Protocol of the Session on September 27, 2012

den Fall, dass Windkraftanlagen aufgestellt werden sollen. Wenn es dazu gekommen sein sollte, müssen Unwägbarkeiten geklärt werden. Dann gibt es auch die Rückkoppelung in die Kommune, die Auslegung der Pläne, die Beteiligung der Öffentlichkeit und alles Weitere.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 1084 (Planungsstand der Deichsanierung an Schwarzer Elster und Pulsnitz) , gestellt vom Abgeordneten Senftleben, CDU-Fraktion.

Wir alle kennen die Hochwasserereignisse in den Jahren 2010 und 2011 an der Schwarzen Elster und der Pulsnitz. Es hat sich dabei gezeigt, dass eine ganze Reihe der Deichanlagen und der Hochwasserschutzanlagen stark veraltet sind und daher dringend eine Sanierung, die auch schon in weiten Teilen geplant ist, notwendig wird.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der konkrete Stand der Planungen bzw. der Umsetzung der Sanierung der technischen Hochwasserschutzanlagen an der Schwarzen Elster und der Pulsnitz im Süden Brandenburgs?

Frau Ministerin, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Bitte um eine abwechslungsreichere Sortierung der Fragen äußern, damit ich bei den künftigen Fragestellungen hier nicht als Alleinunterhalterin auftreten muss und die Kollegen nicht immer mich sehen und hören müssen.

(Zurufe aus mehreren Fraktionen)

Herr Senftleben, vielen Dank für Ihre Frage. Die Hochwasserereignisse 2010 und 2011 haben insbesondere bei Pulsnitz und Schwarzer Elster dramatische Situationen vor Ort gebracht. Wir haben im Abgleich mit den vorhandenen Finanzmitteln zuverlässigen, effektiven Hochwasserschutz in die Rang- und Reihenfolge eingebracht und haben das kommuniziert. Das heißt, uns war neben der Fortführung und Beendigung der Sanierungsmaßnahmen an den Deichen an Elbe und Oder wichtig, die Hochwasserereignisse an den kleinen Flüssen anzugucken und die entstandenen Schäden sofort zu beseitigen.

Wir müssen uns letztendlich den kleineren Flüssen zuwenden. Dabei war es uns wichtig, die Schwarze Elster in den Mittelpunkt zu stellen. Die Bedeutung der Schwarzen Elster wurde noch einmal besonders herausgestrichen, indem für das Hochwasserrisikomanagement das Pilotprojekt ausgerufen wurde. Hierfür gibt es mehrere Begründungen.

Neben der besonderen Betroffenheit aufgrund der Hochwasserereignisse hat die Lage an der Schwarzen Elster auch gezeigt, dass wir neue Konzepte beim Deichbau und beim Hochwasserschutz brauchen. Begradigte und kanalisierte Flussläufe

können in den nächsten Jahren, meine ich, keine Empfehlung mehr sein. Das trifft insbesondere für die Schwarze Elster zu, die zu 90 % eingedeicht ist.

Vorteilhaft ist auch, dass es an der Schwarzen Elster bereits vorliegende konzeptionelle Vorarbeiten gibt. Auch ist die Einbindung der Tagebaurestseen in die Hochwasserrisikomanagementplanung in die Prüfung einzubeziehen und die Planung dahin gehend abzustimmen.

Im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster wird die Schadstellenbeseitigung unverändert fortgeführt. Das haben wir mit einer beachtlichen Summe schon zu großen Teilen umgesetzt. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass die städtischen Hochwasserschutzmaßnahmen unverzüglich angegangen werden. Das betrifft die Ortslagen Ortrand, Bad Liebenwerda, Elsterwerda und Herzberg. Sie wissen: Städtische Hochwasserschutzmaßnahmen sind eigentlich in Verantwortung der Städte zu realisieren. Wir haben uns von Landesseite dabei eingebracht.

Die hydronummerische Modellierung im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster wurde im Sommer abgeschlossen; das ist Ihnen ja vorgestellt worden. Gemäß dem aktuellen Terminplan sollen die Gefahren- und Risikokarten im April nächsten Jahres fertiggestellt sein.

Die Leistungsbeschreibung zur Vergabe des Hochwasserrisikomanagementplans ist am 17. August dieses Jahres bei der regionalen Planungsgruppe vorgestellt worden. Dabei waren Sie möglicherweise anwesend. Dort wurden alle Fragen beantwortet. Auf dieser Basis wird dann das Vergabeverfahren fortgesetzt.

Ein weiteres Modul ist die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchung zur potenziellen Nutzung der Tagebaurestseen, die zurzeit vorbereitet wird. Auch das kommt schließlich dem Hochwasserschutz zugute.

Der Fragesteller hat noch Klärungsbedarf.

Die Reihenfolge der Fragen legen andere fest, Frau Ministerin. Aber das steht mit Sicherheit im Protokoll, und es ist auch die Bitte gehört worden, das nächste Mal möglichst eine andere Vorgehensweise zu wählen.

Erster Punkt: Sie haben mich ein bisschen verwirrt. Sie können gern den Versuch unternehmen, dies wieder zu entwirren. Sie haben gesagt, dass städtische Hochwasserschutzmaßnahmen Aufgabe der Städte sind. Jetzt möchte ich einmal ganz konkret nachfragen. Wenn ein Fluss, der sich in Landeshoheit befindet, durch die Stadt fließt, dann ist meiner Ansicht nach das Land für Hochwasserschutzmaßnahmen, Deichanlagen etc. zuständig. Vielleicht können Sie einmal diesen Punkt ein wenig näher erklären. Da gibt es auch neue Gesetzlichkeiten, die ich verpasst habe.

Zweiter Punkt: Ich kenne die Dokumentationen vom Landesumweltamt nach den Hochwasserereignissen 2010 und 2011 sehr genau. Es gibt für den Bereich Ortrand seit 2008 Planun

gen, den Hochwasserschutz so anzubringen, dass auch neueste Erkenntnisse eine Rolle spielen. Seitdem ist aber nichts mehr geschehen, als Papier zu beschreiben. Meine Frage ist konkret: Können Sie heute oder vielleicht auch im Nachhinein den Bürgern der Stadt schriftlich mitteilen, wann der aktive Hochwasserschutz in dieser Form auch in Ortrand umgesetzt werden soll?

Erstens, Herr Kollege - das wird Ihnen nicht entgangen sein -: Hochwasserschutzmaßnahmen werden aus dem ELER-Förderprogramm realisiert, und innerstädtische Hochwasserschutzmaßnahmen könnten künftig über das EFRE-Programm realisiert werden. Es gibt bisher diese Arbeitsteilung, und Sie wissen, wie da die finanzielle Situation aussieht.

Zweitens kann ich nur noch einmal auf Folgendes verweisen: Zunächst gibt es eine Abstimmung zwischen dem Landrat und unserem Ministerium, wie die weiteren Schritte der Hochwasserschutzmaßnahmen geregelt sind. Ich glaube, am 17. August sind alle Fragen vor Ort beantwortet worden, sodass ich noch einmal auf diese Veranstaltung hinweisen kann. Dort sind alle Fakten, auch die, die die Zukunft berühren, besprochen worden.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir sind damit am Ende der Fragestunde angekommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie in die Mittagspause. Pünktlich um 13 Uhr treffen wir uns hier wieder.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.20 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.03 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, sorgen Sie bitte dafür, dass hier ein paar mehr Menschen in den Raum kommen!

Bevor wir anfangen, möchte ich ganz herzlich - vor diesem Hintergrund sieht es heute ganz besonders traurig im Plenarsaal aus - Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Elbe-Elster begrüßen. Das ist die erste Gruppe, näher wurde sie mir nicht definiert. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Oh, es sind gar keine Bürger, es sind alles Ministerielle! Das ist also ganz falsch. Die Bürger sind noch nicht da. Gut, seien Sie auch willkommen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Fühlen Sie sich jetzt nicht gedemütigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

„Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“

Zwischenbericht der Enquetekommission 5/2

Drucksache 5/6000

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag des Vorsitzenden der Enquetekommission 5/2. Herr Abgeordneter Ludwig hat das Wort.

Es ist wirklich traurig: Es sind fast mehr Ministerielle als Abgeordnete im Raum, die Exekutive und die Legislative. Entschuldigung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Anwesende! Leider könnte ich Sie jetzt fast alle namentlich begrüßen. Offensichtlich wurden wir ein Opfer der Mittagspause. Ich denke, das Thema hat es in sich und sollte noch zu weiterem Zustrom verleiten.

Die Einsetzung einer Enquetekommission „Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“ wurde im März 2011 durch alle im Landtag Brandenburg vertretenen Fraktionen beantragt und beschlossen. Die Enquetekommission wurde beauftragt, folgende Punkte zu bearbeiten und dem Landtag im Sommer 2012 einen Zwischenbericht und ihre Ergebnisse im II. Quartal des Jahres 2013 vorzulegen. Über diesen Zwischenbericht können wir heute diskutieren, wobei ich jetzt aus Zeitgründen einiges konzentriert habe. Damit das komplett im Protokoll stehen kann, soll es am Anfang erwähnt werden.

Erstens: Die bisherigen Kommunalreformen in Brandenburg sind zu prüfen und unter dem Aspekt der Zukunftsfähigkeit in einer zusammenfassenden Bewertung darzustellen. Erfahrungen anderer Länder sind zu berücksichtigen. Leistungsfähigkeit, Strukturen und Größen der kommunalen Verwaltungseinheiten sind wegen des Bevölkerungsrückgangs zu bewerten.

Zweitens: Die Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreisen und Kommunen - heißt es da - und die dabei eingesetzten Personal- und Finanzmittel sind systematisch zu erfassen und wegen der demografischen Entwicklung und den sich ändernden finanziellen Rahmenbedingungen zu bewerten. Die Leistungen sind kritisch zu beurteilen.

Drittens: Die Struktur der Aufgabenverteilung auf allen Ebenen ist kritisch zu bewerten. Es ist zu überprüfen, an welcher Stelle diese Aufgaben bürgerfreundlich, am effizientesten und am kostengünstigsten erbracht werden können und ob auf Ebene der Landesbehörden neue Zusammenarbeitsmodelle mit anderen Ländern gefunden werden können.

Viertens: Es sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie die Qualität und der Umfang kommunaler Kooperationen durch geeignete Maßnahmen, einschließlich Gesetzesänderungen, befördert werden können und in welchem Verhältnis Kooperation und Fusion zueinander stehen sollen.

Fünftens: Ob auf Ämter im Land Brandenburg wegen der aktuellen Rechtsprechung in anderen Ländern Umgestaltungsbedarf zukommt oder sie nach den Erfahrungen anderer Flächenländer neu konzipiert werden müssen, ist zu prüfen.

Sechstens: Die Kommission soll - ausgehend von den Analyseergebnissen - verschiedene Modellvarianten, einschließlich Mindestgröße für eine mögliche Neu- bzw. Umstrukturierung der Gebietskörperschaften, vorlegen. Diese sollen den sich ver

ändernden finanziellen und demografischen Bedingungen Rechnung tragen. Die Modelle sollen flexibel und zukunftsfest sein, um auf künftige demografische Entwicklungen reagieren zu können. Grundlage für eine Gebietsreform ist eine Funktionalreform. Die Erfahrungen anderer Länder sollen vergleichend herangezogen werden.

Siebentens: Wie notwendige Veränderungen durch die Verteilung der Finanzmittel an die Gebietskörperschaften und den kommunalen Finanzausgleich bei unserer strikten Konnexität erreicht werden können, ist darzustellen.

Achtens: Die derzeitige E-Government-Strategie der Landesregierung ist zu überprüfen. Schwerpunkt soll modernes E-Government im Zusammenhang mit kommunalen Verwaltungsstrukturänderungen sein.

Neuntens: Es sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie die kommunale Selbstverwaltung und das bürgerschaftliche Mitwirken auf kommunaler Ebene gestärkt und zusätzliche lokale Mitentscheidungsmöglichkeiten eingeführt werden können. Hierzu ist auch eine Evaluierung der Kommunalverfassung vorzunehmen.