Protocol of the Session on June 7, 2012

Minister Dr. Markov antwortet darauf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lipsdorf, gemäß der Personalbedarfsplanung so, wie sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben war - sollte im Jahr 2020 die Anzahl der noch im Landesdienst Beschäftigten auf 40 000 abgesenkt sein.

Zu Beginn dieses Jahres beschloss die Koalition, diese Zielzahl insoweit positiv zu verändern, als eine Absenkung bis zum Jahr 2020 nicht auf 40 000, sondern auf 42 000 Stellen - also 2 000 mehr als vorgesehen - erfolgen soll, um dann im Jahr 2022 auf die vorgesehenen 40 000 Beschäftigten zu reduzieren.

Die gegenwärtige Fortschreibung der Personalbedarfsplanung ist bis zum Jahr 2018 vorgesehen. Insofern haben wir diese neue Zielstellung bereits eingearbeitet und können mehr Neueinstellungen in der gleichen Zeit vornehmen, als es in der derzeit gültigen, gesetzlich verankerten und vom Landtag angenommenen Personalbedarfsplanung vorgesehen war. Das mag kurios klingen, entspricht aber den Tatsachen. Wer glaubt, dass eine Absenkung der Gesamtzielzahl auf die nun neue positivere Zielzahl an den Ministerien spurlos vorbeigehen wird, täuscht sich.

Es muss klar und deutlich gesagt werden: Derzeit stehen wir am Anfang eines Verfahrens, in dem ein Vorschlag unterbreitet

wurde, welche Stellen nicht wieder besetzt werden sollen. Dabei handelt es sich nicht - um es noch einmal zu verdeutlichen um Entlassungen. Es wird keine einzige betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, sondern es erfolgt lediglich nicht mehr die volle Wiederbesetzung der Stellen ausscheidender - sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des verdienten Ruhestands - Mitarbeiter. Dennoch können in diesem Bereich etwa 5 500 neue Einstellungen vorgenommen und im Jahr 2012 900 Stellen neu besetzt werden. Wir förderten also das Instrumentarium der Nachwuchskräfte und gestalteten mit der neuen Herangehensweise der genannten Verlängerung mögliche Spitzen von Abgängen in den Jahren 2015/2016 weicher.

Zu der von Ihnen nachgefragten Priorität des Bildungsbereiches ist Folgendes zu sagen: Sie können sicherlich nachvollziehen, dass die Bereiche des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport insofern prioritär behandelt wurden, als die prozentualen Absenkungsvorschläge weit unter dem Durchschnitt der Absenkungsvorschläge für alle Häuser liegen. Damit wurde die Priorität gewährleistet. Zudem führte ich bereits aus, dass die Absenkung der Stellen nicht zulasten des Hochschulbudgets erfolgt, dass also mit einer möglichen Minimierung von Personal keine Absenkung des Hochschulbudgets vorgesehen ist. - Danke.

(Beifall des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Die Abgeordnete von Halem stellt die Frage 998 (Kampagne zum Wahlalter 16).

Die Landesregierung will 250 000 Euro jährlich für eine Informationskampagne zum im Land Brandenburg neu eingeführten Wahlalter 16 zur Verfügung stellen. Auch im Haushalt 2012 ist dafür Geld eingestellt. Ministerin Dr. Martina Münch hatte im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 9. Februar 2012 erklärt, die Gesamtkonzeption würde bis Ende März fertiggestellt sein. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport arbeitet jedoch bis heute an dem Konzept, dass die Verwendung der Mittel regeln soll.

Die Jugendverbände würden gern bald mit der Kampagne beginnen, um das Geld noch dieses Jahr sinnvoll einsetzen zu können. Wenn das Konzept nicht vor der Sommerpause vorliegt, wird ein Kampagnenstart in diesem Jahr kaum noch möglich sein. Bei einzelnen Landtagsabgeordneten laufen bereits Anfragen - zum Beispiel von Jugendparlamenten - nach Informationsmaterial zum Wahlalter 16 auf.

Daher frage ich die Landesregierung: Wann wird sie ihr Konzept vorlegen?

Frau Ministerin Münch, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, wir werden diese Projekte noch rechtzeitig in

diesem Jahr starten; denn das Rahmenkonzept „Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport noch im Juni zugeleitet.

Der Haushaltstitel, von dem Sie sprechen, trägt die Überschrift „Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“. In der Erläuterung steht:

„Die Mittel sind für dezentral organisierte Veranstaltungen der Demokratiebildung einzusetzen, um die Möglichkeiten zur Kommunikation und zur Reflexion politischer Prozesse für junge Menschen zu verbessern. Die anzuwendenden Methoden sollen in hohem Maße aktivieren und inhaltlich auf die Themen ausgerichtet sein, die für junge Menschen von besonderem Interesse sind.“

Es geht also im Rahmenkonzept des MBJS bei weitem nicht nur um eine Informationskampagne zum Wahlalter 16, sondern in einem sehr viel weiteren Sinn um Demokratiebildung und Teilhabe von Jugendlichen. Im ABJS vom 9. Februar, den Sie ja schon erwähnt haben, habe ich Ihnen die Leitgedanken für die Umsetzungskonzeption vorgestellt. Das heißt, es geht um Jugendbeteiligung in gesellschaftlichen Prozessen, um Unterstützung von Jugendlichen, die sich bereits engagieren und die als Multiplikatoren andere zur Beteiligung anregen, und es geht um Informationen für junge Menschen über Möglichkeiten der Beteiligung.

Was das Wahlalter 16 betrifft, so ist seit einem halben Jahr die Internetseite www.machs-ab-16.de verfügbar; dort gibt es die entsprechenden Informationen. Das heißt, wir sind im Plan und arbeiten sehr intensiv.- Danke.

Danke sehr. - Die Frage 999 (Geplante Ausgliederung ehema- liger Rieselfelder aus dem LSG „Notte-Niederung“) stellt die Abgeordnete Lehmann.

Die erste Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „NotteNiederung“ trat am 8. Januar 1999 in Kraft. Nach Außerkraftsetzung wegen Formfehlern wurde die Verordnung in veränderter Form am 22. September 2009 wieder in Kraft gesetzt. Die Berliner Stadtgüter GmbH führt derzeit erneut eine Normenkontrollklage wegen eines Formfehlers.

Die Berliner Stadtgüter GmbH beabsichtigt, auf einem Teil der Fläche Windräder aufzustellen und einen Solarpark anlegen zu lassen. Naturschützer lehnen dies ab, da auf diesen Flächen wertvolle ökologische Räume entstanden sind.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten des Schutzes der Flächen sieht sie, um den Erholungswert für die Bevölkerung, die Bedeutung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Biodiversität zu bewahren?

Das beantwortet Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lehmann, ein spannendes Thema: Wer möchte die Windräder und die Solaranlagen haben? Vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg wurde angeregt, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen, um - wie Sie beschreiben haben - ein Klageverfahren zwischen dem Land Brandenburg und der Berliner Stadtgüter GmbH abzuwenden. Das MUGV führt ein Verfahren zur Ausgliederung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“ durch. Es ist die Abwägung getroffen worden, diesen Weg zu gehen. Ansonsten würde das gesamte Landschaftsschutzgebiet infrage stehen.

Im Landesamt wird derzeit ein immissionsschutzrechtliches Verfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen geführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, das Verfahren läuft noch. Uns ist nicht bekannt, dass die Errichtung einer Solaranlage beabsichtigt wäre. Aktuelle Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans laufen noch. Alles ist im Fluss. Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben ist das Landschaftsschutzgebiet auf den zur Ausgliederung vorgesehenen Flächen nicht mehr zu beachten.

Naturschutzrechtliche Belange - das ist es, was Sie sicherlich gern zur Argumentation heranziehen wollen - wie die des Artenschutzes greifen weiterhin; das ist keine Frage. Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen sind ebenso die tierökologischen Abstandskriterien bzw. der TAK-Erlass zu beachten. Eine künftige Eignung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wäre im Bedarfsfall ebenso zu prüfen. Die Flughafengesellschaft möchte hier Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen. Es ist also alles im Fluss und noch keine Entscheidung getroffen worden.

Vielen Dank. - Jetzt, meine Damen und Herren, kommen wir zu einem Jubiläum. Die Frage 985 (Lerngruppengröße im Witaj-Unterricht), die der Abgeordnete Maresch stellt, ist wegen des Tauschs von Fragen an dieser Stelle in Wirklichkeit die tausendste Frage, die Sie stellen. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

In der Sitzung des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten beim Landtag am 10. Mai 2012 sagte Ministerin Dr. Martina Münch zur vom Ministerium favorisierten Organisation des Witaj-Unterrichts ab dem Schuljahr 2012/13 ausweislich einer Presseerklärung des MBJS vom gleichen Tag:

„Einige Angebote werden ab dem kommenden Schuljahr 2012/13 anders organisiert, beispielsweise jahrgangsübergreifend … Der Grund: Wir wollen die vorhandenen begrenzten Personalressourcen im Land verantwortlich und effizient einsetzen. Dazu gehört auch, dass wir alternative Angebote entwickeln, wenn die Zahl der Schülerinnen und Schüler für eine altershomogene Lerngruppe deutlich zu gering ist. Hier gilt eine Richtgröße von zwölf

Schülerinnen und Schülern. Kann diese Richtgröße nicht erreicht werden, werden wir im Einzelfall angemessene Lösungen finden.“

Vonseiten des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten sowie von den in der Sitzung zahlreich anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der sorbischen (wendischen) Öffentlichkeit wurden diese Pläne als nicht umsetzbar und das Projekt im Kern als gefährdet bezeichnet. Am Dienstag haben wir voller Freude vernommen, dass es eine Wende gegeben hat.

Ich frage die Landesregierung: Welche Änderungen soll es nach den Vorstellungen des Ministeriums in der Organisation des Witaj-Unterrichts an gegenwärtig sechs Grundschulen zu Beginn des neuen Schuljahres und in der Zukunft geben?

Frau Ministerin Dr. Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Maresch, Sie haben schon erwähnt, dass mittlerweile sehr viel Dynamik hineingekommen ist. Richtig ist, dass es Veränderungen geben wird, und insofern ist es gut, dass wir noch einmal die Gelegenheit haben, über Witaj zu sprechen. Ich habe den Sachverhalt am 10. Mai im Rat für sorbisch (wendische) Angelegenheiten dargelegt und dies im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wiederholt. Ich bedaure - das möchte ich ausdrücklich sagen -, dass durch die schulorganisatorischen Planungen für das kommende Schuljahr sehr viel Unruhe ausgelöst wurde.

Ich gehe davon aus, dass wir diese Unruhe mittlerweile aufgelöst haben. Es hat eine Reihe sehr konstruktiver Gespräche gegeben, in denen wir klargestellt haben, worum es geht. Es gilt prinzipiell eine Richtgröße von 12 Schülern. Die ist gegenüber der üblichen Richtgröße von 15 Schülern, die wir sonst voraussetzen, um bestimmte Bildungsangebote einrichten zu können, schon abgesenkt. Ich weiß aber, dass es in all den Jahren zuvor auch seitens des Schulamtes nicht den Hinweis gegeben hat, dass diese Richtgröße anzustreben ist; deswegen sind die Schulen nicht wirklich darauf vorbereitet. Wir haben daher noch einmal intensiv vor Ort beraten und letzten Endes in jedem Einzelfall - wie ich es zugesagt hatte - entschieden, dass wir für das kommende Jahr zunächst alles beim Alten belassen, dieses Jahr aber nutzen werden, um intensiv nachzuarbeiten und Konzepte zu entwickeln, die sinnvollerweise jahrgangsübergreifend angelegt werden sollten. Das Schulamt wird die Schulen unterstützen. Wir wollen im Laufe des Schuljahres versuchen, das Witaj-Projekt zu bewerten.

Das Witaj-Projekt läuft seit zehn Jahren, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, dieses Projekt zu verstetigen. Wir halten es für sinnvoll und stehen hinter dem Anliegen, die sorbische Sprache zu revitalisieren. Witaj scheint da ein sehr erfolgreiches Modell zu sein. Wir müssen dieses Modell bewerten und die Bedingungen definieren sowie letzten Endes auch den Erfolg evaluieren. Insofern werden wir das Jahr nutzen, um mit allen Beteiligten gemeinsam intensiv daran zu arbeiten. Wir wollen keine weitere Verunsicherung schüren, deswegen haben

wir die Ressourcen noch einmal zur Verfügung gestellt. Das ist möglich, weil wir nach wie vor einen Überhang im Schulamtsbereich Cottbus haben. Wir werden mit den Betroffenen gemeinsam für die kommenden Schuljahre Modifizierungen besprechen.

Frau Schier hat Nachfragen. Bitte.

Frau Ministerin, ich freue mich, dass Sie die Evaluation, die wir per Antrag gefordert haben, jetzt vornehmen werden. Im Sorbenrat ist am letzten Dienstag auch noch einmal zum Ausdruck gekommen, dass in diesem Schuljahr alles so bleibt, wie es ist. Die Evaluation ist das eine. Die andere Frage ist: Mit wem beraten Sie die Vorgehensweise? Bilden Sie eine Arbeitsgruppe? Wen werden Sie dazu mit an den Tisch holen?

Es geht darum, dass wir das Projekt aus der Projektphase in ein Konzept, wie wir an den Schulen mit dem Thema Witaj umgehen, überführen. Wir beraten das mit dem Sorbenrat. Es gibt eine entsprechende Arbeitsgruppe, auch in meinem Haus. Inzwischen hat es eine Reihe von Beratungen gegeben. Ich habe meine Abteilungsleiterin gebeten, sich persönlich darum zu kümmern. Es gibt mittlerweile einen sehr guten Arbeitskontakt. Wir sind im Moment dabei, die Ausschreibung für das Bewertungsverfahren zu besprechen. Das wird demnächst erfolgen, damit wir möglichst zeitnah die Ergebnisse bekommen, die wir brauchen, um das Projekt in den Regelunterricht zu überführen.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Senftleben stellt die Frage 1001 (Baumaßnahme an der Landesstraße 55 in Schwarzheide).

Das ist aber auch eine Premiere, Herr Präsident.

Die Niederschläge entlang der Landesstraße 55 in Schwarzheide werden bisher über das Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH entwässert. Aufgrund behördlicher Forderungen muss dies jetzt geändert werden. Dazu soll ab Oktober die L 55 im Bereich der BASF saniert werden und eine Versickerung der Niederschläge getrennt erfolgen. Die Erneuerung der Fahrbahndecke ist aus Expertensicht ebenfalls dringend erforderlich. In den letzten Monaten gab es viele Umleitungsverkehre, die die Situation erschwert haben. Das Land Brandenburg hat aber nur Gelder für einen ungefähr 400 m langen Teilabschnitt zur Verfügung gestellt, obwohl die Kommune Schwarzheide in ihrem Haushalt bereits die 80 000 Euro eingeplant hat, die ihren Anteil ausmacht.

Ich frage die Landesregierung: Warum wird nicht im gesamten Bereich des größten Arbeitgebers der Region, der BASF Schwarzheide GmbH - das sind etwa 2 500 Beschäftigte -, eine Straßenentwässerung und Sanierung der L 55 vom Land Brandenburg unterstützt?

Die Antwort gibt Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Senftleben, das hängt einfach mit der finanziellen Situation und einer Entscheidung, die ich getroffen habe, zusammen, der Entscheidung, dass bei Planungsmitteln für Bundesfernstraßen - das sind auch Landesmittel - nicht gekürzt wird, damit ich diese Projekte entsprechend vorbereiten kann. Deshalb konnte ich auch das Projekt, das Herr Baer nachgefragt hat, entsprechend absichern. Es war planungstechnisch vorbereitet. Bei den Landesstraßen reichen die Mittel einfach nicht aus, um die Gesamtmaßnahme zu realisieren.

Dazu gibt es Nachfragen.

Kann ich verstehen.

Diese Antwort habe ich fast erwartet und hätte sie mir auch notfalls selber geben können. Herr Minister, in der heutigen Debatte über die Schulämter ist gesagt worden, dass Sie vorausdenken und an morgen denken müssen, dass Sie Vorschläge für die Zukunft machen müssen. Deswegen die Frage: Was sagen wir der BASF, wenn es um die Zukunft geht? Was passiert zukünftig mit den anderen Metern Straße vor dem Gelände? Wie gesagt, die BASF Schwarzheide ist in der Region der größte Arbeitgeber. Daran hängen auch viele Arbeitsplätze außerhalb der BASF. Ich glaube, dass diesem Arbeitgeber gegenüber deutlich gemacht werden muss, dass das Land Brandenburg Interesse daran hat, dass er dauerhaft in der Region bleibt und gute Rahmenbedingungen bekommt. Dazu gehört die entsprechende Infrastruktur.