Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen für Ihre Fragen. Ich möchte mit meiner Antwort an die Landtagssitzung vom 21. März anknüpfen, wo ich über die Entscheidung der interministeriellen Arbeitsgruppe informiert habe. Das würde ich jetzt gern vervollständigen.
Ich möchte an Folgendes erinnern: Wir hatten uns am 20. März gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland, den Bürgermeistern und den Amtsdirektoren zur weiteren Vorgehensweise verständigt. Das habe ich am 13. April auch in Seelow dargestellt. Wir haben die Facharbeitsgruppe, die seit
dem mit großem Hochdruck gearbeitet hat, unter Leitung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz um den Experten Prof. Quast erweitert, der im Oderbruch beheimatet und ein anerkannter Fachmann für Wasserwirtschaft ist. Diese Facharbeitsgruppe hat zuallererst eine Gesamtsicht der hydrologischen Verhältnisse im Oderbruch über die örtlichen Verhältnisse der betroffenen Gemeinden erstellt, sich mit den aufgetretenen Problemen und den bisherigen Planungsvorstellungen auseinandergesetzt sowie die dazu nötigen Beratungen und Ortstermine mit den Gemeindevertretern und Planern durchgeführt.
Am 13. April habe ich dann in Abstimmung mit dem Landrat, den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor das Ergebnis öffentlich gemacht, was Frau Lieske jetzt in ihrer Frage formuliert hat; das ist auch in der Presseerklärung nachzulesen. Viele Fragen wurden auch im Rahmen dieser Veröffentlichung beantwortet.
Ich möchte noch einmal unterstreichen: In den Ortsteilen Sophiental und Ortwig der Gemeinde Letschin kann mit den Vorbereitungen konkreter Maßnahmen unmittelbar begonnen werden. Ursprünglich vorhandene Entwässerungssysteme - auf dieses Problem möchte ich hier noch einmal aufmerksam machen sind nicht mehr funktionionsfähig und sollen durch flache Mulden, etwa entlang der ursprünglichen Grabenführung, für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den die Ortschaften umgebenden landwirtschaftlichen Flächen ersetzt werden. Die Facharbeitsgruppe hat mit dem Bauamtsleiter der Gemeinde Letschin am 19. April die Leistungsbeschreibung für die notwendigen ergänzenden Planungsleistungen besprochen; diese wurden übergeben. Die Facharbeitsgruppe wird die weiteren Schritte begleiten.
Für die Ortschaft Dolgelin, die außerhalb des Oderbruchs liegt, aber Probleme gleicher Art hat, konnte am 19. April ebenso dem Bauamtsleiter eine genaue Aufgabenstellung für weitere Planungsleistungen konkreter Maßnahmen übergeben werden. Auch das werden wir weiter begleiten. Anders sieht es in den Ortslagen Manschnow und Gorgast der Gemeinde Küstriner Vorland aus, in denen einige Gebiete besonders betroffen sind. Dort ist die Ursachenermittlung, die der Erarbeitung gezielter Problemlösung voranzustellen ist, noch nicht abgeschlossen. Unter Beachtung der Grundwassereinflüsse und Abflussverhältnisse werden wirksame und nachhaltige Maßnahmen bis Anfang Mai, also bis nächste Woche - wir haben uns auf den 4. Mai orientiert - vorgeschlagen.
In den betroffenen Bereichen der Ortslagen Alt Tucheband und Golzow sind die bisherigen Planungen nicht geeignet, die Situation nachhaltig zu verbessern. Deshalb sind weitere Erhebungen zur Betroffenheit in bisherigen Ereignisfällen zur historischen Grabenführung sowie zu wasserwirtschaftlichen Randbedingungen notwendig. Die Facharbeitsgruppe wird selbstverständlich auch unter Zuhilfenahme des Fach- und Sachverstandes vom Gewässer- und Deichbauverband GEDO die notwendigen Grundlagenuntersuchungen durchführen.
Maßnahmenempfehlungen und Aufgabenstellungen für die notwendigen Planungsleistungen sollen ebenfalls bis Anfang Mai vorliegen. Der Zeitplan bis zur Umsetzung von Maßnahmen, Frau Lieske - das heißt ganz konkret, bis zum Beginn von Baumaßnahmen vor Ort - ist vor allem von den durchzuführenden Genehmigungsverfahren abhängig. Darüber hatte ich Sie
bereits am 21. März hier im Parlament informiert. Es ist insbesondere davon abhängig, ob ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Es wird zumindest ein Plangenehmigungsverfahren sein, denn es geht ja um immerhin sechs bzw. neun Monate Verfahrenszeit.
Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen: Diese Verfahrensweise - das wollte ich gerne noch ergänzen - wird vom Landrat, den Bürgermeistern und den Amtsdirektoren einstimmig geteilt und unterstützt. Ich will in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hinweisen - Frau Lieske hat es schon gesagt -, dass wir das Sonderprogramm bis zum Jahresende 2013 hochambitioniert umsetzen wollen, dass der GEDO in der Verantwortung steht, das Wassermanagement umzusetzen, und dass die Leistungen zur Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung durch den GEDO zu realisieren sind, was ja auch ein großer Umfang an Leistungen ist.
Meine Damen und Herren, wir sind uns einig darüber - das will ich abschließend noch einmal unterstreichen -, dass eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit über die wasserwirtschaftliche Situation im Oderbruch dringend notwendig und geboten ist. Ein Landrat hat sich bereit erklärt, Folgendes zu tun: Er hat in Auftrag gegeben, eine Broschüre „Bauen in vernässungsgefährdeten Gebieten“ erarbeiten zu lassen. Ich glaube, das ist wichtig, um auch das Bewusstsein zur Gesundheitseigenvorsorge zu schärfen. Zum anderen - was mich besonders freut haben wir die Kollegen vom „Theater am Rand“ gewonnen, um in der Veranstaltungsreihe „Randthema“ weitere Öffentlichkeitsarbeit zu machen und Problemdiskussionen zu den spezifischen wasserwirtschaftlichen Bedingungen im Oderbruch zu führen. Ich finde, das ist eine gute Idee. So können wir auch weiter mit den Bürgerinnen und Bürgern im Oderbruch diskutieren, aufklären, Meinungsaustausch betreiben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, Sie haben viele meiner Nachfragen durch Ihre sehr ausführliche Antwort auf das Thema schon ausgeräumt. Ein Thema ist noch offen, das ist das Thema der Transparenz. Sie wissen ja, dass gerade aus dem Raum, in dem es im Moment noch die planerischen Schwierigkeiten zu geben scheint, die Transparenz in Bezug auf die Entscheidung der Arbeitsgruppe etwas stärker eingefordert wird als aus den anderen Räumen. Können Sie sich vorstellen, dass neben den Anstrengungen des Landrates auch das Umweltministerium noch bestimmte oder mehr Informationen in die Presse transportieren könnte, um den Bewohnern in der Region die Entscheidungen der Arbeitsgruppe noch deutlicher werden zu lassen oder den Arbeitsstand an sich darzustellen? Ich glaube, das ist in dem Presseartikel gerade für die Bereiche Golzow, Manschnow, Gorgast vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen. Von dort kommen die Nachfragen und auch die offenen Briefe, die uns erreicht haben.
Frau Lieske, Transparenz ist immer ein gutes Thema. Bei der Veröffentlichung unserer Zwischenergebnisse - ich will hier auch sagen, dass wir Mitte Mai das nächste Mal in Seelow sind
und den Arbeitsfortgang dann vorstellen werden - waren die Amtsdirektoren dabei, waren die Bürgermeister dabei, Sie haben Ihre Fragen gestellt. Wir haben alles transparent und öffentlich gemacht. Was die Presse dann wirklich weitergibt...
Wir waren also gut bestückt, um das öffentlich deutlich zu machen und auch zu transportieren. Was die Presse dann davon weitergibt, liegt nicht in unserer Verantwortung. Es war ein bisschen spärlich, das habe ich auch gesehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Sie haben gesagt, dass Prof. Quast als Experte für Wasser in die Arbeitsgruppe eingeladen wurde. Ist auch vorgesehen, den Gewässer- und Deichverband einzuladen?
Liebe Kollegin, ich hatte gerade ausgeführt, dass wir den Sachund Fachverstand des GEDO in diese Arbeitsgruppe einbeziehen. Ich will dennoch noch einmal sagen: Der GEDO hat eine Menge Aufgaben zu leisten. Die dürfen nicht darunter leiden, dass immer neue Aufgaben dazukommen, sondern seine Arbeitsleistung muss natürlich mit der in der Facharbeitsgruppe in Übereinstimmung gebracht werden.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei den beiden folgenden Fragen, die sich mit der Kinderstation im Klinikum Schwedt befassen. Die Frage 935 (Schließung der Kinderstation des Kli- nikums in Schwedt) stellt der Abgeordnete Wichmann.
Ende März 2012 wurde die Kinderstation des Klinikums Schwedt wegen Ärztemangels geschlossen, weil der Klinikbetreiber nach eigenen Angaben keinen Ersatz für den erkrankten Chefarzt finden konnte.
Am 14. April war der Presse zu entnehmen, dass Ministerpräsident Matthias Platzeck bis Herbst mit einer Lösung rechne und sich sicher sei, dass spätestens im Oktober dieses Jahres, wenn das neue Bettenhaus in Betrieb gehe, es wieder eine arbeitsfähige Kinderabteilung geben werde.
Ich frage die Landesregierung: Welche Kenntnisse hat der Ministerpräsident und Gründe für seine Annahme, dass die Kinderabteilung im Herbst wieder arbeitsfähig ist?
Zu diesem Thema stellt der Abgeordnete Bischoff die Frage 936 (Schließung der Kinderklinik am Asklepios Klinikum Schwedt).
Ich schließe mich dem Vorgenannten gerne an. In der Uckermark hat die Schließung der einzigen Kinderklinik einen wahren Schock ausgelöst. Eltern sind sehr stark verunsichert. Auch Unternehmen fürchten um die weitere Standortattraktivität, insbesondere vor allem für junge Fachkräfte. Die Kinderklinik ist im bestehenden Krankenhausplan des Landes fest verankert. Auch der laufende Neubau des Schwedter Bettenhauses ist mit einer Kinderklinik geplant und wurde massiv vom Land Brandenburg gefördert.
Ich frage daher die Landesregierung: Welchen konkreten Einfluss hat bzw. nimmt das Land Brandenburg auf die Einhaltung des Landeskrankenhausplans gegenüber dem Klinikbetreiber Asklepios?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Kollege Bischoff und Kollege Wichmann, für Ihre Fragestellungen, geben sie mir doch Gelegenheit, hier noch einmal einiges klar und deutlich zu sagen und auch richtigzustellen; denn in der Presse haben wir das eine oder andere lesen können, was leider nicht den Tatsachen entsprach.
- Wieso böse Zeitungen? Es entsprach einfach nicht den Tatsachen, Herr Senftleben. Nicht immer so aufregen.
Ich will es noch einmal deutlich sagen, auch für Sie, Herr Senftleben: Nicht die anderen, sondern Asklepios hat die Schließung der Kinderklinik am 27. März beschlossen, alleine verfügt. Das war die Verantwortung von Asklepios ganz alleine. Sie haben es damit begründet, dass der Chefarzt sich krankgemeldet hat. Der Chefarzt hat zwei Assistenzärzte auf der Kinderstation zur Verfügung gehabt, die können natürlich ohne Chefarzt nicht arbeiten; die Station war ohnehin ein bisschen dünn besetzt. Der Klinikbetreiber Asklepios hatte sich nach eigenen Angaben seit mehr als zwei Jahren erfolglos darum bemüht, mehr Kinderärzte für seine Kinderklinik zu bekommen; so war die eigene Darstellung. Asklepios als Betreiber des Klinikums Uckermark hat diese Entscheidung aus Haftungs- und Qualitätsgründen allein getroffen.
Zur Überbrückung - das haben Sie sicher zur Kenntnis genommen - haben wir sofort reagiert. Zur Überbrückung und kurzfristigen Sicherung der kinderärztlichen Versorgung am Standort habe ich mich umgehend um eine Kooperation zwischen der Asklepios Klinik in Schwedt und dem Forßmann-Krankenhaus der Gesellschaft Leben und Gesundheit in Eberswalde gekümmert. Hier geht ein großes Dankeschön an das Krankenhaus in Eberswalde. Man hat sich dort sofort bereit erklärt, hier zu unterstützen.
Es gilt festzustellen, meine Damen und Herren: Die kranken Kinder in Schwedt werden zuverlässig versorgt - ich glaube, es ist wichtig, dass wir das noch einmal unterstreichen -, obwohl im Augenblick die Kinderklinik in Schwedt geschlossen ist.
Ich möchte deutlich herausstellen, Herr Wichmann: Das Land will, dass es in Schwedt eine Kinderstation gibt; das ist überhaupt keine Frage.
Ich will das auch noch einmal deutlich erklären: Der Klinikbetreiber hat einen Versorgungsauftrag im Rahmen des Krankenhausplans des Landes. Das Land fördert auch - Herr Bischoff hat es gesagt - anteilig den Neubau des Bettenhauses mit einer Kinderstation in Schwedt. Der Versorgungsauftrag zum Betrieb der Kinderklinik besteht indes unverändert fort; denn das Kinderklinikum hat ihn nicht zurückgegeben. Er ist im aktuell gültigen Krankenhausplan gesetzlich fixiert. Laut Krankenhausentwicklungsgesetz ist die Krankenversorgung in Krankenhäusern eine öffentliche Aufgabe des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte. Deshalb unter anderem engagieren wir uns so zuverlässig.
Diese Verpflichtung ist Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, Krankenhausleistungen vorzuhalten. Das Land kommt seiner Sicherstellungsverpflichtung durch die Bereitstellung von Fördermitteln für Investitionen zum einen und durch die Krankenhausplanung zum anderen nach. Die Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städte erfüllen ihre Sicherstellungsverpflichtung, indem sie eigene Krankenhäuser errichten und betreiben, sofern sich kein anderer Träger findet. Der Umfang der Sicherstellungsverpflichtung wird im Krankenhausplan festgeschrieben und per Bescheid gegenüber dem Krankenhausträger festgestellt. Das war jetzt noch einmal die Bezugnahme auf die gesetzlichen Regelungen zu unserem Krankenhausgesetz.
In Schwedt gibt es einen privaten Krankenhausträger, dem die Kommune den Betrieb des Krankenhauses vertraglich übertragen hat. Der Sicherstellungsauftrag zum Betrieb eines Krankenhauses ist damit auf den privaten Träger übergegangen. Zum Umfang der Sicherstellung gehört nach dem gültigen Krankenhausplan und dem Feststellungsbescheid an den Krankenhausträger auch der Betrieb der Kinderklinik. Diese Verpflichtung hat der Träger auch weiterhin zu erfüllen.
Im Rahmen der Krankenhausplanung erhält das Land den Versorgungsauftrag für eine Kinderklinik in Schwedt auch weiterhin aufrecht. Sie wissen, dass wir gerade in der Fortschreibung des Krankenhausplanes sind. Ich will das hier noch einmal deutlich erklären: Wir halten diese Aufgabenstellung gegenüber dem Asklepios Klinikum in Schwedt aufrecht, und wir unterstützen auch von Landesseite alle Bemühungen in Schwedt und in der Region, Fachärzte für Schwedt zu gewinnen und auch regionale Kapazitäten zu bündeln. Wir sind da auf einem guten Weg. Es ist nur schade, dass es erst zu dieser Schließung kommen musste. Viele sind unterwegs, aber die Verantwortung - will ich noch einmal deutlich sagen - liegt beim Krankenhausträger.
Das Land setzt künftig stärker - das ist unsere Zusicherung, ich habe es eben schon gesagt - auf die integrierte Versorgung, ambulant und stationär. Deshalb haben wir auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung gesprochen und sie nachdrücklich um Unterstützung und Mitwirkung ersucht, um die Potenziale der ambulanten Strukturen in der Region unterstützend zum Einsatz zu bringen.
Es gibt von unserer Seite auch Gespräche mit anderen Krankenhäusern, die - Berlin-Brandenburg ist ja eine große Region eine bessere Ausstattung haben als unsere Krankenhäuser in den ländlichen Regionen. Wir werden dazu weitere Entscheidungen treffen können.
Vielen Dank. - Ich habe einen Appell an die Mitarbeiter in den Ministerien: Lesen Sie bitte einmal unsere Geschäftsordnung! Die Redezeit für Antworten ist begrenzt. So ausführliche Antworten, sehr geehrte Frau Tack, führen dazu, dass wir jetzt schon vier Nachfragen haben. Es ist einfach ungerecht gegenüber den anderen Fragestellern, die dann nicht mehr zum Zuge kommen.
Ich rufe die Nachfragenden jetzt auf. Herr Bischoff beginnt. Fassen Sie sich kurz, Herr Bischoff, damit auch Frau Tack sich in der Antwort kurzfassen kann!