traumatische Erfahrungen machen, desto folgenschwerer die Auswirkungen sein können. Es ist allgemein bekannt, dass frühe Prägungen in der Kindheit, Erfahrungen von Zwang und Ohnmacht und Gewalt verhindern, dass so etwas wie ein Weltvertrauen, ein Vertrauen in sich selbst und in die Mitmenschen aufgebaut wird. Die Folgen eines solchen Vertrauensverlustes sind oft Integrations- und Beziehungsprobleme.
Wenn Kinder nach der Trennung von der wichtigsten Bezugsperson, der Mutter oder den Eltern, im Kinderheim seelische und körperliche Gewalt statt Verständnis, fürsorgliche Betreuung und emotionale Wärme erfahren, werden sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Solche Erfahrungen in Kindheit und Jugend haben bei den Betroffenen das Vertrauen zu anderen Menschen und das Selbstwertgefühl so nachhaltig beeinträchtigt, dass es ihnen bis heute oft schwerfällt, ein normales Leben zu führen.
Natürlich haben nicht alle Heimkinder in der DDR derartige Traumatisierungen erlebt. Es gab durchaus auch Einrichtungen, in denen sich die Betreuer liebevoll und mit Hingabe engagiert haben. Dort waren die Kinder und Jugendlichen gut aufgehoben.
Der Bericht von Bund und Ländern „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ und auch unsere Erfahrungen mit Betroffenen und entsprechende Recherchen in den Archiven zeigen, dass insbesondere in den Spezialheimen der Jugendhilfe die Erziehung darauf ausgerichtet war, junge Menschen in ein System aus rigiden Alltagsregeln und ohne ausreichende individuelle Zuwendung zu zwingen. Dies lief teilweise sogar auf haftähnliche Behandlung in Arrest- und Isolierzellen hinaus.
Neben mangelhafter Fachkompetenz in vielen Jugendhilfeeinrichtungen, die Auswüchsen von Willkür Vorschub leisteten, war die These von der Umerziehbarkeit des Menschen hin zu einer sogenannten sozialistischen Persönlichkeit der Rahmen, mit dem Zwang und Individualisierung gerechtfertigt wurden. Vielen von Ihnen mag der Name Eberhard Mannschatz, ein früherer Funktionär des Volksbildungsministeriums, bekannt sein. Er hat ein Erziehungsziel für Kinder und Jugendliche in Spezialheimen formuliert:
„Erziehungsziel ist, die Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung zu überwinden, die Eigenheiten im Denken und Verhalten der Kinder und Jugendlichen zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für eine normale Persönlichkeit zu schaffen.“
Meine Damen und Herren, ich habe selbst in noch sehr jungen Jahren in einem Durchgangsheim gearbeitet, im Durchgangsheim Berlin. Was ich dort erlebte und an Erfahrungen von Jugendlichen, die aus anderen Heimen oder Werkhöfen kamen, erfuhr, hat mich zutiefst erschüttert, und bis heute lässt mich dieses Thema nicht los. Ich halte dies für das dunkelste Kapitel der DDR-Geschichte. Deshalb bin ich froh, dass nun endlich nach so langer Zeit nähere Untersuchungen über das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe angestellt werden, manches an die Öffentlichkeit kommt und den Betroffenen wenigstens ansatzweise Hilfe angeboten wird.
Für das Land Brandenburg gehen wir von ca. 75 000 Mädchen und Jungen aus, die zwischen 1949 und 1990 in Jugendhilfeheimen untergebracht waren. Circa 20 000 lebten in Spezial
heimen, 3 500 davon in Heimen des Kombinats Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie. Im selben Zeitraum bestanden auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg ca. 40 Spezialheime, zu denen Jugendwerkhöfe, Sonderheime und auch die genannten Durchgangsheime gehörten.
Seit Beginn unserer Arbeit im Jahr 2010 wenden sich ehemalige Heimkinder an uns, weil sie für das erlittene Unrecht rehabilitiert werden wollen. Die meisten von ihnen können aber keine strafrechtliche Rehabilitierung erhalten. Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze Rehabilitierungen nur bei solchen Repressionen vorgesehen, die aus politischen Gründen erfolgte und wegen Freiheitsentzugs eine besondere Härte darstellten.
Seit Januar 2012 nehmen meine Mitarbeiterinnen die Aufgabe der Informationsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR wahr. Circa 300 Männer und Frauen, die heute noch an den Folgen ihres Heimaufenthalts leiden, wurden bisher von uns beraten.
Ich begrüße sehr, dass sich der Bund und die ostdeutschen Länder nunmehr auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990“ verständigt haben und den Betroffenen auf diesem Weg Hilfen für anhaltende Folgen der in Kindheit und Jugend erfolgten Beschädigungen zukommen lassen.
Die zukünftige Anlaufstelle wird sie bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte und der Inanspruchnahme von Hilfen aus dem Fonds unterstützen, Selbsthilfeansätze stärken und mit Stellen in den Regionen des Landes zusammenarbeiten.
Über den Beschluss des Bundestages vom Juli 2011 hinaus, Hilfen aus dem Fonds auf Sozialleistungen anzurechnen, ist nun in den kommenden Wochen die Umsetzung der dazu geschaffenen untergesetzlichen Regelung im Verwaltungshandeln auch im Land Brandenburg notwendig. Denn in den Fällen, in denen Jugendliche im Alter ab 14 Jahren während des Heimaufenthalts arbeiten mussten, wird durch den Fonds ein einmaliger Rentenersatz gezahlt, wenn dafür damals keine Sozialabgaben gezahlt wurden.
Ich möchte Ihnen, Frau Ministerin Dr. Münch, und Ihren Mitarbeitern danken, dass Sie sich bei den Verhandlungen um den Fonds von Anbeginn an engagiert für die Belange ehemaliger Heimkinder eingesetzt haben. Auch deshalb konnten die ostdeutschen Länder einige wichtige Verbesserungen gegenüber dem Heimkinderfonds West erwirken. So wird kein Betroffener mit einer entsprechenden Erklärung auf die Beantragung von Leistungen nach anderen Gesetzen verzichten müssen - wie ursprünglich einmal vorgesehen -, das heißt, Anträge auf Rehabilitierung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz und Fondsleistungen werden einander nicht ausschließen. Zudem werden die Hilfen aufgrund von Verträgen gewährt, die den Betroffenen zu einem gleichberechtigten Partner bei der Aushandlung konkreter Unterstützungsangebote machen.
Mein Dank gilt auch dem Landtagspräsidenten, Herrn Fritsch, und seiner Verwaltung, die uns beim Aufbau der Anlaufstelle bisher auf sehr gute Weise behilflich waren. Insofern bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Versprecher von Ihnen zeigt in die richtige Richtung, weil der Bitte von Frau Poppe - Zustimmung zum Gesetzentwurf - wohl stattgegeben wird. Jeder, der sich nach Frau Poppe und mir äußert, wird für dieses Gesetz sprechen. Das ist ein gutes Zeichen und auch - so geht es mir als ehemaligem DDR-Bürger und sicherlich auch vielen anderen - ein Stück Geschichtsstunde; denn alle, die in der DDR lebten, kannten selbstverständlich den Jugendwerkhof, aber die wenigsten waren einmal in diesen Gemäuern. Zudem wusste man nie so genau - außer diejenigen, die an diesen Schandtaten unmittelbar beteiligt waren -, welche Kinder und Jugendliche in staatliche Heime eingewiesen wurden.
Insofern ist allein die Tatsache, dass wir hier und in der gesamten Bundesrepublik darüber sprechen, ein Stück weit gesellschaftliche Rehabilitierung, das insbesondere ehemalige Kinder und Jugendliche, die unter diesem System zu leiden hatten, zur Kenntnis nehmen werden und ihnen eventuell Erleichterung verschafft.
Es ist zu begrüßen, dass durch die Bund-Länder-Vereinbarung eine Möglichkeit geschaffen wurde, um zumindest materiell zu helfen. Jeder von uns weiß - schließlich war jeder einmal Kind -, dass Erfahrungen, die man im Kindesalter - ob in privaten oder anderen Bereichen - gesammelt hat, ein Leben lang haften bleiben. Aus diesem Grund ist das Begehen von Unrecht an Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise verwerflich.
Ruft man sich dann - ich bin wieder bei der Geschichtsstunde in Erinnerung, dass all diese Einrichtungen in der Verwaltung des Volksbildungsministeriums der ehemaligen DDR lagen, wird einem bewusst, dass auch ein leistungsorientiertes Bildungssystem in der ehemaligen DDR, das wir alle hinter uns gebracht haben, mehr Schattenseiten hatte, als man es zum damaligen Zeitpunkt selbst zur Kenntnis genommen hat. Das soll keine Vorlesung sein, um Wissen zu vermitteln, sondern soll in Erinnerung rufen, was wichtig ist, wenn wir von gesellschaftlicher Rehabilitierung sprechen.
Das gilt auch für andere Bereiche, zum Beispiel beim Thema „Zwangsarbeit in Gefängnissen“. Es ist begrüßenswert, dass darüber gesprochen wird. Dadurch wird es zwar nicht ungeschehen, dennoch ist das Sprechen darüber wichtig. Unser Ministerpräsident wird erfreulicherweise auch nicht müde, eine umfassende Würdigung ostdeutscher Biografien einzufordern. Wenn wir dies in einem Bereich tun, bei dem es nicht um die Täter, sondern um die Opfer geht, gehört das zur Vielschichtigkeit des Lebens in der ehemaligen DDR. Jeder darf, kann und sollte wissen, dass es in der DDR viele Schattenseiten gab, die wir nicht überbewerten, aber objektiv benennen wollen.
Meines Erachtens ist diese Aufgabe bei Frau Poppe und ihren Mitarbeitern in guten Händen. Sie hat gezeigt, dass sie differenziert und in menschlicher Art und Weise mit solchen Thematiken umgehen kann. Insofern wünsche ich Ihnen, Frau Poppe, für diese schwere Aufgabe eine weiterhin glückliche Hand. Dabei wird Ihnen die Unterstützung des gesamten Hauses zuteil. Wir hoffen, dass wir damit möglichst vielen Menschen, die als Kinder und Jugendliche so viel haben leiden müssen und um Teile ihrer Jugend gebracht wurden, ein wenig helfen können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als im Jahr 2004 das Kammergericht in Moabit eine Grundsatzentscheidung getroffen und in einem Einzelfall entschieden hat, dass alle 4 000 in dem Jugendwerkhof Torgau untergebrachten Jugendlichen zu Unrecht eingewiesen wurden, weil die Gründe für die Einweisung und die dortigen Zustände den Menschenrechten in jeglicher Form widersprochen haben und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten, hätte die Politik - im Zweifelsfall wir - wach werden und Handlungsbedarf erkennen müssen. Dies hat jedoch noch eine Weile gedauert. Das ist die Geschichte von Ralf Weber, der geklagt hat und den die „Märkische Allgemeine“ am 22. Februar dieses Jahres auf der dritten Seite ausführlich gewürdigt hat.
Im Jahr 2006 hat Peter Wensierski - „Spiegel“- und ARD-Journalist - das Buch „Schläge im Namen des Herrn“ herausgegeben. Darin geht es um das Schicksal von Heimkindern im Westen, das keineswegs anders oder besser ist als das im Osten. Es ist insofern schlimmer, als es sich dort um kirchliche Heime handelte. Infolge dieses Buches wurde der Bundestag von Betroffenen West mit Petitionen überhäuft, sodass ein Runder Tisch gebildet wurde, der letztlich zu der Entscheidung kam, die Heimkinder West zu entschädigen.
Wer im Internet nachschaut - ich empfehle allen den Block von Dierk Schäfer, der das sehr präzise und sachkundig sortiert -, wird feststellen, dass kaum ein Heimkind West mit dieser Lösung zufrieden ist, dass die Entschuldigung West als halbherzig und die Entschädigung - 120 Millionen Euro für 800 000 Betroffene - als lächerlich empfunden wird. In Irland hat man 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, was 76 400 Euro für jeden Betroffenen bedeutete. Meines Erachtens ist der Fonds sogar nach oben offen - je nachdem, wie sich die Antragstellung darstellt.
Am Samstag hat die Fernsehsendung „ML mona lisa“ das Schicksal zweier Heimkinder West aufgegriffen, die vor dem Kölner Landgericht gegen diese Entscheidung klagen und eine Entschädigung in Höhe von 54 000 Euro einklagen wollen. Das können Sie in der Mediathek nachschauen.
Gestern fand im Landgericht Köln die Anhörung dazu statt. Leider kam es so, wie es kommen musste: Die Richter sagten, es bestehe kaum eine Chance auf einen positiven Ausgang die
ser Klage; denn man müsse präzise nachweisen, dass die erlittenen Schäden auf die Heimerziehung zurückzuführen sind. Dann fällt auch noch das Wort der Verjährung, das wir inzwischen bei solchen Fällen zur Genüge kennen. Und ganz banal: Bis 1973 war im Westen - in der DDR nicht - in den Schulen und Erziehungseinrichtungen das Schlagen erlaubt. Insofern können DDR-Heimkinder zumindest die erhaltenen Schläge als gesetzeswidrig beklagen.
Im Nachgang zu dieser Regelung West gibt es nun die Regelung Ost, die dieselben Mängel aufweist wie die Regelung West: Es ist zu wenig Geld und die Zahlen sind unklar. In den meisten Pressemitteilungen ist die Rede von 400 000 Euro. Das entspräche 100 Euro pro Heimkind. Das ist so lächerlich, dass ich es nicht weiter zu thematisieren brauche.
Derjenige, der traumatisiert ist - das habe ich mit einem Fachmann besprochen - und eine Therapie benötigt, braucht mindestens eine dreijährige Gesprächstherapie mit zwei bis drei Sitzungen pro Woche. Das ist unheimlich teuer und von diesem Geld nicht zu bezahlen.
Die Studie zur Heimerziehung in der DDR, die hier schon mehrfach zitiert wurde, ist auf der Homepage des Bildungsministeriums abzurufen. Zudem empfehle ich als Standardwerk Ost „Erziehung hinter Gittern“, das gegenwärtig erhältlich ist. Es lohnt sich, dort nachzulesen, wenn man Empathie nicht nur oberflächlich äußern will.
Sicher ist es wichtig - das haben die Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt -, dass die Würdigung und die Anerkennung des Unrechts und des Leids und die Möglichkeit, darüber zu sprechen und in der Öffentlichkeit zu sein, auch wichtige Punkte sind. Das sagen auch Heimkinder selbst, die andererseits das zu wenige Geld beklagen. Aber es geht auch um körperliche und seelische Schäden infolgedessen. Es geht um Gehaltseinbußen, um Lebensunterhalt und Rente, und dafür wäre aus meiner Sicht das irische Modell eindeutig das gerechtere.
Ich habe mir auch einmal überlegt, welches Wort denn treffend sei. „Wiedergutmachung“ ist ein Euphemismus, denn - die Vorredner haben es gesagt - Schädigungen dieser Art sind nicht wiedergutzumachen. „Entschädigung“ ist auch ein Euphemismus, denn die Schäden sind nur begrenzbar, aber nicht aufhebbar. Mir ist das Wort „Lastenausgleich“ eingefallen. Die, die es in der Diktatur besser hatten - oder anders: bei den Heimkindern West auch die, die es dort besser hatten -, wären eigentlich verpflichtet, denen einen Lastenausgleich zu zahlen, die schwerere Lasten in der DDR-Diktatur zu tragen hatten.
Ich will auch noch den Staatssekretär aus dem Sozialministerium in Berlin zitieren. Hermann Kues weist darauf hin, dass das Versagen der DDR eben nicht auf die Stasi zu reduzieren ist. Das sollten wir in diesem Haus gerade auch an diesem Beispiel lernen.
In Lehnin war ein Jugendwerkhof. Ich war damals einer, der die offene Jugendarbeit unter dem Dach der evangelischen Kirche gemacht hat. Die Jugendlichen durften nicht zu uns kommen. Wir durften nicht dorthin. Es durfte überhaupt keine Kontakte geben. Diejenigen, die die Verantwortung hatten, waren keine geheimen Stasi-Leute, sondern die Leute, die neben uns lebten und heute noch da leben und nach Ihrer Definition, Herr Dombrowski, eben nicht zu den Tätern zählen. Viel
Auch die SPD-Fraktion unterstützt die Einrichtung der Stellen, die bei Frau Poppe vorgesehen sind. Ich hoffe nur, dass da auch wirklich hochqualifizierte Fachleute sein werden, die etwas von einem therapeutischen Gespräch, von aktivem Zuhören oder eben auch von einem seelsorgerischen Gespräch verstehen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Poppe! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ehemalige Heimkinder ab dem 1. Juli nun auch im Land Brandenburg eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle haben werden, die ihnen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfeleistungen aus dem vom Bund und von den ostdeutschen Ländern aufgelegten Hilfsfonds unterstützend zur Seite stehen wird. Wir Liberale begrüßen ausdrücklich, dass die Kompetenzen der von Frau Poppe geleiteten Behörde erweitert werden. Aber diese längst überfälligen Initiativen befreien uns nicht von einer Reihe unangenehmer und dennoch notwendiger Fragen.
Die Behandlung - besser: Misshandlung - von Kindern, die aus unterschiedlichsten Gründen in der DDR staatlichen Institutionen anheimfielen, ist auch in meinen Augen das dunkelste Kapitel der SED-Herrschaft. Es mag in manchen Fällen engagierten Menschen gelungen sein, einige dieser hilflosen Kinder vor dem Schlimmsten zu bewahren, aber insgesamt bleibt die Geschichte der Kinder- und Jugendheime eine Schande.
Ich kann hier nicht in die Details gehen; die sind inzwischen vielfach dokumentiert, und die Berichte darüber sollten zur Pflichtlektüre all derer werden, die gern darüber reden, dass nicht alles schlecht gewesen sei. Es hilft in diesem Zusammenhang auch wenig, auf die skandalösen Zustände beispielsweise in einigen kirchlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik zu verweisen, nicht zuletzt deshalb, weil es dort über die Jahre auch zu tiefgreifenden Veränderungen kam. Vor allem aber hilft es nichts, sich vor notwendigen Fragen mit dem Argument drücken zu wollen, dass andere ja auch Fehler gemacht hätten.
Diese Geschichte der Schande erledigt sich nicht in dem schwierigen und mühsamen Versuch, wiedergutzumachen, was eher nicht wiedergutzumachen ist. Sie zwingt uns zum Nachdenken über die Grenzen, auf die damals auch viele gute und engagierte Menschen gestoßen sind, und über die Frage, warum es nicht hinreichend gelang, diesen gequälten Kindern und Jugendlichen zu helfen. Diese Frage erledigt sich nicht einfach dadurch, dass die Herrschaft derer, die dies zu verantworten haben, 1989 endlich ein Ende fand.
Es wird zuweilen davon geredet, dass wir Ostdeutschen Konflikte eher meiden würden und mehr auf Konsens setzten. Wenn