Protocol of the Session on November 14, 2012

Das ist eine Frage, die ich mir schon seit geraumer Zeit stelle, da dies immer wieder zum Vorschein kommt. Dass Sie es offensichtlich den kommunalen Vertretern nicht zutrauen, regional, kommunal, örtlich gut angepasste Regelungen für ihre eigenen Angelegenheiten zu finden, macht mich traurig.

Im Gegensatz zu Ihnen von CDU und FDP befürwortet die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf. Dabei muss ich betonen, dass es anders, als gelegentlich behauptet, um keine neue kommunale Abgabe geht. Vielmehr soll der Anwendungsbereich einer bereits seit langem bestehenden bewährten Abgabe - nämlich des sogenannten Fremdenverkehrsbeitrags lediglich erweitert werden. Weiterhin soll die Bezeichnung „Fremdenverkehr“ durch den zeitgemäßeren Begriff „Tourismus“ ersetzt werden.

(Einzelbeifall der Abgeordneten Hackenschmidt [SPD])

- Danke, Frau Hackenschmidt, für den euphorisierenden Applaus.

(Heiterkeit bei der SPD)

Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind nur die Gemeinden erhebungsberechtigt, die ganz oder teilweise als Kur- und Erholungsorte anerkannt sind oder in denen die Zahl der Fremdübernachtungen pro Jahr siebenmal so hoch ist wie die Einwohnerzahl. Im vergangenen Jahr wurden so landesweit 316 000 Euro eingenommen. Den erhebungsberechtigten Kommunen steht so eine vorteilsgerechte Gegenfinanzierung für den ihnen entstandenen Aufwand für Tourismuszwecke zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, dieser Aufwand für die Kommunen ist teilweise immens! Die anderen Städte und Gemeinden müssen diesen Aufwand derzeit aus dem allgemeinen Haushalt finanzieren, wo die Mittel, Herr Senftleben, entweder nicht zur Verfügung stehen oder aber an anderer Stelle eingespart werden müssen - mit den damit verbundenen heftigen Diskussionen.

Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung sollen nunmehr alle Gemeinden die Möglichkeit bekommen - ich betone nochmals: die Möglichkeit bekommen -, diejenigen angemessen an den kommunalen Aufwendungen für den Tourismus zu beteiligen, die in besonderer Weise davon profitieren. Denn auch die Städte und Gemeinden, die engagierte Tourismusförderung betreiben, aber vornehmlich von Tagesgästen besucht werden, sollen entscheiden können, ob sie einen solchen Tourismusbeitrag für die ihnen entstandenen Aufwendungen erheben wollen.

Innerhalb des gesetzlichen Rahmens obliegt die Entscheidung, ob und in welcher Höhe diese Abgabe erhoben werden soll

und damit auch die Abwägung von Vor- und Nachteilen dieser Abgabe für die regionale und kommunale Entwicklung -, den demokratisch gewählten Mitgliedern der Vertretungen vor Ort. Im Gegensatz zur CDU-Fraktion bin ich davon überzeugt, dass die Städte und Gemeinden in Brandenburg diese neuen Gestaltungsspielräume sehr verantwortungsvoll nutzen werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Rednerliste. Es stehen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres, Drucksache 5/6201, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

Zweites Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 5/6219

Die Abgeordnete Richstein beginnt die Debatte für die CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu dem Timing dieses Gesetzentwurfs, zehn Tage vor der Mitgliederversammlung des Landessportbundes die Erhöhung der Sportförderung zu verabschieden. Das passte sehr gut. Aber damit das keine Regierungsfestspiele werden, möchte ich gleich zu Beginn bekräftigen, dass auch die größte Oppositionsfraktion im Brandenburger Landtag, die CDU-Fraktion, dem Gesetzentwurf zustimmt.

(Beifall CDU und DIE LINKE)

Wir stimmen zu, weil wir um die gute Arbeit des Landessportbundes, der Landesfachverbände und ihrer Vereine wissen. Wir stimmen zu, weil wir anerkennen, dass mehr als 12 % der Brandenburgerinnen und Brandenburger in Sportvereinen organisiert sind. Das sind ungefähr 317 000 Menschen. Wenn Sie sich die Einwohnerzahl unserer kreisfreien Städte Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus anschauen, stellen Sie fest, dass dies ungefähr deren Zahl entspricht - all diese Menschen könnten theoretisch Sport treiben.

Wir wissen um die positive gesellschaftliche Aufgabe des Sports, um die präventive und gesundheitsfördernde Wirkung. Wir wissen - und das weiß ich auch als ehemalige Justizministerin -, dass diejenigen, die frühzeitig lernen, Regeln zu beachten - auch Sportregeln -, dies dann auch im späteren Leben tun. Das kann Toleranz und Integration fördern. Der Sport ist - das sollten wir nicht kleinreden - in vielen Bereichen auf dem Land, wo nicht mehr so viele Menschen leben, neben der freiwilligen Feuerwehr das einzige Bindeglied. Diese Bereiche gilt es weiterhin zu unterstützen.

Auch das sollten wir nicht vergessen: Die Sportvereine sind immerhin der größte Träger ehrenamtlichen Engagements. An dieser Stelle - weil Sie ja immer gerne den Bund für alles Böse verantwortlich machen - einmal etwas Gutes: Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung den steuerfreien Anteil der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale durch ein neues Gesetz angehoben hat. Auch das hilft uns, Menschen zu finden, die sich ehrenamtlich in Sportvereinen engagieren.

Wir erkennen an, dass die Fraktion der FDP und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedenken gegen die Änderung des Sportföderungsgesetzes haben, weil sie befürchten, dass kleinere Träger Einbußen erleiden. Sie vermuten es, aber Sie haben keine Beweise dafür. Ich sehe momentan nicht, dass sich Ihre Bedenken bestätigen werden.

Sie sagen auch, das Geld wäre bei der außerschulischen Jugendarbeit und der Qualitätsverbesserung im Kita-Bereich besser angelegt. Das sind auch Anliegen der CDU-Fraktion, die wir gerade in dem Bildungspapier, das wir auf unserem Parteitag verabschieden werden, bestätigen. Aber Sport ist mehr als die Beschäftigung junger Menschen, er umfasst alle Generationen. Wir haben den Familiensport, den Reha-Sport und - das darf man angesichts einer stetig alternden Bevölkerung nicht vergessen - natürlich auch den Seniorensport.

Lassen Sie mich an dieser Stelle, auch weil wir in diesem Jahr sehr erfolgreiche Paralympics hatten, noch einen Bereich hervorheben, den Behindertensport. Gerade wenn wir über Inklusion reden, müssen wir mehr auf diesen Bereich des Sports schauen. Ich bin sicher, dass der Behindertensport eine Vorreiterrolle im Bereich der Inklusion nicht nur übernehmen kann, sondern meines Erachtens sogar übernehmen muss. Wir sollten Inklusion nicht immer nur auf Bildung reduzieren, sondern sehen, dass sie in allen Lebensbereichen funktioniert.

Nach Abwägung der Bedenken der Oppositionsfraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass wir an dieser Stelle, ohne ihre Bedenken kleinreden zu wollen, dem Sportförderungsgesetz zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Rupprecht spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde! Die Diskussion an gleicher Stelle vor sechs Wochen zum gleichen Thema hat eines ganz

deutlich gezeigt: Es gibt nicht nur im Land, sondern auch hier im Saal einen breiten Konsens für die Förderung des Sports sowohl des Breitensports als auch des Leistungssports - im Land Brandenburg. Daran ändern auch einige - ich sage es mal so - despektierlich notorische Antisportler nichts. Die breite Mehrheit ist überzeugt davon, dass es eine Notwendigkeit gibt, die finanziellen Mittel für den Sport aufzustocken. Diese Notwendigkeit ist aus meiner Sicht unbestritten. Sie ergibt sich unter anderem - ich will Ihnen nur zwei Beispiele nennen - aus dem Aufwuchs der Mitgliederzahl im LSB und aus den notwendigen Tarifanpassungen für die im Sport Beschäftigten.

Ich bin davon überzeugt: Das zusätzliche Geld ist gut angelegtes Geld. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Sport frei!

(Beifall SPD)

Der Abgeordnete Büttner spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Richstein, ich bin Ihnen sehr dankbar für die ausgewogene Rede, die Sie hier gehalten haben. Ich will Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der Linken durchaus auch noch einmal unsere Ablehnungsgründe vortragen.

Vorab möchte ich Ihnen, damit hier überhaupt kein Zweifel aufkommt, sagen: Selbstverständlich wissen auch wir um die Bedeutung von Sport. Wir wissen, wie wichtig der Sport für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt ist. Es ist völlig zu Recht von Ihnen, Frau Richstein, darauf hingewiesen worden, dass Sportvereine neben den Feuerwehren ganz oft das einzige Bindungselement sind, das wir insbesondere im ländlichen Raum noch haben. Das ist natürlich auch ein Beispiel für überdurchschnittliches Engagement und damit auch eine Bereicherung für das gesamte Gemeinwohl.

Meine Damen und Herren, hätten wir in diesem Land eine Finanzlage, wo der Finanzminister mit Geld nur so um sich schmeißen könnte - das würde ihn wahrscheinlich auch freuen -, dann würden wir wahrscheinlich auch diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Aber diese Situation haben wir nicht, sondern wir haben in Brandenburg große finanzielle Probleme und einen desolaten Haushalt, der nur Investitionen mit Augenmaß erlaubt, weshalb diese nach den wichtigsten Prioritäten zu erfolgen haben. Deswegen lehnen wir als FDP-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Wir haben gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Stellungnahme erarbeitet und darin deutlich gemacht, warum wir ihn ablehnen.

Frau Kollegin Richstein, Sie haben - möglicherweise zu Recht gesagt, wir hätten keine Beweise dafür, dass dadurch kleinere freie Träger benachteiligt werden. Aber wir wissen auch eines: Andere kleine Träger werden auch aus den Einnahmen der Glückspielabgabe gefördert. Denjenigen kann nun noch weniger zugeteilt werden, weil wir in den vergangenen Jahren ständig sinkende Einnahmen aus der Konzessionsabgabe hatten.

Ich sage voraus: Durch diesen unsäglichen Staatsvertrag, der verabschiedet wurde, wird sich dies noch verschlechtern. Das ist für uns ungerecht und widerspricht eigentlich auch der Haltung der Regierungsfraktionen; denn auch diese kleineren Träger fördern ehrenamtliches Engagement und sind wichtig für unsere Gesellschaft. Die Fokussierung auf einen Bereich wäre somit auch eine Bestrafung kleiner und engagierter Träger.

Der zweite Punkt, meine Damen und Herren: Wie bereits erwähnt, müssen wir auf der Ausgabenseite des märkischen Haushalts Prioritäten sichtbar machen. Wir sind daher der Auffassung, dass es besser wäre, 1 Million Euro in die außerschulische Jugendarbeit und in den Kita-Bereich zu stecken. Jugendverbandsarbeit und außerschulische Jugendbildung haben großen Wert für die Persönlichkeitsbildung junger Menschen. Sie lernen, mit Herausforderungen umzugehen, Probleme zu handeln und Ziele zu erreichen, und engagieren sich dabei gleichzeitig für ihre Mitmenschen. Das Geld ist also im Landesjugendplan, speziell beim Landesjugendring, sehr gut aufgehoben. Auch der Sport kann davon profitieren. Insbesondere die Brandenburgische Sportjugend als Mitglied im Landesjugendring kann sich über zusätzliche Gelder freuen und neue Projekte starten.

Deswegen, meine Damen und Herren, bleiben wir Liberale dabei: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, sind aber der Meinung, dass die 1 Million, die für die Sportförderung eingeplant ist, im Einzelplan 05 eingesetzt werden muss. Das ist ein vernünftiger Weg, auf dem Prioritäten erreicht werden können. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Der Abgeordnete Groß spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Es gibt sicherlich wenige Gesetze, die den Landtag in gleicher Form verlassen, wie sie eingebracht worden sind; dazu haben die Vorredner von CDU und SPD schon ausgeführt. Das vorliegende Gesetz gehört dazu, und zwar zu Recht.

Eigentlich ist den Argumenten, die wir in der 1. Lesung und im Ausschuss diskutiert haben, kaum etwas hinzuzufügen. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen, die an dem reichhaltigen Sportleben des Landes auf den verschiedensten Ebenen und in den unterschiedlichen Gebieten beteiligt sind, für ihr Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz zu danken.

Wir hatten kürzlich die Landessportkonferenz. Frau Ministerin Dr. Münch und Herr Kollege Rupprecht waren dort zugegen. Brandenburg ist ein Sportland. Das heißt, im Schul-, Breitenund Leistungssport können wir uns sehen lassen. Die Ergebnisse der Olympischen Spiele und der Paralympics in London haben uns gezeigt, dass wir auf diesem Gebiet ganz vorn sind. Das soll und muss auch so bleiben.

Ich bin froh, dass es uns mit diesem Gesetz gelungen ist, die finanziellen Bedingungen für die Arbeit auf dem Gebiet des

Sports zu verbessern, die Schere, die zwischen der Fördersumme und den tatsächlich benötigten Mitteln klaffte, etwas zu schließen. Damit schaffen wir Bedingungen, die Strukturen im Kinder- und Jugendsport wie auch die weitere Vereinsförderung zu erhalten und vielleicht sogar auszubauen.

Hier wurde schon die Anerkennung des Ehrenamtes genannt. Wir dürfen ja wohl auch nicht vergessen, dass im Sport Werte vermittelt werden. Dort werden junge Menschen erzogen, dort treffen sich verschiedene Generationen, die ihre Freizeit sinnvoll verbringen. Dies wirkt auf jeden Fall auch auf andere gesellschaftliche Bereiche, die da und dort noch Nachholbedarf haben. Auf diese Weise können wir aus meiner Sicht einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

Ich bedaure allerdings, Herr Kollege Büttner - darüber haben wir schon in der 1. Lesung gesprochen -, dass wir dieses Gesetz nicht einstimmig annehmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP begründen ihre Nichtzustimmung mit der Befürchtung, es komme zu einer finanziellen Schwächung anderer Vereine und Träger, zum Beispiel auf dem Gebiet der Jugendarbeit. Dies können wir so nicht sehen. Zweifellos halten wir die Jugendarbeit für enorm wichtig; wir sind allerdings der Meinung, dass mit der Erhöhung der Fördermittel für den Sport durchaus auch etwas für die Jugendarbeit getan wird.

Ich darf Sie an dieser Stelle an die Diskussion zum Demografiebericht im zuständigen Ausschuss erinnern, in der Herr Gerlach vom Landessportbund über die zahlreichen Aktivitäten und Projekte im Kinder- und Jugendbereich berichtete und gleichzeitig oftmals fehlende Kontinuität aufgrund zu knapper finanzieller Mittel beklagte. Hier kann durchaus eine Lücke geschlossen werden. Wir hoffen, dass mit dieser zusätzlichen Million Euro der Landessportbund seine Arbeit mindestens auf dem jetzigen, wenn nicht auf einem höheren Niveau fortsetzen kann und für die nächsten Jahre Planungssicherheit hat.