Protocol of the Session on February 22, 2012

Um die Arbeit bei der Beratung und die Vorabauswahl der Bewerberschulen zu erleichtern, hat mein Ministerium den staatlichen Schulämtern eine Checkliste übersandt. Diese Checkliste dient als Kontroll- und Sicherheitsmechanismus für die untere Schulaufsicht, denn mit der Checkliste überprüfen die Schulämter anhand von Parametern vereinfacht die Erfüllung der Kriterien. Um das Verfahren für die interessierten Schulen jedoch möglichst transparent zu gestalten, haben die Schulen vorab von den staatlichen Schulämtern diese Prüfkriterien auch erhalten.

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist nahmen die staatlichen Schulämter eine erste Bewertung in Form einer Rankingliste

vor, die sie mit den eingegangenen Bewerbungsunterlagen Anfang Februar 2012 weitergeleitet haben. Derzeit sind wir dabei, diese Unterlagen zu überprüfen.

An dieser Stelle mache ich einen Punkt; ich denke, es wird Nachfragen geben.

Wir kommen zu den Nachfragen. Herr Hoffman, bitte.

Zunächst einmal bestätige ich ausdrücklich die Auffassung der Ministerin, dass es sich zwar um drei Fragen handelt, die das Wort Inklusion enthalten, dass die Sache jedoch thematisch sehr breit gefächert ist, sodass es vielleicht besser gewesen wäre, wenn man die Möglichkeit gehabt hätte, die Fragen einzeln zu stellen und auch entsprechend nachzufragen.

Nun eine Nachfrage zu meiner Frage: Sie sagen, Sie seien in Verhandlung und wollten schauen, ob Sie über EU-Mittel Mehrbedarfe abdecken können. Welche Bedarfe meinen Sie damit? An den Pilotschulen müssen die Lehrer für diese Herausforderung weiterqualifiziert werden, aber die Frage, wie man diesbezüglich mit den Erziehern und dem pädagogischen Personal in den Horten umgeht, ist offen. Jetzt ist die Frage: Wenn man dafür keine Lösung findet, kann man dann tatsächlich davon ausgehen, dass dieser inklusive Ansatz in einer Ganztagsschule, in der Inklusion mit pädagogischem Personal nur teilweise gewährleistet werden kann, umgesetzt werden kann? Gehen Sie davon aus, dass man das Konzept erfolgversprechend umsetzen kann, obwohl das Personal für die Nachmittagsbetreuung oder die Horte eben nicht entsprechend qualifiziert wird oder ist?

Meine nächste Frage bezieht sich auf die Frage von Herrn Folgart. In der letzten Bildungsausschusssitzung hatten wir gefragt, welche Schulen sich bislang für dieses Pilotprojekt beworben haben. Das konnten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantworten. Jetzt haben Sie die Frage für den Kreis Havelland beantwortet. Lässt das den Schluss zu, dass Sie auch für die anderen Landkreise beantworten können, welche Schulen sich beworben haben?

Dritte Frage: Sie sagen ja, es handele sich um eine Verbesserung, wenn eine Klasse künftig ab 26 Schülern geteilt werden muss. In der Sonderpädagogikverordnung geht man gegenwärtig allerdings davon aus, dass nicht mehr als 23 Schüler eine Klasse besuchen sollen, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf enthält. Können Sie mir erklären, worin die Verbesserung besteht, wenn man künftig erst ab 26 Schülern teilt und nicht mehr wie bisher bei 24?

Ich versuche, die drei Fragen in der gestellten Reihenfolge zu beantworten. Zunächst geht es um die Qualifizierung des Personals. Wir planen im Rahmen der Umsetzung der Inklusionsvorhaben, die Erzieherausbildung entsprechend mit dem Thema Inklusion anzureichern, und das würde die Horterzieher genauso wie die Kitaerzieher betreffen.

(Hoffmann [CDU]: Es geht um das Pilotprojekt. Das star- tet nächstes Jahr!)

Das ist richtig, und an den Schulen bestehen auch die entsprechenden Voraussetzungen. Bezogen auf den Hort ist es schon jetzt so, dass durch die Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Hort ein sehr intensiver Erfahrungsaustausch stattfindet. Die Kinder, die schon jetzt mit besonderen Förderbedarfen im gemeinsamen Unterricht unterrichtet werden - wir wissen, das sind viele, im Schnitt 40 % -, sind auch jetzt schon in den Horten und werden dort entsprechend betreut. Falls darüber hinaus zusätzlicher Bedarf an Personal besteht, wird dem jetzt auch schon entsprochen. Das ist keine Veränderung gegenüber dem jetzigen Zustand. Wir gehen davon aus, dass die Schulen, die sich beworben haben, in der Regel Schulen sind, die solche Kooperationen tatsächlich pflegen. Darüber hinaus wollen wir jedoch generell die Ausbildung der Erzieher - analog zur Lehrerausbildung - mit den Inhalten anreichern, die Inklusion betreffen. Das bedeutet jedoch in keinem Fall eine Schlechterstellung der Kinder, die jetzt schon entsprechend beschult werden.

Das leitet zur zweiten Frage über: Natürlich kann ich Ihnen mitteilen, welche Schule sich in welchem Landkreis beworben hat, das sagt aber noch nichts über die schlussendliche Zahl aus. Ich habe Ihnen zugesichert, dass wir Ihnen im Bildungsausschuss nach Abschluss der Auswahl offenlegen, welche Schulen Pilotschulen werden. Ich habe direkt auf Herrn Folgarts Frage geantwortet, weil er konkret wissen wollte, welche Schulen sich im Bewerbungsverfahren befinden. Ich kann Ihnen auch gern sagen, welche Schulen aus der Prignitz sich beworben haben; nur kann ich es nicht auswendig, ich müsste es nachreichen.

Die dritte Frage bezog sich auf die Zahl. Sie haben Recht: Wir haben uns bei der Zahl der Frequenzen der Pilotschulen am gemeinsamen Unterricht orientiert. Sie liegt tatsächlich bei 23. Deshalb ist 23 unsere Richtzahl, sodass wir sagen: In den Pilotschulen sollte die Schüleranzahl nicht höher sein. Der entscheidende Punkt ist aber nicht der Frequenzrichtwert, der auch bei den Grundschulen nicht höher liegt, sondern entscheidend ist die Bandbreite. Diese haben wir so gestaltet, dass ab einer Überschreitung von 25 Schülern die Klasse geteilt werden muss. Es ist nicht mehr so, dass man in der Bandbreite bis 28 gehen kann, wie es sonst bei den Grundschulen ist, sondern dass man tatsächlich verpflichtend teilt, sodass wir keine größeren Klassen als im gemeinsamen Unterricht haben. Das ist der Hintergrund.

Weitere Nachfragen kommen vom Abgeordneten Maresch.

Frau Ministerin, meine Frage wurde zur Zufriedenheit meinerseits beantwortet. Ich habe noch eine Frage zur Problematik von Herrn Kollegen Hoffmann. An einem praktischen Beispiel, denn ich habe es nicht verstanden: Die Albert-Schweitzer-Förderschule in Cottbus wird demnächst geschlossen. Dies ist eine Schule mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“, und an dieser gibt es wirklich sehr schwere Fälle. Es hängt auch ein Hort daran.

Wenn diese Schule geschlossen wird, wird auch der Hort geschlossen. Die Kinder werden dann verteilt und sind nach dem Unterricht de facto nicht mehr in diesem Raum. Es ist also kein Extra-Personal mehr vorhanden, das diese wirklich sehr schwie

rigen Fälle - um es einmal ganz deutlich zu sagen - weiter betreut.

Wie soll ich mir das praktisch vorstellen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese einfach in die entsprechenden Horte kommen und dort - obwohl es schwere Fälle sind - ohne Betreuung sind.

Ministerin Dr. Münch antwortet.

Ministerin Dr. Münch

Die Schließung der Albert-Schweitzer-Förderschule ist mir in dieser Form nicht bekannt. Das hat auch nichts mit Inklusion zu tun, es ist Schulentwicklungsplanung vor Ort. Insofern war nicht der Antrieb, diese Kinder nun inklusiv zu beschulen und die Schule letzten Endes zu schließen.

Wenn ein Kind Förderbedarf hat und schwer beeinträchtigt ist, dann hat es den Anspruch auf Förderung, auf Einzelfallhelfer oder zusätzliche Unterstützung. Diesen hatte es bisher, und es wird ihn auch künftig haben. Es ist nicht so, dass die Kinder schlechtergestellt werden sollen im Vergleich zu dem, was sie vorher hatten.

Vielen Dank. - Wir sind nun bei Frage 867 (Bundesfreiwilli- gendienst), die die Abgeordnete Muhß stellt.

Am 1. Juli 2011 ist der Bundesfreiwilligendienst - BFD - gestartet. Zwischenzeitlich ist ein Großteil der geplanten 35 000 Stellen besetzt.

Ich frage die Landesregierung: Wie schlüsseln sich die Brandenburger Bufdi-Stellen auf die verschiedenen Einsatzgebiete zum Beispiel Pflege - und nach Altersgruppen auf?

Die Antwort gibt uns Minister Baaske.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen! Das kann man noch sieben Minuten lang sagen.

Liebe Frau Muhß, das wüsste ich auch gern. Ich weiß es aber nicht, weil dieses Programm an Brandenburg vorbeiläuft. Das heißt, die Träger beantragen es direkt beim BAFzA, Bundesverwaltungsamt. Dort werden die Bufdi-Stellen verwaltet. Wir haben lediglich eine Aufschlüsselung nach den Alterskohorten, aber noch nicht nach den Zielgruppen und danach, in welchen Bereichen diese arbeiten. Wenn wir sie haben, werden wir Ihnen das zuliefern. - Schönen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind bei Frage 868 (Dokumentationszentrum Alltagskultur der DDR), die der Abgeordnete Jürgens stellt.

Das Museum für die Alltagsgeschichte und die Alltagskultur im Osten Deutschlands in Eisenhüttenstadt dokumentiert das Leben in der DDR. Die Sammlung umfasst derzeit über 150 000 Objekte, die zum großen Teil von der Bevölkerung gespendet wurden. Das Dokumentationszentrum wird zurzeit anteilig aus Mitteln der Stadt Eisenhüttenstadt, des Landkreises Oder-Spree und des Landes Brandenburg finanziert.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern wird die Finanzierung des Landes in Zukunft verstetigt werden?

Darauf antwortet Frau Ministerin Kunst.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jürgens, das Dokumentationszentrum für Alltagskultur der DDR in Eisenhüttenstadt wurde seit seiner Gründung von der Landesregierung in unterschiedlichem Umfang und mit unterschiedlicher Zielsetzung unterstützt. Es befindet sich seit Längerem in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins. Dieser wird mit Mitteln des Landes, des Landkreises Oder-Spree und der Stadt Eisenhüttenstadt unterstützt, das hatten Sie eben erwähnt.

Die Landesmittel liegen seit einer Erhöhung im Jahr 2011 bei 90 000 Euro jährlich. Hinzu kommen investive Mittel des Landes. Ich nenne hierzu die neue Dauerausstellung, die von Land und Bund mit je 392 000 Euro gefördert wurde und am 25. Februar 2012 eröffnet werden wird. Die Beteiligung des Bundes an der Förderung der neu konzeptionierten Dauerausstellung ist auch ein Hinweis darauf, dass das Dokumentationszentrum nationale Aufmerksamkeit findet.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat derzeit nicht die Absicht, ihre Förderung einzuschränken oder gar zu beenden. Ganz deutlich, Herr Jürgens: Das Land hat nichts zu verstetigen, da es bereits stetig finanziert. Wir sehen uns allerdings - Sie werden es der Presse entnommen haben - Ankündigungen der Stadt Eisenhüttenstadt gegenüber, dass diese ihren Anteil an der Finanzierung deutlich kürzen bzw. aus der Finanzierung aussteigen will.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese Ankündigung hier im Landtag nicht weiter kommentieren möchte. Wir befinden uns nämlich mit den anderen beiden Finanzierungspartnern gerade im Gespräch, und ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden.

Es gibt Nachfragen. Zunächst der Fragesteller Herr Jürgens.

Danke, Frau Ministerin, für die Antwort. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass Sie angekündigt haben, dass es dazu Gespräche zwischen den bisherigen Finanzierern geben werde, um ein Fortbestehen zu erreichen. Können Sie etwas zum etwaigen Zeithorizont sagen? Wird es noch in diesem Halbjahr oder erst

nach dem Sommer sein? Können Sie dazu eine Aussage treffen?

Frau Ministerin Prof. Kunst antwortet wiederum.

Die Aussage, die ich seitens Eisenhüttenstadt zur Kenntnis genommen habe, ist - ohne dies weiter zu kommentieren -, dass die Gesamtfinanzierung ab dem Jahr 2013 nicht mehr gesichert sei. Nun ist zunächst die Kommune in der Pflicht, sich dort zuallererst zu überlegen, wie wichtig dieses ganz besondere Dokumentationszentrum für die Kommune ist. Wir sind aber kontinuierlich im Gespräch, sodass innerhalb einiger Wochen bis weniger Monate über die Finanzierung entschieden sein muss, da sonst 2013 der Fortbestand gefährdet ist.

Es gibt weitere Nachfragen. Frau Geywitz, bitte.

Ich freue mich über das positive Interesse des Abgeordneten Jürgens. Vielleicht können Sie Ihrer Parteifreundin Frau Püschel sagen, wie die Einschätzung Ihrerseits zur Arbeit des Dokumentationszentrums ist, welches nicht durch eine Reduzierung der Landesförderung gefährdet ist, sondern durch die Tätigkeit an der Spitze des Rathauses in Eisenhüttenstadt.

Frau Ministerin, Sie erwähnten, dass in der Vergangenheit viele Investitionsmittel in das Gebäude geflossen seien, das ja sehr groß ist. Können Sie sagen, ob diese Investitionen, also die Fördermittel, zurückgezahlt werden müssten, und wenn ja, von wem, falls es zu einer - wie in der Presse stand: drohenden Schließung des Objektes kommt?

Frau Ministerin Kunst antwortet.

Das kann ich aus dem Handgelenk nicht beantworten. Es handelt sich, wie gesagt, um eine 50/50-Finanzierung von Bund und Land, und die Zielstellung ist, dass die neue Dauerausstellung auch dann konzeptionell im Fortbestand eines Dokumentationszentrums benutzt wird. Die genauen Konditionen kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht erläutern. Daher wird es sicherlich notwendig sein, auch die Kontinuität zu sichern, um die Finanzierung der Dauerausstellung unbeeinträchtigt genießen zu können.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei Frage 869 (Wiederansied- lung von Lachsen in der Pulsnitz), die der Abgeordnete Dombrowski stellt.

Also bitte! „Lecker“ ist hier gesagt worden. Das ist ja unerhört!

Unter Leitung des Instituts für Binnenfischerei Potsdam hat man im Jahr 2004 damit begonnen, Junglachse in die brandenburgische Pulsnitz auszusetzen. Das Forschungsvorhaben soll die Wiederansiedlung der Lachse in Südbrandenburg ermöglichen. Beim Probefischen im Herbst 2011 wurden keine Lachse gesichtet, die vom Atlantik zum Laichen in die Pulsnitz zurückgekehrt sein sollten.

Wenige Tage nach dem Probefischen wurden zwischen Lindenau und Königsbrück erneut 15 000 halbjährige Junglachse eingesetzt.