Protocol of the Session on February 22, 2012

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Abgeordnete Nonnemacher die Aussprache fortsetzen.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Nach einigen Schleifen liegt das Brandenburgische Lebenspartnerschaftsgesetz in der von vier Fraktionen einvernehmlich getragenen Beschlussempfehlung des Sozialausschusses nunmehr vor. Während die Artikel zur zukünftigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe von Anfang an unstrittig waren, entwickelte sich eine Debatte um die Rückwirkung von Besoldungs- und Versorgungsansprüchen für verpartnerte Beamtinnen und Beamte. Die Einigung auf das Datum 01.08.2001, dem Tag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Bund als am weitestgehend rechtssichere Lösung, erfolgte schnell und einvernehmlich. Der Intervention unserer Fraktion und der Kollegen der FDP-Fraktion - ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich die gute Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Fraktionen gerade in diesem Ausschuss betonen - ist es zu verdanken, dass bei dem komplexen Artikelgesetz nicht die Hinterbliebenenversorgung anderer freier Berufe übersehen wurde, die eine Anpassung in den berufsständischen Versorgungswerken erforderlich macht. Soweit diese Versorgungswerke im Zuständigkeitsbereich des brandenburgischen Gesetzgebers liegen, wurde die Rückwirkung zum 01.01.2005 verfügt.

Andere Berufe haben sich den Versorgungswerken anderer Bundesländer angeschlossen. In diesen Fällen wird die Landesregierung gemeinsam mit der zuständigen Kammer gebeten, sich bei den einschlägigen Senatsverwaltungen und Versorgungswerken für eine rechtssichere Rückwirkung von Versorgungsansprüchen einzusetzen.

Diese sehr komplizierten und kleinteiligen Probleme im Lebenspartnerschaftsrecht weisen auf den grundsätzlichen Konflikt hin. Trotz zunehmender Gleichstellung mit der Ehe in den vergangenen zehn Jahren verbleiben immer noch diskriminierende Lücken - im Steuerrecht, im Adoptionsrecht und partiell im Beamtenrecht des Bundes und einiger Bundesländer.

Die nötigen gesetzlichen Anpassungen sind im föderalen System ausgesprochen umfangreich und kompliziert. Durch die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ließen sich die noch bestehenden Diskriminierungen endgültig und schlagartig beseitigen. Komplexe Anpassungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes hätten sich damit erübrigt.

Der erste Gesetzentwurf von uns Grünen zur Öffnung der Ehe stammt aus dem Jahr 1990. Im Sommer letzten Jahres hat unsere Bundestagsfraktion erneut einen entsprechenden Antrag eingebracht, ebenso die Fraktion DIE LINKE und im Dezember 2011 auch die SPD-Bundestagsfraktion.

Auch wenn wir das jetzt sorgfältig ausgearbeitete Brandenburgische Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz als weiteren Schritt zur Emanzipation von Lesben und Schwulen begrüßen, so bleibt die Öffnung der Ehe - wie es schon in mehreren europäischen Nachbarländern der Fall ist - unser Ziel.

Über eine entsprechende Bundesratsinitiative hat unser Ausschuss auch beraten. Da ein solcher Antrag des Landes Berlin aber erst 2011 gescheitert ist, haben die Fraktionen, die das Anliegen unterstützen, vorerst davon Abstand genommen. Wir sind aber überzeugt, dass die Öffnung der Ehe über kurz oder lang kommen wird. Wer gleiche Pflichten hat, der soll auch gleiche Rechte haben. Wir wollen keine Ehen 1. und 2. Klasse. Die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren steigt ständig, und ein Unterschied zwischen verheiratet und verpartnert wird im Alltag kaum noch gemacht. Und das ist auch gut so.

(Beifall GRÜNE/B90, SPD, DIE LINKE und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Baaske erhält das Wort.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mich kurzfassen. Schließlich haben Frau Heppener, Herr Büttner, Frau Wöllert und Frau Nonnemacher bereits sehr deutlich auf die Gründe für dieses Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.

Es handelt sich nicht um irgendein Gesetz, sondern um ein Artikelgesetz. Mit diesem Artikelgesetz verändern wir meines Erachtens das Ministergesetz, das Sparkassengesetz, das Tierseuchengesetz, das Architektengesetz und viele andere Gesetze in diesem Land, bei denen wir in diesem Zusammenhang geschaut und dann festgestellt haben: Dort ist die Gleichstellung noch nicht vollzogen.

Eine solche Gleichstellung wollen wir mit diesem Gesetz weitestgehend erreichen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft soll der Ehe gleichgestellt werden. Das ist zwar mit Sicherheit kei

ne Revolution, aber doch ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine moderne Gesellschaft, der klarstellt, was klargestellt werden muss: gleiche Rechte für eingetragene Lebenspartnerschaften von homosexuellen Menschen - wie für jede andere Ehe auch -, und zwar unabhängig davon, ob damit Rechte oder Pflichten verbunden werden.

Dieses Thema haben wir in der Tat - das wurde bereits erwähnt sehr ausführlich diskutiert. Dabei fanden Gespräche mit allen Ressorts - die Palette der von mir aufgezählten Gesetze beweist das - statt. Dazu hörten wir die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzen der Gewerkschaften, der Unternehmerverbände, den Lesben- und Schwulenverband, aber auch unseren Nachbarn Berlin an.

Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich besonders bei den Interessenvertretern der Lesben und Schwulen, die mit hoher Fachlichkeit an die Sache herangegangen sind, aber auch ausdrücklich beim Ausschuss, der sich viel Zeit dafür genommen ich weiß zwar nicht, wie oft das Thema aufgerufen wurde, aber es waren sicherlich etliche Male - und am Ende ein Papier vorgelegt hat, bei dem wir guten Gewissens davon ausgehen können, dass mit der Zuarbeit des Parlamentarischen Beratungsdienstes hinsichtlich der Rückwirkung auch tatsächlich Rechtssicherheit erreicht wird.

Ich freue mich sehr darüber, dass fast alle Beteiligten den Entwurf ausdrücklich begrüßen, und möchte insbesondere hinsichtlich der Rückwirkung der CDU noch einmal Mut machen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Frau Schier [CDU]: Nein!)

Sie lehnen diesen Entwurf mit dem Argument ab, man greife in die Autonomie der Versorgungswerke ein und deren Rücklagen reichten für eine rückwirkende Gleichstellung möglicherweise nicht aus. Meines Erachtens geht das in der Sache schon deswegen fehl, weil alle Mitglieder der Versorgungswerke - demnach auch die Lesben und Schwulen - ihren Beitrag zu den Anwartschaften geleistet haben. Insofern ist das Geld dort eingeflossen und auch vorhanden.

(Frau Schier [CDU]: Nein, das stimmt nicht!)

Sie sind somit auch versorgungsrechtlich gleichzustellen. Generell gilt - auch das wurde bereits erwähnt -: Es liegt in der selbstständigen Verantwortung der berufsständischen Versorgungswerke, ihre Satzungen dem geltenden Recht anzupassen.

Dennoch sind wir natürlich auch aufgefordert - aufgrund unserer Rechtsaufsichtsverantwortung -, auf den verfassungskonformen Inhalt der Satzungen zu achten. Das werden wir auch tun, und zwar vor allem dann, wenn die Versorgungswerke nach brandenburgischem Landesrecht organisiert sind, was nicht alle hier aktiven Versorgungswerke sind, worauf Frau Nonnemacher bereits hingewiesen hat. Einige von ihnen haben sich an anderes Landesrecht angepasst. Dabei gibt es das Ansinnen an uns bzw. an den Staatssekretär der Staatskanzlei, darauf hinzuwirken, dass auch andere Länder hier agieren und reagieren und die Versorgungswerke ihre Satzungen ändern. Wir werden das tun - das kann ich versprechen - und dabei entsprechenden Druck ausüben.

Dieses Gesetz ist für all jene, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Verantwortung füreinander übernehmen,

ein wichtiger Schritt. Wir wissen, der Weg in eine friedliche, chancengleiche Gesellschaft ist oft lang und steinig, insbesondere dann, wenn es um die Gleichberechtigung und um die Überwindung irgendwelcher Vorurteile geht.

Albert Einstein sagte einmal: Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten, als Vorurteile zu überwinden. - Nun gibt es in dieser Gesellschaft den Konsens, in Zukunft weniger Atomkerne spalten zu wollen. Vielleicht können wir dafür in Zukunft besser Vorurteile überwinden. Dieses Gesetz wird uns jedenfalls dabei helfen. - Schönen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Minister Baaske. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie in der Drucksache 5/4624 - Brandenburgisches Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz - vor. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung deutlich gefolgt worden, und das Gesetz ist verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Charakteristische Namenszusätze auf Ortsschildern zulassen

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/4758

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Goetz erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Am 8. November 2011 war in der „Märkischen Oderzeitung“ ein Artikel zu lesen, der sich mit dem Begehren einzelner Brandenburger Kommunen zur Bestellung von Ortsschildern, zu charakteristischen Namenszusätzen auf den Ortsschildern befasste. In diesem Artikel wurde dargestellt, dass das Innenministerium diese Zusätze zumindest für die Ortseingangsschilder regelmäßig ablehnt, während es in einzelnen Fällen inzwischen dazu gekommen ist, dass innerhalb der Ortslagen besondere Hinweise auf die Besonderheiten dieses Ortes angebracht werden konnten.

In Brandenburg wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Bürger wiederholt mit Strukturveränderungen überzogen. Das war zum einen die Änderung der Kreisstrukturen in den 90er Jahren und zum anderen die Änderung der Gemeindestrukturen im Jahr 2003 f., welche bis heute zwar vollzogen wurde, aber von vielen Bürgern, deren Orte eingemeindet wurden, noch nicht so wahrgenommen wird, wie man es sich wünschen würde.

Einige meinen, dass bereits jetzt wieder Strukturveränderungen angekündigt werden müssten. Dies dient meines Erachtens

der Sache jedoch nicht, sondern schadet vielmehr, die Identität zu finden, die in vielen Kommunen noch fehlt. Ich halte nichts davon, auf diese Weise Strukturveränderungen anzugehen. Unabhängig davon ist Fakt, dass viele ihre Identität über ihren Heimatbegriff finden und über ihre Stadt bzw. über ihre Gemeinde und über die Besonderheiten definieren, die mit dieser Gemeinde verbunden sind. Dazu gehört der Stolz auf die eigene Stadt bzw. auf die eigene Gemeinde. Auch das ist Bestandteil des Findens der eigenen Identität.

Viele Beispiele aus Brandenburg sind bekannt. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist Kleist-Stadt, Neuruppin ist Fontane-Stadt. Von Neustadt gibt es sehr viele. Wir haben ein besonderes Neustadt, das Stadt der Pferde ist und das auch dokumentiert wissen möchte. Die Gemeinde Trebatsch ist Leichhard-Gemeinde. Ich muss sagen, ich wusste bisher nichts von Trebatsch, ich wusste nichts von Leichhard, ich weiß es jetzt.

(Ludwig [DIE LINKE]: Es ist schön in Trebatsch!)

Ich kann nur empfehlen, einmal nachzuschauen, was das ist.

Es wirkt tatsächlich, wenn solche Zusätze da sind. Wenn man sich damit befasst, kommt man auch zu Fragen über diese Gemeinde, nähert sich der Gemeinde an. Auch das ist gewollt, auch das kann gefunden werden.

Die Clauert-Stadt Trebbin ist dabei. Königs Wusterhausen wäre gerne Rundfunkstadt. Teltow kann über „Rübchenstadt“ nachdenken. Kyritz möchte Hansestadt sein, und Cottbus möchte den Titel „Universitätsstadt“ auch auf Eingangsschildern verwenden, solange es denn noch so ist.

(Zuruf des Abgeordneten Maresch [DIE LINKE])

- Kollege Maresch weiß, worum es geht.

Natürlich gibt es auch Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes, die genau dies befördert haben wollen, die also sagen: Gebt doch den Städten und den Gemeinden die Gelegenheit, ihre Identität, ihre Besonderheiten auch auf Ortseingangsschildern darzustellen! Gebt denjenigen, die fremd in diese Stadt kommen, den Hinweis, welche Besonderheiten diese Stadt, diese Gemeinde hat! Für mich war das Ergebnis dieses Artikels, eine Kleine Anfrage zu stellen, um die Landesregierung zu Informationen zu bewegen, wie künftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. In der Antwort kam heraus, dass gegenwärtig noch gesetzliche Regelungen entgegenstünden, Vergleichbares, wie es bereits in Hessen und NordrheinWestfalen unproblematisch möglich ist, in Brandenburg zu tun. Dort können die entsprechenden Kommunen - DocumentaStadt Kassel zum Beispiel - ihre jeweiligen charakteristischen Namenszusätze auf die Ortsschilder bringen. Warum soll das bei uns nicht auch gehen?

Richtig ist, dass bei diesen ortstypischen Zusätzen Grenzen gesetzt werden müssen. Ortsschilder müssen lesbar sein, und nicht jeder Zusatz, den sich eine Kommune denken mag, ist am Ende auch sinnvoll. Aber, liebe Freunde von der CDU, machen Sie sich keine Sorgen: Es wird nicht gleich die Wilhelm-PieckStadt Guben kommen. Ich glaube, so viel kann man den Gemeindevertretern oder Stadtverordneten zutrauen, dass sie durchaus wissen, was ihrer Stadt guttut und welche Namenszusätze für die Stadt typisch sind.

Bei der Antwort auf meine Kleine Anfrage kam heraus, dass es in zwei Bundesländern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, bereits gängige Praxis ist. Für uns als Fraktion der FDP wäre es natürlich leicht gewesen, die entsprechenden Materialien von dort kommen zu lassen und dann heute mit einem eigenen Gesetzentwurf aufzutreten, der so herangeht, dass man sagt: Wir hätten gerne in Bezug auf die Namenszusätze diese Regelungen analog Hessen oder Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung antwortet auf meine Kleine Anfrage, dass gegenwärtig geprüft werde, wie künftig namenstypische Zusätze auf Ortsschildern zugelassen werden können. Ich finde, wir als Landtag sind die richtige Instanz, um die Antwort auf diese Frage zu geben, indem wir sagen: Jawohl, wir wollen die Zulassung dieser typischen Zusätze auf Ortsschildern.

Wir als FDP-Fraktion bitten darum, diesen Antrag in den Innenausschuss zu überweisen. Der Innenausschuss ist zuständig. Wir können über vieles reden, was den Antrag möglicherweise auch besser machen kann. In dem Antrag, den wir haben, ist zum Beispiel ein Quorum von zwei Dritteln genannt. Gegenwärtig reden wir über drei Viertel in der Kommunalverfassung. Man kann darüber nachdenken, was sinnvoll ist, wie man es gestalten will. Es ist vieles möglich, wir sind da auch sehr offen.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, werbe ich noch einmal dafür: Stimmen Sie der Überweisung des Antrags in den Innenausschuss zu, typische Zusätze auf Ortsschildern zuzulassen! Das wäre schön. Alternativ reden wir im nächsten Plenum über den Gesetzentwurf der FDP. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Stark übernimmt diesen Beitrag wegen eines Todesfalls beim Abgeordneten Richter.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um charakteristische Namenszusätze auf Ortsschildern geht es in dem Antrag der SPD-, Pardon, der FDP-Fraktion. SPD wäre insofern auch nicht falsch, weil Ihre Idee, die diesem Antrag zugrunde liegt, von uns geteilt wird.