Protocol of the Session on November 14, 2012

Die Verwaltungsmitarbeiter haben damit die Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement zu fördern, zu unterstützen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die angesprochenen Weiterbildungsmaßnahmen sind ein gutes Mittel, die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger fachlich kompetent moderieren und begleiten zu können. Die Landesregierung begrüßt dieses Engagement der Kommunen ausdrücklich. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. Es gibt keinen Nachfragebedarf. - Wir kommen zur Frage 1101 (Reisekosten bei Klassenfahrten), gestellt von der Abgeordneten Wöllert. Bitte sehr!

Das Bundesarbeitsgericht entschied vor wenigen Tagen, dass es nicht rechtens sei, wenn Lehrerinnen und Lehrern in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Reisekosten für Schulfahrten überlassen würden. Die Praxis, Schulfahrten nur zu genehmigen, wenn die Lehrerinnen und Lehrer auf die Reisekostenerstattung verzichteten, verstoße grob gegen die Fürsorgepflicht des Landes. Die Lehrerinnen und Lehrer hätten die Wahl zwischen zwei Übeln: auf die Rückerstattung zu verzichten oder die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass es keine Schulfahrten gebe.

Die Bundesarbeitsrichter bestätigten damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom Februar 2011, gegen das das Land in Revision gegangen war.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen ergeben sich aus ihrer Sicht aus diesem Urteil des Bundearbeitsgerichtes für das Land Brandenburg?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport antwortet Frau Ministerin Dr. Münch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen

und Herren! Klassenfahrten sind wichtig, denn sie stärken das Miteinander. Sie schaffen Gemeinschaftserlebnisse, und sie können auch Bildungs- und Erziehungsprozesse in der Schule unterstützen.

Das angesprochene Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist uns wichtig, und wir nehmen es zur Kenntnis. Es bezieht sich allerdings auf Nordrhein-Westfalen, wo es eine deutlich restriktivere Vorgehensweise gibt als in Brandenburg. Die Situation dort ist mit der in Brandenburg deshalb nicht direkt vergleichbar. Wir werden aber die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts abwarten und, sobald sie schriftlich vorliegt, prüfen, ob die Feststellungen des Urteils auf die Situation in Brandenburg übertragbar sind.

Wir wissen, dass der Topf für die Erstattung der Reisekosten bei Klassenfahrten im Land nicht ausreicht. Wir haben deshalb im Haushaltsplan 2013/14 den Ansatz von bisher 80 000 Euro auf 150 000 Euro erhöht. Wir werden natürlich beobachten, wie sich der Abfluss ausgestaltet und ob die Mittel ausreichen.

Wir haben das Thema auch im letzten Bildungsausschuss angesprochen. Ich habe zugesagt, dass wir den Gesamtkomplex, was die Notwendigkeit von Klassenfahrten betrifft, was pädagogisch wichtige Klassenfahrten oder eventuell darüber hinausgehende Klassenfahrten sind, die den sozialen Zusammenhalt fördern, noch einmal thematisieren und im Ausschuss im I. Quartal darüber berichten werden. - Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. Es gibt Nachfragebedarf. Wir fangen bei der Fragestellerin an. Zunächst Frau Abgeordnete Wöllert, bitte.

Danke, Frau Ministerin, für diese Antwort. Ich habe trotzdem noch eine Nachfrage. Das wird in den einzelnen Schulämtern recht unterschiedlich gehandhabt. Ich weiß, dass es im Bereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus zumindest in einigen Bereichen Vordrucke für eine Verzichtserklärung gegeben hat, die den Kolleginnen und Kollegen vorgelegt wurde, wenn Mittel für die Schulen berechnet wurden - die nach einem Schlüssel hochgerechnet wurden, den ich nicht nachvollziehen kann und diese nicht mehr ausreichend vorhanden waren.

Meine Frage lautet: Wissen Sie, ob diese Vordrucke zurückgezogen wurden?

Frau Ministerin.

Es ist per se nicht unmöglich, auf die Erstattung von Reisekosten zu verzichten. Ich denke, auch die individuelle Situation der begleitenden Lehrerinnen und Lehrer ist unterschiedlich. Es kann manchmal durchaus sinnvoll sein, die Reisekosten selbst zu tragen und sie anschließend mit der Steuererklärung zu verrechnen oder wie auch immer. Deswegen kann man hier pauschal sicherlich keine Handhabe empfehlen. Insofern halte ich solche Vordrucke, wenn sie adäquat sind und im Kontext

dieser Klassenfahrt entsprechend angewendet werden, durchaus für gangbar. Ich werde aber diese Angelegenheit, da wir diesen Gesamtkontext überprüfen wollen, noch einmal zum Anlass nehmen, in den einzelnen Schulämtern auf die Praxis zu achten, sie zu vergleichen und zu bewerten, um dann entsprechende Empfehlungen zu geben.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Bitte, Frau Abgeordnete von Halem.

Frau Ministerin Münch, wie im Ausschuss auch zur Sprache gekommen ist, ist uns ebenfalls über dergleichen Formulare berichtet worden. Deshalb haben wir diese Haushaltsänderungsanträge eingereicht. Meine Frage lautet: Sind Ihnen Formulare bekannt, die den Wortlaut haben: „Die zu zahlenden Reisekostenvergütungen sind durch die für unsere Schule vorgesehenen Haushaltsmittel nicht mehr gedeckt. Da die Veranstaltung trotzdem durchgeführt werden soll, verzichten wir/verzichte ich auf die Zahlung der Reisekostenvergütung“?

Frau Ministerin.

Es gilt das Gleiche, was ich Frau Wöllert gesagt habe: Wir können nicht sämtliche möglichen Klassenfahrten finanzieren. Ich habe es aber als schwierig empfunden, seitens des Ministeriums festzulegen, welche Klassenfahrt durchgeführt werden soll und welche nicht. Die Schulen haben da sehr wohl Spielraum. Gleichwohl ist der Topf nicht unerschöpflich. Deshalb halte ich es durchaus für legitim, den Kolleginnen und Kollegen solche Vordrucke zu geben.

Ich habe aber auch in Beantwortung der Frage von Frau Wöllert schon zugesagt, dass wir diese Formulare überprüfen werden, weil ich weiß, dass sie in verschiedenen Schulämtern unterschiedlich gehandhabt werden. Wir werden hier eine Vereinheitlichung anstreben.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Wir kommen nunmehr zu Frage 1102 (Sprachstandsfeststellungen), gestellt von der Abgeordneten Lieske. Bitte schön!

In den Kindertagesstätten werden ein Jahr vor der Einschulung der Kinder pflichtige Sprachstandsfeststellungen vorgenommen. Auch für die sogenannten Hauskinder - Kinder, die nicht in die Kitas gehen, sondern von Tagesmüttern oder ihren Eltern betreut werden - ist der Sprachtest Pflicht. Die Bescheinigung über diesen Test ist eine Voraussetzung für die Einschulung.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Kinder in Tagespflege und Hauskinder nehmen jährlich an den Sprachstandsfeststellungen vor den Einschulungen teil? Kann man da eine Tendenz sinkend, steigend oder gleichbleibend - ablesen?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lieske. - Für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport antwortet wiederum Frau Ministerin Dr. Münch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lieske, die Datenerhebung vom Februar dieses Jahres belegt wieder einen guten Verlauf der Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung. Von den insgesamt 20 808 Kindern des betreffenden Altersjahrgangs hatten 19 992 Kinder - also rund 96 % - bis zur Schulanmeldung teilgenommen. Das ist praktisch eine vollständige Erfüllung.

Von den 500 Hauskindern - das sind 2,4 % aller Kinder im Jahr vor der Einschulung - haben 483 ihre Teilnahmebestätigung bei der Schulanmeldung vorweisen können. 117 Kinder haben die Sprachstandsfeststellungen nach der Schulanmeldung nachgeholt. Mehr als drei Viertel dieser Familien sind durch öffentliche Aushänge, Ankündigungen in Zeitungen oder Berichte anderer Eltern auf das Verfahren aufmerksam geworden und haben dadurch den Weg zur Sprachstandsfeststellung in eine nahegelegene Kita gefunden. Das ist ein sehr gutes Ergebnis.

Wie viele Kinder unter den Hauskindern in Kindertagespflege betreut werden, wird bei der Landeserhebung zur Sprachstandsfeststellung nicht festgestellt. Schaut man in die Bundesjugendstatistik für das Jahr 2011, so stellt man fest, dass für Brandenburg 97 Kinder im Alter von fünf Jahren ausgewiesen werden, die eine Kindertagespflegestelle besuchen. Da sich darunter auch Kinder mit besonderen Betreuungsbedarfen befinden, die im kommenden Jahr noch nicht eingeschult werden, lässt sich auch nicht genau sagen, wie viele dieser Kinder tatsächlich an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen sollten. Die Kindertagespflegepersonen stehen aber in der Regel in gutem Kontakt mit den Jugendämtern und wissen auch sehr genau, dass die Kinder in dem Alter an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen sollen. Insofern gehe ich davon aus, dass es hier einen guten Informationsfluss und keine Lücke gibt, also Kinder, die diesen Test nicht absolvieren.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. Es gibt einigen Nachfragebedarf. Zunächst bei der Fragestellerin. Frau Abgeordnete Lieske, bitte.

Ich habe nur wenig Nachfragebedarf, weil Frau Ministerin darauf hingewiesen hat, dass wir eine Erfüllungsquote von nahezu 100 % haben. Also klafft die Lücke - diejenigen, die nicht daran teilnehmen - nicht so tief. Trotzdem werfen die von Ihnen gemachten Ausführungen zur statistischen Zuordnung der Kindertagespflege bzw. zur Nichterfassung in mir eine Fragestellung auf, denn Kindertagespflege in Brandenburg bedeutet auch ein Stück weit Erfüllung des Rechtsanspruchs der Kinder. Welchem Bereich werden diese Kinder jetzt zugeordnet, wenn sie nicht extra erfasst werden? Wir haben einerseits die Hauskinder, andererseits die Kinder, die in Einrichtungen betreut werden. Da scheint es ja so, dass sie bei der Kita dazugerechnet werden.

Es ist richtig, dass wir das hier noch nicht explizit aufgelistet haben, aber ich werde Ihre Frage zum Anlass nehmen, dieses Thema mit dem zuständigen Referat zu diskutieren, das heißt, ob es sinnvoll ist, diese Kinder in den Bereich der Kita zuzuordnen. Es sind ja nur sehr wenige Kinder, gemessen an der Gesamtzahl. Man muss natürlich im Einzelfall immer überlegen, warum diese Kinder in dem fortgeschrittenen Alter, kurz vor der Einschulung, noch in Tagespflege und nicht in einer Einrichtung sind.

Ich werde im Ausschuss auch dazu berichten.

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Schier hat Nachfragebedarf.

Frau Ministerin, können Sie etwas zur Qualität sagen? Können Sie bei der Durchführung der Sprachtests relevante Unterschiede zwischen den Hauskindern und den Kita-Kindern feststellen?

Frau Schier, bisher gibt es keine relevanten Unterschiede. Denn es ist nicht so, dass wir generell sagen könnten, die wenigen Kinder, die nicht in der Kita sind, kämen überdurchschnittlich aus Familien, die wenig Zugang zu Bildung haben. Ich kann Ihnen aber gerne diese Zahlen im Detail nachliefern. Dann haben wir auch einen objektiven Überblick.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. Es gibt weiteren Nachfragebedarf. Frau Abgeordnete von Halem, bitte.

Frau Schier hat meine Frage schon gestellt.

Damit sind wir bei der Frage 1103 (Ausbau Berlin-Stettin), gestellt durch den Abgeordneten Krause.

Seit vielen, vielen Jahren gibt es die Bestrebung, die Bahnstrecke zwischen Berlin und Stettin auszubauen. Wir haben dort, insbesondere ab Passow, die Situation, dass nur eine eingleisige Streckenführung existiert und die Strecke nicht elektrifiziert ist. Dies führt dazu, dass dort ein Lokwechsel vorzunehmen ist und dadurch ein Zeitverlust entsteht, der die Strecke insgesamt unattraktiv macht.

Die SVV Angermünde hat vor wenigen Wochen einen Beschluss erneuert, in dem sie dazu auffordert, diese Strecke nun endlich auszubauen, um den Gewinn der Verbindung beider Metropolen - damit meine ich jetzt nicht Passow oder Angermünde, sondern Stettin und Berlin - nutzbringend für die Gesamtregion entlang der Bahnverbindung zu erschließen.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Was unternimmt sie, damit der Streckenausbau dort endlich auf den Weg gebracht wird?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Herr Minister Vogelsänger, erklären Sie bitte, was Sie tun!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung tut selbstverständlich viel in dieser Angelegenheit. Der Ausbau der Eisenbahnstrecke Angermünde Grenze Deutschland-Polen, also Richtung Stettin, ist ein internationales Projekt und Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes. Der Ausbau wird immer wieder vom Land Brandenburg eingefordert.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens auf deutscher Seite liegt beim Bund in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG. Als Grundlage für die Realisierung ist eine Vereinbarung zwischen Deutschland und Polen zu schließen. Der Entwurf ist weit fortgeschritten, und die Unterzeichnung soll in Kürze erfolgen. Der gemeinsame Kampf - viele Grüße nach Angermünde - trägt also erste Früchte.

Ich habe aus diesem Anlass auch einen Termin mit Herrn Staatssekretär Odenwald im Bundesverkehrsministerium vereinbart. Denn die Vereinbarung ist die eine Seite, die Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf Schiene, Straße und Wasserstraße - auch den Bund betreffend - ist die andere Seite, und deshalb gilt es, weiterzukämpfen.

Erst nach Abschluss der deutsch-polnischen Vereinbarung werden die weiteren Planungen durch die Deutsche Bahn AG durchgeführt. Die gegenwärtigen Planungen sehen eine Elektrifizierung auf dem offenen Abschnitt zwischen Passow und Grenze sowie eine Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h vor. Ein zweigleisiger Ausbau ist aufgrund des prognostizierten Zugaufkommens derzeit nicht vorgesehen.

Frau Abgeordnete Kircheis, es ist vergleichbar mit der Strecke Berlin-Cottbus, die auf 160 km/h ausgebaut wurde, wo aber auch ein eingleisiger Abschnitt dabei ist. Das wird in der Öffentlichkeit durchaus kritisiert. Allerdings muss man wissen, dass auch auf der Strecke Berlin-Stettin ein zweigleisiger Ausbau selbstverständlich weitaus kostenintensiver wäre, und die Chancen, dieses Projekt dann realisiert zu bekommen, wären natürlich etwas geringer. Insofern werde ich mich dafür einsetzen, dass es bei den bestehenden Vorhaben auch berücksichtigt wird.

Es gibt regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium, der Deutschen Bahn AG und dem Land Brandenburg. Das werde ich entsprechend nutzen. Die Strecke BerlinStettin ist auch fester Bestandteil des Entwurfs des Landesnahverkehrsplanes.

Die Fahrgastzahlen entwickeln sich positiv. Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass das Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft ist. Neben dem Zentrum Stettin ist dann auch der Urlaubsbereich der polnischen Ostseeküste gut zu erreichen. Es bestehen in Stettin entsprechende Anschlüsse an polnische