Sie haben hier einen interessanten Aspekt aufgerufen. Wenn wir dann aber Ihr Zieldreieck vervollständigen, sagen Sie, wir dürften erstens nur sichere Anlagen machen. Zweitens solle das auf jeden Fall eine Rendite erzielen, die den Pensionsfonds dann noch sinnvoll erscheinen lässt, und das aber nur in Staaten, die ein Steuerniveau haben, das so hoch ist wie unseres, oder ich schätze, es darf sogar höher liegen. Ob wir dann insgesamt dem Finanzministerium immer noch zutrauen dürfen, die Aufgabenstellung Pensionsfonds zu erfüllen, erschließt sich mir nicht sofort und wird wahrscheinlich schwierig.
Über die Fragen der normativen Ausgestaltungen des Pensionsfonds und über Anlagefragen können wir, wie ich glaube, im Finanzausschuss besser diskutieren als hier; dazu sind wir gern bereit. Da gibt es nach den unterschiedlichen Farben des Hauses auch unterschiedliche Vorstellungen. Wir haben einen Entschließungsantrag zum ersten Punkt eingebracht mit einer Präzisierung eines Vorschlags, was die Anlagestrategie anbelangt, und ich würde mich freuen, wenn der Antrag heute auf Zustimmung träfe. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Geywitz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Vogdt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Versorgungsausgaben des Landes Brandenburg werden aufgrund der zunehmenden Empfängerzahlen sowie der demografisch bedingten Altersentwicklungen zukünftig immer weiter ansteigen. Das Land Brandenburg hat Vorsorge getroffen und in der Vergangenheit einen Versorgungsfonds für seine Beamtinnen und Beamten eingerichtet. Im Haushalt 2010 wurden dafür 214 Millionen Euro eingestellt. Über dieses Geld kann vor dem Jahr 2020 nicht verfügt werden. Ziel dieses Versorgungsfonds ist, einen Beitrag zur Finanzierung der Pensionsansprüche zu leisten und die Belastung künftiger Haushalte zu begrenzen. So weit der Sachstand.
Nun an die Damen und Herren der CDU-Fraktion: Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die Sicherheit der Anlagen oberste Priorität haben muss. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit und findet sich auch in den Anlagerichtlinien wieder. In § 5 Versorgungsgesetz ist nachzulesen, dass die Anlage unter Wahrung der Grundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite zu erfolgen hat. Wenn Sie der Meinung sind, diese Sicherheit reiche nicht aus, dann müssen Sie die Richtlinien ergänzen.
Meine Damen und Herren, das Lesen des aktuellen Berichts über die Entwicklung des Versorgungsfonds des Landes Brandenburg für das Jahr 2011 hat mich aus anderen Gründen besonders nachdenklich gestimmt: Einmal mehr klaffen nämlich der Anspruch dieser Landesregierung und die Wirklichkeit weit auseinander. Dem Bericht zufolge besitzt das Land Brandenburg Wertpapiere der EU-Schuldenstaaten Spanien, Portugal und Irland - allesamt Staaten, die von der EU-Schuldenkrise stark betroffen sind und an deren Zahlungsfähigkeit nach wie vor starke Zweifel bestehen.
Besteht denn bei den Wertpapieren dieser Länder ein Ausfallrisiko? Wohl eher nicht - dem Rettungsschirm der EU sei Dank, dem Rettungsschirm, meine Damen und Herren der Linken, den Sie im Bundestag abgelehnt haben. Es ist schon paradox, dass Sie diesen Rettungsschirm einerseits abgelehnt haben und andererseits dessen Hilfe gern in Anspruch nehmen werden, wenn es denn so weit kommen sollte. Und Sie verlassen sich auch darauf.
Doch selbst, wenn bei diesen Wertpapieren für das Land kein Ausfallrisiko zu erwarten ist, weil der Rettungsschirm eben einspringen würde, können und müssen wir doch von der Landesregierung erwarten, dass sie bei allen ihren Anlageentscheidungen weiterhin den Sicherheitsaspekt im Auge behält. Nur so können Sie den mit dem Versorgungsfonds verbundenen Versorgungsgedanken verantwortungsvoll umsetzen.
Noch etwas zum Thema Anspruch und Wirklichkeit: Sie beklagen sich immer wieder über den sogenannten Casino-Kapitalismus, tragen aber gleichzeitig ein gutes Stück dazu bei. Sie fordern vehement die Bekämpfung von Steueroasen. Wie passt das mit Investitionen in Staaten wie Curaçao und den Cayman Islands zusammen?
Wenn Ihnen die Steueroasen ein Dorn im Auge sind, seien Sie doch konsequent und unterlassen Sie Investitionen in diese Länder!
Noch eines zum Antrag der CDU: Zur Reduzierung des Risikos wie in Punkt 1 Ihres Antrages gefordert - sollten Anlagen weltweit gestreut werden. Hierzu bedarf es der Nutzung vieler Finanzplätze. Durch das bewusste Ausgrenzen einiger Finanzplätze - damit sind wir bei Punkt 2 des Antrags - würde eine Streuung der Anlagen nicht mehr optimal erfolgen können. Zusätzlich würde die Ausgrenzung dem freien Kapitalverkehr entgegenlaufen. Freier Kapitalverkehr ist jedoch politisch gewollt, um das Ziel des einheitlichen EU-Binnenmarktes zu verwirklichen.
Kritisch anmerken möchte ich zuletzt, dass aus den gegenwärtigen Anlagerichtlinien zum Versorgungsfonds nicht ersichtlich
wird, welche Inflationsrate Sie dem Ziel, „eine Realverzinsung von 2 % anzustreben“, zugrunde legen. Diese Unklarheit ermöglicht Spielräume, die so nicht gewollt sein können. Ich habe für die FDP-Fraktion hierzu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der wir Klarheit darüber fordern, welche Inflationsrate an dieser Stelle gemeint ist. Gegebenenfalls - wir warten jedoch erst einmal die Antwort ab - muss dies dann in den Richtlinien entsprechend korrigiert werden, um jegliches Risiko zu minimieren - das alles im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten und der Haushaltskonsolidierung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Wir setzten mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Görke hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einige Vorbemerkungen und dann einige Worte zum Antrag und zum Entschließungsantrag: Bis zum Jahr 2009 19 Jahre lang, davon 10 Jahre, Herr Kollege Burkardt, auch unter Regierung der CDU - ist keinerlei Vorsorge für die eintretenden Pensionslasten für Beamte und Richter getroffen worden. Das ist die erste Bemerkung.
Zweitens: Es war natürlich verlockend, ohne Abführung der Sozialabgaben für Beamte die Personalentwicklung so zu finanzieren, obwohl man damals wusste, dass man eine Lawine an Versorgungsaufgaben zu erwarten hat. Dieses „auf Sicht fahren“ - das unterscheidet uns wahrscheinlich auch als ehemalige Oppositionsfraktion - haben wir damals kritisiert, aber auch dann konsequent den Gesetzentwurf der damaligen schwarzroten Regierung einstimmig zugestimmt, als Opposition endlich dafür Vorsorge zu treffen, dass eine allgemeine Versorgungsrücklage gebildet wird.
Für das Jahr 2040 werden für die rund 37 000 Beamten und Richter und möglicherweise dann Versorgungsempfänger Versorgungsleistungen von 1 Milliarde Euro im Haushalt prognostiziert.
Jetzt zu Ihrem Antrag: Ich hätte eigentlich gedacht, dass wir das ist eigentlich sonst der parlamentarische Stil - diesen Bericht, den Sie selbst auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt haben, nächsten Donnerstag beraten. Sie konnten es nicht erwarten, deshalb werden wir das jetzt hier tun:
Sie behaupten allen Ernstes, dass die Anlagegrundsätze dieses Landes keine Beachtung finden. Aus dem jüngsten Bericht über die Entwicklung des Versorgungsfonds des Landes Brandenburg für das Jahr 2011 geht aber hervor - das werden wir nächsten Donnerstag auch hören -, dass der Anlageausschuss in Pfandbriefe und die andere Hälfte in Banken, Staaten und Unternehmensanleihen angelegt hat. Bei den Anleihen - dazu gehören auch Pfandbriefe - handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere. Diese haben besonders hohe Anforderungen und sind bezüglich ihres Ausfallrisikos abgesichert. Damit hat das Land Brandenburg auch im Vergleich zu anderen Bundeslän
dern eine sehr konservative Anlagestrategie verfolgt und dem Anlagegrundsatz oberste Priorität eingeräumt. Brandenburg setzt, wie gesagt, ausschließlich auf Anleihen.
Nehmen wir das Land Hessen: Dieses hat für den Versorgungsfonds als Anlagestrategie rund 30 bis 45 % in ihrem Versorgungsfonds mit Aktien und Immobilien besetzt. Meines Wissens waren genau diese Finanzprodukte Ausgangspunkt für die Finanz- und Wirtschaftskrise, die eine weltweit geplatzte Immobilienblase zu verantworten hat.
Nun zu unserem Entschließungsantrag: Entsprechend der geltenden Anlagerichtlinie ist eine Zielvorgabe für die laufende Zuführung, sowohl für die neu zu ernennenden Beamten, aber auch für den damals 200 Millionen Euro großen Grundstock, den wir kreditieren müssen, vorgegeben worden. Die uneingeschränkte Umsetzung dieser Zielvorgabe würde aktuell bedeuten, dass der Versorgungsfonds eine Rendite von 4,5 % mehr erzielen müsste. In Anbetracht der Niedrigzinsphase, die die Bundesrepublik Deutschland gerade erlebt, wäre das natürlich genau dieses immense Risiko, welches wir in unserem Antrag thematisieren. Deshalb beauftragen wir mit unserem Entschließungsantrag die Landesregierung, dass die anzustrebende Mindestverzinsung unterschritten werden darf, solange diese am Kapitalmarkt nur unter Inkaufnahme von unverhältnismäßigen Risiken erzielbar ist. Mehr Vorsorge, meine Damen und Herren von der Opposition, kann man in dieser Zeit einfach nicht erreichen.
Herr Kollege Burkardt, wahrscheinlich haben Sie etwas viel Curaçao getrunken. Natürlich kann man sich vortrefflich über die getätigten Anlagen auf den Cayman Island und auch in Curaçao streiten. Aber wenn Sie dem interessierten Publikum vielleicht einmal mitteilen, wie groß dieser Anteil wirklich ist: 0,6 %. Das heißt, 99,4 % sind abgesicherte Anleihen. Insofern glaube ich, dass Sie unser Parteiprogramm ganz ernsthaft lesen. Scheinbar lernen Sie es mittlerweile auswendig, weil Sie jetzt mehrere auf programmatischen Aussagen der Linken fußende Anträge einbringen. Das ehrt uns. Aber es ist auch ein Beleg dafür, dass Sie als Opposition wahrscheinlich viel zu viel Zeit haben. Ich glaube, dass das, was wir morgen in den Zeitungen lesen, sicherlich auch ein Beleg dafür ist, dass Sie nicht auf dem richtigen Weg sind. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Vogel hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen einmal für uns in Anspruch, dass wir das Thema schon sehr frühzeitig im Landtag thematisiert haben, dass wir zu den Haushaltsberatungen 2010 schon ganz intensiv dafür gekämpft haben, dass keine Zuführungen zum Pensionsfonds stattfinden, dass wir herausgearbeitet haben, dass es nicht sinnvoll ist, Anleihen für Brandenburg auszugeben, also Kredite aufzunehmen, um das Geld dann im Ausland zu parken und dabei auch noch Risiken einzugehen.
Der Landesrechnungshof hat das auch problematisiert. Er hat im Jahresbericht 2011 - das kann jeder lesen - herausgearbeitet, dass die Bildung von Versorgungsfonds - das ist ein Zitat - in kreditfinanzierten Haushalten grundsätzlich unwirtschaftlich ist. Der Landesrechnungshof hat herausgearbeitet: Zunächst ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Erträge, die dauerhaft die Schuldzinsen übersteigen, nur bei Anlagen erzielbar sind, die mit hohen Risiken behaftet sind. Insofern ist nicht unerwartet, dass sich jetzt herausstellt, dass um entsprechende Zinseinnahmen zu erwirtschaften, auch in Hochrisikoanleihen eingestiegen wird. Wir hatten zum Haushaltsbegleitgesetz 2012 hier Änderungsanträge eingebracht, die genau das verhindern sollten. Die wurden abgelehnt. Nun, muss ich sagen, haben wir den Salat.
Jetzt komme ich gleich zum Antrag von SPD und Linke; beim CDU-Antrag werden wir uns enthalten. Er ist zwar im Ansatz richtig, aber meines Erachtens nicht ausreichend ausformuliert. Was aber gar nicht geht, ist der Antrag von SPD und Linke; ich lese einmal vor:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Anlage der Mittel für den Versorgungsfonds weiterhin den Schwerpunkt auf eine gute Bonität sowie ein diversifiziertes und ausgewogenes Portfolio zu setzen.“
Nun hat unser Abgeordneter Burkardt - recht herzlichen Dank am 18.08.2011 eine Kleine Anfrage gestellt, und es gibt eine umfassende Antwort der Landesregierung dazu, die sich wie ein Who-is-who der Problembanken in Europa und der von Herabstufung auf Ramschniveau bedrohten Länder und Banken liest. Entsprechend sind auch 10 % der Anleihen inzwischen von Standard & Poor’s nach BBB geratet und 6 % nach BB. Ich zitiere nur einmal die schönsten Banken, die sich darin befinden: Hypo Alpe-Adria-Bank. Das ist also die Bank von Herrn Haider, die dafür gesorgt hat, dass die Bayerische Landesbank fast über den Jordan gegangen ist. Die Bayerische Landesbank ist übrigens die einzige deutsche Geldanlage, die das Land Brandenburg hat, und zwar mit 0,7 %. Nur 0,7 % der über 200 Millionen Euro sind in Deutschland angelegt. Alles andere ist im Ausland angelegt, zum Beispiel bei der Allied Irish Banks, BBB, Cedulas Cajas, BBB, KON.KPN N.V., BBB, ganz toll, Morgan Stanley - 13 % Wertverlust innerhalb von vier Monaten. Es geht weiter. Zypern-Anleihen: 30 % Wertverlust innerhalb von sieben Monaten, inzwischen auf Ramschniveau herabgestuft, Banco Comercial Português ebenfalls BBB+, und dann kommt die schönste Bank - jedenfalls vom Namen her -: „Espirito Santo“
- Frau Fortunato kann es bestimmt übersetzen. Der „Heilige Geist“ hat da irgendeine Rolle gespielt, als das Geld da hineingesteckt wurde. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass, wie der Antrag der SPD und der Linken nahelegt, hier eine besonders gute Bonität zugrunde gelegt wurde. Von daher, denke ich allen Ernstes, liebe Regierung: Diesen Antrag können Sie doch nicht aufrechterhalten! Der bescheinigt Ihnen ein gutes Verhalten, das überhaupt nicht vorhanden ist. Von daher werden wir ihn ablehnen. - Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Markov hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Versorgungsgesetz § 5 Abs. 7 ist festgelegt, dass Sicherheit, Rendite und Liquidität gleich zu behandeln sind. Das sagt das Gesetz, das beschlossen worden ist.
Der Antrag, der gestellt worden ist, sagt: In diesem Gleichklang möchten wir, dass zukünftig die Sicherheit einen höheren Wert bekommt. Das kann ich nachvollziehen. Das hat das Finanzministerium in dem Bericht, den wir vorgelegt haben, auch so geschrieben:
„Daher ist es vorgesehen, bei Neuanlagen nicht in jedem Fall die vorgegebene Mindestverzinsung von 2 % zuzüglich Inflationsausgleich zu erzielen, sondern weiterhin den Hauptschwerpunkt auf eine gute Bonität sowie ein diversifiziertes und ausgewogenes Portfolio zu setzen.“
Es gibt zwei verschiedene Dinge, die hier auch etwas miteinander vermischt worden sind. Deswegen versuche ich das noch einmal zu sagen: Bei der Rendite-Benchmark für die Beamten vor 2009 ist das 1 %. Mit Beginn 2009 gilt: 2 % über der Inflation und Einzahlung - kontinuierlich - eines bestimmten Satzes, damit nach dem versicherungsmathematischen Gesetz klar ist: Das können wir bezahlen. Das hat das Land ordnungsgemäß gemacht.
Ich amüsiere mich hier wirklich königlich. Ich komme nachher noch zu dem ehemaligen Stadtkämmerer von Goslar. Das finde ich richtig witzig, muss ich ehrlich sagen. Die Anlagenrichtlinie schreibt vor, dass das Land Anleihen aufnehmen kann bis zu einer Bonitätsbewertung BBB. Das ist das, was im Landtag verabschiedet worden ist. Daran hat sich das Land absolut gehalten.
Wenn man sich die Bonität der Anleihen heute anschaut, stellt man fest: Wir haben 26 % AAA bewertete Anleihen, 43 % AA bewertete Anleihen, 15 % A bewertete Anleihen, 10 % der Anleihen haben eine Bewertung BBB und 6 % eine Bewertung BB. Das heißt: Wir liegen mittlerweile 6 % unter dem Verhältnis, weil es abgerutscht ist, zu dem sie aufgenommen wurden. Ich wiederhole, Herr Vogel: Wir dürfen Anleihen mit einer Bewertung BBB aufnehmen. Hören Sie zu: Wir dürfen BBB bewertete Anleihen aufnehmen!
- Na, dann sagen Sie doch nicht, das ist auf Ramschniveau abgerutscht, wenn wir das aufnehmen dürfen!
- Ist ja gut. Ich habe das verstanden. Sie knallen irgendwo politisch drauf und hauen vollkommen daneben.