Deshalb noch einmal: Schauen Sie bitte einmal nach, was Sozialpsychologen, was Psychiater sagen, wann eigentlich der Moment einsetzt, in dem Leute sich von ihrer Gesellschaft entfernen, weil sie von der Gesellschaft entfernt wurden. Genau das wollen wir aber nicht. Das können wir uns als Gesellschaft auch nicht leisten, solange wir für eine humane Gesellschaft stehen.
Ihre „Law-and-order“-Politik, die Sie hier gerade zum Schluss verkauft haben, macht mich traurig. Zur Richtigstellung will ich nur eins sagen: Ja, weniger Personal, weil, ja, weniger Straftäter, weil, ja, weniger Einwohnerinnen und Einwohner in Brandenburg.
Ich sage Ihnen noch einmal, wenn Sie sich bitte erinnern: Hier an dieser Stelle habe ich einmal im Zusammenhang mit dem Bericht des Haushaltskontrollausschusses kritisiert, dass es doch nicht sein kann, dass die Einwohnerzahl Brandenburgs sinkt und wir gleichzeitig davon ausgehen, dass wir in Brandenburg mehr Täter haben. Deshalb: Weniger Geld, weniger Personal und bessere Resozialisierung!
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Beschlussfassung über den Entschließungsantrag der CDUFraktion, Drucksache 5/5193. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Antrag wurde ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 61 (Pressefreiheit im Land Brandenburg), die die Abgeordnete Stark stellen wird.
Auf der Brandenburg-Seite der „Märkischen Oderzeitung“ vom 20. April 2012 klaffte dort, wo eigentlich von einer Großübung am neuen Flughafen Berlin Brandenburg berichtet werden sollte, ein weißer Fleck. Die „MOZ“ beklagt, dass die Brandenburger Tageszeitungen, im Gegensatz zu anderen Medien, durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg von der Berichterstattung ausgeschlossen wurden.
Ich frage die Landesregierung: Wie vereinbart sich eine derartige Vorgehensweise mit Artikel 5 des Grundgesetzes, wonach die Freiheit der Berichterstattung durch Presse, Rundfunk und Film zu gewährleisten ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Stark, die erwähnte Großübung war für die Landespolizei die wichtigste Übung vor der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg. Den Schwerpunkt der Übung bildete das realitätsnahe Handeln von Spezialeinheiten der Polizei zur Bewältigung einer angenommenen Geiselnahme. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse waren sehr wichtig und wertvoll für die gemeinsame Arbeit von Polizisten von Bund und Land.
Das Polizeipräsidium hat sich mit allen Beteiligten gründlich auf den Einsatz vorbereitet. Dabei hat man auch das sehr verständliche Medieninteresse an einer solchen Übung im Blick gehabt. Dem Präsidium ging es dabei darum, allgemeine Sicherheitsaspekte, das sensible einsatztaktische Vorgehen der Spezialeinheiten, die polizeiliche Pressearbeit als Teil der Übung und die Möglichkeiten zur tatsächlichen Berichterstattung über diese Übung in Einklang zu bringen.
Bei diesem Vorgehen bestand also gerade die Absicht - dies bitte ich zu berücksichtigen -,angemessene Möglichkeiten zur Berichterstattung zu schaffen, und nicht, eine solche Berichterstattung zu verhindern.
Im Ergebnis ist dies aber mit den vom Polizeipräsidium gewählten Poollösungen nicht gelungen. Die Absicht war richtig, aber die Umsetzung war es nicht. In bestimmten besonderen Situationen sind Poollösungen für die Berichterstattung durchaus denkbar und üblich, aber nicht in dieser Form. Die Kritik daran ist berechtigt, und ich habe für diese Kritik volles Verständnis.
Das Polizeipräsidium wird für künftige ähnliche Situationen die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und so Sorge dafür tragen, dass dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber der Presse Rechnung getragen wird.
Allerdings sollte man bei der kritischen Nachbetrachtung auch die Kirche im Dorf lassen. Es wurden keine bestimmten Zeitungen von der Berichterstattung ausgeschlossen. Der Printbereich wurde insgesamt über die Agenturen mit Berichten und Fotomaterial versorgt. Das kann natürlich kein Ersatz für die eigene Berichterstattung vor Ort sein. Aber dieses zu Recht kritisierte Manko haben alle Zeitungen teilen müssen, von der bewussten Ausgrenzung einzelner Redaktionen kann hier keine Rede sein.
Den Mängeln der Pressearbeit rund um diese Großübung lag keine böse Absicht zugrunde. Sie ist in der gewählten Form aber nicht gut gelaufen, das ist nicht zu bezweifeln. Ich bedauere das. Das Polizeipräsidium wird das in Zukunft anders und besser machen. - Ich danke.
Schönen Dank. - Wir kommen zu den Fragen 950 und 951, die sich mit den Arbeitsverhältnissen auf dem Flughafen BER befassen. Die Frage 950 (Umgehung der Baustellen- und Logis- tikordnung für den BER) stellt der Abgeordnete Baer.
Die Frage hat ja, wenn man gestern die Zeitung gelesen hat, eine erneute und aktuelle Bedeutung bekommen. Laut einem am 11. April ausgestrahlten Beitrag der rbb-Sendung „Klartext“ sollen für die Baustelle des Flughafens BER geltende Bestimmungen der Baustellen- und Logistikverordnung umgangen worden sein. Die Baustelle des Flughafens kann im Regelfall nur mit einem gültigen Baustellenausweis betreten werden. Ebenfalls muss bei den Beschäftigten auf der Baustelle ein gültiger Sozialversicherungsausweis vorhanden sein. Nur in Ausnahmefällen können Unternehmen ihre Beschäftigten per Bus mit einem Sammelausweis auf die Baustelle bringen. Allerdings müssten in solchen Fällen komplette Namenslisten mit den Businsassen beim Betreten der Baustelle vorgelegt werden. Derzeit soll für ca. 300 Beschäftigte auf der Baustelle diese Ausnahmegenehmigung in Anspruch genommen werden.
Ich frage die Landesregierung: Was beabsichtigt sie als einer der Gesellschafter des Flughafens BER zu tun, um derartige Verstöße zukünftig zu verhindern?
Die Frage 951 (Dumpinglöhne und Sicherheitsmängel auf der Baustelle des Großflughafens) stellt der Abgeordnete Bernig.
Nach der gestrigen Berichterstattung bräuchte die Landesregierung wahrscheinlich nur mit Ja zu antworten. Ich erhoffe mir trotzdem etwas tiefergehende Auskünfte darüber, welche Kenntnisse bestehen, dass Bauarbeiter zu Dumpinglöhnen in Schönefeld beschäftigt werden.
In der Tat, es gab gestern wieder eine Berichterstattung über schlechte Bezahlung und merkwürdige Arbeitsverhältnisse beim Flughafen BER. Es gab auch davor schon die Vorfälle in Bezug auf die miserable Bezahlung einiger Ungarn. Ich kann Ihnen beiden versichern, dass die Landesregierung diese Vorwürfe sehr ernst nimmt. Gleichwohl habe ich dazu natürlich nicht die Information, die Sie sich vielleicht wünschen, denn wir sind nicht unbedingt die handelnden Partner im Geschehen. Darum haben wir auch nachgefragt, zunächst bei der Geschäftsführung des Flughafens, aber auch bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, dem Zoll also, die für dieses Thema zuständig sind. Wir haben auch bei der IG BAU gefragt. Ich will im Folgenden auch ein paar Zitate aus dem bringen, was unsere Nachfragen ergeben haben. Ich gehe einmal davon aus, dass den beiden Nachfragenden die Pressemitteilungen des BER zu den Themen bekannt sind, und will vielleicht noch etwas zusätzlich zu dem sagen, was mir gestern noch von der Pressestelle des Flughafens übermittelt wurde, von der Rechtsabteilung vielleicht sogar, das weiß ich jetzt nicht genau. Da heißt es:
„In der Pressemitteilung des FBB vom 12.04. waren Ausnahmefälle erwähnt, wonach zeitlich begrenzt einzelne Unternehmen ihre Mitarbeiter mit einem Sammelausweis per Bus auf die Baustelle bringen können. Von dieser Ausnahme darf derzeit und nach derzeitiger Prognose auch in Zukunft nur noch der Auftragnehmer für die Baureinigung und auch nur in beschränktem Umfang Gebrauch machen. Dieser ist derzeit mit ca. 300 Arbeitnehmern täglich auf der Baustelle. Die Arbeitnehmer verfügen jeweils über personalisierte Baustellenausweise und erhalten über diese Zugang.“
„Lediglich etwa 20 Arbeitnehmer täglich, also Leute, die neu dazukommen, haben noch keinen personalisierten Aus
weis. Diese erhalten Zugang, nachdem sie die kompletten Ausweisantragsunterlagen bei der Ausweisstelle abgegeben haben. Der aufgrund dieses Antrags zu erstellende Ausweis wird am Folgetag übergeben und danach Grundlage für den Zugang. Das Prozedere dient dem reibungslosen Ablauf der personalintensiven Arbeiten, wie bereits in der Pressemitteilung erläutert.“
Das ist also die Situation, die uns von der Geschäftsführung bzw. von der Presseabteilung des Flughafens so geschildert wurde. Ich kann das zunächst einmal nachvollziehen und auch verstehen, dass man Tagesausweise ausgibt, die am nächsten Tag gegen Chipkarten-Ausweise ausgetauscht werden. Ich denke, das ist ein Verfahren, das man durchaus nicht kritisieren kann.
Der nächste Punkt: Wir haben uns an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gewandt, die für die Überwachung der Einhaltung der sich aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungen ergebenden Anforderungen zuständig ist. Nach Aussagen des Sprechers der Bundesfinanzdirektion von Mitte April dieses Jahres gibt es auf der Baustelle für den neuen Flughafen keine gravierenden Verstöße gegen das genannte Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Im Jahr 2011 - auch das sollte man hier nach einem Jahr sagen wurden 45 Kontrollen auf der Baustelle durchgeführt - also pro Woche etwa eine - und knapp 1 300 Personen und auch 345 Arbeitgeber überprüft. Im Jahr 2012 gab es bisher fünf Kontrollen. Insgesamt laufen derzeit 14 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Beschäftigte wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge oder nicht angemeldeter Beschäftigung. Die FKS sagt aber auch - dazu gibt es auch einige Pressemitteilungen und -berichte -, dass diese Entwicklung der Schwarzarbeit auf dem Flughafen im Rahmen des „miesen Alltäglichen“ liege. Für die Größe der Baustelle sei das durchaus üblich in Berlin, Brandenburg und auch anderen Teilen Deutschlands und nicht auf den Flughafen selbst zu beziehen und so auszulegen, als herrschten dort drastisch schlimme Verhältnisse.
Mit dem Landesamt für Arbeitsschutz haben wir eine eigene Behörde, die schon mehrfach auf der Baustelle zugegen war. Dort hat sich zudem gezeigt, dass nicht alle auf der Grundlage eines Sammelausweises - und darüber reden wir ja gerade eingesetzten Beschäftigten und Unternehmer ohne Beschäftigte - also die, die dort allein arbeiten - ausreichend und angemessen zu den Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie den örtlichen Besonderheiten der Baustelle und den Hinweisen zur Baustellenkoordination unterwiesen waren. Die wurden also nicht richtig unterwiesen. Wir haben in einem Schreiben an die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft eine richtige Unterweisung und die entsprechenden Umsetzungen von Maßnahmen eingefordert. Ich gehe davon aus, dass dem nachgegangen wird und wir das noch einmal überprüfen.
Am gestrigen Tag haben wir aufgrund der Vorwürfe Kontakt zur IG BAU aufgenommen, die uns signalisiert, dass auch sie nicht über alle Vorkommnisse auf der Baustelle informiert wird, weil sie kein eigenes Büro dort hat, obwohl sie gern eines hätte. Sie hat uns mitgeteilt, dass sie vermutet, dass auf solch einer Großbaustelle - insbesondere, wenn Subunternehmen und Subunternehmen von Subunternehmen einbezogen werden Schwarzarbeit und einige Beschäftigungsverhältnisse entstehen, die zumindest im grenzlegalen Bereich liegen, aber auch
das war eine klare Aussage von der IG BAU -, dass auch dort keine tatsächliche Bestätigung von Problemfällen bekannt ist.
Ich kenne nur die Aussagen, die in der gestrigen Pressemitteilung enthalten waren, die durch das Beratungsbüro des DGB bekannt geworden sind. Meine Nachfrage dahin gehend hat noch nicht dazu geführt, dass wir hier konkreter werden können, was Ross und Reiter angeht, also welcher Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer konkret betroffen war. - Ich sehe, Herr Bernig hat Nachfragebedarf.
Ja, es gibt eine Reihe von Nachfragen. - Als Erster erhält der Fragensteller, Herr Dr. Bernig, das Wort.
Die erste Nachfrage: Würden Sie die Forderung, die die IG BAU und auch der DGB schon seit langem erheben, ein eigenes Büro auf der Baustelle zu betreiben, damit die Baustellenläufer dort kontinuierlich arbeiten können, unterstützen?
Zweitens: Die Problemfälle, was Dumpinglöhne betrifft, sind ja bisher nicht bei der IG BAU aufgelaufen, sondern bei der DGBBeratungsstelle. Da steht die Frage: Was kann die Landesregierung hier tun, um solche Vorkommnisse zu verhindern?
Ich habe die Forderung der IG BAU - und im Übrigen des DGB -, dass solch eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle oder überhaupt ein Büro auf der Flughafenbaustelle existieren sollte, schon immer unterstützt. Das ist das eine.
Das andere: Dazu hatte ich vor einigen Wochen ein ausführliches Gespräch mit Herrn Schwarz, dem Geschäftsführer - insbesondere nach dem Vorfall mit den Ungarn. Er hat mir sehr glaubhaft versichert, dass der Flughafen alles in seiner Macht Stehende tut, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Ähnliches zu verhindern. Es gibt im Übrigen eine Tariftreueerklärung, die jeder Auftragnehmer des Flughafens unterschreiben muss. Darin verpflichtet er sich, diese Tariftreueerklärung an seine Subunternehmer weiterzugeben. Insofern ist, was man im rechtlichen Rahmen machen kann, tatsächlich realisiert.