Protocol of the Session on August 30, 2012

Herr Dombrowski hat eine Kurzintervention angemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zur Aufklärung und zur Entspannung beitragen. Der Ausdruck „grundsätzlich“ bedeutet im Verwaltungsverfahren „in der Regel“. Wir hätten auch schreiben können „in der Regel“ - das heißt, es gibt auch Ausnahmen -, damit ist dann genau auf den Bereich Uckermark abgestellt. Frau Kollegin, Sie können mit der dortigen SPD oder dem Landrat sprechen, die dazu auch eine Meinung haben. Genau bei diesem „grundsätzlich“ geht es um diesen einen See in der Uckermark. Von den Seen, die wir dort für das Land Brandenburg bekommen und weitergeben möchten, sind 20 Seen in der Uckermark. Davon liegt ein See im Nationalpark. Das ist genau der See, auf den das „grundsätzlich“ zutrifft. Der gehört natürlich dorthin.

Wenn Sie den Ausdruck „grundsätzlich“ bei der CDU kritisieren, öffnen Sie Spekulationen Tür und Tor, dass Sie eigentlich etwas ganz anderes vorhaben, was ich allerdings nicht glaube. Ich glaube das besser zu wissen. Nehmen Sie daher bitte hin, dass mit dem Wort „grundsätzlich“ gemeint ist: „in der Regel“. Wenn es sachgerechte Gründe gibt, die es auch im Naturschutz gibt, kann man dies auch tun.

Ich habe vorhin ausführlich ausgeführt, in welcher Art und Weise und auf welchem Wege sich der Naturschutz wiedergefunden hat: Nationales Naturerbe usw. Es geht darum, die Gewässer in der Bewirtschaftung und tatsächlich begehbar zu halten. An Letzterem gibt es durchaus Zweifel, nicht nur im Hinblick auf Private, die ihre Stege irgendwo heranbauen, sondern Kritik wird auch in Regionen laut, in denen „aus Naturschutzgründen“ Bürger dort nicht mehr an das Gewässer herankommen. Darum geht es. Daher können wir ganz entspannt sein. Frau Gregor-Ness, wenn Sie das auch so sehen, haben Sie sicherlich kein Problem, unserem Antrag zuzustimmen, um dort für Klarheit zu sorgen und nicht für Verwirrung. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank für die Klarstellung. - Frau Gregor-Ness darf darauf reagieren.

(Frau Lehmann [SPD]: Aber entspannt!)

Ich bin so etwas von entspannt! In diesem schönen Land kann man ja nicht anders als entspannt sein.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Dann würde ich einfach empfehlen, Herr Dombrowski: Versuchen Sie einen Neudruck und schreiben Sie wirklich „in der Regel“ dort hinein.

(Dombrowski [CDU]: Ich dachte, Sie kennen die Verwal- tungssprache!)

- Ja, Verwaltungssprache ist das eine. Das aber, was die Öffentlichkeit wahrnimmt, ist das andere, und was gemeint wird, ist das Dritte. Verwaltung legt meiner Meinung nach immer das aus, was wir politisch gewollt haben - in die falsche Richtung.

Demzufolge befürchte ich, dass Ihre Intention nicht geteilt wird.

Ich kann durchaus nachvollziehen - spätestens seit dem Geschehen um den Grubensee herum -, dass man Bedenken haben kann. Diese Bedenken muss man ernst nehmen. Das Problem ist nur, dass die NaturSchutzFonds-Verwaltung am Grubensee nichts anderes macht, als umzusetzen, was in der Rechtsverordnung schon geschrieben steht. Vor diesem Hintergrund muss man bei der Ausweisung und der Gestaltung der Rechtsverordnung auch überlegen: Welche Konsequenzen hat das in der späteren Bewirtschaftung? - Da gibt es noch genügend Handlungsbedarf. Deshalb werden wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen.

Nach diesen Entspannungsübungen setzen wir regulär fort mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Beyer spricht zu uns.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt schon so manch komische Morgen im Leben eines Politikers. Da kommt man ins Plenum und hat so einen wunderbaren Stichwortzettel vorbereitet - ich sage ausdrücklich: Stichwortzettel, kein fertig vorgeschriebenes Skript. Der Ministerpräsident bekommt von uns schon den vollen Spaßfaktor als Dröhnung, wenn es sein muss; heute ist es aber nicht notwendig.

Wie dem auch sei, da wird man damit überrascht, dass die Regierungsfraktionen auf unseren Antrag hin - er ist nicht mehr unser Antrag, er ist ja wohl schon unterschrieben - mit „draufgehen“. Dann ist das ganze Skript obsolet und man macht lauter Striche.

(Heiterkeit bei SPD und DIE LINKE - Jürgens [DIE LIN- KE]: Ein bisschen tut es uns leid!)

Manche Dinge kann man jetzt eben nicht mehr sagen. Na ja! Das habt ihr gut hingekriegt. Das muss ich schon sagen. Okay.

(Heiterkeit bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Ich will eingangs, lieber Kollege Luthardt, mit einem Missverständnis aufräumen; das ist mir auch eine Herzensangelegenheit. Ich möchte ganz klar sagen: Ich bin nicht wegen der Seen nach Brandenburg gekommen, und ich bleibe auch nicht wegen der Seen in Brandenburg.

(Zuruf)

- Genauso ist es, Frau Kollegin. Ich bin wegen meiner Frau nach Brandenburg gekommen und bleibe wegen meiner Frau auch in Brandenburg.

(Beifall FDP, SPD, DIE LINKE und CDU)

Dass ich mit ihr das eine oder andere Wochenende an diesen herrlichen Brandenburger Seen verbringen kann, setzt dem Ganzen das i-Tüpfelchen auf. Das sage ich nur, um Missverständnisse auszuräumen.

Das andere Missverständnis hat Frau Kollegin Gregor-Ness schon ausgeräumt. Es glaubt mir sicherlich jeder, dass das ein Zitatfehler war, denn Förster können nicht in Quadratmetern denken, sie denken immer in Hektar. Das sei nur am Rande gesagt. Insofern stimmen wir auch da überein.

Ich glaube es ist nichtig, dass wir uns hier heute bemühen, die Dinge richtig zu sehen. Man könnte sich - wenn man jenen Beschluss vom 17. Dezember 2009 liest, in dem gefordert wird, Voraussetzungen für die kostenfreie Übertragung zu schaffen -, dazu herablassen und sagen: Na ja, Ziel nicht erreicht. Wir alle wissen aber, dass dem nicht so ist; denn das war auch ein strategischer Antrag, mit dem wir eine Latte für die Verhandlungen der Minister auflegen wollten.

(Beifall SPD und DIE LINKE - Jürgens [DIE LINKE]: Wir haben es verstanden, Herr Dombrowski nicht!)

- Ja, sehen Sie, ab und zu kommt das vor. - Noch einmal: 1 200 Euro pro Hektar sind im Lichte der Verhandlungen, die zu führen waren, ein Verhandlungserfolg, wenn man so will, ein strategischer Sieg. Das ist auch gut so.

Unsere Begründung, warum wir das alles trotzdem positiv sehen, ist nicht ganz identisch mit der Begründung der Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE. Wir nähern uns ein bisschen von einer anderen Seite. Wenn man sich die Realität im Land anguckt, was Boden- und Wasserverbandsgebühren, Grundsteuern und Ähnliches anbelangt, stellt man fest: Es sind insbesondere die Seen, die sich - rein ökonomisch betrachtet - für einen Eigentümer oft gar nicht rechnen. Das ist die Wahrheit. Bei den großen Fischereibetrieben rechnet es sich schon, aber bei den mittleren und kleinen Betrieben ist das oft nicht so. Deshalb ist es richtig, wenn wir versuchen, die Gemeinwohlaufgaben außerhalb der regulären Privatisierung abzusichern.

Ich sage eines auch, und es ist wichtig, es hier heute festzustellen: Die Arbeit beginnt jetzt. Die Arbeit liegt darin, jetzt sicherzustellen, an wen und wie diese Seen übertragen oder zumindest in die Verwaltung übergehen werden. Es gibt durchaus verschiedene Wege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, Frau Kollegin Gregor-Ness hat einiges dazu gesagt und einiges ist klargestellt worden: Ich halte es nicht für richtig, dass wir, auf welchem Weg auch immer - es ist nicht nur das eine Beispiel aus der Uckermark -, quasi dogmatisch von vornherein das Bild projizieren, dass die Naturschutzverbände und deren Stiftungen schlecht seien. Es wird mit Sicherheit den einen oder anderen See geben, insbesondere von den kleineren, bei dem wir vielleicht sogar froh sind - auch weil er in einer Schutzgebietskulisse liegt -, dass sich ein Naturschutzverband findet, der ihn trotz der Kostenproblematik übernimmt.

Ähnlich ist das übrigens mit dem Antrag von den Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Den Antrag habe ich gar nicht verstanden, das muss ich ganz deutlich sagen. So lese ich dort: „… die im ‚Seenpaket‘ enthaltenen … Gewässer im Landbesitz zu bewahren und eine Zugänglichkeit bzw. Nutzung für die Öffentlichkeit zumindest im bisherigen Umfang zu gewährleisten.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich 1 200 Euro in die Hand nehme, muss die Zukunft besser werden als das, was

wir heute haben. Dann bin ich nicht mit dem Status quo zufrieden. Verstanden habe ich das in der Tat nicht.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz: Ich bin froh, dass wir uns unter Demokraten einig sind, dass über das gesamte weitere Prozedere der Landtag, vertreten durch seine Ausschüsse, zu entscheiden hat. Das ist die richtige Herangehensweise. Wir werden uns sowohl in den beiden Fachausschüssen - im Umweltausschuss und im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft - treffen als auch abschließend im Haushaltsausschuss. Ich hoffe, dass wir gute Vorschläge von der Interministeriellen Arbeitsgruppe erhalten. Dann werden wir hoffentlich dieses Thema nicht in den Landtagswahlkampf hineinziehen, sondern vorher befriedigend gelöst haben. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Jungclaus setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Das Thema Seenprivatisierung stand schon so oft auf der Tagesordnung des Landtagsplenums, dass man geneigt sein könnte, es endlich zum Abschluss zu bringen. Doch der nun zwischen Bund und Land gefundene Kompromiss, das „Seenpaket“, zieht unserer Auffassung nach keinen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung zu diesem Thema. Denn die von den Ministern Vogelsänger und Markov stolz präsentierte Paketlösung lässt zwei entscheidende Fragen offen: Erstens. Wie gehen wir mit den erworbenen Seen um? Zweitens. Was passiert mit den übrigen im BVVG-Besitz verbliebenen Seen, beispielsweise mit den 22, die das Land nicht erwerben will, weil sie entweder im Mischbesitz oder kleiner als 5 ha sind?

Durchaus nachvollziehbar ist es ja, wenn das Land kein Interesse daran hat, lediglich Miteigentümer an einem See zu werden. Anders ist dies aber bei den vermeintlich zu kleinen Seen. Die Ausführungen des zuständigen Abteilungsleiters im Ausschuss vermittelten den Eindruck, als ob es sich lediglich um ein paar zu vernachlässigende Tümpel handele. 5 ha sind aber nicht zwangsläufig eine zu vernachlässigende Größe. Stellen Sie sich einfach mal einen See mit 250 m Durchmesser vor; ich gehe davon aus, dass der besagte Abteilungsleiter wie auch der eine oder andere hier Anwesende durchaus seine Probleme hätte, das locker zu durchschwimmen. Des Weiteren ignoriert diese Aussage, dass die Größe eines Sees nicht zwingend etwas über seine gesellschaftliche oder ökologische Relevanz aussagt.

Noch kritischer sehen wir das Verhandlungsergebnis im Hinblick auf die anderen 36 Seen, die Brandenburg bisher nicht erworben hat. Es wurde vereinbart, dass diese im Direktverkauf Kommunen, Fischereipächtern, dem NABU, dem Landesanglerverband oder den Landkreisen angeboten werden sollen. Falls sich in diesen Verfahren kein Interessent findet, werden die Gewässer von der BVVG allerdings wieder zur Privatisie

rung ausgeschrieben. Damit wären wir bei diesen Seen wieder genau am Ausgangspunkt des Problems angelangt.

Wir setzen uns mit unserem Entschließungsantrag daher für einen generellen Privatisierungsstopp ein. Dabei geht es in der Diskussion nicht um kleinteilige, formale Details; es geht hier um die grundsätzliche Frage, wie wir die Zukunft der Seen in Brandenburg gestalten wollen. Wir sind davon überzeugt, dass die Seen in Landesbesitz gehören. Deshalb lehnen wir auch eine Veräußerung an Landkreise und Kommunen, wie es die Interministerielle Arbeitsgruppe empfiehlt, ab. Zudem darf die Gewässerbewertung keine Geheimniskrämerei sein. Alle „Gewässersteckbriefe“ sowie die Entscheidungskriterien beim Erwerb sollten transparent kommuniziert werden. Wenn die Seen im öffentlichen Besitz sind, soll die Öffentlichkeit auch informiert werden, was sich in ihrem Besitz befindet.

Nach europäischen wie auch bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen müssen die Bewirtschaftung, die Nutzung und der Schutz der Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen. Mit ihren weitläufigen Schilf- und vielfältigen Uferbereichen sind Seen wertvolle Orte der biologischen Vielfalt. Sie sind für die Regulierung des Landeswasserhaushalts und als landschaftsbildende Elemente unverzichtbar.

Im Falle von Privatisierungen steht zu befürchten, dass sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert. Insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie könnten zukünftige Eigentümer überfordert sein. Das gilt insbesondere in Zeiten klammer Kassen eben auch für Landkreise und Kommunen. Diverse Kommunen, gerade im ländlichen Raum, unterliegen der Haushaltssicherung. Deshalb, Frau Gregor-Ness, ist es nicht Ausdruck von Misstrauen, sondern durch die Realität begründet, in diesem Fall Skepsis an den Tag zu legen.

(Beifall GRÜNE/B90)

Allein die Überprüfung der Wasserqualität und deren richtige Interpretation setzt aber einiges an Ressourcen, an technischer und wissenschaftlicher Expertise voraus. Was für einen See im Niedermoorbereich gut ist, kann in einem nährstoffarmen See schon eine ökologische Katastrophe bedeuten. See ist eben nicht gleich See.

Bis 2015 müssen laut Europäischer Wasserrahmenrichtlinie unsere Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden. Es ist das Land, das in der Verantwortung steht, dies umzusetzen. In der Regel kann man sich am besten um die Dinge kümmern, die sich im eigenen Besitz befinden. Unsere Seen sollen auch in Zukunft die Farbe des Hemdes des Kollegen Luthardt haben, nicht etwa die des meinigen. Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Minister Vogelsänger spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es richtig gut und wohltuend, dass bei einem so wich