Im Land Brandenburg gibt es eine weitere Säule, die allerdings sehr unterschiedlich angenommen wird: die Eltern-Kind-Gruppen. Ich halte diese Eltern-Kind-Gruppen für ein sehr gutes Instrument für die Personen, die nicht voll in den Beruf zurückkehren und die ihr Kind noch nicht in eine Kita geben wollen. In Eltern-Kind-Gruppen können Eltern unter Aufsicht ihre Kinder selbst betreuen und dabei Anregungen und Ratschläge bekommen.
Ich würde mir wünschen, dass mit den Vorgaben des Landes und mit dem konzeptionellen und strukturellen Rahmen und auch mit der Modellförderung vielleicht mehr Kreise und Gemeinden diese Chance noch stärker nutzen. Ich stimme Ihnen aber zu, Herr Büttner, und da bin ich voll auf Ihrer Seite, dass wir diese Angebote weiterentwickeln müssen. Im Ausschuss werden wir uns dazu sicher noch des Öfteren verständigen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Die Landesregierung hat eine Minute und 48 Sekunden erarbeitet. Ich frage jetzt die Fraktionen, außer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die haben schon überzogen, ob sie diese Zeit nutzen möchten. - Es gibt keinen weiteren Redebedarf. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Ich beende die Aussprache, die Antwort
Kindergesundheit und Kinderschutz stärken (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 01.09.2011 - Drs. 5/3925-B)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kindergesundheit und Kinderschutz geht uns alle an. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in Brandenburg gesund aufwachsen. Die im Bericht der Landesregierung beschriebenen Ansätze sind - so meine ich, darüber sind wir uns einig - als fortlaufender Prozess zu verstehen. Eine stetige gemeinsame Weiterentwicklung dieser Ansätze und eine enge Zusammenarbeit von Akteuren des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe und der Familienförderung ermöglichen eine langfristige und nachhaltige Stärkung von Kindergesundheit und Kinderschutz bei uns im Land Brandenburg.
Der Bericht zeigt, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung bereits heute ein komplexes System vorhält, um gesundheitliche Chancengleichheit zu erreichen. Dort, wo Kinder und Jugendliche regelmäßig gesundheitlich untersucht werden und sich ein gut vernetzter Kreis von Fachkräften unterschiedlicher Arbeitsgebiete um die Belange insbesondere der Kinder benachteiligter Familien kümmert, haben junge Menschen bei uns in Brandenburg die besten Chancen, gesund aufzuwachsen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die verschiedenen Angebote und Projekte funktionieren und auch von hilfebedürftigen Familien gern angenommen werden. Unser Ministerium arbeitet gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie ständig an einer Optimierung der Hilfesysteme für Kinder und Jugendliche bei uns im Land.
Der Landtag hatte der Landesregierung sechs Prüfaufträge aufgegeben; sie sind in dem Beschluss formuliert; ich verzichte darauf, sie vorzutragen. Ich möchte auf zwei Punkte noch einmal etwas genauer eingehen. Das eine ist die Optimierung des zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens. Das brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz sieht seit 2008 ein zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen bei uns im Land vor. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen nach Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen - da gibt es drei, das wissen Sie: U6, 10. bis 12. Lebensmonat, U7, 21. bis 24. Lebensmonat und U8, 5 und 6 Jahre, Schuleingangsuntersuchung - unserem Landesamt die Teilnahme der Kinder melden. Dadurch konnte eine schrittweise Verbesserung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen erreicht werden. Die
aktuellen Daten der Schuleingangsuntersuchung 2011 zeigen uns beispielsweise im Vergleich zu 2009, dass mehr Familien mit niedrigem Sozialstatus die U8 in Anspruch genommen haben. Darüber sind wir sehr froh, wissen aber genau, dass wir bis zu einer 100%igen Erreichung der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung noch einen kleinen Schritt gemeinsam gehen müssen. Ich glaube, das ist eine Problemlage, über die wir auch im Ausschuss noch einmal diskutieren sollten.
Ich will hier nicht verschweigen - das finde ich ein gutes Ergebnis -, dass bei rund 90 % der eingeschulten Kinder ein ausreichender Impfstatus vorhanden ist. Auch das ist eine gute Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen.
Einen zweiten Themenkreis will ich noch ansprechen, die Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Die Abstände zwischen den Früherkennungsuntersuchungen sind bei den Kindergartenkindern relativ kurz. Das funktioniert noch gut. Bei Schulkindern und bei Jugendlichen werden die Abstände dann aber immer größer. Wir kommen in unserem Bericht zu dem Ergebnis, meine Damen und Herren, dass zusätzliche Untersuchungen für 7- bis 8-Jährige, für 9- bis 10-Jährige und insbesondere für 17- bis 18-Jährige vorteilhaft wären. Da sind wir uns alle einig. Bislang ist allerdings hierfür die generelle Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht geregelt. Das ist bedauerlich. Eine zusätzliche Untersuchung ist aber nur dann sinnvoll - deshalb bemühen wir uns darum -, wenn sichergestellt werden kann, dass die Untersuchungen auch flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land für alle Kinder und Jugendlichen angeboten werden können. Das Gesundheitsministerium ist mit den Krankenkassen und mit dem gemeinsamen Bundesausschuss in entsprechenden Verhandlungen. Der Bundesausschuss hat im Übrigen schon das Okay dafür gegeben. Wir werden die Verhandlungen weiterführen mit dem Ziel, dass diese zusätzlichen Untersuchungsangebote als Standardleistung allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer finanziellen Situation flächendeckend angeboten werden können.
Meine Damen und Herren, wir müssen alle Zusammenhänge mit dem Handlungsfeld Kindergesundheit betrachten. Das gibt mir die Möglichkeit, noch einmal einen Blick auf unsere Kindergesundheitskonferenz „Gemeinsam für ein gesundes Aufwachsen“, die wir am 7. November hier in Potsdam durchgeführt haben, zu werfen. Ich glaube, es war eine sehr gute Konferenz mit vielen Erfahrungen, die uns für die Zukunft nutzbringend sein werden.
Wie aus der Gesundheitsberichterstattung bekannt ist, meine Damen und Herren, sind es Kinder mit erheblichen Gesundheitsrisiken aus sozial schwacher Lage und Kinder mit chronischen Erkrankungen, die verstärkt in die vorhandenen Präventions- und Versorgungsketten einbezogen werden müssen. Die Lösung dieser Aufgabe kann meines Erachtens aber nur gelingen, wenn alle Akteure aus den Bereichen Medizin, Kinder- und Jugendhilfe und Familienförderung noch enger als bisher zusammenwirken.
Die Konferenz - das war ein Novum - hat erstmals zwei bewährte Veranstaltungen zusammengeführt, nämlich das 4. Plenum des Bündnisses Gesund aufwachsen und den Kindergesundheitsgipfel. Auch das war ein guter Schritt, enger zusammenzurücken, die Experten zu hören und Entscheidungsträger in die Diskussion einzubeziehen.
Ziel dieser Konferenz war es, den Familien, den Kindern und Jugendlichen alle vorhandenen Angebote der Prävention und Versorgung noch leichter als bisher zugänglich zu machen und die Hilfen im Bedarfsfall frühzeitiger, koordiniert und wohnortnah zu erbringen. Dabei müssen die Zugänge niedrigschwellig und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Die Netzwerke Gesunde Kinder, die inzwischen fast flächendeckend im Land etabliert sind, sind ein gutes Beispiel für diese unsere gemeinsame Gesundheitsstrategie.
Wir haben auf dieser Konferenz - damit will ich zum Schluss kommen und bin gespannt auf Ihre Diskussion - viele gute Beispiele diskutiert und Notwendigkeiten unterstrichen, auch weitere Schritte zu gehen und Prävention und Versorgung mit guten Beispielen, die es anderswo gibt, die es auch bei uns im Land mittlerweile gibt, weiter zu vernetzen. Das Bündnis hat uns empfohlen, zum Beispiel Schulkrankenschwestern nach dem Vorbild in Skandinavien
einzusetzen. Das Bündnis hat deutlich gemacht, dass die regionalen Kompetenzzentren für Eltern mit hörgestörten Kindern am Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus und am Oberlinhaus in Potsdam aufzubauen sind und wir dies unterstützen sollten. Das Bündnis hat des Weiteren empfohlen, die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der sozialpädiatrischen Zentren mit den regionalen Frühförder- und Beratungsstellen zu unterstützen, die Aktualisierung des bewährten Leitfadens zur Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch den Berufsverband der Kinder- und Jugendmediziner durchzuführen und die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und der Verbraucherzentrale Brandenburg für eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung in der Mittagessenversorgung nachhaltig zu unterstützen und diese Projekte auch weiter zu befördern. Ich glaube, da treffen wir uns auf einem gemeinsamen Nenner.
Wenn wir all dies berücksichtigen, meine Damen und Herren, können unsere Kinder in Brandenburg gesund aufwachsen. Das wird unabhängig sein von ihrem Wohnort oder von der sozialen Lage in der Familie. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Bericht zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 1. September 2011 erklärt die Landesregierung den Abgeordneten, warum die Prüfpunkte des Landtagsbeschlusses nicht umgesetzt werden können.
Das ist schon erstaunlich, wurde der oben genannte Beschluss doch von den Koalitionsfraktionen eingebracht und sollte einen von der CDU eingebrachten Beschluss mit konkreten Forderungen an die Landesregierung ersetzen. Ich bin gespannt, ob die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen so einen Umgang mit sich tolerieren.
Im Punkt 1 ging es darum, weitere Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen im Schulalter zu prüfen. Die Antwort der Landesregierung lautete: Das ist nicht sinnvoll, da die Gesundheitsämter zu wenig Ärzte für den öffentlichen Gesundheitsdienst haben und außerdem nur 37 % der Zwölf- bis Vierzehnjährigen das Angebot der J1-Untersuchung im 15. Lebensjahr - wahrnehmen.
Im Punkt 2 ging es um die Regelfinanzierung der „Netzwerke Gesunde Kinder“. Die Antwort der Landesregierung lautete: Künftig können auch die Netzwerke eine finanzielle Unterstützung aus dem System Frühe Hilfen erhalten, soweit es sich um zusätzliche Maßnahmen handelt. Das heißt, Brandenburg möchte möglichst eigene Mittel zum Ausbau der Netzwerke durch Bundesmittel ersetzen, während andere Bundesländer die Bundesmittel durch eigene Mittel aufstocken.
Im Punkt 3 ging es um Maßnahmen zur Verbesserung des Rückmeldewesens in Zusammenhang mit dem Zentralen Einladungsverfahren zu den Früherkennungsuntersuchungen. Die Antwort der Landesregierung lautete: Die Möglichkeit des Informationsaustausches soll weiterhin genutzt und ausgebaut werden. Außerdem lesen wir in ausführlichen Begründungen, warum andere Maßnahmen nicht zielführend seien, obwohl bei der U8 die Daten von über 30 % der eingeladenen Kinder nur deshalb an die Gesundheitsämter weitergeleitet wurden, weil die Rückmeldung der Ärzte unterblieb.
Im Punkt 4 lautete die Forderung, Empfehlungen zur weiteren Vernetzung der Agierenden im Kinderschutz und zur Verbesserung der Kooperation insbesondere zwischen den Gesundheitsund Jugendämtern zu erarbeiten. Die Antwort der Landesregierung lautete: Eine grundsätzliche Optimierung der Kommunikation ist bereits in fast allen Kommunen in der Umsetzung also ohne Zutun der Landesregierung. Zur Überarbeitung der Empfehlungen aus dem Jahr 2006 wird das MBJS die beteiligten Ressorts sowie die kommunalen Spitzenverbände zu einer Arbeitsgruppe einladen. Das ist die Antwort der Landesregierung auf einen Landtagsbeschluss vom 1. September 2011.
Übrigens finden sich Ankündigungen, die Empfehlung zu überarbeiten, schon im Bericht der Landesregierung vom Juni des letzten Jahres. Da frage ich: Ist Ihnen das nicht peinlich, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen? Aber ich befürchte, wir werden uns wieder Lobeshymnen auf den Bericht anhören müssen.
In Punkt 5 lautete die Forderung, im Rahmen der Gesundheitsprävention Sprechstunden und andere Beratungsangebote für Schüler, Eltern und Lehrkräfte auszubauen. Auch hier lautet die Antwort der Landesregierung: Es erscheint nicht sinnvoll, weitere Angebote zu schaffen, weil dies das vorhandene Angebot lediglich additiv ergänzen würde. Des Weiteren werden ein paar bereits bestehende Maßnahmen vorgestellt, da man offen
sichtlich davon ausgeht, dass die Forderung Nummer 5 des Landtagsbeschlusses auf Unkenntnis der Abgeordneten beruht.
Im Punkt 6 des Landtagsbeschlusses wurde gefordert, die bisherige Zusammenarbeit der Frühen Hilfen mit denen der Frühförderung weiterzuentwickeln. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit durch eine bessere Nutzung von Daten der Frühförderung Rückschlüsse auf Handlungspunkte für die Förderung der Kindergesundheit ermöglicht werden. Hier lautet die Antwort der Landesregierung, dass die geforderte Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
Fazit des Berichtes: Der Landesregierung sind Kinderschutz und Kindergesundheit wichtig; es ist eigentlich schon alles prima; die Angebote müssen nur den Familien besser bekanntgemacht werden und sie müssen besser verzahnt werden. Kein Wort findet sich darüber, dass in manchen Kreisen mehr als die Hälfte der untersuchten Kinder medizinisch relevante Befunde aufweisen, dass in einem Landkreis 55 % der Kinder Sprachstörungen aufweisen, dass in manchen Landkreisen nur 10 % der Kinder mit Förderbedarf optimal versorgt sind und dass die Anzahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren ständig gestiegen ist usw.
Das alles ist der Landesregierung keine Erwähnung wert, außer dass sie die im Landtagsbeschluss vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht sinnvoll hält. Ich bin gespannt, wie die Koalitionsfraktionen auf diese schallende Ohrfeige reagieren werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Frau Blechinger, ich bin jetzt doch einigermaßen enttäuscht von Ihnen. Gott sei Dank liegt der Bericht in gedruckter Form vor. Jeder kann ihn lesen. Wie Sie ihn hier wiedergegeben haben - das ist schlicht und ergreifend unredlich!
Der heute vorliegende Bericht der Landesregierung fußt auf dem Evaluationsbericht zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz aus dem Jahr 2011. Alle Instrumente und Vorschriften des Kinderschutzes wurden in diesem Bericht sehr ausführlich analysiert und dargestellt, zum Beispiel das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen, die Reihenuntersuchungen in den Kitas einschließlich der Hauskinder, das Kinderschutzprogramm des Landes und die Arbeit der Fachstelle Kinderschutz, um nur einige Strukturen und Instrumente zu nennen.
Wir haben vor gut einem Jahr ausführlich in diesem Hause darüber diskutiert. Trotz unterschiedlicher Wertungen - das liegt in der Natur der Sache - hat der Landtag mehrheitlich feststellen können: Der vorliegende Evaluationsbericht ist eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der vorhandenen Strukturen in der Kindergesundheit und im Kinderschutz. Für eine endgül
tige Bewertung allerdings - auch das war und wurde in der Diskussion deutlich - sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2013 und 2014 abzuwarten. Erst dann liegen verlässliche Daten und Ergebnisse vor, die es uns ermöglichen, die Wirkung der Instrumente im Kinderschutz real einschätzen zu können.