Gegenstand weiterer Betrachtungen sieht die Linke in der Erweiterung der Mitwirkung für Kinder und Jugendliche im kommunalen Raum. Es ist im Bericht ausgeführt, dass hier kein Regelungsbedarf bestehe. Ich schlage stattdessen vor, darüber zu sprechen, in welcher Weise die Regelungen zum Beispiel aus Schleswig-Holstein Eingang in unsere Kommunalverfassung finden könnten.
Unabhängig von dieser Diskussion halte ich aber die Unterstützung und Förderung von Beteiligungsprozessen von Kindern und Jugendlichen für zukunftsweisend für unser Land. Mit der Kommunalverfassung war klar die Stärkung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten angestrebt. Zugleich sind wir aber, denke ich, heute auch gut beraten, die Balance zu wahren und das Verhältnis zu den kommunalen Vertretungen immer wieder im Blick zu behalten. Es ist zum Beispiel bemerkenswert, dass das Landesverfassungsgericht die Regelungen zur Mindestzahl für die Fraktionsstärke gekippt hat. Diese Änderung wird im Land praktiziert und sicherlich in ein Änderungsgesetz Eingang finden müssen.
Alles Weitere sei dem Gesetzgebungsprozess und der damit verbundenen Diskussion vorbehalten. Dort können wir auch, wie vom Kollegen Wichmann angesprochen, noch einmal die Frage der Beanstandung abwägen.
Ich will aber auf einen Punkt hinweisen, der für die Hauptverwaltungsbeamten nicht einfach ist: Sie müssen nämlich beanstanden, wenn sie den Eindruck haben, dass etwas rechtswidrig ist, und da muss eine Hauptverwaltungsbeamtin, ein Hauptverwaltungsbeamter auch einmal prüfen dürfen. Deswegen hätte ich mit der Unverzüglichkeit meine Probleme. Wir haben noch Zeit zu diskutieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Zu dem hier vorliegenden Evaluationsbericht gibt es von grüner Seite sehr viel zu sagen, mehr als in fünf Minuten angesprochen werden kann. Herr Richter, mir als letzter Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt gehen da keineswegs die Themen aus. Wenn man dem Bericht der Landesregierung zur Evaluation der Kommunalverfassung glauben kann, ist quasi alles in bester Ordnung. Die Novellierung sei ohne größere Probleme von der Praxis angenommen worden, und die Kommunalverfassung werde überwiegend positiv bewertet. Immerhin schlägt die Landesregierung einige kleinere Modifizierungen vor, aber die haben doch eher kosmetischen Charakter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die überwiegend positive Bewertung hat einen gravierenden Schönheitsfehler. Die Evaluation der Kommunalverfassung fand, wie wir dem Bericht entnehmen, in Workshops und Abstimmungen mit den unteren Kommunalaufsichtsbehörden, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Interessen- und Fachverbänden und der Wissenschaft statt. Während also die Aufsichtsbehörden und die Spitzenverbände gut vertreten waren, tauchten die demokratisch gewählten ehrenamtlichen Mitglieder der Kreistage, der Gemeindevertretungen, der Stadtverordnetenversammlungen nicht auf. Auch die Sicht der Bürger, zum Beispiel aus dem Blickwinkel von organisierten Bürgerinitiativen, findet sich dort nicht. Eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen scheint mir das nicht zu sein. Deshalb ist eine Überweisung an den Innenausschuss unbedingt geboten. Dort sollten wir uns intensiv mit dem Bericht auseinandersetzen, auch andere Sichtweisen einholen und nicht nur stoisch auf den angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung warten.
Eine der einschneidensten Neuerungen der Kommunalverfassung war die Heraufsetzung der Mindestfraktionsstärke. Diese Regelung ist zu Recht vom Landesverfassungsgericht kassiert worden. Auch die Folgen dieses Urteils sollten wir im Rahmen dieser Evaluierung im Innenausschuss beraten, um dafür Sorge zu tragen, dass in den kommunalen Vertretungen Fraktionsmindestgrößen nicht erneut willkürlich festgesetzt werden können. Das Landesverfassungsgericht spricht in seinem Urteil nämlich auch davon, dass zu begründen ist, inwieweit kleine Fraktionen die Funktionsfähigkeit der Vertretung gefährden.
Eine einfache Festlegung, eine willkürliche Festlegung in den Hauptsatzungen scheint mir da nicht ausreichend zu sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunalverfassungsreform 2007 hat unter dem Mantel der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen in einigen wichtigen Bereichen keine landesweiten Standards und Regelungen gewagt, sondern die konkrete Ausgestaltung wichtiger Themen von übergeordnetem Interesse wie Transparenz und Bürgerbeteiligung der jeweiligen Hauptsatzung überlassen. Damit wurden grundlegende demokratische Mitwirkungsrechte und Spielregeln wie beispielsweise der Minderheitenschutz der jeweiligen politischen Mehrheit vor Ort, der Auslegung der Verwaltung und nicht zuletzt der Kassenlage anheimgestellt. Hierbei von Stärkung von Eigenverantwortlichkeit zu sprechen ist Augenwischerei und wird dem Thema nicht gerecht.
Wir Bündnisgrünen halten verbindliche Regelungen im Bereich der Bürgerbeteiligung für notwendig. Um Demokratisierungsprozesse und die Identifikation mit dem Lebensumfeld zu unterstützen, sollten zum Beispiel die direktdemokratischen Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid orts- oder stadtteilbezogen möglich sein, soweit sie nur den Orts- oder Stadtteil betreffen. Derzeit gibt es in § 15 in der Kommunalverfassung einen umfangreichen Katalog, wozu ein Bürgerentscheid gar nicht stattfinden kann. Dieser Katalog gehört dringend entrümpelt.
Wir halten es ebenso für dringend notwendig, die Berücksichtigung der Belange bestimmter Gruppen auch in der Kommunalverfassung zu verankern. Beispielhaft ist dafür unsere Gesetzesinitiative zur Kinder- und Jugendbeteiligung zu nennen. Es ist sinnvoll, hier Vorgaben zu machen, die Umsetzung und Ausgestaltung aber den Kommunen vor Ort zu überlassen.
Deutliche Besserstellungen sind auch für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die Behindertenbeauftragten dringend nötig. Herr Ludwig hat es in seinem Redebeitrag angesprochen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Aufzählung konnte ich nur einen Teil der kritikwürdigen Regelungen der Kommunalverfassung anreißen. Über die Stellung des Hauptverwaltungsbeamten und die Doppik ließe sich noch eine Menge sagen. Lassen Sie uns diese Beratung im Innenausschuss fortsetzen. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste angelangt und haben den Bericht zur Kenntnis genommen. Dem Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überweisung haben sich inzwischen alle Fraktionen angeschlossen. Wir müssen die Überweisung nur noch beschließen.
Wer dem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Viel Erfolg bei den Beratungen im Innenausschuss. Tagesordnungspunkt 10 ist damit geschlossen.
Stärkung der Wachstumskräfte durch räumliche und sektorale Fokussierung von Landesmitteln - Stärkung der Regionalen Wachstumskerne
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Unsere vor sieben Jahren eingeleitete Förderpolitik nach dem Prinzip „Stärken stärken“ wird den daran geknüpften Erwartungen in vollem Umfang gerecht.
Das unterstreicht auch der 11. Bericht der IMAG, der erste Bericht nach der Evaluierung der Regionalen Wachstumskerne Anfang 2011. Im Einzelnen möchte ich drei Punkte festhalten.
Erstens. Der RWK-Prozess entfaltet nach wie vor die gewünschte Wirkung. Die Entwicklung der RWK bleibt in der Summe durchweg positiv. Die RWK sind bereits Anker der regionalen Wirtschaft und wichtige Arbeitsmarktzentren vor Ort. Sie arbeiten intensiv an der weiteren Schärfung ihres Profils. Nach wie vor steht der RWK-Prozess im Zentrum einer erfolgreichen integrierten Standortentwicklung in Brandenburg. Die von den RWK ausgehenden Impulse tragen zum Vorankommen der Wirtschaftsstruktur in den jeweiligen Regionen bei.
Zweitens. Die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den RWK verläuft weiterhin reibungslos und zielorientiert. Die RWK haben ihre Arbeitsstrukturen zunehmend professionalisiert. Sie nehmen die von der Landesregierung und dem Landtag gesetzten Impulse nach wie vor sehr ernst und lassen sie wirksam in ihre Entwicklung einfließen.
Die RWK sind der Aufforderung der Landesregierung nachgekommen, bereits beschlossene Maßnahmen noch einmal hinsichtlich ihrer aktuellen strukturpolitischen Bedeutung und ihrer raschen Realisierbarkeit zu hinterfragen. Infolgedessen werden einige bereits beschlossene Maßnahmen von den RWK nicht mehr weiterverfolgt.
Drittens: Die RWK widmen sich mit Nachdruck den durch die Landesregierung vorgegebenen Schwerpunktthemen. Im Jahr 2011 konnte eine beachtliche Zahl langfristig angelegter Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen werden. Ausgehend von den Standortentwicklungskonzepten werden in den RWK weiterhin systematisch Maßnahmen zur Entwicklung und zur Profilschärfung der Standorte abgeleitet. Eine ganze Reihe von Initiativen richtet sich dabei auf die von der Landesregierung vorgegebenen Schwerpunktthemen.
Zum Punkt Fachkräftesicherung, einem der Schwerpunktthemen. Hier werden inzwischen in nahezu allen RWK fortlaufend Maßnahmen umgesetzt. Den RWK gelingt es zunehmend,
Einzelmaßnahmen der Fachkräftesicherung auch regional unter ein strategisches Dach zu stellen. Diesen Weg gilt es weiter zu beschreiten.
Zum Punkt Wissens- und Technologietransfer: Die RWK haben in diesem Bereich bereits eine beachtliche Anzahl unterschiedlichster Aktivitäten entfaltet. Sie reichen von Kooperationen mit Wissenschaft und Forschung bis hin zur gezielten Entwicklung einzelner Branchen. Aus Sicht der Landesregierung ist zu begrüßen, dass sich die RWK dem Thema Innovation in Zukunft noch intensiver widmen werden. Auch hier gilt es, die vielversprechenden Einzelansätze verstärkt in stimmige Gesamtkonzepte zu integrieren.
Schließlich zum Punkt Umlandkooperationen, der hier in den Debatten beim letzten Mal eine große Rolle gespielt hat. Die RWK haben in diesem Bereich eine bemerkenswerte Aktivität entfaltet, die sich in einer Vielzahl unterschiedlicher Projekte äußert. Je nach regionalen Gegebenheiten variieren Themenfelder und Akteure der Kooperationen. Das ist klar.
Die Strahlkraft der RWK führt in zunehmendem Maße dazu, dass sich Kommunen außerhalb der Regionalen Wachstumskerne ein Beispiel daran nehmen und ihrerseits vielversprechende Initiativen entfalten.
Im vergangenen Jahr sind erstmals Gespräche mit Verbünden außerhalb von RWK geführt worden, die Interesse an einer grundsätzlichen Konsultation über ihr Standortentwicklungskonzept signalisiert haben. Das war auch eine der ausdrücklichen Bitten des Landtages, als wir das das letzte Mal diskutiert haben. Dazu zählen die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf, das Autobahndreieck Wittstock/Dosse, der Zukunftsraum östliches Berliner Umland sowie die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsraum Osthavelland. Hier wurden erste Verabredungen zu möglichen Gesprächsthemen mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe getroffen und erste Hinweise zur Weiterentwicklung von Standortentwicklungskonzepten gegeben. Die Gespräche sollen 2012 weitergeführt werden.
Die Landesregierung begrüßt die Entwicklung des RWKProzesses ganz ausdrücklich. Sie unterstreicht die zunehmende Profilbildung der RWK nach außen. Sie ist ein klares Indiz dafür, dass der RWK-Prozess eine positive Entwicklungsdynamik in ganz Brandenburg auslöst. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden mir sicherlich Recht geben und es auch wissen, dass wir - und insbesondere ich als Abgeordneter - den RWK-Prozess von Anfang an unterstützt haben.
Es war richtig, dass wir das Prinzip „Stärken stärken“ im Land Brandenburg im Jahr 2004 umgesetzt und uns auf diesen Weg begeben haben. Deshalb werden Sie es mir gestatten, wie ich
glaube, etwas kritischer mit dem nun 11. Bericht der Landesregierung „Stärkung der Wachstumskräfte durch räumliche und sektorale Fokussierung von Landesmitteln“ umzugehen. Das ist auch notwendig! Dieser 11. Bericht ist der erste Bericht nach der Evaluierung. Eine Evaluierung hat es nur gegeben, weil das Parlament es so wollte.
Der Bericht sollte prioritär darstellen, was die RWK zu tun haben und was ihre Aufgabe ist und sein wird. Dabei geht es in dem Bericht im Wesentlichen um die Frage - das haben Sie, Herr Gerber, auch herauskristallisiert -, wie die Themen Fachkräftesicherung, Wissens- und Technologietransfer und Umlandkooperationen gestärkt bzw. qualitativ weiterentwickelt werden. Das ist einer der Kernpunkte und eine Kernaussage am Anfang Ihres Berichts.
Wenn man den Bericht nun aufmerksam liest - wie gesagt, es ist der erste Bericht nach der Evaluierung -, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass der Bericht von Verallgemeinerungen nur so strotzt. Wir verstehen überhaupt nicht warum. Da ist die Rede von „Mehrheit der RWK“, von „man nimmt es sehr ernst“, „von fast allen RWK“, „von einigen RWK“, „von einer ganzen Reihe von RWK“. Ich frage Sie, Herr Gerber, meine Damen und Herren von der Landesregierung: Ja, welche sind es denn nun? Welche RWK haben die Leistungsanforderungen erbracht und welche haben sie nicht erbracht? Das sind die Fragen, die wir in einem solchen Bericht gern beantwortet hätten. Das würde es uns als Abgeordnete leichter machen, vor Ort mit entsprechenden Argumenten für den Prozess zu werben und deutlich zu machen, dass es sich hier um ein Leistungsprinzip handelt.
Wir haben gerade von diesem Bericht mehr Klarheit und Transparenz erwartet. Ich verstehe nicht, warum sich in der Staatskanzlei, Herr Gerber, nicht endlich die klare Auffassung durchsetzt, dass der ganze RWK-Prozess auf Leistung und Anstrengung fußt. Das setzt klare Kriterien und Bewertungsmaßstäbe voraus. Daran müssen sich die RWK nun einmal messen lassen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sind uns einig denn wir alle vertreten Wahlkreise -: Das sind wir auch denjenigen schuldig, die nicht in den Genuss der 28 Förderprogramme und der damit verbundenen 147 beschlossenen Maßnahmen gekommen sind.
Bis auf ein wenig pauschale Kritik am Regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz - das müssen wir uns einmal genauer anschauen, was am Schönefelder Kreuz los ist, denn es ist die einzige Kritik, die zwar auch ein wenig vorsichtig formuliert ist, aber tief blicken lässt - gibt der Bericht nur oberflächliche und pauschale Beschreibungen her. So geht das nicht!