Protocol of the Session on June 7, 2012

Zugestimmt haben die FDP, die SPD und die Linke. Sie haben nicht zugestimmt. Es handelt sich um Mittel aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Diese Zweckbindung gilt bis 2013. Ich bin froh, dass das Parlament beschlossen hat, dass es diese Zweckbindung ab 2014 weiterhin geben wird. Es geht um 30 Millionen Euro für die Wohnraumförderung. 30 Millionen Euro, Herr Finanzminister, sind viel Geld, aber diese 30 Millionen Euro sind nicht nur für die Wohnraumförderung der Stadt Potsdam da, sondern für das gesamte Land Brandenburg; damit relativiert sich das Ganze.

Das genannte Projekt hat ein Volumen von 15 Millionen Euro. Zwei Bauabschnitte sind bereits bewilligt und realisiert, und

ich sagte gestern - Frau Prof. Kunst tut dies für den Hochschulbereich, ich mache es selbstverständlich für den Baubereich, also für die Wohnraumförderung -, dass ich ab 2014 ein Programm vorlegen werde, und zwar genau dann, wenn ich weiß, wie viele Mittel mir der Bund zur Verfügung stellt. Aber ich werde auch zu berücksichtigen haben, dass ich in diesem Bereich für das gesamte Land Brandenburg zuständig bin. Das von Ihnen genannte Projekt hat jedoch besondere Priorität, das werde ich bei der Aufstellung des Bauprogramms berücksichtigen. Ich sehe durchaus Möglichkeiten, den dritten und vierten Bauabschnitt in das Bauprogramm aufzunehmen.

Nun zu der Relation: Es geht um 80 Wohnungen, das ist wichtig für Potsdam. Aber wir haben eines erreicht, das noch eine größere Wirkung hat: Mit der ILB ist eine Zinsvergünstigung von 2,5 % auf 2 % für alte Förderprogramme verabredet worden, und ProPotsdam ist daran beteiligt. Ich halte das für wegweisend und bedanke mich bei den Abgeordneten - Frau Geywitz hat immer wieder Anfragen gestellt -, die das unterstützt haben.

(Frau Alter [SPD]: Frau Alter hat das gemacht!)

Wir haben erreicht, dass mit dieser Zinsvergünstigung 1 200 Wohnungen in Potsdam weiterhin Miet- und Belegungsbindung über zehn Jahre haben. Es ist sehr wichtig, dass wir auch andere Wege suchen, denn man wird nicht alles mit 30 Millionen Euro für Neubauförderung hinbekommen. Das Projekt ist sehr wichtig, Frau Abgeordnete, aber ich werde entscheiden, wenn ich weiß, wie groß meine Möglichkeiten ab 2014 sein werden. - Danke.

Vielen Dank. - Es gibt eine Nachfrage von Herrn Bretz.

Vielen Dank. - Herr Minister, Ihre Antwort war sehr euphemistisch, wenn man so sagen darf. Meine Frage an Sie lautet daher Frau von Halem hat zu Recht eine konkrete Antwort erwartet -: Heißt das, dass sich die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerstande sieht, dieses Projekt hier und heute zu unterstützen - ja oder nein?

Ich kann Ihre Aufregung nicht so richtig nachvollziehen. Ich war hier sehr konkret, und ich bin auch optimistisch, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern am 14. Juni erfolgreich sind. Das können Sie sich gleich in Ihren Terminkalender schreiben und am 15. Juni können Sie dann beim Bund nachfragen. Wenn diese Verhandlungen erfolgreich sind es geht beim Entflechtungsgesetz immerhin um einen Milliardenbereich für die Länder, nicht nur für das Land Brandenburg -, werde ich zeitnah das Bauprogramm ab 2014 vorlegen, und ich habe die besondere Priorität für Potsdam hier genannt. Deshalb bin ich optimistisch, dass wir möglichst zeitnah zu einer entsprechenden Lösung kommen.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei den regulären Fragen der Fragestunde. Es folgt die Frage 994 (Ortsumgehung Brieskow- Finkenheerd), gestellt vom Abgeordneten Baer.

Am 30. Mai 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die neue Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd als Teil der Oder-Lausitzstraße B 112 in der geplanten Trassenführung gebaut werden kann. Dem Artikel der „Märkischen Oderzeitung“ vom 31.05.2012 ist zu entnehmen, dass mit der Fertigstellung dieses für die weitere Entwicklung des Regionalen Wachstumskerns Frankfurt (Oder)-Eisenhüttenstadt wichtigen Bauabschnitts nicht vor 2014 zu rechnen ist.

Ich frage daher die Landesregierung: Wann bzw. in welchen Bauabschnitten werden die noch fehlenden Teile der OderLausitzstraße zwischen Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) begonnen bzw. fertiggestellt, und wird damit die neue Straße von Frankfurt (Oder) bis Eisenhüttenstadt durchgängig befahrbar sein?

Das ist wiederum eine Frage für Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Baer, ich bin sehr dankbar für diese Frage, denn dadurch ist es mir möglich, dieses Vorhaben ein Stück im Komplex darzustellen. Es ist so, dass bei der Oder-Lausitzstraße zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt mit ca. 30 km dieses Teilstück von 9,9 km Ortsumgehung BrieskowFinkenheerd-Wiesenau noch fehlt. Erst dann wird diese Straße auch die verkehrliche Wirkung entfalten, die wir benötigen, um Eisenhüttenstadt als Wirtschaftsstandort - Sie sind ja dort viel unterwegs - und auch als Wohnstandort besser an die Bundesautobahn A 12 anzubinden.

Ich bin sehr froh, dass das Verwaltungsgericht in Leipzig mir oder meiner Behörde in allen Teilen Recht gegeben hat, was die Dimensionierung betrifft, also im Querschnitt 15,5 m - 2 plus 1 -, was die Trasse und was die verkehrliche Notwendigkeit betrifft, also ohne Auflagen.

Zum Projekt selbst: Das Projekt hat elf Baulose - ein eher kompliziertes Bauvorhaben. Wir haben eine Brücke über den Friedrich-Wilhelm-Kanal, eine Brücke über den Oder-Spree-Kanal und eine Brücke über die Schlaube. Die Situation ist dadurch schwierig, dass dieses Gebiet im Zweiten Weltkrieg Hauptkampfgebiet war. Wir haben erhebliche Aufwendungen für die Munitionssuche. Hinzu kommt, dass es sich teilweise um Bergbaualtgebiet handelt und im Zuge der Bauvorhaben dort Verpressungen durchgeführt werden müssen.

Wenn man das alles darstellt, kann man sagen, dass die Freigabe im Jahr 2015 realistisch sein wird. Ich habe vor, dies auch vor Ort entsprechend zu vertreten. Das hat mit all diesen Dingen, aber auch mit dem Gerichtsverfahren zu tun. Wir haben bauvorbereitende Maßnahmen getroffen, aber so richtig loslegen kann man erst nach dem Gerichtsurteil.

Zu den Kosten: Die Baukosten liegen jetzt - ich habe die unangenehmen Überraschungen auch schon ein Stück weit dargestellt - bei ca. 35 Millionen Euro. Dazu etwas Positives: Ich bin immer fair auch gegenüber dem Bund. Mit Staatssekretär Bomba gab es sehr erfolgreiche Verhandlungen. Das Projekt ist

mit den 35 Millionen Euro ausfinanziert. Wir werden dort auch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aus dem Bundesprogramm einsetzen und können damit gewährleisten, dass das Vorhaben realisiert wird.

Ich möchte Sie einladen: Am 22. Juni, 13 Uhr, ist der erste Spatenstich für dieses wichtigste Projekt für Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder). Staatssekretär Mücke vom Bund wird dabei sein. Ich glaube, dies ist ein gutes Signal nicht nur für Eisenhüttenstadt, sondern auch für Frankfurt (Oder), wo derzeit durch den Einbruch der Solarbranche eine schwierige Situation vorherrscht. Sie sind also herzlich eingeladen, nicht nur Herr Baer, sondern der gesamte Landtag Brandenburg.

(Zuruf von der SPD: Wir kommen!)

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 995 (Verwendung der Mittel für die Entlastung von Kita-Leiterinnen und Kita- Leitern), gestellt von der Abgeordneten Große.

Im Landeshaushalt 2012 sind bei den „Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Kindertagesbetreuung“ Mittel in Höhe von 750 000 Euro zusätzlich eingestellt worden, die für die Anleitung von Praktikanten und Quereinsteigern vorgesehen sind. Diese Mittel sollen oder können zur Entlastung der Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter verwendet werden, die in ihren Kitas dieses zusätzliche Personal nach der Personalverordnung ausbilden.

Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang wurden oder werden diese Mittel derzeit abgerufen?

Frau Ministerin Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, der Landtag hat erstmals im Haushalt 2012 zusätzlich 750 000 Euro für die Förderung von Kitas als Ausbildungsorte bereitgestellt. Ende November 2011 wurden die Dezernenten der Landkreise und kreisfreien Städte, die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege über die „Förderung von Kindertagesstätten als Ausbildungsorte mit dem Schwerpunkt Fachkräfteausbildung“ informiert.

Die Einrichtungen sollen sich verstärkt in der tätigkeitsbegleitenden Erzieherausbildung und für die Qualifizierung von Quereinsteigern engagieren und ihre Expertise auch an andere Kindertagesstätten weitergeben. Dafür erhalten sie 11 000 Euro im Jahr für die Einrichtung einer zusätzlichen Viertelstelle und für Sachmittel.

Um eine hohe fachliche Qualität der Kitas und eine proportionale Verteilung auf alle 18 Landkreise sicherzustellen, wurden den Jugendamtsbezirken Kontingente zugewiesen, und sie wurden gebeten, interessierte Einrichtungen für die Förderung vorzuschlagen, die eine wirklich gute pädagogische Arbeit nachweisen können.

Im ersten Jahr werden wir rund 61 Einrichtungen fördern. Dafür wird ein Fördervolumen von insgesamt 670 000 Euro eingesetzt. Um einen guten Start des Programms zu sichern und die Einrichtungen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen, werden 80 000 Euro für Qualifizierung, Praxisbegleitung und Überprüfung der Qualität eingesetzt.

Seit Anfang Mai erhalten die Träger der Einrichtungen die beantragten Zuwendungen. Bisher wurden 417 000 Euro für Kitas gebunden. Davon wurden 24 000 Euro bereits abgerufen. Das Zuwendungsverfahren wird auch zügig fortgesetzt.

Über die Umsetzung des Stellenanteils in Höhe von 25 % einer Vollzeitstelle für diese Konsultationsaufgabe entscheidet der Träger. Möglich sind Neueinstellungen, Aufstockungen von Teilzeitverträgen oder auch eine Zuordnung dieser Tätigkeit zur Leitung der Kita. Insofern zielt das Programm nicht, wie von Ihnen angenommen, primär auf eine Entlastung der Leitungskräfte der geförderten Kitas, sondern auf die Stärkung der Kitas als Lernorte für die pädagogische Praxis. Das kann natürlich durchaus zu einer Entlastung für Kita-Leitungen führen, wenn die vom Land geförderten Konsultationskitas andere Kitas mit ihrer Expertise dabei unterstützen, die Aufgaben als Lernorte für die pädagogische Praxis noch besser und effektiver wahrzunehmen. - Danke schön.

Frau Große hat Nachfragen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das ist ja ein optimistisches Ergebnis. Wir brauchen diese Erzieherinnen ja auch als Quereinsteigerinnen.

Ich frage noch einmal: Aus Sicht der Kita-Leiterinnen wurde als Problem genannt, dass es eine relativ hohe Hürde im Zuge der Beantragung dieser Mittel gibt. Die Kita-Leiterinnen beklagten ein recht bürokratisches Verfahren. Ich frage Sie, ob die Landesregierung noch einmal überprüft, inwiefern man dies erleichtern kann; denn es ist ja in unserem Interesse, eine gute, qualifizierte Ausbildung hinzubekommen.

Das ist bei mir in dieser Form bis jetzt noch nicht angekommen. Wir müssten natürlich überprüfen, ob es der Träger vor Ort ist, der diese Hürden errichtet, oder ob es tatsächlich landesseitige Vorgaben sind. Hier müssten wir noch einmal sehr genau hinschauen.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 996 (Ausschrei- bung von Leistungen zur Erarbeitung von Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski.

Ergänzend zur mündlichen Anfrage 923 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack vom 22. März dieses Jahres und in Auswertung der Antwort der Umweltministerin muss mittlerweile festgestellt werden, dass die EU-weite Ausschreibung für

die hydraulische Modellierung zur Erarbeitung von Hochwasserrisikokarten im Bereich Spree/Dahme aufgrund einer Rüge zwischenzeitlich gestoppt und aufgehoben wurde. Damit wird eine erneute Ausschreibung seitens des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für die Spree und die Dahme notwendig.

Hintergrund der Rüge war, dass ein bereits durch das Land beauftragtes hydraulisches Modell nicht Gegenstand der Ausschreibung war, sondern vielmehr eine spezielle Software für die hydraulische Modellierung zur Erstellung von Hochwasserrisikokarten, die von kaum einem Ingenieurbüro in Brandenburg angewendet wird.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen konkreten Gründen wird an der Spree das bereits im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erstellte hydraulische Modell und die bereits vorliegenden Überflutungskarten für den Abschnitt Talsperre Spremberg-Cottbus nicht verwendet und stattdessen auf ein neues Modell mit geringerer Genauigkeit und Qualität ausgeschrieben?

Die Antwort gibt uns Frau Ministerin Tack.

Das mache ich sehr gern. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, ich verweise auf die Antwort vom 22.03.2012 an Ihren Kollegen und möchte ergänzend Folgendes erklären: Es gibt eine Vielzahl von Softwaresystemen zur Durchführung von hydraulischen bzw. hydrodynamischen Berechnungen an Fließgewässern. Wir wissen, dass dabei nahezu jede Software in ganz konkreten Anwendungsfällen sowohl ihre speziellen Stärken als auch ihre speziellen Schwächen hat.

Die Ausschreibung zur hydronumerischen Modellierung verschiedener Hochwasserereignisse für die Hochwasserrisikomanagementplanung im Flussgebiet Spree und Dahme umfassen insgesamt 612 km Fließgewässer. Das angesprochene und bereits vorhandene hydronumerische Modell, um das es in Ihrer Nachfrage ging, beinhaltet dagegen insgesamt nur 40 km.

Ebenso entsprechen die vorliegenden Überflutungskarten auch nicht den Anforderungen der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, weil sie zu einem anderen bzw. zu einem speziellen Zweck erstellt wurden, und zwar im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen 2010 an der Spree unterhalb der Talsperre in Spremberg, um unmittelbar Maßnahmen zur Hochwasserverteidigung abzuleiten. Insofern hatten diese Karten tatsächlich einen anderen Zweck.

Herr Dombrowski, dennoch möchte ich noch einmal betonen: Die beabsichtigte Vergabe der hydronumerischen Modellierung des Hochwasserrisikomanagementplangebietes Spree ist Sie verstehen und unterstützen sicherlich diese Absicht - unter anderem deshalb in mehreren Losen vorgesehen, damit nicht nur wenige große überregionale bzw. weltweit tätige Ingenieurbüros die Chance haben, bei den Aufträgen zum Zuge zu kommen, sondern insbesondere auch die regional agierenden Planungsbüros.

Die Ergebnisse der einzelnen Bearbeitungslose über die 612 km müssen letztlich aber zusammenpassen und ein einheitliches Bild ergeben. Insofern ist die Erarbeitung der Hydraulik Spree/Dahme mit einer einheitlichen Software zwingend erforderlich, sonst passt am Ende nicht alles zusammen. Die Entscheidung, welche Software zum Zuge kommt, erfolgt im Zuge des Ausschreibungsverfahrens.

Ich möchte noch einmal unterstreichen: Es ist unsere ausdrückliche Absicht, einheimische regionale Ingenieurbüros in die Modellauswahl einzubeziehen, damit sie sich an diesem Verfahren beteiligen können.

Vielen Dank. - Die Frage 997 (Geplante Stellenkürzung im Hochschulbereich) stellt der Abgeordnete Lipsdorf.

In der Presse war am 22. Mai 2012 zu lesen, dass laut des Entwurfs der Personalbedarfsplanung bis zum Jahr 2018 6 200 Stellen im Landesdienst wegfallen sollen. Betroffen sollen auch die Hochschulen des Landes sein, indem die Globalzuweisungen für das Personal so gestaltet werden, dass daraus nur noch 3 068 statt 3 400 Stellen bezahlt werden können.

Ich frage die Landesregierung: Wie verhalten sich nach Auffassung der Landesregierung diese Planungen mit der von der Landesregierung formulierten Priorität - explizit auch mit den vom Ministerpräsidenten bei „Radio Eins“ formulierten Prioritäten - für Bildung und Wissenschaft?

Minister Dr. Markov antwortet darauf.