Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Betreuungsgeld allein das Wort spricht schon Bände. Das ist eine Bezeichnung aus einer längst vergangenen Zeit. Seit Langem weiß man, dass es in den ersten Lebensjahren eines Menschen um viel mehr geht als nur um Pflege und Betreuung, dass in den ersten Lebensjahren eines Kindes die Grundlagen für sein späteres Schicksal, für die Qualifikation gelegt werden.
Die frühkindliche Bildung ist das Zentrale in den ersten Lebensjahren. Deswegen sage ich: Dieses Betreuungsgeld ist eine
Prämie gegen Bildung, eine Prämie gegen die vernünftige Erziehung von Kindern in den ersten Jahren. Ja, natürlich gibt es viele Eltern, die das selber können. Aber sehr viele Eltern brauchen dabei Hilfe, und sehr viele Kinder brauchen diese Hilfe auch.
Deswegen müssen wir diese Prämie gegen Bildung ablehnen. Ich sage: Wir haben mit unserem Entschließungsantrag ein gutes Signal gesetzt. Und ich freue mich, dass nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die Grünen und die FDP diesem zustimmen werden. Gerade die Haltung der FDP verdient in der aktuellen Lage besonderen Respekt.
Ein ganz kleines Quäntchen Hoffnung bleibt immer noch, dass auch wenigstens Teile der CDU-Fraktion sich dieser vernünftigen Linie anschließen können. Eine Prämie gegen Bildung darf es nicht geben, denn wir im Land sind für Bildung - für uns hat sie Priorität.
Meine Damen und Herren, die Länder sind nämlich für die Bildung zuständig. Deswegen sage ich: Diese Prämie gegen Bildung gehört in den Bundesrat. Spätestens dort werden wir sie stoppen. - Danke.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte zur Aktuellen Stunde angelangt. Ihnen liegt der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 5/5457 vor. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen bei einigen Gegenstimmen ist dieser Entschließungsantrag angenommen.
Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben sich für die direkte Verbindung zwischen Hennigsdorf und Berlin-Gesundbrunnen zur Führung des RE 6 ausgesprochen.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Bemühungen unternimmt sie, damit eine entsprechende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutscher Bahn zustande kommt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Geywitz, es gibt eine grundsätzliche Einigung zwischen Berlin und Brandenburg, das heißt: In Berlin steht die Direktanbindung Prignitz-Express Richtung Gesundbrunnen im Koalitionsvertrag. Darin stehen allerdings viele Projekte, insofern muss man prüfen, wie diese Dinge auch finanziert werden können.
Ich habe die Eckpunkte zum Landesnahverkehrsplan 2013 bis 2017 vorgestellt. Dazu habe ich Folgendes vorgestellt: ein Zielnetz für 2013, ein Zielnetz für 2016 - dort haben wir insbesondere die Verbesserung durch den Ausbau des Bahnhofs Ostkreuz - und ein Perspektivnetz - da habe ich vor - Sie hatten es ja dargestellt -, den Prignitz-Express über die Kremmener Bahn bis Gesundbrunnen zu verlängern, ein wichtiges Signal für die Prignitz - die Prignitz hat keine Direktverbindung von Pritzwalk und Neuruppin Richtung Berlin. Dieses Vorhaben ist mir sehr wichtig.
Jetzt kommt das Aber: Frau Abgeordnete, Sie sind ja eine sehr engagierte Finanzpolitikerin, und ich danke auch ausdrücklich dafür, dass Sie mich bezüglich der Zweckbindung aus dem Entflechtungsgesetz unterstützt haben. Das ist die finanzielle Seite im investiven Bereich - ganz wichtig für den öffentlichen Personennahverkehr.
Jetzt ist es aber auch wichtig, dass wir Planungssicherheit vom Bund bekommen, denn wir haben eine Revision der Regionalisierungsmittel - also für die Bahnbestellung. Wenn wir diese Planungssicherheit haben, muss ich mit Berlin bezüglich der Bestellung, der Absicherung dieser Verkehrsleistung verhandeln, denn ich bin der Meinung: Wenn die Verkehrsleistung auf Berliner Territorium stattfindet, sollte Berlin dies auch bezahlen. Darüber muss man sich entsprechend verständigen.
Wenn das klar ist, wird selbstverständlich Richtung Deutsche Bahn Druck gemacht, die dafür Vorhabensträger ist, sicherlich auch in Richtung Bund, damit wir dann auch die Finanzierung hinbekommen, die den investiven Teil betrifft.
Ich will die Euphorie trotzdem etwas bremsen. Dass solche Vorhaben auf Berliner Territorium durchaus schwierig sind, sehen wir an der Dresdener Bahn, die leider auf Berliner Territorium auch noch nicht realisiert ist. Aber wir sind ja beide optimistische Menschen - vielleicht gelingt es bei diesem Projekt viel besser, und wir können dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Prignitz die Einweihung dieses Zuges Richtung Gesundbrunnen feiern. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, ich teile Ihren Optimismus nicht ganz, und ich denke, auch die Leute in der Region tun das nicht. Ich frage: Was machen Sie, was macht das Ministerium konkret, um das Ganze voranzutreiben? Welche Zeitachse sehen Sie, von der man sagen kann: Die ist realistisch? Ihre Parteikollegin, die Bürgermeisterin von Velten, Frau Hübner, hofft immer noch auf die S-Bahn und wartet wie alle. Wo findet man jetzt konkrete Angaben, dass man sagen kann: OK, jetzt ist es klar, es
kommt nur der RE 6 und die S-Bahn ist raus? Velten ist immer noch nicht klar. Ich glaube, es gab wieder ein Schreiben an den Landtag. Was macht man da jetzt?
Herr Bommert, ich habe es ganz deutlich gemacht: Ich sehe keine Möglichkeiten, das S-Bahn-Netz in Brandenburg zu erweitern, dabei bleibe ich. Insofern habe ich eine Entscheidung getroffen, die ich für richtig und vertretbar halte - das heißt aber auch, eine Entscheidung pro Prignitz-Express, Kremmener Bahn Richtung Gesundbrunnen. Wenn Sie mich jetzt auch kritisieren: Es wäre unverantwortlich, jetzt irgendwelche Zeitpunkte zu nennen, weil das einfach nicht geht, weil ich noch nicht einmal weiß, welche Mittel ich nach dem Regionalisierungsgesetz ab 2015 zur Verfügung habe. Ich will den Menschen reinen Wein einschenken, das mache ich übrigens auch mit dem Zielnetz 2013. Es kann nur das bestellt werden, was auch bezahlbar ist.
Dieser Ausbau wird selbstverständlich auch ein Planfeststellungsverfahren nach sich ziehen, und ein Planfeststellungsverfahren ist natürlich mit vielen Unwägbarkeiten, aber auch mit der Klagemöglichkeit vonseiten der Betroffenen verbunden. Trotzdem halte ich es für richtig, dass diese Verbindung direkt nach Berlin führt. Das ist eine große Verbesserung nicht nur für die Prignitz und Ostprignitz-Ruppin - da haben Sie Recht -, sondern auch für weite Teile des Landkreises Oberhavel.
Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 977 (Mitwirkungsrechte der Eltern), die von der Abgeordneten Große gestellt wird.
Die Kita-Initiative Brandenburg hat vom 21. Mai bis 25. Mai 2012 eine Aktionswoche unter dem Motto „Es ist 5 vor 12!“ durchgeführt. Eine der Forderungen, die von der Kita-Initiative im Rahmen dieser Aktionswoche erhoben wurden, war die nach einer „Integration der Mitwirkungsrechte der Eltern Gremien auf kommunaler und Landesebene im Kita-Gesetz“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Große, Mitwirkung wird im Kita-Gesetz ganz groß geschrieben. Zum Beispiel werden die Eltern an der Entwicklung und Umsetzung der Konzeption beteiligt. Außerdem sind alle Kitas verpflichtet, einen Elternausschuss einzurichten, der ja Beschlussrechte zu pädagogischen und auch organisatorischen Angelegenheiten der Kita hat.
Die Forderungen der Kita-Initiative, im Gesetz verankerte Mitwirkungsrechte auf kommunaler und Landesebene zu gewähren, sind leider nicht sehr konkret. Es gibt aber doch einige
Punkte, die man dabei bedenken sollte: Wenn Elternvertretungen auf Landesebene formalisierte Rechte haben sollen, erfordert das einen entsprechenden Unterbau auf Kreisebene und auf den Ebenen der Einrichtungen und der Träger. Das ist allein aufgrund der Entfernungen und auch der unterschiedlichsten Trägerstruktur nicht immer ganz einfach.
Eine Hürde für die Einrichtung von Elternvertretungen auf kommunaler und Landesebene entsteht auch dadurch, dass die Kinder oft nur relativ kurze Zeit in den Einrichtungen sind, denn es gibt auch in Brandenburg immer noch zahlreiche Einrichtungen, die nur Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr oder Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr und der Einschulung oder nur Kinder im Grundschulalter - in der Hortbetreuung - aufnehmen.
Damit Eltern das Vertrauen anderer Eltern erlangen können, um diese in der nächstzentralen Ebene vertreten zu können, braucht es aber Zeit - Zeit, in der Kinder auch gemeinsam in diesen Gruppen und Einrichtungen sind.
Weil zu wenige Eltern generell an den Elternabenden teilnehmen, bieten mittlerweile viele Einrichtungen statt der Elternabende individuelle Entwicklungsgespräche für die Kinder an.
Andererseits klagen Eltern über mangelnde Information und Beteiligung durch die Kita und den Träger. Viele Beiträge in den Internetforen meines Ministeriums weisen darauf hin.
Um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita zu stärken, können formalisierte Mitwirkungsrechte auf Kreis- und Landesebene meines Erachtens nur wenig beitragen. Es geht nicht um die Formalisierung. Vielmehr liegen die Chancen für mehr Elternmitwirkung zunächst auf der Ebene der Gruppe und der Kita.
Dennoch möchte ich mich der Diskussion überhaupt nicht verschließen. Sofern nicht ein formal legitimiertes Gremium im Vordergrund steht, sondern die Mitgestaltung der Kita durch engagierte Eltern, könnte beispielsweise eine Landeselternkonferenz gebildet werden, die ein- bis zweimal jährlich tagt und deren Arbeit über die offenen Internetforen vorbereitet und dokumentiert werden könnte.
Um die Diskussion weiterzuführen, müssten die Ziele dieser Forderungen allerdings konkretisiert werden. Zudem müsste genau überlegt werden, wie durch gesetzlich verankerte Mitwirkungsrechte auf der kommunalen und auf der Landesebene die Beteiligung der Eltern im Kita-Bereich verbessert werden könnte. - Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Eltern beklagen nicht ihre fehlende Mitwirkung bezogen auf die Einrichtung und auf den Träger, sondern bezogen auf die Landesgesetzgebung, und orientieren sich dabei vor allem an dem in Berlin befindlichen Landeselternausschuss. Dies stellt einen Landeselternsprecher bzw. ein Gremium dar, von dem das Land - ähnlich wie beim Landesschulbeirat - begleitet wird.
Sie haben mit dem Einberufen einer Landeselternkonferenz, die möglicherweise zunächst einmal ein unterschwelliges Angebot wäre, eine Tür geöffnet. Insofern frage ich noch einmal nach: Wie wird das Ministerium auf die entsprechenden Eltern zugehen und eventuell dabei mitwirken, eine solche Landeselternkonferenz zu installieren?
Vielen Dank, Frau Große. Ich bin kein Freund davon, solch formalisierte Dinge von oben herab aufzuoktroyieren, sondern mir wäre es sehr wichtig, dass diese Dinge von unten wachsen. Das haben wir bereits bei der Kita-Initiative erlebt, bei der sehr viel Engagement vor Ort besteht. Auch in anderen Bereichen unter anderem im sozialen Bereich - gibt es Initiativen, die solche Konferenzen zu bestimmten Themen oder zu bestimmten gesellschaftlichen Gruppierungen anstoßen.
Insofern würden wir dies gern unterstützen, aber ungern vonseiten des Ministeriums eine bestimmte Struktur vorgeben. Aus diesem Grund sollten wir einfach im Gespräch bleiben. Wir können auch gern über die parlamentarischen Gremien noch einmal ins Gespräch kommen und finden mit Sicherheit eine adäquate Möglichkeit, dem Anliegen der Kita-Eltern Gehör zu verschaffen. - Danke.