wie in Brandenburg wurden auch dort zuvor jene Betriebe, die beanstandet wurden, engmaschiger kontrolliert. So ist es bei uns bei gut geführten Betrieben auch. Durch die Qualitätssteigerung sinkt also die Zahl der Nachkontrollen und damit auch der personelle Aufwand, langfristig jedenfalls. Mit Frau Hartwig-Tiedt ist ja jetzt auch jemand im Ministerium, der das Smiley-System in Pankow sehr gut kennt. Ich würde sagen, das sind eigentlich beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung.

Für eine Sache habe ich allerdings kein Verständnis, die wurde von Frau Kircheis und vom Kollegen Wichmann angesprochen. Ich muss mich doch ein bisschen darüber wundern, welches Verständnis Sie von Föderalismus haben.

Auf der einen Seite ist das Land immer ganz groß da, wenn es darum geht, Zuständigkeiten auf Landesebene zu haben, auf der anderen Seite drückt man sich jedoch ständig davor, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen.

(Beifall GRÜNE/B90)

Ich würde nicht den Schwerpunkt darauf setzen, immer Horrorszenarien zu malen: Welche Befürchtungen können wahr werden, wenn wir kein einheitliches System haben? - Sehen

Sie darin vielmehr eine Chance. Es ist doch eine Chance für Brandenburger Betriebe, sich gegenüber anderen Bundesländern zu positionieren und zu sagen: Hier haben wir einen eindeutigen Qualitätsvorteil gegenüber anderen Bundesländern. Ich würde mir einfach wünschen, mehr Mut und ein wenig mehr Vertrauen in unsere Betriebe zu haben und darauf zu setzen, dass im Föderalismus Chancen liegen und nicht nur Gefahren.

(Beifall GRÜNE/B90)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Transparenz und Sicherheit sind grundlegend für das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und damit für einen funktionierenden Lebensmittelmarkt. Ich appelliere daher noch einmal an Sie, dass wir das Thema im Ausschuss diskutieren, um - was Ihnen wichtig war - auch den Befürwortern eines transparenten Verfahrens die Möglichkeit zu geben, vor allem die von Ihnen geäußerten Bedenken auszuräumen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Ich glaube, dass die Befürworter des Systems gute Argumente - wie auch wir - haben. Zudem wäre es ein Armutszeugnis, wenn Sie sich dieser Diskussion verweigern und - wie es oft bei anderen Diskussionen der Fall ist; nachher haben wir noch den Punkt Nachtflugverbot - wieder in gewohnter Manier auf die Bundesebene verweisen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Ihnen in der Drucksache 5/6441 vorliegt. Die Fraktion hat die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Überweisung mit knapper Mehrheit nicht zugestimmt worden.

Wir stimmen nun direkt über den Antrag auf Drucksache 5/6441 ab. Wer ihn annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Akzeptanz für den Flughafen Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen)

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/6686

in Verbindung damit:

Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“

hier:

Beauftragung des fachlich zuständigen Ausschusses, dem Landtag eine Beschlussempfehlung zu unterbreiten. Für den Fall, dass der Fachausschuss keine unveränderte Annahme des Volksbegehrens empfiehlt, wird ebenso um die Vorlage des Entwurfes einer Stellungnahme des Landtages im Sinne des § 36 Absatz 2 des Volksabstimmungsgesetzes gebeten.

Hinreichend kompliziert. - Für den Fall, dass der Überweisung des CDU-Antrages nicht zugestimmt wird, beantragt die Grünen-Fraktion für das Folgende eine namentliche Abstimmung.

Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag des CDU-Vertreters. Der Abgeordnete Genilke spricht zu uns.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer geglaubt hat, dass uns das Thema Flughafen schrittweise verlässt, sieht sich getäuscht, und zwar durch das erfolgreiche Volksbegehren, welches darauf abgestellt hat, ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu erreichen.

Wir gehen zum ersten Mal mit diesem Thema um. Ich beginne nicht mit meinem Antrag, sondern mit dem Verfahren. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft als federführenden Ausschuss anzusehen, um dieses Volksbegehren zu begleiten. Das halte ich für eine sehr weise Entscheidung, nicht zuletzt deshalb, weil ich selbst Mitglied dieses Ausschusses bin. Ich denke, er ist fachlich durchaus imstande, dies in vernünftiger Weise zu begleiten.

Das Volksbegehren, das den einen oder anderen in seiner Deutlichkeit und in seinem Ergebnis vielleicht überraschte, hat natürlich seine Ursache. Seine Ursache ist in erster Linie darin zu sehen, dass mit dem Lärmschutz in sträflicher Weise Schindluder getrieben worden ist. Es gab einen beschämenden Umgang mit Betroffenen bzw. mit denjenigen, die mit dem Schallschutz vor Lärmeinwirkung geschützt werden sollten. Spätestens mit dem Gutachten des Umweltbundesamtes weiß auch der Letzte in diesem Hause, dass Lärm in Größenordnungen, dauernd und anhaltend, zu Schädigungen führen kann.

Insofern geht es nicht darum - wie der Ministerpräsident ständig sagt -, dass wir hier einen exzellenten Schallschutz umsetzen - das ist nicht die Frage -; denn exzellent kommt von Exzellenz und ein exzellenter Schallschutz kommt im Planfeststellungsbeschluss nicht vor. Es liegt also nicht im Ermessen eines Ministerpräsidenten - jetzt auch Aufsichtsratsvorsitzenden - zu entscheiden, wann ein Lärmschutz exzellent ist oder wann er planfestgestellt umzusetzen ist.

(Beifall CDU sowie des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/ B90] - Frau Wehlan [DIE LINKE]: Aber er kann doch seine Meinung äußern!)

Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Wenn im Planfeststellungsbeschluss steht, dass keinmal die Überschreitung von 55 dB(A) im Innenraum zulässig ist, dann ist das eben so. Wenn wir dann im Nachgang bröckchenweise erfahren - mehr oder weniger