Protocol of the Session on June 7, 2012

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Tack, Sie erhalten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir Ihnen heute unseren Gesetzentwurf vorlegen können. Er gehört zu einem der beiden doch sehr umfangreichen Projekte dieser Legislaturperiode, die die Krankenhausentwicklung in Brandenburg gestalten wollen. Zu unserem zweiten Projekt werden wir immer wieder zurückkommen, es ist die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes von Brandenburg.

Meine Damen und Herren, das Kabinett hat am 8. Mai den Gesetzentwurf verabschiedet. Wir wollen damit die Einführung einer Investitionspauschale für all unsere Krankenhäuser in Brandenburg gestalten. Das ist möglich geworden, weil es bundespolitisch eine Neuregelung gegeben hat, und zwar im § 10 Krankenhausentwicklungsgesetz. Das nutzen wir natürlich, weil wir wollen, dass sich unsere Krankenhäuser zukunftsfähig, auch mit dieser Pauschalfinanzierung, aufstellen können.

Ich will noch einmal daran erinnern, dass das Land Brandenburg seiner gesetzlichen Verpflichtung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser in einem - so meine ich - sehr erheblichen Umfang in dem Zeitraum von 1991 bis 2011 und in den Vorbindungen, die bis zum Jahr 2014 eingegangen worden sind, nachgekommen ist. Sie erinnern sich an 400 Millionen Euro zur Krankenhausfinanzierung in der Koalitionsvereinbarung; das macht in der Summe 4 Milliarden Euro aus. Ich finde, das ist eine sehr stolze Bilanz, die zugunsten unserer Krankenhäuser in Brandenburg aufgebracht worden und in Investitionen geflossen ist. Ein Großteil davon sind ja Landesmittel.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran erinnern, dass das Land für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern zuständig ist. Dieser Zuständigkeit wird durch die Planung der Krankenhauskapazitäten sowie der Finanzierung bedarfsnotwendiger Investitionen entsprochen. Die Gesamtsumme habe ich gerade schon genannt, der ganze Sachverhalt ist im Krankenhausentwicklungsgesetz des Landes geregelt.

Um mittelfristig alle Krankenhausstandorte - wir haben 62 im Land, ich glaube, das ist eine gute Bilanz - mit Investitionen fördern zu können, bedarf es der Umstellung auf ein pauschalisiertes, planbares, transparentes und möglichst einfaches Verfahren. Durch die Investitionspauschale werden die entsprechenden Fördertatbestände, die bisher gelten, zusammengefasst, einmal für die Einzelförderung und zum anderen für die Pauschalförderung. Die Krankenhäuser haben uns das bestätigt, und die Krankenhausgesellschaft, mit der wir uns in einer Arbeitsgruppe vorbereitet haben, hat erklärt, dass sie mit den bereitgestellten Finanzmitteln dann flexibel und entsprechend ihres Bedarfs investiv und auch reinvestiv den entsprechenden Erfordernissen in ihrem Krankenhaus Rechnung tragen kann. Das heißt, die Krankenhäuser haben Handlungsfreiheit, und das führt letztendlich auch zu einer höheren Planungssicherheit. Außerdem - das möchte ich nicht verschweigen - entlastet es die Verwaltung.

Neben der Investitionspauschale können im Einzelfall weiterhin begründete Finanzbedarfe entstehen. Diese werden dann nicht auf die Pauschale angerechnet, sondern es wird so verfahren, wie es derzeit erfolgt.

Ich möchte noch etwas zu der Bemessungsgrundlage sagen und insgesamt unterstreichen, dass für die Zuweisung der Investitionspauschale vorgesehen ist, dass über die zur Verfügung stehenden Mittel zu 80 % nach Leistungsparametern und zu 20 % nach förderhistorischen Gesichtspunkten entschieden wird. „Förderhistorisch“ ist ein schönes Wort; es bedeutet einen Ausgleich zu dem, was in den vergangenen 22 Jahren an Finanzierung erfolgt ist. Mit der Einbeziehung förderhistorischer Gesichtspunkte wird zu berücksichtigen versucht, wo ein Ausgleich notwendig ist. Grundlage der Leistungsparameter - das ist kein Geheimnis - ist der Versorgungsauftrag aus dem Krankenhausplan. Die Einbindung der Förderhistorie berücksichtigt den Ausgleich unterschiedlichen Fördergeschehens. Vor allem geht es darum, einen Gerechtigkeitsfaktor einzuführen und die Umsetzung anzustreben.

Krankenhausförderung richtet sich dabei nach den Festlegungen des Krankenhausplans. Hier möchte ich erwähnen, dass heute die zweite Regionalkonferenz zur Krankenhausplanung in Schwedt für die Region Barnim-Uckermark stattfindet. Wir sind da meiner Meinung nach auf einem guten Weg. Es gibt von allen, die sich daran beteiligen, überwiegend große Zustimmung, dass das Verfahren ein sehr transparentes und ausgewogenes ist. Ich bin froh, dass wir auch mit dem heutigen Gesetzentwurf die finanzielle Basis künftig besser ausstatten können.

Da ja bis zur Jahresmitte das Kabinett noch den Entwurf des Doppelhaushaltes 2013/2014 beschließen und diesen dann anschließend in den Landtag einbringen wird, werden Sie es mir nachsehen, dass ich jetzt keine konkreten Zahlen nennen kann. Das ist klar, das muss erst durch den Gesetzgeber beschlossen werden. Wir sehen es aber so, dass unter den von mir eben genannten Bedingungen die Jahre 2013 und 2014 die Grundstufe der Einführung der Investitionspauschale sein werden, und die Jahre ab 2015 werden die Ausbaustufe sein. Denn es gibt ja bis zum Jahr 2014 noch zahlreiche Vorbindungen der Krankenhäuser für Investitionen; auf das Investitionsvolumen in Höhe von 400 Millionen Euro aus der Koalitionsvereinbarung hatte ich schon hingewiesen.

Meine Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn Sie uns in unseren Argumenten zum Gesetzentwurf der Finanzierung der Krankenhäuser und der Umstellung auf eine Pauschalfinanzierung folgten, weil Sie sie teilen, sodass wir hier einen weiteren Schritt hin zur sicheren Krankenhausfinanzierung gehen können. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Prof. Dr. Schierack, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste aus Cottbus

(Zuruf SPD: Und aus Luckau!)

- und aus Luckau. Aber aus Cottbus haben wir auch Gäste.

Die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Brandenburg war in den letzten 20 Jahren aufgrund der Schließung vieler Krankenhäuser und der Reduzierung der Bettenzahl vielleicht eine schmerzhafte. Es war aber der richtige Weg und es war ein guter Weg. Die Krankenhäuser haben immer wieder die neuen Herausforderungen der Gesellschaft, aber auch des Gesetzgebers angenommen. Sie haben sich den Aufgaben der Sanierung der Gebäude sowie der Neubauten gestellt. Die Trägerlandschaft in Brandenburg ist vielfältig, das ist gut. Die Klinikleitungen arbeiten sehr professionell. Ein besonderes Dankeschön an die Ärztinnen und Ärzte sowie an die Pflegekräfte dieses Landes.

Aber nun zum Thema. Wir als Abgeordnete des Landtages Brandenburg müssen für eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen. Die Herausforderungen für ein Krankenhausentwicklungsgesetz sind kurz beschrieben:

Erstens. Entsprechend den Voraussagen über die demografische Entwicklung wird es in weiten Teilen Brandenburgs eine ausgedünnte Fläche mit immer älteren Menschen geben, die aber gleichzeitig einer immer intensiveren medizinischen Versorgung bedürfen.

Zweitens befinden wir uns in einer Zeit mit zunehmend restriktiven finanziellen Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen sind natürlich zu beachten, dennoch brauchen die Träger der Kliniken ein großes Maß an Auskömmlichkeit, an Eigenverantwortung und an Autonomie, um wie in der Vergangenheit auch zukünftig flexibel auf die Herausforderung in den einzelnen Versorgungsregionen reagieren zu können. Das ist auch die Aufgabe von uns Abgeordneten, denn ich denke, dass in jedem Wahlkreis mindestens ein Krankenhaus steht. Und Sie wissen ja auch, welche Bedeutung Krankenhäuser für die jeweilige Region haben.

Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht nun die Etablierung einer Investitionspauschale als Regelfall für die Kranken

hausförderung, wohingegen die Einzelförderung nur noch im Einzelfall ermöglicht werden soll. Für eine jährliche Pauschalförderung der Krankenhäuser gibt es durchaus nachvollziehbare Gründe. Sie macht aber nur dann Sinn, wenn sie für unsere Kliniken jährlich berechenbar, auskömmlich und transparent ist. Wenn also die Krankenhäuser von bürokratischen Antragsverfahren in Zukunft absehen können, das Verfahren also deutlich pragmatischer und einfacher wird, so ist das sicherlich ein guter Schritt. Hierbei erschließt sich mir nicht ganz eindeutig, warum man diese Pauschale einer einschränkenden Zweckbindung, wie Sie das im § 15 Absatz 2 des Gesetzes vorsehen, unterwerfen soll. In der Begründung sagen Sie, dass Sie das eigentlich doch beenden wollen.

Das Gleiche gilt auch für die Möglichkeit der Abtretung von Anwartschaften zugunsten anderer Krankenhäuser oder im Rahmen von Krankenhausverbünden anderer Träger. Es muss doch möglich sein, dass die Krankenhäuser mit mehreren Standorten oder innerhalb von verschiedenen Standortverbünden freie Verfügbarkeit über diese Investitionspauschalen haben. Es sollte auch klar sein, dass die Beleihungsfähigkeit der Investitionspauschale möglich sein muss, damit unsere Kliniken Kredite, die sie wegen der Pauschalfinanzierung in Zukunft wahrscheinlich häufiger aufnehmen müssen, auch zu akzeptablen Bedingungen bekommen.

Am Ende des Tages muss der Wille der Politik klar sein, und es muss erkennbar bleiben, dass das Prinzip der grundsätzlichen und ausreichenden Krankenhausförderung in unserem Land erhalten bleibt.

Aus der Krankenhausfinanzierung, aus dem Dualismus von Förderung durch das Land und durch die Krankenkassen darf sich die Landesregierung nicht ohne Weiteres zurückziehen.

In meiner ersten Einschätzung habe ich, wenn ich den Gesetzentwurf lese, so meine Zweifel, ob der Wille der Landesregierung noch vorhanden ist; lesen Sie Ihre Gesetzesbegründung, ich zitiere die Begründung, die Sie selbst liefern:

„Eine... durchgreifende Erhöhung der Haushaltsansätze mit einer auskömmlichen Finanzausstattung ab dem Jahr 2015 ist... nicht zu erwarten. Dies bedeutet, dass derzeit anstehende bedarfsnotwendige“

- ich betone: notwendige -

„Investitionsmaßnahmen“

für unsere Krankenhäuser

„nicht oder ab dem Jahr 2015 allenfalls in rudimentären Umfängen zu verwirklichen sind.“

Wenn also die Investitionspauschale keine verlässliche und keine auskömmliche Größe mehr ist, wird das gravierende Auswirkungen auf unsere Krankenhäuser haben und gleichzeitig ein höheres Finanzrisiko für unsere Krankenhäuser bedeuten, wenn sie Kredite aufnehmen.

Sie sehen, dass es noch genügend Gesprächsbedarf gibt. Wir als Union beteiligen uns konstruktiv daran. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Abgeordneter Prof. Dr. Schierack. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort, Frau Lehmann wird dies tun.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste, ich darf bitte die Schüler und Lehrer aus Luckau herzlich begrüßen. Wir sehen uns später noch. Schön, dass Sie da sind. Einen schönen Aufenthalt hier bei uns!

Die Landesregierung legt uns heute einen ganz wichtigen Gesetzentwurf vor. Wir müssen die Finanzierungsstruktur der Krankenhäuser neu ordnen, damit sie nachhaltig und langfristig gesichert werden kann.

Wie ist die Finanzierung derzeit geregelt? Wir haben derzeit eine Einzelförderung, in aller Regel für Baumaßnahmen. Wir haben derzeit eine Pauschalförderung, in aller Regel für Anlagegüter - beides finanziert vom Land. Und für den laufenden Betrieb des Krankenhauses, also für die Pflege und Behandlung der Patienten, haben wir einen Pflegesatz, der von den Krankenkassen finanziert wird. Daher kommt auch der Begriff duale Finanzierung im Krankenhaussystem.

Für die Einzelförderung, die wir bislang vorgenommen haben, war es erforderlich - so hat es das Gesetz vorgeschrieben -, einen Investitionsmaßnahmenplan zu erstellen, der jährlich fortzuschreiben ist. Über die vielen Jahre und durch die jährliche Fortschreibung sind aber Verpflichtungsermächtigungen aufgelaufen. Nur im Jahr 2012 haben wir finanzielle Mittel im Haushalt für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 66 Millionen Euro gebunden. Das ist der Knackpunkt. Dadurch haben wir keinen finanziellen Spielraum mehr, weder für Neuinvestitionen noch für Reinvestitionen. Aus dem Grunde wollen wir jetzt mit diesem Gesetz die Finanzierung umstellen. Die Regelfinanzierung soll eine Investitionspauschale sein. Damit wollen wir flexibler in der Finanzierung werden. Deswegen ist dieses Gesetz so wichtig.

Worüber müssen wir dann im Anschluss im Fachausschuss und in den Fraktionen diskutieren? Die Diskussionen beginnen jetzt. Ich glaube schon, dass wir über die Bemessungsgrundlage, über den Bemessungszeitraum und über die Zahlungsmodalitäten der Investitionspauschale noch einmal intensiv diskutieren müssen. Ich denke auch, dass wir darüber nachdenken müssen, was wir auf dem Verordnungswege regeln und was sich der Gesetzgeber vorbehält. Bei allem, was wir letztlich diskutieren und wenn wir mit dem Gesetz in der 2. Lesung hierher zurückkommen, muss klar sein, dass Krankenhausträger sich auch künftig auf Landespolitik in puncto investive Förderung verlassen können. Insofern freuen wir in der SPD uns auf die Diskussion. Ich bitte Sie ganz herzlich, diesen Gesetzentwurf zu überweisen. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Beyer von der FDP-Fraktion fort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes dient der Einführung einer Investitionspauschale zum 1. Januar 2013. Liebe Frau Kollegin Lehmann, wir sind uns in der Tat einig: Es handelt sich um ein ganz wichtiges Gesetz. Es geht darum, die bisherige Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus und Schulen für Gesundheitsberufe, deren Aufnahme im Krankenhausplan festgestellt ist, im Land Brandenburg umzustellen. Die Kolleginnen und Kollegen sind darauf eingegangen.

Bereits ab dem 1. Januar 2012 - so zumindest sah es der Bundesgesetzgeber vor - sollte eine Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ermöglicht sein. Dies konnte laut dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgrund „schwieriger methodischer Probleme durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus nicht eingehalten“ werden. Die konkreten Umstände, welche zur Verzögerung führten, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich will das auch nur am Rande erwähnen, das soll keine Kritik sein.

Dieser Gesetzentwurf ist ein erster Schritt zur Einführung einer leistungsorientierten Investitionspauschale, die wir vor dem Hintergrund der Flexibilität und Eigenverantwortung der Krankenhäuser vorerst positiv einschätzen. Im weiteren Verfahren sollen die Regelungen per Verordnung konkretisiert werden. Im Zuge dieses Prozesses soll die Arbeit zwischen MUGV, der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiviert werden. Entsprechend dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein weiteres Treffen für diesen Monat geplant.

Trotz der geplanten Verwaltungsvereinfachung muss das Land Brandenburg seiner Versorgungspflicht in der Krankenhauslandschaft sowie für die Schulen für Gesundheitsberufe nachkommen und gewährleisten, dass ein ausreichendes Investitionsvolumen im Haushalt des Landes vorgesehen ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass der § 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes lediglich bis zum Jahr 2014 rechtskräftig ist. Danach fallen die Fördergelder wie gesagt weg. Es haben mehrere Kollegen schon darauf hingewiesen.

Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU hat die FDP-Fraktion heute eine Anhörung im zuständigen Fachausschuss beantragt. Ich denke, auch da sind wir uns einig. Das ist ja auch deutlich geworden. Dort sollten wir gemeinsam mit den Vertretern der Krankenhäuser und Pflegeschulen sowie mit den Krankenkassen über die Auswirkungen der Gesetzesnovelle beraten, um dann im Rahmen des weiteren gesetzgeberischen Verfahrens angemessen entscheiden zu können. Natürlich freuen wir uns dabei auch auf konstruktive Debatten. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Bevor ich den Beitrag der Fraktion DIE LINKE aufrufe, möchte ich noch Gäste aus Cottbus herzlich hier begrüßen. - Seien Sie willkommen.

(Beifall)

Die Abgeordnete Wöllert setzt für die Fraktion DIE LINKE die Aussprache fort.