Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1118 (Inklusion an der FHL Senftenberg), die der Abgeordnete Maresch stellt.
In einem Schreiben des Dekans der Hochschule Senftenberg hieß es kürzlich, dass aufgrund „zu hoher motorischer und visueller Lerninhalte“ der Studiengang Physiotherapie nicht für Menschen mit Sehbehinderung geeignet sei. Zudem gibt es seit einem Jahr keinen Behindertenbeauftragten an der Hochschule Lausitz, laut verschiedener Pressemitteilungen hat sich dies jetzt geändert. Die von mir zuerst genannten Vorgänge widersprechen, sollten sie sich so ereignet haben, der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für Alle“ vom 21.04.2009, der UN-Konvention und nicht zuletzt und grundsätzlich auch sämtlichen gleichstellungspolitischen Grundgedanken.
Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen hat sie zu den benannten Vorgängen an der Hochschule Senftenberg? Wie wertet sie diese, und wie helfen Sie dem Schreiben des Dekans an sich ab?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Maresch, zunächst zur Frage des bzw. der Behindertenbeauftragten: Sie haben Recht, die Position war tatsächlich über einen längeren Zeitraum unbesetzt. Ich lege jedoch Wert auf die Feststellung, dass die bisherige Behindertenbeauftragte auch in dieser Zeit die Aufgabe kommissarisch weiterbetreut hat, es also zu jeder Zeit eine Ansprechperson für behinderte Menschen gab. Das ist in der Tat eine ganz wichtige und unabwendbare Aufgabe für jede Hochschule.
Das MWFK wurde gleichwohl unmittelbar nach Bekanntwerden der freien Position auch rechtsaufsichtlich tätig, und im Ergebnis konnte die Leitung der Hochschule Lausitz Frau Prof. Dr. Barbara Priwitzer für die Wahrnehmung der Aufgaben mit Wirkung vom 1. November dieses Jahres gewinnen. Ich denke, das ist eine für alle Seiten erfreuliche Entwicklung.
Nun zu den von Ihnen angesprochenen Schwierigkeiten von Studieninteressierten mit Sehbehinderung: Die Hochschulleitung hat dem MWFK gegenüber klargestellt, dass der Studiengang Physiotherapie sehbehinderten Studierenden auch in Zukunft offensteht. Pauschale Einschätzungen über die Eignung oder Nichteignung eines Studienganges für Menschen mit einer bestimmten Behinderung werden auch vom Senat und der Hochschulleitung als dem Profil der Hochschule unangemessen erachtet. Die Eignung zum Studium wird daher weiter im Wege der vorbehaltlosen Einzelfallprüfung ermittelt. Erhöhte Betreuungserfordernisse sollen durch langfristig abgestimmte Betreuungspläne realisierbar gemacht werden. Ich denke, auch dies ist eine akzeptable Lösung.
Abschließend möchte ich anmerken, dass es an der Hochschule Lausitz bislang keinen Fall gab, dass Studienbewerberinnen und -bewerber aufgrund ihrer Behinderung nicht zum Studium zugelassen wurden. - Vielen Dank.
In der Presse war über die Problematik des Behindertenbeauftragten und die einjährige Nichtbesetzung zu lesen. Dort wurde durch den Präsidenten, Herrn Schulz, dargestellt, dass dieser die Aufgabe des Behindertenbeauftragten kommissarisch ausgeführt hätte. Das widerspricht sich mit Ihren Aussagen. Welche stimmt nun?
Letztendlich tritt, wenn die Behindertenbeauftragte nicht verfügbar ist - trotz Erklärung, dass sie kommissarisch weitermache -, selbstverständlich der Präsident ein, sodass er immer auch die Belange der Behinderten zu vertreten hat. Es gilt also das eine wie das andere.
Frau Ministerin, können Sie mir zustimmen, dass die Debatte, so wie sie jetzt um das Thema Behinderte an der Fachhochschule geführt wurde, gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um Inklusion - ich mache es einmal ganz einfach - und Behindertengesetze, völlig inakzeptabel und öffentlich eher schädlich für die Entwicklung ist, die wir gemeinsam anstreben: dass Behinderte noch mehr integriert werden können?
Ich stimme Ihnen insofern zu, als es uns ein Anliegen ist, behinderten Studieninteressierten so wertschätzend entgegenzutreten, dass es jeweils einer sehr gut begründeten Einzelfallbewertung bedarf, um ihnen ein Studium zu ermöglichen. Insofern ist Inklusion in den Hochschulen ein hohes Gut und eine prioritäre Aufgabe.
Bei der Kommunikation an der Hochschule Lausitz muss man sicherlich trennen: Was ist im Inneren der Hochschule erfolgt und wie wird es seitens der Presse dargestellt? Es ist sehr schwierig, die Einzelfallentscheidungen, die jeweils zu treffen sind, gut zu kommunizieren; und ich kann nachvollziehen, dass es für sehbehinderte Studierende ganz besondere Schwierigkeiten gibt, wenn in einem Bereich, in dem optische Analysekompetenz vorhanden sein muss, studiert werden soll. Dies ist eine ganz besondere Erschwernis, die man anerkennen muss was jedoch in keiner Weise bedeutet, dass nicht alles gemacht werden muss, um im Einzelfall ein Studium trotz jeglicher Behinderung zu ermöglichen.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Senftleben stellt nun die Frage 1119 (Wolfsmanagementplan für Brandenburg).
Seit Beginn dieses Jahres wurde in vier Erörterungsveranstaltungen der Entwurf eines neuen Wolfsmanagementplans für das Land Brandenburg unter Leitung eines externen Moderators diskutiert. Dabei wurden neben den betroffenen Behörden auch Vereine bzw. Verbände sowie Institutionen beteiligt. Bereits zu Beginn der Veranstaltungsreihe wurde zum Beispiel vom Landesbauernverband Brandenburg kritisiert, dass unter den zahlreichen Teilnehmern die von der Wiederansiedlung des Wolfes Betroffenen in der Minderheit waren. Ziel der zuständigen Ministerin Tack ist es, bis Ende dieses Jahres die Überarbeitung des Wolfsmanagementplans zu beenden.
Ich frage deshalb die Regierung: Wie sind der aktuelle Arbeitsund der geplante Umsetzungsstand des überarbeiteten Wolfsmanagementplans für Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, - zum Ersten -: Sie haben bereits mehrere Anfragen zum Wolfsmanagement gestellt, und ich habe immer wieder und dies tue ich heute nochmals - darauf hingewiesen, dass der Wolf nicht wiederangesiedelt wurde, sondern dass er von ganz allein gekommen ist. Er war vor 150 Jahren ausgerottet, und wir sehen in der Wiederkehr des Wolfes sozusagen ein positives Ergebnis der europaweiten Bemühungen um biologische Vielfalt, auch bei uns in Brandenburg.
Zum Zweiten möchte ich deutlich sagen und klarstellen, dass zu den Erörterungsrunden insgesamt 86 Verbände, Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Einzelpersonen eingeladen worden sind, darunter 23 Nutzerverbände aus den Bereichen Jagd, Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus und 14 Naturschutz- und Tierschutzverbände. Den Einladungen gefolgt sind insgesamt 19 Nutzer- und neun Schutzverbände. Eine Unterrepräsentation der Nutzerverbände kann man daran schlecht festmachen und erkennen.
Der Wolfmanagementplan befindet sich derzeit in der Endredaktion; Sie wissen das, auch darüber habe ich schon mehrmals informiert. In der nächsten Woche wird der Plan versandt und am 12.12.2012 kommen alle Beteiligten zum letzten Mal zusammen, um abschließend zu beraten und ihn zu billigen. Danach beginnt die eigentliche Arbeit - darüber sind wir uns einig -, denn dann geht es um das Umsetzen des Planes, und damit sind Herausforderungen einschließlich Änderungen im Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2013/2014 in unserem Einzelplan verbunden.
Zum Thema Jagd und Herdenschutz haben sich Arbeitsgruppen gebildet, die sich nach dem Inkraftsetzen des Wolfsmanagementplanes treffen und zusammenarbeiten werden und mit den zuständigen Behörden spezielle Fragestellungen im Rahmen des Wolfsmanagementplanes weiter diskutieren werden. Es gibt auch eine Verabredung, dass mehrere Akteure den Prozess begleiten und sich mindestens einmal im Folgejahr treffen wollen, um Erfahrungen auszutauschen und eine Art Monitoring durchzuführen: Was ist passiert? Was haben wir erreicht? Was können wir künftig anders machen?
Frau Ministerin, Sie sprachen davon, dass der Wolfsmanagementplan schon in der Endredaktion sei; also ist Ihnen inhaltlich schon einiges bekannt. Deswegen meine Frage: Können Sie uns hier und heute sagen, welche konkreten Hinweise bzw. Anregungen aus den Erörterungsterminen aufgegriffen und bei der Überarbeitung des Entwurfs tatsächlich berücksichtigt wurden? Es geht vor allem um die Anregungen von Landwirten und Jägern.
Punkt zwei: In den Erörterungsterminen wurde auch die Frage besprochen, wie viele Wölfe - egal, ob im Rahmen der Wiederkehr oder der Wiederansiedlung - …
… unsere Kulturlandschaft in Brandenburg bereichern sollten. Zu welchem Ergebnis hat die Diskussion in diesem Rahmen geführt?
Vielen Dank für die Nachfragen, Herr Senftleben. - Zu Ihrer ersten Frage: Wenn Sie Detailwissen aus dem Managementplan hätten erfahren wollen, wäre es klug gewesen, das in der Frage zu formulieren. Einzelheiten habe ich im Augenblick nicht verfügbar. Wir können gern in der nächsten Woche im Ausschuss weiter darüber beraten. Dann ist der Plan auch verschickt, und jeder kann ihn sich genau anschauen. Ich weiß, dass viele Erfahrungen, Wünsche, Forderungen aufgegriffen worden sind.
Zum Zweiten: Sie wissen, dass die Anzahl der Wölfe im Land Brandenburg schwankt. Manch einer wandert in ein anderes Land weiter, manch einer wird leider auf unseren zahlreichen Verkehrswegen überfahren. Ich glaube, wir haben zurzeit 30 bis 40 Wölfe im Land Brandenburg.
Frau Ministerin, vor 14 Tagen war in der Presse zu lesen, dass 500 m vor dem Ortseingangsschild von Kalkwitz auf freier Fläche ein nachweislich von einem Wolf gerissenes Reh gefunden wurde. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Leute einfach Angst haben, wenn der Wolf so nahe an einer Gemeinde andere Tiere reißt. Meine Frage: Wird der Wolfsmanagementplan, den wir wirklich dringend erwarten, auf die Fragen der verängstigten Bevölkerung Antworten geben?
Frau Schier, es ist ein Anliegen des Planes, das Leben mit dem Wolf in der Zivilgesellschaft zu handeln. Ich würde Herrn Jungclaus vorschlagen - er ist gerade nicht da -, dass wir das Thema nächste Woche im Ausschuss oder in einer der folgenden Sitzungen behandeln, um auch über Einzelprobleme sprechen zu können. Der Plan ist nächste Woche öffentlich zugänglich, und jeder kann hineinschauen. Zum Thema Jagd habe ich alles gesagt.
Der Vorschlag scheint akzeptiert zu sein. - Wir kommen damit zu Frage 1120 (Zur Übertragung von Landesstraßen in andere Trägerschaften). Der Abgeordnete Folgart erhält das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung beabsichtigt, auf dem Wege der Freiwilligkeit verstärkt Landesstraßen unter anderem an Landkreise zu übertragen.
Ich frage die Landesregierung: Gelten bei zulässigen Übertragungsverfahren bis auf die nächstniedrigere Stufe, die Gemeindeebene, ohne Weiteres die gleichen Förderbedingungen wie bei der Übertragung von Landesstraßen auf die Kreisebene?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erspare mir jetzt den Hinweis auf die Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur. - Schade, nicht?
Zunächst einmal möchte ich mich beim Parlament dafür bedanken, dass die Zweckbindung für die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz über 2013 hinaus gilt. Das ist sowohl für den Bereich von Frau Prof. Kunst, den Hochschulbereich, als auch für den kommunalen Straßenbau sehr wichtig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Förderbedingungen, ob für Kreis- oder für Gemeindestraßen. Es muss eine verkehrswichtige Straße sein; dann ist eine Förderung gut möglich.
Ich habe den Fachausschuss darüber informiert, dass sich die Fördersätze im Jahr 2013 ändern werden: 90 % Förderung gibt
es bei freiwilliger Übernahme ehemaliger Landesstraßen, 75 % bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Das ist gut begründet; denn das ist eine hohe Last für die Gemeinden. Gerade im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden gibt es viele solcher Fälle. Die Gemeinden wären deutlich überfordert, ihren Drittelanteil nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu erbringen. Damit wird die Förderung für verkehrswichtige Kreis- und Gemeindestraßen nur noch zu 50 % statt zu 75 % erfolgen.
Zu den „Umstufungsmodellen“: Diesbezüglich gab es kürzlich die erste Einweihung in der Uckermark - die Kreisstraße in Richtung Wolletz/Klinik -, und zwar unter großer Anteilnahme der Bevölkerung, des Bürgermeisters und des Landrats. Das ist ein erfolgreiches Projekt.
Was die Gemeindeseite betrifft, so erfolgt in diesem Monat die Freigabe der Geschwister-Scholl-Straße in der Gemeinde Gosen-Neuzittau; dort hat eine Gemeinde eine Landesstraße übernommen.
Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Ich bin optimistisch, dass auch diese erfolgreich umgesetzt werden können.