Das Thema Akzeptanz aufzurufen, um Akzeptanzstrategien zu entwerfen, ist deshalb richtig. Beispiele, wie Akzeptanz gewonnen werden kann, gibt es inzwischen im Land zahlreich sie wurden auch schon angesprochen -, von Feldheim bis Dauerthal. Aber selbst dort, wo die Mehrheit überzeugt werden kann, wird es immer Einzelne geben, die negativ betroffen oder vielleicht auch nur ganz prinzipiell dagegen sind.
Die entscheidende Frage ist, welche Rolle die Landesregierung hier einnimmt. Hier hatten wir eben in den letzten Jahren zunehmend eine Überpointierung der Probleme mit dem Zubau von Erneuerbaren oder mit den Konflikten um neue Stromleitungen durch den Ministerpräsidenten zu verzeichnen, während der Widerspruch gegen neue Tagebaue weitestgehend ignoriert wurde.
Es gibt übrigens keine Bürgerinitiative in Brandenburg, die sich generell gegen neue Stromleitungen ausspricht. Keine Bürgerinitiative, auch nicht die Bürgerinitiative in der Uckermark, spricht sich gegen die 380-kV-Leitungen aus, sondern diese hat eine Bündelung mit einer vorhandenen Leitung eingefordert. Südlich von Eberswalde gibt es sogar überhaupt keine Auseinandersetzung um diese 380-kV-Leitung. Alle 110-kVLeitungsinitiativen setzen sich für die Erdverkabelung ein, aber keine Bürgerinitiative lehnt die Verkabelung oder den Bau neuer Leitungen ab. Das gehört, denke ich, auch zur Wahrheit mit dazu.
Brandenburg - und das ist bedauerlich - war die Speerspitze auf Bundesebene gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlich nur bedingt nutzbarer Standorte für Freiflächenanlagen, obwohl die Energieausbeute mindestens um den Faktor 10 höher ist als bei der Biomassenutzung in der Intensivlandwirtschaft. Während die Bundesregierung mit den Eingriffen in das EEG nunmehr versucht, die Photovoltaik von oben her abzuwürgen Herr Büttner, Sie sollten auch einen Ton dazu verlieren, dass Freiflächenanlagen über 10 MW vollständig aus der Förderung herausfallen sollen -, nimmt die Landesregierung die Windenergie von unten in die Zange. Während Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gerade Windenergieoffensiven starten, wird in Brandenburg ein Großteil der
Windenergieeignungsgebiete durch eine Abstandsregelung auch für Häuser, Gehöfte und Forsthäuser in Alleinlage mit einem 1-km-Tabukreis weggekippt.
So entfällt allein in der Lausitz die Hälfte aller bisherigen Windenergieeignungsgebiete und steht für ein Repowering nicht zur Verfügung.
Ich komme zum Schluss. - Wir stellen fest: Dies ist keine Strategie zum schnellstmöglichen Umstieg auf erneuerbare Energien.
Es ist eine Strategie, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Braunkohle zu verbrennen, statt in möglichst kurzer Zeit den Ausstieg aus der Braunkohle zu bewerkstelligen.
Dies ist ein Versagen der Landespolitik bei einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben - der Begrenzung des Klimawandels und dem Erhalt der Ressourcen für all die Generationen, die nach uns kommen. Und das ist schade!
Wir sind damit am Ende der Aussprache zur Energiestrategie 2030 angelangt und kommen nunmehr zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, ein Überweisungsantrag vor, gestellt durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betreffend die Energiestrategie 2030, Drucksache 5/4864, und den Katalog der strategischen Maßnahmen, Drucksache 5/4865. Die Überweisung soll - federführend an den Ausschuss für Wirtschaft sowie - mitberatend - an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erfolgen.
Diesem Antrag sind die Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE gefolgt. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Überweisungsantrag Folge geleistet worden.
Demzufolge sind alle anderen Anträge, die hier gestellt worden sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde und der Erklärung des Ministerpräsidenten zur Energiestrategie des Landes angelangt.
Ich schließe damit diesen Teil der heutigen Sitzung und entlasse Sie in die Mittagspause. Um 14 Uhr sehen wir uns hier wieder.
Ich hoffe, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer oder die Fraktionsvorsitzenden die betreffenden Fragenden heranorganisiert bekommen. Das sieht noch nicht so richtig gut aus.
Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler vom Einstein-Gymnasium Angermünde. Seien Sie herzlich willkommen,
Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen zunächst eine Dringliche Anfrage vor; sie ist von der Abgeordneten Geywitz eingereicht worden. Es geht um den Erwerb von Landeswald. - Nein, es stimmt gar nicht, das war keine Dringliche Anfrage. Die Dringliche Anfrage steht erst morgen auf der Tagesordnung. Das war mein Versehen; ich entschuldige mich dafür. Frau Abgeordnete Geywitz hat dennoch das Wort für die Frage 900 (Erwerb von Landeswald). Frau Abgeordnete Geywitz, bitte.
Ich frage die Landesregierung, ob es Planungen gibt, im Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Ravensberge Wald zu verkaufen, um dort Baugrundstücke zu schaffen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Geywitz, Sie müssten es eigentlich besser wissen: Es ist ja Bauleitplanung der Stadt Potsdam. Wir haben den positiven Umstand, dass diese Stadt wächst, jedes Jahr um ca. 2 000 bis 3 000 Einwohner. Das ist etwas, was für andere Städte leider nicht zutrifft.
Wenn die Stadt Potsdam im Rahmen der kommunalen Baulast und der kommunalen Planung einen Bebauungsplan oder einen
Vorhabenerschließungsplan aufstellt, hat meine Forstbehörde im Einzelfall zu prüfen, ob eine Waldumwandlung möglich ist. Wenn es sich um Waldbesitz handelt - es kann Privatwald sein, es kann Landeswald sein -, ist auch die Frage des Erwerbs zu klären. Es gelten das Waldgesetz und der Grundsatz, dass die Waldfläche im Land Brandenburg möglichst zu erhalten ist. Es sind dann also entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. Diesen Konflikt, den Sie beschrieben haben, haben wir in wachsenden Städten und im Berliner Umland ohnehin. Ich habe darauf zu achten, dass der Wald als nachwachsender Rohstoff in der Fläche erhalten bleibt.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Wir kommen demzufolge zur Frage 901 (Landeshilfen für Odersun) , die von der Abgeordneten Meier von der Fraktion DIE LINKE gestellt wird. Bitte, Frau Meier.
- Die Fragen sind zusammengelegt worden. Herr Abgeordneter Homeyer, Sie können Ihre Frage gleich stellen.
Presseberichten zufolge sollen die Hilfen des Landes für Odersun in Frankfurt (Oder) umfangreicher sein, als bislang dem Parlament übermittelt worden ist. Im Rahmen einer geschlossenen Sitzung wurde der Ausschuss für Wirtschaft am 7. März über die Genehmigung einer Beihilfe durch die EU-Kommission und die damit verbundene Stundung von Zinsen aus einer Bürgschaft des Landes informiert.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Homeyer von der CDU-Fraktion erhält Gelegenheit, die Frage 902 (Beihilfen für das Unternehmen Odersun) zu stellen.
Presseberichten zufolge hat das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten in den letzten Jahren mehrfach das Unternehmen Odersun in Frankfurt (Oder) mit Bürgschaften oder Beihilfen finanziell unterstützt. Zuletzt hat das Ministerium Anfang Februar 3 Millionen Euro bewilligt.
Ich frage die Landesregierung: Auf welcher rechtlichen Basis bzw. aufgrund welcher betriebswirtschaftlichen Annahmen hat das Ministerium diese Mittel ausbezahlt?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Homeyer. - Für die Landesregierung wird Minister Christoffers die Fragen 901 und 902 beantworten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rettungsbeihilfe ist durch das Wirtschafts- und Europaministerium am 21. Dezember 2011 über die Bundesregierung bei der EUKommission - Generaldirektion Wettbewerb - angemeldet worden. Die Genehmigung dieser Rettungsbeihilfe für dieses Unternehmen durch die Kommission mit Datum vom 7. Februar 2012 auf der Grundlage der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist erfolgt.
Diese Rettungsbeihilfe beinhaltet zwei Maßnahmen, einmal ein Darlehen in Höhe von 3 Millionen Euro - wie es auch in der Presse richtigerweise stand - und zweitens eine Rettungsbürgschaft in Form einer Zustimmung Brandenburgs zur Stundung von Tilgungsraten im Rahmen der vom Land verbürgten Darlehen. Dieser Stundungsbeitrag beträgt 2,04 Millionen Euro. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Bürgschaft, sondern lediglich um die Stundung von Tilgungsraten der bereits 2010 verbürgten Kredite. Die in diesem Zusammenhang erschienenen Presseberichte, wonach das Land weitere neue Mittel in Höhe von den besagten 2,04 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hätte bzw. in der Pflicht sei, ist nicht zutreffend.
Bezogen auf die Frage von Herrn Homeyer: Für die Gewährung von Rettungsbeihilfen gelten nach den oben genannten Leitlinien der Europäischen Kommission folgende Regelungen: Bei dem Unternehmen muss es sich im Sinne der Leitlinien um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln. Ein neu gegründetes Unternehmen kann in den ersten drei Jahren seiner Existenz keine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten. Der Grundsatz lautet: eine einmalige Beihilfe, keine weitere Rettungsbeihilfe in den folgenden zehn Jahren. Es muss sich um Beihilfen in Form von Darlehensbürgschaften oder Darlehen zu Zinssätzen handeln, die den Zinssätzen für Darlehen an gesunde Unternehmen vergleichbar sind. Für die Rückzahlung dieser Rettungsbeihilfe gilt eine längste Frist von sechs Monaten ab Auszahlung der Rate. Die Beihilfen müssen aus akuten sozialen Gründen gerechtfertigt sein. Ihre Höhe muss auf den Betrag begrenzt sein, der für die Weiterführung des Unternehmens während des Zeitraums, für den die Beihilfe genehmigt wird, erforderlich ist.
Die vorstehend genannten Voraussetzungen, nachzulesen im Kapitel 3.1. der oben genannten Leitlinien, sind auch bei der Gewährung der Rettungsbeihilfen an die Odersun AG zur Anwendung gekommen. Brandenburg hat die Kommission über das Bundesministerium für Wirtschaft davon in Kenntnis gesetzt, dass die Odersun AG nach deutschem Insolvenzrecht die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt.
Ohne die Rettungsbeihilfe wäre die Odersun AG zahlungsunfähig gewesen. Die Odersun AG war daher als Unternehmen in Schwierigkeiten anzusehen und kam für eine Rettungsbeihilfe in Betracht. Die Veröffentlichung bzw. Weitergabe von betriebswirtschaftlichen Kenndaten des Unternehmens kann ohne die Zustimmung des Unternehmens an dieser Stelle nicht erfolgen. Die von der Kommission genehmigten Maßnahmen wur
den der Odersun AG gewährt, um dem Unternehmen weiterhin den Zugang zu Liquidität zu ermöglichen, Zahlungsverpflichtungen zu bedienen bzw. dem Unternehmen Zeit einzuräumen, einen Umstrukturierungsplan vorzulegen.
Seit längerer Zeit steht die Odersun AG in konkreten Verhandlungen mit einem Investor, der mit erheblichen finanziellen Mitteln in das Unternehmen einsteigen will und zur Sicherung des endgültigen Markteintritts beitragen wird. Insoweit liegt ein elftseitiges Termsheet des Investors vor, das die wesentlichen Eckpunkte der beabsichtigten Kooperation zwischen dem Investor und der Odersun AG widergibt und sogar weitere Mittel für die nächste Investitionsphase in Aussicht stellt. Vorausgegangen war eine umfassende Prüfung des Investors selbst.
Auch wenn das Termsheet einen rechtlich unverbindlichen Charakter hat - das liegt in der Natur der Sache -, ist hieran und an dessen Abfassung die Ernsthaftigkeit des Interesses des Investors am Einstieg bei der Odersun AG zu erkennen. Der Investor hatte angekündigt, dass für ihn ein Einstieg jedoch erst nach Klärung weiterer Fragestellungen und erst Anfang März 2012 infrage komme. Das bedeutet, dass der von November 2011 bis März 2012 entstehende Liquiditätsbedarf gedeckt werden musste. Das geschah in der Weise, dass 3,5 Millionen Euro durch die Hauptaktionäre des Unternehmens selbst gestellt worden sind und 3 Millionen Euro durch das Brückendarlehen - sprich: die Rettungsbeihilfe - des Landes.