Infolgedessen - und das ist der Aspekt, der im FDP-Antrag nicht berücksichtigt worden ist - wurde 2007 die im Landesbeamtengesetz bestimmte Altersgrenze für den Eintritt der kommunalen Wahlbeamten in den Ruhestand auf 70 Jahre - logischerweise - angehoben. Seitdem müssen alle Wahlbeamten, also auch die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte, mit Ablauf des Monats, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten.
Der Gesetzentwurf der FDP enthält aber keine Änderung dieser Altersgrenze im Landesbeamtengesetz. Das Ziel der Antragstellerin, für die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte keine Höchstaltersgrenze mehr vorzusehen, würde also durch den Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, vorliegenden Gesetzesantrag verfehlt.
Eine Reihe von sachlichen Gründen spricht dafür, weiterhin an einer Höchstaltersgrenze festzuhalten, denn die allgemeine Lebenserfahrung spricht dagegen, dass über 70-Jährige noch mehrere Jahre regelmäßig den Anforderungen und Belastungen gewachsen sind, die mit dem Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrates verbunden sind. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Das Wort erhält noch einmal die FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Goetz setzt die Aussprache fort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herzlichen Dank für Ihre Redebeiträge; ich möchte auf einige von ihnen gerne eingehen.
Sehr geehrte Frau Kollegin Stark, Sie haben - ebenso wie der Innenminister - Zweifel daran geäußert, ob jemand, der älter als 62 Jahre ist, weitere acht Jahre den Belastungen gewachsen
wäre. Das kann durchaus auch einen Menschen erwischen, der etwas jünger ist, der mit 67, mit 65 oder möglicherweise schon mit 50 oder 40 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden muss, weil er gesundheitlich den Belastungen eines bestimmten Berufes nicht mehr gewachsen ist.
Was wir nicht wollen, Kollege Ludwig, ist, dass jemand gezwungen wird, bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten. Das ist auch gegenwärtig nicht so. Wer mit 62 für weitere acht Jahre gewählt wird, der könnte bis 70 im Amt bleiben, er muss es aber nicht. Er kann sich mit 68, mit 67 entscheiden, sein Amt niederzulegen und hat trotzdem seine Pensionsansprüche - und dann kann neu gewählt werden. Genau das ist die Regelung, die wir uns auch vorstellen. Wir zwingen niemanden, länger zu arbeiten, wollen aber die Möglichkeit geben.
Kollegin Stark, wenn Sie Zweifel daran haben, was Ältere leisten können, dann können Sie sich vielleicht einmal mit der Kollegin Heppener unterhalten, die unter uns sitzt, die auch ein gewisses Lebensalter, die 63 knapp überschritten hat,
Von mehreren ist ein Mindestalter 25 angesprochen worden. Wir haben das Problem, wenn man Altersgrenzen sowohl nach oben als auch nach unten entfallen lässt, auch gesehen. Wir haben uns in diesem Antrag bewusst dagegen entschieden, weil wir gesagt haben, Thema unseres Antrages soll die Altersdiskriminierung sein und eben nicht Diskriminierung, die durchaus damit einhergeht, wenn man jüngeren Menschen sagt: Mit 24 oder 23 kannst du es nicht. Sicherlich gibt es 23-Jährige, 24-Jährige, die das können. In anderen Ländern geht es ja auch warum nicht auch bei uns? Das ist aber ein anderes Thema. Wir wollten gerade dieses Thema nicht überfrachten, sondern uns ausschließlich mit Altersdiskriminierung, also mit älteren Menschen befassen, die öffentliche Ämter auszuüben durchaus noch in der Lage sind.
Kollege Wichmann - schade, jetzt hört er nicht zu -, Sie sagen: Behördenleiter haben viele Mitarbeiter unter sich, die auch einer gewissen Aufsicht bedürfen und mit denen der Behördenleiter sich zu befassen hat. Ich glaube nicht - um beim Beispiel zu bleiben -, dass Konrad Adenauer damals das Bundeskanzleramt allein besetzt hat. Auch da wird wohl der eine oder andere Mitarbeiter dabei gewesen sein, der auch seiner Führung bedurfte und die auch bekommen hat und deswegen dann auch mit einem gewissen Erfolg zur Arbeit und zum Wiederaufbau der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg beitragen konnte.
Sie haben Brüderle angesprochen, Kollege Ludwig. Herr Brüderle kandidiert nicht als Bürgermeister oder Amtsdirektor. Ich weiß nicht genau, wie es so ist, aber ich könnte mir denken, dass, wenn statt Ihrer Kollege Brüderle in Königs Wusterhausen Bürgermeister gewesen wäre, Königs Wusterhausen heute vielleicht noch ein bisschen besser dastünde, als nach der Zeit, in der Sie dort waren.
Herr Woidke - er hört auch nicht zu, das ist üblich in diesem Landtag -, Sie sprachen davon, dass die Zulassung von Wahlbewerbern nur dann erfolgen solle, wenn diese bis zum Ende der Amtszeit wahrscheinlich fit sind. - Man sieht: Es liegt nicht am Alter, ob jemand zuzuhören vermag, es gibt viele andere Kriterien. Es gibt zum Beispiel Telefonanrufe, die dazwischenkommen. Man kann als Minister also auch in jüngerem Alter möglicherweise nicht mehr in der Lage sein, Diskussionen zu folgen, weil wichtige Anrufe kommen.
Wenn es darum geht, dass Zulassungen möglicherweise nur dann erfolgen sollten, wenn das Alter noch nicht gegeben ist und man bis zum Ende der Amtszeit fit bleiben kann, dann sollte gerade auch derjenige selbst, meinen wir, die Möglichkeit haben, dies einzuschätzen, sich selbst zu prüfen, sich selbst zu fragen, inwieweit er diesen Anforderungen gewachsen ist. Natürlich sollten die Wähler einer Stadt, eines Landkreises, einer Gemeinde die Möglichkeit haben, sich den jeweiligen Bewerber anzuschauen. Wenn diese der Meinung sind, dass er der Richtige für sie ist, auch wenn er schon 63 oder 64 ist, und sie ihn weitere acht Jahre haben wollen, so er denn will und seine Gesundheit mitspielt, dann sollte er die Möglichkeit dazu haben. Um nichts anderes geht es.
Wenn einzelne Dinge bemängelt werden, wenn man noch etwas anderes in diesem Gesetzentwurf haben möchte oder wenn etwas herausgenommen werden soll, dann ist genau das für uns der Grund gewesen, die Überweisung in den Innenausschuss zu beantragen. Der Innenausschuss bietet die Gelegenheit, über alles zu sprechen, über alles, was irgendjemanden stört bzw. was jemand vermisst. Das Ergebnis der Innenausschusssitzung könnte dann ein Gesetzentwurf sein, der im Landtag breite Zustimmung findet. Schade, meine Damen und Herren von RotRot, dass Sie sich selbst dieser Diskussion verweigern. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/6103, Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes, an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen. Der Antrag ist demzufolge mehrheitlich nicht überwiesen worden.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung in der Sache. Es liegt Ihnen der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/6103, eingebracht durch die FDP-Fraktion, vor, Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Wer dem Gesetz
entwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt eine Enthaltung. Der Gesetzentwurf ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Des Weiteren liegen ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/6305, sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 5/6306, vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Tomczak kann es gar nicht erwarten. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Zeitpunkt für unsere heutige Debatte könnte nicht besser gewählt sein. Seit Montag läuft die Gründerwoche in Deutschland. Im Rahmen dieser Woche finden in ganz Deutschland Veranstaltungen statt, die die Menschen für das Thema Gründung im gewerblichen Bereich begeistern und motivieren sollen.
Auch in Brandenburg spielen Gründungen und unternehmerische Aktivitäten eine wichtige Rolle für unser ökonomisches Wachstum und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Sie sorgen für technischen Fortschritt und manchmal auch für die Einführung von Innovationen. Sie erhöhen den Wettbewerbsdruck und steigern damit die Produktivität in unserer Volkswirtschaft. Unternehmensgründer sind somit für die Entwicklung unseres Landes von entscheidender Bedeutung.
Aus dem Gründerreport 2012, der vom Deutschen Industrieund Handelskammertag veröffentlicht wurde, geht hervor, dass es im Jahr 2012 weniger als 400 000 Existenzgründungen in Deutschland geben wird - so wenige Gründungen wie in keinem Jahr zuvor seit der Wiedervereinigung. Am Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2011 zeigt sich, dass die Stadtstaaten die höchsten Gründerquoten aufweisen. Berlin steht mit 2,5 % an der Spitze, die rote Laterne hält - wie so oft - Brandenburg mit 1 %.
Insgesamt ist festzustellen, dass das Interesse am Abenteuer Unternehmensgründung seit einiger Zeit zurückgeht. Worin liegen die Gründe? Neben der guten Situation am Arbeitsmarkt und dem zunehmenden Fachkräftemangel hindert die allgemeine Risikoscheu die Menschen daran, sich dem Thema Selbstständigkeit zuzuwenden. Die größten Schwächen liegen neben den fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten aber allemal im soziokulturellen Bereich. Es fehlt in Brandenburg an einer Gründermentalität, einer Gründerkultur, einem Gründerklima. Die
Landesregierung bekundet zwar öffentlich, sie sei bestrebt, das Thema Gründung regelmäßig in der Öffentlichkeit hervorzuheben, kürzt aber gleichzeitig im Haushalt 2013/14 die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen zur Förderung des Gründerklimas. Das passt nicht zusammen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
In Brandenburg, meine Damen und Herren, herrscht außerdem keine gute Meinung von der sozialen Marktwirtschaft. In Distanz zum Unternehmertum wird lieber auf Lösungen durch den Staat gesetzt. Unternehmer werden einfach nicht als Macher, sondern als Ausbeuter wahrgenommen. Das lernen die Kinder schon in der Schule.
Doch auf die Unternehmer, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, insbesondere der Linken, kommt es letztendlich an. Wir benötigen Unternehmertum. Das muss der Öffentlichkeit, insbesondere den Jüngeren, immer wieder vermittelt werden. Über die Zukunft unseres Landes wird früh entschieden, in Klassenzimmern, in Wohnzimmern, manchmal auch in Bastelkellern. Dort wird die Basis dafür gelegt, wohin die brandenburgische Wirtschaft geht. Unsere Ressourcen schlummern in Kindergärten und Schulen.
Eine Ursache für die mäßige Gründerfreude wird auch im Schulsystem verortet. Die Schule versagt dabei, ein gesundes Maß an Unternehmergeist zu vermitteln. Schüler müssen frühzeitiger und intensiver Erfahrungen mit dem Unternehmertum und der freien Wirtschaft sammeln. Auch andere wichtige Aspekte wie der Umgang mit Wagemut, Risikobereitschaft in Verbindung mit innovativem Denken werden zu wenig trainiert. Ein solches Defizit passt jedoch nicht mehr zu der heutigen Wirtschafts- und Arbeitswelt. Auch die Landesregierung, so konnten wir der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen, erkennt an, dass die Stärkung des Unternehmertums und der Gründungsmotivation in Brandenburg bereits bei den Schülerinnen und Schülern beginnt.
Schade nur, dass die Linke das anders sieht. Kollegin Große äußerte sich im Jahr 2010 hier vor dem Plenum wie folgt:
„Nein, eine Schule, die sich verstärkt für die Erziehung zu unternehmerischem Denken einsetzt, will die Linke nicht. Nein, die Linke sieht im unternehmerischen Handeln auch keine Schlüsselkompetenz.“
Und weiter: Unternehmerisches Handeln behinderte solidarisches Miteinander in einer wegen Wachstumsgläubigkeit ungerechten und kriegerischen Welt. Daran zeigt sich deutlich, welch völlig verzerrtes Weltbild bei der Linken besteht.
Meine Damen und Herren, wir können nicht erkennen, dass die Landesregierung ein einheitliches Konzept zur Vermittlung von Unternehmertum und wirtschaftlichen Zusammenhängen im Schulunterricht hat. Wir fordern deswegen eine stärkere Verankerung von unternehmerischem und wirtschaftlichem Wissen im Unterricht. Es reicht uns nicht, dass diese Themen nur neben