Sie fragen jedoch bewusst nach dem Mittelabfluss. Das ist etwas anderes als die Mittelbindung, denn abgeflossen sind bisher knapp 34 Millionen Euro. Dabei muss man aber bedenken, dass der Mittelabfluss in diesem Bereich ähnlich funktioniert wie beim Hausbau. Zunächst wird geplant, anschließend der Bauantrag gestellt und danach mit dem Bau begonnen. Je nach Baufortschritt werden dann auch die Handwerker bezahlt. Abgerechnet wird jedoch ganz zum Schluss, wenn alles fertig ist.
Ähnlich ist es auch beim Förderprogramm. Die Zuwendungsbescheide werden erst dann erteilt, wenn die Planung genehmigt ist - also zu Beginn des Umsetzungsprozesses. Der Mittelabfluss erfolgt nach Baufortschritt, nachdem die Bauherren ihre Rechnungen bezahlt haben. Die Gesamtabrechnung und die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgen nach Abschluss der Bauarbeiten. Mit Blick auf den Termin 31.12.2013 liegen wir gut in der Zeit. Bis dahin werden die Mittel abgeflossen sein.
Mithilfe des Investitionsprogramms konnten insgesamt 4 177 Plätze neu geschaffen und 13 421 Plätze gesichert werden. Insgesamt wurden 616 Anträge gestellt, von denen bisher 489 einen Bescheid erhielten. Lediglich 57 Anträge mussten abgelehnt werden. 70 positive, von den Jugendämtern befürwortete und grundsätzlich zuwendungsfähige Anträge befinden sich in der Endphase der Bearbeitung. Hier ist in allernächster Zeit mit einem Bescheid zu rechnen. Insofern haben wir gegenwärtig keine Mittel mehr, die noch verteilt werden könnten.
Wie in jedem größeren Programm ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass in einzelnen Fällen die Beträge nicht komplett abgerufen werden oder dass bereits gezahlte Zuwendungen teilweise zurückgezahlt werden oder dass es dabei zu Rückforderungen kommt. In einem solchen Fall werden wir natürlich sicherstellen, dass mit dem Geld an anderer Stelle entsprechend wichtige Vorhaben weiter realisiert werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen unter anderem zum Ausblick 31.12.2013. Dennoch sind einige Fragen offengeblieben. Unter anderem haben Sie die Antragslage beschrieben. Gibt es nach dem Wissen des Ministeriums über diese Antragslage hinaus weiteren Bedarf für den Kita-Ausbau im Bereich der U3 - insbesondere in Bezug auf den Termin 01.08.2013, ab dem es einen Rechtsanspruch für die Betreuung Einjähriger gibt? Gibt es diesbezüglich den Blick nach vorn? Kann das Ministerium sagen, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich der Bedarf ausreichend gedeckt werden kann oder ob darüber hinaus noch Bedarf besteht?
Ich gehe davon aus - wir haben das schon in der gestrigen Fragestunde zum Thema gemacht -, dass der Bedarf im Land gedeckt werden kann. Dennoch gibt es weiteren Investitionsbedarf, denn eine Reihe von Kindertagesstätten sind schon sehr alt und sanierungsbedürftig. Sie wissen vielleicht, dass der Bund weitere Mittel zugesagt hat. Von den 580 Millionen Euro, die für eine Ausweitung des Investitionsprogramms zur Verfügung gestellt werden, beträgt der auf Brandenburg entfallende Anteil 16,5 Millionen Euro.
Der Bund will die Verteilung der zusätzlichen Gelder mit einem Gesetz regeln. Wir verhandeln seit Wochen über die Konditionen; denn es scheint so zu sein, dass der Bund diesmal andere Maßstäbe anlegen will als bei bisherigen Mittelvergaben. Er fordert eine höhere Eigenbeteiligung und möchte auch die Frist für den Mittelabfluss bis zum 30. Juni 2014 verlängern. Bisher mussten wir nur 10 % Eigenleistungen erbringen. Wenn sich dieser Anteil erhöht, ist das für viele Kommunen und Träger nicht mehr darstellbar. Insofern kann ich Ihnen hierzu noch kein endgültiges Ergebnis mitteilen. Wir ringen intensiv mit dem Bund. Das geht den anderen Ländern genauso. Wir stehen damit also nicht allein da.
Ich hoffe, dass es uns gelingt, vom Bund noch einige Millionen zu erhalten, damit der Investitionsbedarf noch besser gedeckt werden kann. Aber mit dem, was wir bisher erreicht haben, ist der Rechtsanspruch für das nächste Jahr gedeckt.
Danke, Frau Ministerin, für die Antwort. Viel Erfolg bei dem Ringen mit dem Bund! - Können Sie etwas zu der regionalen
Verteilung der Anträge und der bewilligten Mittel sagen? Gibt es eine halbwegs gleiche Verteilung auf alle Landkreise und kreisfreien Städte, oder sind signifikante regionale Schwerpunkte erkennbar?
Wir richten uns nach den Anträgen, die eingegangen sind. Es kommt auch darauf an, wie weit die Planungsverfahren in den einzelnen Jugendämtern bzw. bei den einzelnen Trägern und Kommunen vorangeschritten sind. Da ich die Bescheide häufig selbst überbringe, gehe ich davon aus, dass es eine relativ gleiche Verteilung auf alle Landesteile gibt. Ob die Verteilung exakt proportional erfolgt, kann ich aus dem Stand nicht sagen. Wir können Ihnen diese Angaben aber gern nachliefern, wenn Sie das möchten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind nunmehr bei Frage 1081 (Ergebnisse der Verbraucherschutzministerkonferenz). Sie wird durch Herrn Abgeordneten Büchel gestellt. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der 8. Verbraucherschutzministerkonferenz, die kürzlich stattfand, war Medienberichten zufolge auch die Begrenzung von Dispound Überziehungskrediten Gegenstand der Beratungen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Marco Büchel, Sie werden in Erinnerung haben, dass wir uns hier im Plenum Ende August über dieses Thema herzerfrischend gestritten haben.
Wir haben damals einen weitreichenden Beschluss gefasst; mit diesem bin ich - gut ausgestattet - zur Verbraucherschutzministerkonferenz gefahren. Es wird Sie nicht überraschen, dass die von SPD und Grünen geführten Länder - es waren elf - unseren gemeinsam eingebrachten Antrag befürwortet haben, während fünf CDU-geführte Länder unseren Antrag nicht mitgetragen haben. Letztere haben deutlich gemacht, dass man über vieles reden könne, nicht aber über eine gesetzliche Deckelung der Zinsobergrenze. Die CDU-geführten Länder setzen auf das Spitzengespräch im Oktober, in dem Frau Aigner den Banken empfehlen will, freiwillig eine Deckelung der Zinsobergrenze einzuziehen.
Sie wissen, was wir davon halten. Deswegen haben wir uns dazu verabredet, unsere Ideen für eine gesetzliche Regelung weiterzuverfolgen.
Baden-Württemberg hatte vor der Konferenz in Hamburg schon einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Er sieht in erster Linie vor, dass die EU Rahmenregelungen zu Zinsobergrenzen treffen soll; die Länder könnten das dann ausgestalten. Aber das trifft möglicherweise nicht den Kern des Problems; denn es gibt bereits eine solche Regelung.
Uns geht dieser Antrag nicht weit genug. Wir haben unsere Forderungen noch einmal vorgetragen und sie in der vergangenen Woche in den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates eingebracht; dort sind sie zustimmend aufgenommen worden. Unsere erste Forderung ist eine rechtliche Verpflichtung für die Banken, bei lange andauernden Kontoüberziehungen dem Kunden ein Angebot für einen günstigeren Konsumentenkredit zu unterbreiten. Das orientiert sich am französischen Modell; in Frankreich existiert bereits eine gesetzliche Regelung.
Unsere zweite Forderung betrifft die Verpflichtung des Kreditinstituts, dem Kunden bei langer Inanspruchnahme des Dispokredits eine Schuldnerberatung zu vermitteln, damit man so möglicherweise das Problem lösen kann.
Unser Vorschlag ist im Ausschuss mit Mehrheit angenommen worden. Ich bin recht optimistisch, dass wir im Bundesrat einen guten Antrag hinbekommen werden, mit dem wir unser Anliegen noch einmal deutlich untersetzen können. - Vielen Dank.
Wir kommen demzufolge zur Frage 1082 (Notfallsanitäterge- setz), gestellt durch Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Schierack von der CDU-Fraktion.
Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Mai 2012 den Referentenentwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes vorgelegt.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie sich zu diesem Gesetzentwurf, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auswirkungen finanzieller und inhaltlicher Art auf den Rettungsdienst des Landes Brandenburg, positionieren?
Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Tack, steht schon zur Antwort bereit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Schierack, wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bund im Mai 2012 die Gesetzesnovelle vorgelegt hat. Dies geschah nach vielen Jahren der Vorbereitung, denn die heute noch geltende gesetzliche Regelung zum Beruf der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäters stammt noch von 1989. Es wird also Zeit, dass wir reagieren. Nach der Vorlage des Entwurfs im Mai haben wir im Juni unsere Stellungnahme dazu abgegeben. Ich will auf einige wenige Punkte eingehen.
Eine grundsätzliche Neuordnung des Berufs ist unverzichtbar. Wir wissen, dass diese Berufsgruppe eine hohe Verantwortung trägt und dafür eine entsprechende Qualifikation braucht. Diesem Anliegen wird insbesondere durch die Verlängerung der Ausbildungszeit von zwei Jahren auf drei Jahre Rechnung getragen. Zudem soll festgeschrieben werden, dass es sich um einen qualifizierten praxisintegrierten Ausbildungsgang handelt.
Wir sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. So wird im Entwurf auf die Festlegung eines Mindestalters verzichtet. Wir halten eine solche Regelung jedoch für notwendig und wollen das Mindestalter von 18 Jahren festgeschrieben haben. Wir alle wissen, dass Menschen, die Notfalldienste verrichten, mit psychisch hochgradig belastenden Situationen konfrontiert werden. Ich denke, das können nur erwachsene Menschen aushalten, nicht aber Menschen unter 18 Jahren.
Grundsätzlich begrüßen wir es, dass den Schülerinnen und Schülern keine Ausbildungskosten entstehen sollen. Zudem soll ihnen eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Das ist richtig gut geregelt.
Problematisch ist jedoch aus unserer Sicht, dass im Referentenentwurf die Finanzierung - wie oftmals beim Bund - nicht klar geregelt ist. Herr Prof. Schierack, wenn Sie fragen, was auf die Länder zukomme, dann sage ich: Auf die Länder kommt schon durch die Verlängerung der Ausbildungszeit von zwei Jahren auf drei Jahre etwas zu. Wenn es keine anderweitige klare Regelung gibt, können wir damit rechnen: Es wird unsere Aufgabe. Es werden also zusätzliche Kosten entstehen. Da der Gesetzentwurf noch nicht endgültig vorliegt, können wir aber noch nicht klar sagen, auf welche Größenordnung sich das beziehen wird. Wir müssen noch warten, wie sich das weiter ausgestaltet. - Danke.
Ich möchte zu den finanziellen Auswirkungen nachfragen: Gehen Sie davon aus, dass als Folge des Entwurfs zusätzliche Belastungen auf die Kommunen zukommen werden?
Das ist die spannende Frage. Ich habe gerade versucht zu verdeutlichen, dass wir davon ausgehen, dass auf Land und Kommunen - ich denke, es wird beim Land hängen bleiben, wenn es um die Ausbildung geht - zusätzliche Belastungen zukommen werden - leider. Aber noch ist alles offen.
Frau Ministerin, eigentlich können Sie gleich stehen bleiben; denn wir kommen zur Frage 1083 (Tierökologische Abstands- kriterien), gestellt durch Herrn Abgeordneten Jürgens.
Mit dem Windkrafterlass vom Januar 2011 wurde ein Kompromiss gefunden zwischen den Belangen des Naturschutzes und
dem Ausbau von Windkraftanlagen. Dabei wurden Pufferzonen zu Schutzgebieten und tierökologische Abstandskriterien festgelegt. Diese sehen für bestimmte Tierarten, zum Beispiel Vögel, Schutz- und Restriktionsbereiche vor. Dabei wird nicht nur ein schutzwürdiger Radius um den Horst gezogen, sondern für einige Tiere, zum Beispiel den Seeadler, auch die Freihaltung eines direkten Verbindungskorridors von 1 000 m Breite zwischen dem Horst und dem Hauptnahrungsgebiet gefordert.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern sind ihr Verstöße gegen die Einhaltung dieser Korridore bekannt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jürgens, mit Ihrer Fragestellung haben Sie schon sehr viel erklärt, deshalb kann ich die Antwort einkürzen.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass die angesprochenen Verbindungskorridore zwischen den Brutplätzen bestimmter Arten und ihren Hauptnahrungsbereichen, sozusagen der Restriktionsbereich, davon betroffen sind. Hier soll grundsätzlich dafür gesorgt werden, dass bestimmte Korridore nicht mit Windenergieanlagen vollgestellt werden.
Die regionalen Planungsstellen berücksichtigen bei der Ausweisung der Windeignungsgebiete grundsätzlich die tierökologischen Abstandsregelungen, gar keine Frage. Hinsichtlich der Berücksichtigung der Restriktionsbereiche steht den regionalen Planungsgemeinschaften sozusagen ein Abwägungsspielraum zur Verfügung, den sie selbst bestimmen können. Aber ich kann Ihnen hier versichern: Mir ist nicht bekannt, dass die von Ihnen angesprochenen Restriktionsbereiche in der Planungspraxis keine Berücksichtigung finden. Mir ist also nicht bekannt, dass dem nicht gefolgt oder dagegen verstoßen würde.
Danke, Frau Ministerin. Nur eine kurze Nachfrage: Inwiefern wird denn mit Ortskundigen zusammengearbeitet sowohl seitens der regionalen Planungsgemeinschaften als auch vielleicht des Landesumweltamtes, wo vor Ort wirklich Kenntnisse über Horste und Flugstrecken vorhanden sind?
Es gibt zur Ausweisung der Windeignungsgebiete vorgeschriebene Verfahren, die in Verantwortung der regionalen Planungsgemeinschaften laufen. Das ist ein gesetzliches Verfahren. Man kann noch einmal nachsehen, wie das im Einzelnen auf der Tippeltappeltour geht.
Wenn es zu einem Verstoß kommt und Restriktionsbereiche nicht entsprechend berücksichtigt werden, gibt es anschließend das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für
den Fall, dass Windkraftanlagen aufgestellt werden sollen. Wenn es dazu gekommen sein sollte, müssen Unwägbarkeiten geklärt werden. Dann gibt es auch die Rückkoppelung in die Kommune, die Auslegung der Pläne, die Beteiligung der Öffentlichkeit und alles Weitere.