Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Gemeinsam mit dem Bund haben die Länder, Landkreise und Kommunen eine Reihe von Projekten und Maßnahmen eingeleitet, um bestehende Lücken im Kinderschutz zu schließen. Die Einrichtung eines Nationalen Zentrums Frühe Hilfen in Verbindung mit dem Aktionsprogramm Frühe Hilfen ist neben den verschiedenen Konzepten auf kommunaler Ebene nur ein Beispiel dafür, welche Aufwertung in der öffentlichen Wahrnehmung der Schutz der Kleinsten in den vergangenen Jahren zu Recht erhalten hat.
Neben dem Bund, der mit der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes seiner Verantwortung gerecht geworden ist, mehr für Prävention und mehr für Intervention zu tun, sind auch einige Bundesländer dazu übergegangen, eigene Kinderschutzgesetze zu erarbeiten und umzusetzen. Brandenburg hat bislang kein eigenes Landeskinderschutzgesetz erarbeitet. Es erscheint aber mit Blick auf das kürzlich in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz sinnvoll, gemeinsam mit den Kreisen und den Kommunen im Land ein entsprechendes Ausführungsgesetz zu erarbeiten, um die Maßnahmen zum Kinderschutz hinsichtlich ihrer Datengrundlage und des Maßnahmenkatalogs vergleichbarer und effektiver zu gestalten.
Dass die Landesregierung gut daran täte, auf Landesebene gesetzgeberisch tätig zu werden, ergibt sich auch aus den Antworten auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion. Gemäß § 79 SGB VIII, der im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes neu in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügt worden ist, ist es Aufgabe der kommunalen Jugendämter, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität bei der Sicherstellung des Kinderschutzes und des Schutzes der Jugendlichen weiterzuentwickeln und regelmäßig zu überprüfen.
Die Umsetzung dieser Aufgabe erfordert aber ein hohes Maß an Koordinationsfähigkeit und dürfte sich aus diesem Grund als äußerst anspruchsvoll erweisen. Insofern sind wir als FDP-Fraktion davon überzeugt, dass ein entsprechendes Landeskinderschutzgesetz eine sinnvolle Klammer bilden kann, um Entwicklungs- und Evaluationsmaßnahmen handhabbarer zu machen.
Dass es erhöhten Abstimmungsbedarf beim Kinderschutz gibt, lässt sich unter anderem an der Antwort auf Frage 5 ablesen. Darin heißt es, dass die Landesregierung keine Empfehlungen zur Personalbemessung und zum Einsatz materieller Ressourcen in der Kinderschutzarbeit unterbreiten könne, da dies in der Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung liege.
Es ist eine grundsätzlich richtige Aussage, die da getroffen wird. Allerdings sehen wir nicht, warum das Land mit einem Landeskinderschutzgesetz nicht in die Lage versetzt werden soll, auf eine bessere Vergleichbarkeit des Personal- und Materialeinsatzes zu drängen. Eine solche Regelung würde den Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes an eine entsprechende Qualitätsentwicklung gerecht werden, ohne dass dies einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen würde.
Dass es zum Teil erhebliche Defizite hinsichtlich der Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe gibt, unterstreicht auch die Antwort auf Frage 12, wonach von den aus insgesamt 17 Jugendämtern geprüften 69 Mitarbeitern 9 Mitarbeitern die Landesempfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen nicht bzw. nicht unter dem Fachtitel bekannt waren. Jugendämter, deren Mitarbeiter keinen umfassenden Überblick über die Rechtsgrundlagen ihres Fachgebietes haben, sind ein unhaltbarer Zustand und ein deutliches Plädoyer dafür, dass Kreise, Kommunen und Land beim Thema Kinderschutz künftig noch deutlich stärker zusammenarbeiten müssen.
Die geäußerte Absicht des Landes, die erwähnten Landesempfehlungen zu überarbeiten, ist durchaus lobenswert; das muss dann aber auch dazu führen, dass die entsprechenden Informationen bei allen Mitarbeitern in den Jugendämtern ankommen. Insofern bietet es sich auch hier an, sich im Rahmen eines Landeskinderschutzgesetzes miteinander zu vernetzen.
Zum Abschluss - die Mitglieder des Sozialausschusses waren auf Ausschussreise; ich konnte leider nicht teilnehmen, habe mir aber berichten lassen - möchte ich auf das Präventionsprojekt der Stadt Dormagen eingehen, mit dessen Hilfe es in den vergangenen vier Jahren gelungen ist, die Ausgaben für die Jugendhilfe zu stabilisieren. Die Landesregierung macht es sich schlichtweg zu einfach, wenn sie den bisherigen Verzicht auf gezielte Empfehlungen mit der kommunalen Zuständigkeit begründet. Es ist ein nachvollziehbarer Grund, keine gesetzlichen Vorgaben machen zu wollen, aber es gibt kein Hindernis, entsprechende Empfehlungen für die Anwendung eines über Jahre erprobten und bewährten Modells in Brandenburg zu geben.
Meine Damen und Herren! Das, was die rot-rote Landesregierung an anderer Stelle gern überregulieren möchte, vernachlässigt sie beim Kinder- und Jugendschutz. Die Bundesregierung hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz einen sinnvollen rechtlichen Rahmen vorgegeben, den es vonseiten des Landes auszuschmücken und umzusetzen gilt.
Ausgehend von den skizzierten Defiziten in der Koordination der Maßnahmen, den unterschiedlichen Niveaus der personellen und materiellen Ausstattung in den Jugendämtern sowie den Anforderungen, die mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes einhergehen, halten wir es für sinnvoll, die Ausführung des Bundesgesetzes mit einem entsprechenden Landeskinderschutzgesetz zu flankieren und damit zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Land
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir setzen die Aussprache nunmehr mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Krause hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, ich verspreche mich in meinem Redebeitrag jetzt nicht; sonst wird möglicherweise meiner Erzieherin, Frau Wohlfahrt, die ich recht herzlich grüßen möchte, die Schuld dafür gegeben, dass ich mich hier nicht richtig artikulieren konnte.
Aber zurück zum Thema: Sehr geehrte Damen und Herren! Regelmäßig bemüht sich die CDU, in diesem Parlament Debatten zum Schutz von Kindern anzuschieben. Ebenso regelmäßig scheitert sie an der Mehrheit dieses Hauses mit ihren Versuchen, die von ihr vorgeschlagenen Änderungen durchzusetzen.
Sie scheitert jedoch nicht grundlos oder gar aus taktischen Gründen, sondern deshalb, weil sie gebetsmühlenartig - insofern passt das zu einer Partei, die eine Verbindung zur Religion in ihrem Namen trägt - dieselben und in unseren Augen wenig zielführenden Vorschläge unterbreitet. Zu den Vorschlägen im Einzelnen komme ich noch.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Sie haben sich die Mühe gemacht, eine Große Anfrage zur Wirksamkeit der Instrumente des Kinderschutzes und zu bestehenden Vorschriften zur Kindergesundheit in unserem Land zu formulieren. Frau Blechinger hat das schon im Ausschuss angekündigt, nachdem wir keine Einigung über eine Anhörung erzielen konnten. Dafür haben Sie Zeit und Kraft aufgewendet. Grundlage Ihrer Großen Anfrage bildet jedoch der Bericht der Landesregierung zum genannten Bereich, welcher wiederum auf Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE erstellt wurde. Die Vermutung, dass unsere Fraktionen oder gar die Landesregierung an dem Thema nicht arbeiteten oder gar nicht interessiert seien, geht also völlig fehl und hat mit der Realität in unserem Land nichts zu tun.
Ich habe mit Ihrem Antrag auch die Schwierigkeit, dass Sie sich argumentativ-inhaltlich nicht weiterentwickeln, sondern permanent versuchen, dieselben untauglichen Vorschläge durchzusetzen. Diese werden wir heute erneut ablehnen. Und Sie werden uns dann wieder reflexartig unterstellen, dass uns das Wohl der Kinder nichts bedeute. Das ist falsch.
Anhand verschiedener Beispiele kann ich Ihnen darstellen, dass sich in den vergangenen Jahren der Kinderschutz in unserem Land ständig weiterentwickelt hat. Dabei ist auf aktuelle Ereignisse Rücksicht genommen worden. Viele dieser Entwicklungen fußen übrigens in einer Regierungszeit, die vor Rot-Rot liegt, also auch in der Verantwortung der CDU. So wurde im März 2006 im Landtag das Programm zur Qualifizierung der
Kinderschutzarbeit durch die Landesregierung vorgelegt. Es beinhaltet ein Praxisbegleitsystem für die Jugendämter, Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung, aber auch auf Vorbeugung ausgerichtete Verbesserungen der Zusammenarbeit mit den Eltern. Ebenso wurde in diesem Zusammenhang eine Fachstelle für den Kinderschutz eingerichtet; das wurde schon erwähnt.
Auch der Aufbau der Netzwerke Gesunde Kinder und die Unterstützung der Landesregierung für das System Frühe Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe sind an dieser Stelle hervorzuheben. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden die Empfehlungen zum Kinderschutz erarbeitet und herausgegeben. Auf dieser Grundlage arbeiten heute unsere Landkreise und kreisfreien Städte. Darüber hinaus wurde dadurch vor Ort in vielen Fällen ein Diskussionsprozess angeschoben, der für die Entwicklung von Leitbildern für Familienund Kinderfreundlichkeit in den Kommunen gesorgt hat, und dies unter Einbezug der verschiedenen Professionen - so wie Sie es einfordern. Die geforderte Vernetzung findet also bereits statt.
Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Kinderschutz sind verbessert worden. So wurde das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII - dahin gehend novelliert, dass seit einigen Jahren Familien Hilfe und Unterstützung auch dann bekommen können, wenn die Eltern gar keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, sondern der Wunsch von anderer Seite artikuliert wurde.
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein verbindliches Einladungsverfahren geschaffen worden. Auch darüber ist schon berichtet worden. Die Früherkennungsuntersuchungen werden durch die Gesundheitsämter koordiniert und durchgeführt.
Nicht zuletzt ist auch das Brandenburgische Hochschulgesetz dahin gehend verändert worden, und zwar in die Richtung, dass alle Verantwortlichen an der Schule jedem Anhaltspunkt auf Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen haben. Regelmäßige Befassungen im Jugendhilfeausschuss der Uckermark mit der Meldestatistik machen ganz deutlich, dass die Sensibilität für das Thema insgesamt auch in der Bevölkerung gestiegen ist. Es wird genauer hingeschaut, und das Jugendamt oder andere Behörden werden darauf hingewiesen, wenn der Verdacht auf Vernachlässigung besteht. Zum Glück stellt sich dieser in vielen Fällen als nicht zutreffend heraus. Dennoch ist es gut, dass wir diesen Grad an Aufmerksamkeit erreicht haben.
Ende des Jahres 2009 haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE die Landesregierung aufgefordert, die bestehenden Verfahren und Instrumente zum Kinderschutz auf ihre Wirkung hin zu untersuchen und zu überprüfen. Der daraus resultierende Bericht dürfte Ihnen bekannt sein.
Daneben gibt es eine ganze Reihe von Fortbildungsangeboten und Qualifizierungsprozessen, welche unter anderem durch das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg durchgeführt werden. Auch stehen allen Jugendämtern ein Beratungs- und Begleitkontingent der Fachstelle Kinderschutz zur Verfügung, welches unter anderem durch den Landesjugendplan finanziert wird. Ebenfalls aus dem Landesjungendplan wird das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg
für die spezielle Unterstützung der Fachkräfte im Bereich der sexualisierten Gewalt gegenüber Kindern gefördert.
Zu diskutieren wäre an dieser Stelle - da gebe ich Ihnen Recht die tatsächliche Nutzung dieser Angebote, die durch die kreislichen Jugendämter sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Beratung und Hilfestellungen gibt es darüber hinaus durch die Aktion „Kinder- und Jugendschutz“, die ihre Geschäftsstelle gar nicht weit von uns entfernt in der Breiten Straße in Potsdam hat.
Den Part über das Kinderschutzgesetz und das Bundeskinderschutzgesetz überspringe ich; das hatten wir schon.
Ansonsten möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Einführung von § 8a SGB VIII eine breite Debatte in der Fachöffentlichkeit auch hier bei uns im Land hervorgerufen wurde. In unserem Land führte das dazu, dass fachliche Standards entwickelt wurden, die geeignet sind, in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung aktiv zu werden und zu handeln. Heute arbeiten alle kommunalen Jugendämter im Land Brandenburg auf der Grundlage dieser verbindlichen Verfahren. Diese erfüllen die geforderten gesetzlichen Ansprüche. Das ist auch selbstverständlich so. Begleitend dazu wurde eine Broschüre mit dem Titel „Leitfaden zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kinderwohlgefährdung - § 8a SGB VIII -“ in Kooperation zwischen den Leiterinnen und Leitern des ASD und dem Landesjugendamt verfasst und veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, ich komme zu Ihrem Antrag: Sie fordern uns darin auf, ein Ausführungsgesetz zum Bundeskinderschutzgesetz vorzulegen. Sie fordern einheitliche Standards für das Qualitätsmanagement und wollen erneut eine Kinderschutzhotline, die mehrfach hier in diesem Hause abgelehnt worden ist, einrichten. Aus unterschiedlichen Gründen lehnen wir jeden einzelnen dieser Punkte ab und werden daher dem Antrag in seiner Gesamtheit nicht zustimmen können.
Aus unserer Sicht besteht im Moment kein Bedarf, ein Ausführungsgesetz für das noch junge Bundeskinderschutzgesetz zu formulieren. Die Debatten zwischen den Professionen und den mit den entsprechenden Aufgaben betrauten Fachleuten laufen. An einer dieser Veranstaltungen, die recht gut besucht waren, haben Sie, Frau Blechinger, gemeinsam mit mir - ich glaube, es war im Mai, es ist noch gar nicht so lange her - im SFBB in Glienicke teilgenommen.
Eine Verständigung darüber, wie die neuen Anforderungen umgesetzt werden können, besteht bereits. Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen damit gemacht, dass im Rahmen von Fachdiskursen und Meinungsaustausch Empfehlungen entwickelt werden, die sehr nah an der fachlichen Wirklichkeit orientiert sind und keinen zusätzlichen Regelungsbedarf durch dieses Parlament erfordern. Sollte dies unerwarteterweise doch der Fall sein, besteht in der Zukunft selbstverständlich die entsprechende Handlungsoption für dieses Parlament fort. Eine Notwendigkeit für dieses Ausführungsgesetz bis zum 31. Oktober dieses Jahres sehen wir im Moment jedoch nicht.
Ebenso gibt es aus unserer Sicht ein gutes Gerüst an Hinweisen, Handlungsempfehlungen und Standards für das Qualitätsmanagement in diesem Bereich. Ich bin mir sicher: Durch den eben von mir beschriebenen Prozess werden diese auch für die
Die Einrichtung einer landesweiten Kinderschutz-Hotline halten wir nicht für notwendig. Die Menschen sind sich durchaus bewusst, an welche Stellen sie sich wenden können, wenn sie der Meinung sind, eine Kindeswohlgefährdung ausgemacht zu haben. Die Telefonnummern dieser Behörden sind - insbesondere die der Polizei - nun wirklich jedem bekannt. Die Telefonnummern der anderen Einrichtungen sind über die Tagespresse bzw. über das Internet, Telefonbücher usw. relativ schnell herauszufinden. Darüber hinaus besteht in vielen Landkreisen eine Hotline konkret für den Bereich des Kinderschutzes, die vor Ort sehr unterschiedlich abgesichert sind und unterschiedlich getragen werden. In vielen Fällen gibt es sie bereits. Die Neueinrichtung einer weiteren zentralen Telefonnummer halten wir daher nicht für notwendig.
Wir sind uns sicher, dass im Rahmen der formalen Abläufe der Strukturen und Standards gute Voraussetzungen gegeben sind, um den Schutz der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Wir alle dürfen uns aber nicht weismachen lassen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit geben wird. Keine noch so gute Regelung, kein noch so abgestimmtes Agieren verschiedener Professionen wird im individuellen Einzelfall das Tragische verhindern können. Unsere Aufgabe ist es, das Risiko zu minimieren und die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse zu reduzieren. Dafür sind die Voraussetzungen gegeben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion wird festgestellt: Kinderschutzinstrumente sind auf der kommunalen Ebene verankert, da es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben handelt. Jedoch unterstützt und analysiert die Landesregierung Fehler und Unzulänglichkeiten im jeweiligen Hilfesystem. Das macht hellhörig.
Welche Fehler und Unzulänglichkeiten gibt es denn im Hilfesystem des Brandenburger Kinderschutzes? Darüber hätte ich gern etwas erfahren. Gab es doch zum Beispiel im vergangenen Jahr ein totes Baby in Lauchhammer. Wir erfuhren durch die Presse, dass ein drei Monate altes Kind zu Tode gekommen war. Über das kommunale Jugendamt war leider nichts zu diesem Fall zu erfahren, da die Internetseiten des Jugendamtes zeitweise vom Netz genommen wurden.
Unsere Kleine Anfrage zum Kinderschutz brachte ebenfalls wenige Erkenntnisse, denn alle Antworten der Landesregierung auf die speziellen Fragen zur Arbeit des Jugendamtes Lauchhammer begannen mit dem Satz: „Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse.“ Lediglich Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurden vermittelt.
In der Großen Anfrage wird nach der Personalbemessung der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter gefragt. Da aber die Landesregierung keine Empfehlungen zur Personalbemessung plant und es sich um eine pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe handelt, bleibt offen, welches Personal sich in den Jugendämtern um den Kinderschutz kümmert. Weder wird die Personalbemessung für einzelne Jugendämter ausgewiesen, noch gibt es Quantifizierungen. Deshalb können wir auch nicht wissen, ob es aufgrund der Aufgaben für die Koordination der Netzwerkarbeit zusätzliches Personal in den Kommunen gegeben hat. Zudem interessiert doch: Was haben die hoffentlich vorhandenen Personalstellen mittlerweile für die Umsetzung der Netzwerkarbeit veranlasst? Gab es Vernetzungstreffen? In welchen Kommunen und Landkreisen klappt die Netzwerkarbeit? Wie viele ehrenamtlich arbeitende Personen konnten zur Mitarbeit gewonnen werden? Ist die Netzwerkarbeit flächendeckend in Brandenburg aufgebaut? Das sind viele Fragen.
Zur professionellen Arbeit im Kinderschutz gehört, dass das Netzwerk und die Kooperation der beteiligten Akteurinnen und Akteure zuverlässig gelingen und tragfähig ineinander greifen. Davon kann das Überleben eines Kindes abhängen. Deswegen braucht gelingende und ertragreiche Netzwerkarbeit personelle Ressourcen für Koordination, Planung, Konzeptentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit. Wollen wir weitere Eltern-KindGruppen, Projekte mit ehrenamtlichen Patinnen und Paten und die Familienbildung unterstützen, dann müssen auch die Mittel für das Personal zur Verfügung stehen.