Protocol of the Session on March 22, 2012

(Jungclaus [GRÜNE/B90]: Doch, auch! Um all das geht es!)

In Absatz 2 der Begründung geht es dann endlich um Brandenburg - der Gewässerreichtum auf der einen Seite mit den 33 000 Kilometern Fließgewässer, unseren 3 000 Seen und dem ältesten Wasserstraßennetz Deutschlands. Das wäre ein Anknüpfungspunkt gewesen, um über Wassermanagement zu reden.

Wir sind - Herr Jungclaus wies es aus - das mit Abstand niederschlagsärmste Bundesland der Bundesrepublik. Wir haben im Durchschnitt 500 bis 760 Millimeter Niederschlag pro Jahr. Aber wir sind auf der anderen Seite extrem wasserreich und haben mit unseren naturnahen Wasserlandschaften, die jedes Jahr immer mehr Touristen anlocken, einen unendlichen Reichtum. Aber auch darum geht es hier nicht, denn dann hätte ja die Meldung des heutigen Tages lauten können, dass am 26. März das erste Mal die öffentliche Diskussion zum Gewässerentwicklungskonzept am Schwielowsee stattfinden wird und am 4. April die Zuführung zum Schwielowsee - auch in aller Öffentlichkeit - diskutiert werden soll. Das wäre mal eine Meldung gewesen! Weil: Alle erwarten endlich Maßnahmen in diesem Land, und es soll mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Wassermanagements vorangehen. Aber auch darum geht es hier nicht.

Dann kommen endlich die Absätze 3 und 4 der Begründung, und nun wissen wir alle, worum es in dieser Aktuellen Stunde wirklich geht; Herr Jungclaus ist ausführlich darauf eingegangen: Es geht um die Fortsetzung der Debatte von gestern zur Energiestrategie, und es geht wieder einmal nur um das Thema Bergbau und Landwirtschaft und die Lieblingsfeindbilder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Beifall SPD - Widerspruch des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/B90])

Ich muss Ihnen sagen: Für solch eine Aktuelle Stunde und eine solche Debatte stehe ich hier nicht zur Verfügung.

(Jungclaus [GRÜNE/B90]: Das merken wir!)

Denn Kühlturmverluste, Erhöhung von Wassergebühren, chemische Verunreinigungen sind wichtige Themen, die man auch gern mal ordentlich erörtern darf, aber nicht hier und in diesem Rahmen! Denn was die Brandenburger insgesamt anbelangt, so geht es um Hochwasserschutz, um das Binnenhochwasser im Oderbruch, geht es um Gewässerunterhaltung. Da geht es um die Anpassung der Landnutzung und die zweiseitige Wasserregulierung. Das wären Themen, die das gesamte Land betreffen.

(Beifall SPD und FDP)

Aber Sie wollen hier nur Ihre Feindbilder weiter pflegen, und dafür stehe ich nicht zur Verfügung.

(Beifall SPD und FDP)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Dombrowski spricht zu uns.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Weltwassertag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wasser und Nahrungssicherheit“. Ein Satz des bekannten Alchimisten Paracelsus besagt:

„Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift. Allein die Dosis macht's, dass ein Ding kein Gift sei.“

Diese Gesetzmäßigkeit wird sicherlich von den Kolleginnen und Kollegen, die Mediziner sind, bestätigt werden können. Selbst reines Wasser in großen Mengen zu sich genommen, ist für den Menschen giftig. Steht das Wasser bis Oberkante Unterlippe, ist selbst auf dem besten Acker jegliches Pflanzenwachstum ausgeschlossen und Ackerbau unmöglich. Viele Landwirte in Brandenburg können darüber berichten.

Das Oderbruch, die Müggelspree und die Nuthe - NieplitzNiederung sind nur einige Beispiele, Frau Ministerin Tack. Zum Antrag der CDU-Fraktion zum Oderbruch kommen wir später.

Die Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden nationalen Vorschriften verpflichten auch Brandenburg, eine weitere Verschlechterung des Zustands der Ökosysteme Wasser zu verhindern, bis zum Jahre 2015 in natürlichen Oberflächengewässern und im Grundwasser einen guten Zustand und bei erheblich veränderten und künstlich eingestuften Wasserkörpern ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand herzustellen.

Für die Brandenburg betreffenden Flussgebietseinheiten Elbe und Oder wurden entsprechende Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2009 erarbeitet, und sie liegen vor. Um den Zustand der Gewässer beurteilen zu können, werden sowohl biologische Qualitätskomponenten als auch hydromorphologische und physikalisch-chemische Kriterien ermittelt. So weit die Theorie.

Das wichtigste Instrument zur Erreichung der Ziele bei den Oberflächengewässern sind die Gewässerentwicklungskonzepte. Sie sind sozusagen die ortsfeste Umsetzung der Maßnahmen

pläne, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und Defizite zu beheben.

Laut dem Bericht des Landesumweltamtes vom September 2011 zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie will Brandenburg bis 2015 70 von insgesamt 161 Konzepten erstellen. Dieses Ziel ist in der Tat anspruchsvoll, insbesondere weil derzeit erst 18 Gewässerentwicklungskonzepte kurz vor Abschluss stehen und mit 22 weiteren Entwicklungskonzepten gerade einmal begonnen wurde.

Dieser Arbeitsstand hat natürlich seine Ursachen. Die Maßnahmen in den Gewässerentwicklungskonzepten sorgen oft für Verwirrung und oft für Ablehnung. Praktisch werden nur solche Maßnahmen umgesetzt, die den geringsten Widerstand erzeugen, nämlich dort, wo es zum Beispiel nur ein oder zwei Grundeigentümer gibt und man sich langwierigen Auseinandersetzungen nicht hingeben muss.

Die Praxis zeigt aber auch, dass Betroffene nur unzureichend oder oftmals erst am Ende in die Planung einbezogen werden. Ihnen wird dann ein umfangreiches Gewässerentwicklungskonzept vorgelegt, zu dem sie sich äußern sollen. Das man dann auf wenig Akzeptanz und auf Widerstand stößt, muss nicht wundern. Das Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium und der Landesbauernverband haben sich verabredet, das Verfahren der umstrittenen Gewässerentwicklungskonzepte zu verbessern und Betroffene frühzeitiger einzubinden.

Eines steht jedoch fest: Die Renaturierung von Gewässern bei uns im Land wird immer wieder als Argument ins Feld geführt. Aber auch dem Umweltministerium sollte mittlerweile nicht entgangen sein, dass die Umsetzung von Maßnahmen mit der Brechstange ohne Aufklärung vor Ort nicht funktioniert.

(Beifall CDU)

Es ließe sich eine lange Liste von Landwirten und Bürgern erstellen, die auf den Schutz ihres Eigentums pochen - und das, wie ich meine, zu Recht. Egal ob es sich um Maßnahmen eines Gewässerentwicklungskonzeptes, um das Entfernen von Deckwerk, um den Anschluss von Altarmen oder die Verlegung von Gewässerläufen handelt, die Bürger und Landnutzer beklagen mittlerweile deutlich die sogenannte feuchte Enteignung, die in Brandenburg vonstatten geht und bei der auf die gesetzlich vorgesehenen Plangenehmigungen oder Planfeststellungen des Landes oftmals verzichtet wird.

Es stimmt mich in der Tat froh, dass das Umweltministerium in der Sitzung des Agrarausschusses versichert hat, dass die Maßnahmen des Moorschutzprogrammes auf dem Freiwilligkeitsprinzip beruhen werden. Hierzu kann ich nur sagen: Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Mir fehlt schon deshalb der Glaube, weil noch in der Beratung des Antrags von SPD und Linke zur Erarbeitung eines Moorschutzprogramms der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion leichtfertig abgelehnt wurde.

Wir haben gefordert, vor der Erarbeitung eines Moorschutzprogramms zunächst eine Bestandsaufnahme und eine Potenzialraumanalyse durchzuführen, um auf dieser Grundlage zu entscheiden. In der Debatte hieß es, dass dies nicht notwendig sei, weil alle Daten vorlägen. Wenn man sich jetzt den Bericht des Umweltministeriums anschaut, stellt man fest, dass die weni

gen Daten, die man überhaupt hat, 40 Jahre alt sind und eine aktuelle Moorbodenkarte erst 2013 vorliegen wird. Das, was jetzt vorliegt, ist weder eine ordentliche Bestandsaufnahme, noch kann man auf dieser Grundlage eine ordentliche Flächenkulisse für Moorschutzprogramme benennen. Auch das, meine Damen und Herren, gehört zum Brandenburger Weg: Wir machen erst einmal, und am Ende des Tages sehen wir, was wir uns leisten können.

Damit bin ich wieder beim Motto des diesjährigen Wassertages: Wasser- und Nahrungsmittelsicherheit. Wir stehen vor der Herausforderung, zum einen für einen schadlosen Wasserabfluss zu sorgen dort, wo er im Sinne der Landwirtschaft und zur Sicherheit der Bürger notwendig ist. Zum anderen haben wir die Aufgabe, für einen Wasserrückhalt zu sorgen. Das müssen die Anforderungen an ein Management des Landeswasserhaushaltes sein. Es ist nicht damit getan, nur und ausschließlich für einen Wasserrückhalt in den Niederungsbereichen zu sorgen, wie es derzeit im Land die Regel ist.

Gleichzeitig müssen Maßnahmen für die Grundwasserbildung in den Höhenlagen und in den Oberläufen der Gewässer umgesetzt werden. Außerdem bringt jedes Wassermanagement nichts, wenn keine Kenntnisse über das verfügbare Wasserdargebot vorliegen. Dazu bedarf es Wasserhaushaltsmodellen mit Aussagen zu den Abflüssen, zur Grundwasserneubildung und zur Verdunstung. Ein Bilanzierungsmodell für kleine Flusseinzugsgebiete wurde in Brandenburg entwickelt. Dieses Modell liegt Ihrem Hause, Frau Ministerin Tack, seit zwei Jahren vor. Dem Landesumweltamt liegt es auch vor. Nur gibt es - und das verwundert mich ebenfalls nicht - seitens Ihres Hauses bis heute keine Entscheidung, ob dieses Bilanzierungsmodell in Brandenburg zur Anwendung kommt oder nicht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende noch eine Bemerkung machen. Die Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schreiben in ihrem Antrag, dass die Möglichkeiten, für Wasserdienstleistungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie angemessene Wassergebühren zu erheben, bislang nicht ausgeschöpft werden. Lieber Kollege Jungclaus, nur weil Sie sich immerzu wiederholen und das Wassernutzungsentgelt auch für die Freimachung und Freihaltung von Lagerstätten fordern, macht das die Sache nicht richtiger und für uns nicht nachvollziehbarer. Darauf habe ich bereits bei der Novellierung des Wassergesetzes hingewiesen.

Ihr Entschließungsantrag enthält ansonsten viele wichtige Grundsätze. Es sind aber eben nur Grundsätze und kaum konkrete Maßnahmenvorschläge an die Landesregierung. Deshalb stellt sich die CDU-Fraktion Ihrem Antrag nicht entgegen. Sie wird aber auch nicht mit Ja stimmen. Wir enthalten uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Dr. Luthardt spricht für die Linksfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Haben Sie schon einmal das Stichwort Wasser im

„PARLDOC“ eingegeben? Sie finden unter dem Stichwort in der 1. Wahlperiode 30 Treffer, in der vergangenen Wahlperiode 98 Treffer, und nach der Halbzeit dieser Wahlperiode sind es bereits 128 Treffer. Diese Zahlen belegen, wie wichtig uns allen das Thema ist.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt nur immer verschiedene Sichtweisen: Manche meinen, das Glas sei halb leer. Manche meinen, es sei halb voll.

Das, was uns immer wieder beschäftigt, ist die ungleichmäßige Verteilung eines wichtigen Bestandteils des Landschaftswasserhaushaltes, nämlich des Niederschlags. In den letzten Jahren haben wir krasse Wechsel von Dürren und Starkniederschlägen gehabt. Das Jahr 2010 hatte nicht nur den nassesten August seit 1901, sondern auch den zweittrockensten April. Das gerät schnell wieder in Vergessenheit - bis zur nächsten Trockenperiode. Die zentrale Herausforderung ist deshalb die Anpassung der Landnutzung und die zweiseitige Wasserregulierung.

(Beifall DIE LINKE)

Früher war die Wasserwirtschaft ganz auf die sogenannte schadlose Abfuhr des Wassers aus der Landschaft fixiert. Das hatte sich mit der letzten Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes deutlich geändert. Auch das Brandenburgische Wassergesetz trägt dem Rechnung.

(Beifall der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

Es besteht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass neben Abführung von Hochwasserspitzen auch der Rückhalt von Wasser in der Landschaft ein wichtiges Ziel der Gewässerunterhaltung sein muss.

Die Förderrichtlinie zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes ist bis 2013 mit insgesamt 75 Millionen Euro ausgestattet. Ich konnte mich mehrfach von sehr guten Projekten im Bereich der Wasser- und Bodenverbände Finowflies und Randow-Welse überzeugen. Sicherlich gibt es im gesamten Land noch mehr. Ich sehe hier das Glas also halb voll.

Wir werden nicht umhinkommen, darüber nachzudenken, ob wir überall eine richtige, dem Standort angepasste Landnutzung haben.

Um es vorwegzunehmen: Im Oderbruch sind die Verhältnisse klar. Dort haben wir eine Kulturlandschaft mit wertvollen Böden, die unter dem Oder-Wasserspiegel liegt und für deren Erhalt daher dauerhaft Wasser abgeleitet werden muss.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Doch an manchen Stellen, vor allem an Moorstandorten, müssen wir über eine abgestufte Nutzungsintensität nachdenken. Wir haben so manche Gebiete, bei denen es durch Entwässerung und Ackerbau auf Moorstandorten zu einem Torfabbau und dadurch zu einer Bodenverdichtung und -sackung gekommen ist. Das macht es immer schwerer und aufwendiger, solche Gebiete trocken zu halten - das sieht man sehr gut im Oderbruch -, und dies ist nicht nachhaltig.

(Beifall GRÜNE/B90)

An solchen Stellen muss es die Überlegung geben, ob eine Nutzung möglich ist, die mit dem Wasserangebot abgestimmt ist, etwa als Grünland oder in nassen Gebieten auch mit Paludikulturen.