Protocol of the Session on June 7, 2012

- Nein. Die Anfrage wird gestellt durch wen? - Es ist immer günstig, wenn Sie sich dann auch irgendwo positionieren. Wir wissen nicht, wer Fragebedarf hat. Wer möchte fragen? - Herr Dombrowski, bitte, Sie haben die Gelegenheit.

Frau Kollegin, nur um einem falschen Eindruck vorzubeugen: Sie haben eben gesagt, dass die CDU einen Tierschutzbeauftragten beantragt hatte. Das ist richtig. Ist Ihnen bekannt, dass wir einen ehrenamtlichen Beauftragten für Tierschutz beantragt hatten, während wir hier gerade über einen hauptamtlichen Beauftragten sprechen?

Herr Dombrowski, da ich auch Sprecherin für Landwirtschaft bin, ist mir das bekannt. Aber warum kann man nicht einfach den Paragraphen darin lassen und nachher darüber reden, ob man einen ehrenamtlichen Beauftragten installiert oder ihn bezahlt? Vor allen Dingen ist sehr interessant: Sie haben damals den Antrag damit begründet, dass Berlin schon einen Tierschutzbeauftragten hat. Dann mussten wir im Falle der Sorben darüber diskutieren, dass in Polen - dort gibt es keinen Föderalismus - jede kleine Woiwodschaft einen Minderheitenbeauftragten bestellt. Aber grundsätzlich einen Paragraphen zu streichen, weil man einen Beauftragen für Minderheitenpolitik nicht will, dieses Verfahren kritisiere ich. Man kann ihn ja ändern.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Niels. - Jetzt erhält Herr Maresch die Gelegenheit zu einer Kurzintervention. Frau Niels, Sie haben dann die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Herr Maresch, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sabine, ich akzeptiere deine Argumente, die du vorgebracht hast. Gleichwohl, die Art und Weise, in der du das hier getan hast, finde ich falsch. Denn genau die ganzen Problematiken, die du hier angebracht hast, können wir im parlamentarischen Rahmen in aller Ausführlichkeit diskutieren. Ich finde das Zeichen, dass ihr aus diesem Grund nicht mit unterschrieben habt, nicht richtig. Das ist meine persönliche Meinung. Wir können uns im parlamentarischen Verfahren wirklich viel darüber streiten. Es wäre ein besseres Signal gewesen, wenn ihr bzw. du mit unterschrieben hättest.

Ich darf noch eine erfreuliche Mitteilung machen. Der Landtagspräsident hat in seiner Weisheit - wenn man das einmal so sagen darf - festgelegt, dass am neuen Landtag sehr wohl eine

Tafel in sorbischer Schrift angebracht wird. Insoweit ist es bereits umgesetzt, und wir brauchen es nicht zu beschließen.

Ich möchte aber auch noch in Bezug auf den Beauftragten sagen: Für mich war eines ganz wichtig, das hat sich herausgestellt: Die Sorben und Wenden brauchen einen Ansprechpartner, und zwar nicht in verschiedenen Ministerien, sondern sie brauchen einen Ansprechpartner, der für alle zuständig ist. Das ist uns zugesagt worden. Aber diese Diskussion sollten wir im parlamentarischen Verfahren in den Ausschüssen führen. Insoweit denke ich, dass wir auf einem guten Weg sind. - Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Maresch. - Frau Abgeordnete Niels, möchten Sie darauf reagieren? - Sie möchten.

Lieber Kollege Maresch, da Sie auch mit Persönlichem gekommen sind: Sie sind mit einer Sorbin verheiratet, ich bin Sozialwissenschaftlerin und muss darauf antworten. Was ist denn ein parlamentarisches Verfahren? Wir bringen hier einen Gesetzentwurf ein, und ich stehe im Parlament. Also sage ich an dieser Stelle, dass ich es unerhört finde, zu sagen, man will nicht über falsche Sachen reden und streicht deswegen entgegen der Absprache einen Paragrafen. Deswegen müsste dieser Paragraf genau an dieser Stelle in der 1. Lesung im Parlament, in dem wir hier alle sind, unbedingt Raum und Zeit haben. - Danke.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Niels. - Wir setzen die Aussprache fort. Der fraktionslose Abgeordnete Dr. Hoffmann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss immer wieder gesagt werden: Die Förderung der sorbischen/wendischen Kultur hat vor 20 Jahren während der Debatten um die brandenburgische Verfassung eine große Rolle gespielt. Und das hat sich ausgezahlt. Auch das Ergebnis kann sich sehen lassen im Verfassungstext und im Großen und Ganzen auch in der Verfassungswirklichkeit des Landes. Das Land Brandenburg hat ein sehr fortschrittliches Minderheitengesetz. Sorben/Wenden-Politik ist fester Bestandteil brandenburgischer Politik.

Es war nicht nur von symbolischer Bedeutung, dass im Jahr 1994 das erste Sorben(Wenden)-Gesetz im Landtag Brandenburg auf Antrag von Abgeordneten aller Fraktionen behandelt und schließlich beschlossen wurde. Damit war klargestellt, dass es bei diesem Thema schwer möglich ist, parteipolitische Auseinandersetzungen oder sachfremde Kriterien obenan zu stellen. Dennoch gibt es Unterschiede, wie sich Fraktionen für die Förderung der Sorben/Wenden und ihrer Sprache und Kultur im Landtag Brandenburg und darüber hinaus einsetzen. Besonders die PDS und dann die Linke haben sich kontinuierlich und konsequent mit Sorben/Wenden-Fragen beschäftigt.

Der wichtigste Grundsatz war immer, dass die Eigenständigkeit sorbischer/wendischer Gremien nie infrage gestellt werden darf. Sorben/Wenden-Politik kann nicht nach Kassenlage betrieben werden. Hier geht es um internationale Vereinbarungen und um einen Verfassungsauftrag im Land Brandenburg.

Das Sorben(Wenden)-Gesetz im Land Brandenburg hat sich bewährt. Wenn es Probleme gab, dann lag das nicht unbedingt am Gesetz. Dennoch wurden mit der Zeit auch Mängel am Gesetz selber deutlich. Die nach meiner Auffassung unzeitgemäße Definition des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden gehört dazu. Wenn vom Siedlungsgebiet die Rede ist, wäre es an der Zeit, moderne wissenschaftliche Standards, so wie sie besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika diskutiert werden, auch im Land Brandenburg anzulegen. Nach diesen Standards wäre übrigens Zly Komorow, also Senftenberg, als eine Stadt mit sorbischer/wendischer Tradition zu definieren und so auch auszuweisen. Keine Verwaltung könnte beschließen, dass es anders ist.

Ich will gar nicht davon reden, dass im Zeitalter unbegrenzter Mobilität von einer Minderheit vielleicht doch nicht verlangt werden sollte, für immer an einem Ort sesshaft zu bleiben, wenn sie als Minderheit anerkannt und gefördert werden will. Leider finden sich dazu im vorliegenden Entwurf keine konsequenten Verbesserungen.

Auch zeigten sich im noch gültigen Gesetz Ungenauigkeiten im Bildungsbereich sowie im Mitspracherecht der Sorben/Wenden auf allen politischen Ebenen. Hier ist jetzt einiges klargestellt. Ich hoffe, dass es dazu interessante Debatten geben wird.

Zudem änderten sich die internationalen Rahmenbedingungen. Wie dazu passen soll, dass das Bergrecht höher stehen soll als die Förderung der Sorben/Wenden, wird mir ein Rätsel bleiben.

Manchmal führen Erfolge dazu, notwendige Änderungen anstreben zu müssen. Das Witaj-Projekt ist dafür ein schönes Beispiel.

Eine Dynamisierung der finanziellen Zuwendungen an die Stiftung für das sorbische Volk sollte unbedingt im Gesetz stehen.

Auch das Verbandsklagerecht gehört in das neue Gesetz.

Ein Landesbeauftragter für sorbische/wendische Angelegenheiten sollte unbedingt eingeführt werden. Dadurch könnten nicht nur unproduktive Konflikte vermieden, sondern praktische Dinge viel schneller mit den sorbischen/wendischen Gremien geklärt werden. Wenn das nicht gewollt ist, was ich nicht verstehen könnte, muss zumindest vorher verbindlich feststehen, dass es auf Landesebene einen Ansprechpartner mit klar definierten Aufgaben geben wird. Wenn sich schon an der Universität Cottbus so ziemlich alles ändern soll, wäre es vielleicht eine gute Idee, darüber nachzudenken, warum wir nicht gleich Sorabistik von Leipzig nach Cottbus holen, um endlich auch in dieser Frage einen Schritt weiterzukommen.

Es ist vor allem dem ehrenamtlich arbeitenden Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten des Landtages Brandenburg zu danken, dass das Projekt eines neuen Gesetzes in den letzten Jahren und vor allem Monaten energisch verfolgt wurde. Nach meiner Auffassung wäre es besser gewesen, dafür mehr Zeit

einzuräumen. Der Sorben/Wenden-Rat und die Mehrheit der Lausitzer Abgeordneten sahen das anders. Jetzt versuchen wir also, Gründlichkeit und Tempo zusammenzubringen.

Ich hebe hervor, dass wir eine bis heute kaum bekannte Beteiligung an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes hatten. Dafür ist vor allem den Mitgliedern des Sorben/Wenden-Rates herzlich zu danken.

Ich freue mich auf die Anhörung. Ich freue mich auf die parlamentarische Debatte und hoffe, dass wir zu einem guten Ergebnis im Interesse der Sorben/Wenden und der gesamten Bevölkerung des Landes kommen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Landesregierungen seit 1990 haben sich einer modernen Minderheitenpolitik verpflichtet gesehen. Das klang bereits in verschiedenen Beiträgen an. Kernpunkte dieser Politik sind die Gewährleistung eines freien, durch keine staatliche Überprüfungen eingeschränkten Bekenntnisses der Zugehörigkeit zum sorbischen Volk, ferner die weitestmögliche Schaffung von Autonomie sowie die Erkenntnis, dass es nicht ausreicht, auf benachteiligende Vorschriften und Maßnahmen zu verzichten, sondern dass zielgerichtete positive Maßnahmen zur Förderung und Bewahrung geboten sind. Dies bezieht sich überdies auf die Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur, die entsprechend ermöglicht und entwickelt wurden.

Das Sorben/Wenden-Gesetz steht im Mittelpunkt der Ausgestaltung dieses minderheitenpolitischen Auftrages. Wenn nunmehr eine parteiübergreifende Initiative aus der Mitte des Landtages zur Vorlage eines Änderungsgesetzes geführt hat, so bringt dies ganz deutlich die Wertschätzung zum Ausdruck, die einer modernen Minderheitenpolitik und der Förderung sorbischer Sprache und Kultur in Brandenburg entgegengebracht wird. Dies ist ganz ausdrücklich zu begrüßen und verdeutlicht nochmals, dass in den maßgeblichen politischen und gesellschaftlichen Kräften unseres Landes der Wunsch vorherrscht, der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur eine Heimat zu geben und sie als Bestandteil der Gesellschaft zu erhalten und auszugestalten.

Die einzelnen Regelungsvorschläge des Novellierungsentwurfes werden jetzt in Ausschussberatungen gründlich zu erwägen sein. Seitens der Landesregierung wird sich selbstverständlich auch ergeben, dass sie sich einbringt und zu dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtzeitig und ausführlich Stellung nehmen wird. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE und CDU)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Rednerliste zu Tagesordnungspunkt 7 angelangt. Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/5401 an den Hauptausschusses - federführend sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Familien- und Kinderpolitisches Programm

Programm der Landesregierung

Drucksache 5/3981

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Drucksache 5/5419

Wir beginnen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Die Abgeordnete Schulz-Höpfner hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, wir sprechen über die Beschlussempfehlung und den Bericht zum Familien- und Kinderpolitischen Programm. Ihnen wird empfohlen, dieses Programm der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen und einen Beschluss zu fassen, der sehr viele allgemeingültige Aussagen über die Bedeutung von Familien enthält. Es ist immer wichtig, über die Bedeutung von Familien zu sprechen. Warum wir das aber an dieser Stelle noch einmal in dieser Ausführlichkeit tun sollten, hat sich mir nicht so recht erschlossen.

Sie erinnern sich, dass wir das Familien- und Kinderpolitische Programm bereits vor fünf Monaten ausführlich diskutiert haben. Warum es Ihnen also heute nochmals zur Kenntnis empfohlen werden soll, bleibt das Geheimnis der Koalitionsfraktionen. Es würde mich auch sehr befremden, wenn wir Ihnen das heute noch einmal zur Kenntnis geben müssten, weil ich davon ausgehe, dass Sie das alle sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen haben. Es ist ja ein Programm, das wir gemeinsam leben wollen und in dem viele Maßnahmen für unsere Familien stehen.

Sie können damit auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor fünf Monaten, als wir darüber debattiert haben, mindestens 14 Maßnahmen des Maßnahmenpakets bereits ausgelaufen waren. Wir empfehlen Ihnen also heute ein Programm zur Kenntnis, in dem mindestens 14 ausgelaufene Maßnahmen enthalten sind.

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage ist nachzulesen, dass von diesen ausgelaufenen Maßnahmen nur eine einzige evaluiert worden ist. Die Aussage, Evaluationen nur anlassbezogen durchzuführen - was nachzulesen ist -, ist für mich nicht nach

vollziehbar. Welcher Anlass ist hier - bitte schön - gemeint? Alle Maßnahmen sind nach meiner Auffassung zumindest einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Was sind die Erkenntnisse, was sind die Erfahrungen, was sind die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen? Haben sie sich bewährt? Muss nachgesteuert werden? Was wird, was kann gegebenenfalls weiterentwickelt werden? Wie nachhaltig sind die einzelnen Maßnahmen? Wir können doch nicht nur schöne Maßnahmen aufschreiben und anschließend konstatieren, sie seien ausgelaufen, und nicht schauen: Wie nachhaltig haben sie gewirkt? Wie muss man sie weiterentwickeln? Was wollen wir damit erreichen? Das habe ich auch im Ausschuss ausführlich gesagt.

Ich muss auch fragen: Was ist mit der Haushaltswahrheit und -klarheit? Sind die Maßnahmen tatsächlich alle finanziert? Sind sie ausfinanziert? Das wird in den Haushaltsberatungen ein wichtiger Punkt werden. Das alles sind Fragen aus dem Fachgespräch mit den Trägern, das wir geführt haben. Alle diese Fragen bedürfen Antworten. Deswegen haben wir einen Bericht zum Ende dieses Jahres gefordert: Wie ist der Stand dieser Maßnahmen, insbesondere der Maßnahmen, die ausgelaufen sind? Dem haben Sie nicht zustimmen können. Ich wäre auch einverstanden gewesen, das Ganze nicht als Bericht, sondern als Zwischenbericht zu bezeichnen. Das ist es ja. Nein, Sie waren damit nicht einverstanden. Sie wollen 2014 einen Bericht. Das heißt, wenn die Legislatur zu Ende geht, bekommen wir einen Bericht - wahrscheinlich zum Ausgang oder als Wahlkampfgeschenk. Das finde ich einfach unangemessen. Es wäre besser gewesen, wenn wir einen Zwischenbericht erhalten hätten, wo man sagen kann, was sich an Maßnahmen und Zielstellungen erfüllen ließ und wie der Stand der Dinge ist und wo man noch etwas tun muss.

(Beifall CDU)

Das ist das Anliegen, das wir gern in der Beschlussempfehlung vorgefunden hätten - nicht nur Allgemeinpositionen. Sie haben dem nicht zugestimmt. Demzufolge können wir auch dieser Beschlussempfehlung nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)