Dann wissen wir beide und der gesamte Ausschuss - Sie werden es hoffentlich als Vorsitzender qualitativ begleiten -, dass auch die finanziellen Mittel für den Um- und Ausbau sowie für die notwendige Sanierung der Gerichte bereitgestellt werden können.
Was ich unredlich finde, ist einerseits eine deutliche Mitverantwortung für Nicht-Entscheidungen in der Vergangenheit zu tragen und gleichzeitig permanent so zu tun, als ob eine SPD/Linke-Regierung imstande wäre, zehn Jahre praktizierte Fehler innerhalb von zwei Jahren auszugleichen. Nein, meine Damen und Herren von der CDU, so geht es nicht. Ehrlich ist anders.
Was ich Ihnen noch sagen wollte: Bei Ihrem Forderungskatalog, den ich vorhin gesehen habe, frage ich mich: Wie viele Kreditkarten brauchen Sie eigentlich, um das finanzieren zu können, worüber Sie jetzt gesprochen haben?
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe leere Stühle! Sehr geehrter Herr Minister! Angesichts
dessen, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt, zu diesem Einzelplan keine Vielzahl von Änderungsanträgen eingebracht haben, werde ich mich hier auf einige wenige kritische Punkte beschränken.
Erstens, Baumaßnahmen an Gerichten: Die Amtsgerichte in Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen sowie der Gerichtsstandort in Senftenberg mit dem Amtsgericht, dem Arbeitsgericht und den sozialen Diensten sind dringend sanierungsbedürftig. Mit dem Gerichtsneuordnungsgesetz ist jetzt endlich wenigstens eine Entscheidung gefallen, auch wenn es aus unserer Sicht keinen Grund für diese Neuordnung gibt, sodass die Sanierung in Angriff genommen werden könnte. Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen in der JVA Brandenburg (Havel) werden voraussichtlich nicht in vollem Umfang benötigt, sodass sie für die Sanierung der Gerichtsstandorte verwendet werden könnten.
Zweitens, Qualifizierung der Resozialisierungsziele: Mit den Haushaltsentscheidungen werden die Personaleinsparungen bis 2014 festgeschrieben. Ob das mit den Resozialisierungszielen langfristig vereinbar ist, wissen die Götter. Das vom Minister zu seinem Amtsantritt 2009 angekündigte Resozialisierungsgesetz jedenfalls liegt bis heute nicht vor.
Drittens, Stichwort JVA-Konzept: Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Schließung von Frankfurt (Oder), um Personal freizusetzen, da Frankfurt (Oder) wegen baulicher Gegebenheiten sehr personalintensiv ist, kann man anführen, Resozialisierung verbiete Schließung einer mittelgroßen JVA, oder der offene Vollzug solle bei personeller und konzeptioneller Untersetzung ausgebaut werden, und Wohngruppenvollzug müsse gestärkt werden. Dies erscheint durchaus sinnvoll, aber ist es auch machbar? Wir bitten hiermit um ein schriftliches Konzept mit konkreten Angaben. Mit der Entscheidung über den Neubau der JVA Heidering, einer Berliner JVA auf Brandenburger Gebiet, ist aus unserer Sicht die Zusammenarbeit mit Berlin auf diesem Gebiet gescheitert. Es gab jahrelange Diskussionen, und natürlich kann man auf Verfahrenshindernisse deuten bzw. die Eitelkeit der jeweils anderen anführen. Aber das ist aus unserer Sicht keine ausreichende Erklärung für diese politische Pleite.
Viertens, Jugendarrest: Der Neubau einer Jugendarrestanstalt ist im Haushalt eingeplant. Wir würden gern erst eine Konzeption sehen. Diese wurde schon mehrfach angemahnt, liegt aber noch nicht vor.
Fünftens. Aus unserer Sicht erstaunlich ist der Anstieg der Kosten für die Betreuung. Die Aufwandsentschädigungen und Vergütungen an Vormünder, Pfleger und Betreuer steigen seit Jahren stetig an. 2004 waren es 14,6 Millionen Euro, 2009 knapp 28 Millionen Euro, und für 2012 sind gut 31 Millionen Euro eingeplant. Dies hat sogar die SPD zu einer Kleinen Anfrage veranlasst. Die Antwort war, dies sei ein bundesweiter Trend und habe auch mit der demografischen Entwicklung zu tun. Nun hat sich die Justizministerkonferenz des Problems angenommen und bereitet einen Gesetzentwurf vor, der sich vor allem den Betreuungsbehörden widmet. Man darf gespannt sein.
Sechstens, eine kritische Anmerkung zum Thema Sicherungsverwahrung: Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Sicherungsverwahrung im Nordverbund erfolgt oder ob das Land
Siebtens, Fußfessel: Seltsam, dass im Haushalt 2012 Mittel für die Fußfessel eingeplant sind, nämlich die Erstattung der Aufwendungen für die im Länderverbund betriebenen technischen Mittel zur elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes, obwohl Brandenburg dem Staatsvertrag zur Länderkooperation bei elektronischer Aufenthaltsüberwachung gar nicht beigetreten ist. Hat Brandenburg das für das Jahr 2012 vor?
Ich begrüße Gäste von der Bildungsakademie in Potsdam und wünsche ihnen einen interessanten und spannenden Aufenthalt im Landtag Brandenburg. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau von Halem, ich musste heute an Folgendes denken: Vor 30 Jahren haben die Abgeordneten der Grünen im Bundestag die Reden manchmal so begonnen: „Herr Präsident! Leeres Haus!“ Aber das haben Rituale so an sich, die auch eine gewisse Fragwürdigkeit haben.
Wir stellen uns aber diesen Ritualen, und ich freue mich, von allen Fraktionen bisher gehört zu haben, dass wir die Judikative, wie wir wissen, die einzige wirklich unabhängige Größe im Staat - bei Legislative und Exekutive hat das seit 1949 noch nie geklappt - für so wichtig halten, dass sie auch hinreichend ausfinanziert sein sollte.
Bei den Gerichten, Herr Eichelbaum, hatten wir dank Ihrer Initiative im Ausschuss die verschiedenen Anhörungen. Dabei haben wir erst einmal gehört, dass wir bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Arbeitsgerichten richtig gut liegen das ist schon einmal gut zu hören -, entsprechend dem, was die Landesverfassung auch vorgibt; Sie haben es zitiert. Sorgenkinder sind nach wie vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Immerhin - da muss ich an das erinnern, was Frau Mächtig gesagt hat und was Sie wissen - können Sie sich gut aus der Verantwortung stehlen. Aber wir beide haben das zehn Jahre zu verantworten gehabt. Immerhin hat sich, wie wir im Ausschuss gehört haben, die Situation bei den Verwaltungsgerichten von „ganz schlecht“ auf „schlecht“ verbessert. Das ist nicht befriedigend, aber Sie können ja Ihre ehemalige Ministerin fragen, warum wir das nicht damals schon hingekriegt haben. Aber ein kleiner Fortschritt ist es.
- Ja, es lag dann wahrscheinlich an uns, da wir die Gelder nicht bewilligt haben. Der Koalitionspartner ist immer schuld, völlig klar.
Es ist nicht befriedigend, das ist überhaupt keine Frage, gerade weil bei den Verwaltungsgerichten Bürgerinnen und Bürger
vorstellig werden, die Verwaltungsentscheidungen überprüft haben möchten. In Rheinland-Pfalz dauert das drei Monate. Wir haben hier in der Tat ein Arbeitsgebiet, auf dem wir nach wie vor tätig werden müssen. Aber ich erinnere Sie, Frau Richstein und Frau Blechinger, daran, dass Herr Peter Macke, der damalige Oberlandesgerichtspräsident, immer wieder im Rechtsausschuss vorstellig geworden ist und genau das angemahnt hat, dass aber wir als Koalition es nicht geschafft haben, dies zu verbessern. Unter Rot-Rot ist es ein kleines Stück besser geworden; das soll wenigstens angemerkt werden. Auf der anderen Seite - das hat Frau Mächtig schon gesagt - müssten wir dann auch sagen, wo das Geld herkommen soll. Das ist eben immer die Frage. Wenn es nach mir ginge, könnten wir die Mitarbeiter und Richter alle einstellen.
Was die Lage an den Sozial- und Finanzgerichten betrifft, haben Sie zwar auch Recht; das ist auch dramatisch dargestellt worden. Aber wir müssen dazu sagen, dass hier der Bundesgesetzgeber durch Gesetze immer zuständig ist, und durch schlechte oder problematische Gesetzgebung von Rot-Grün, SchwarzRot und Schwarz-Gelb haben wir bei den Sozialgerichten diesen Anstieg von Fällen, sodass man auch hier diese Korrespondenz zwischen Bundes- und Landesebene sehen muss. Ähnlich ist es bei den Finanzgerichten.
Was die Zusammenarbeit der Gerichte betrifft, stimme ich Ihnen zu, Herr Eichelbaum. Es ist ja gut, wenn Sie einen solchen Vorschlag machen, den wir aufnehmen und gemeinsam umsetzen können. Das halte ich in der Tat auch für wichtig. Da ist Ihr Vorschlag gut und hilfreich, jedenfalls vom Grundsatz her. Wir müssen sehen, welche Gerichte in welcher Weise zusammenarbeiten und sich gegenseitig entlasten können. Aber notwendig ist das auf jeden Fall in unserem dünnbesiedelten Land und bei der Aufsplitterung der Gerichtsstrukturen in sechs oder sieben Bereiche.
Ein weiterer Punkt, den auch die Vorrednerinnen und Vorredner angesprochen haben, betrifft die Justizvollzugseinrichtungen. Wir haben da einen Überhang, das wissen wir, und wir müssen Plätze einsparen. Ich meine, das Konzept - es ist erst einmal ein Konzept, das jetzt breit diskutiert werden soll -, das der Minister vorgestellt hat, einmal eine ganze JVA zu schließen, nicht einzelne Abteilungen, weil ein Haus immer Grundkosten verursacht, egal, wie viele Strafgefangene darin sind, ist vom Grundsatz her richtig und hat jedenfalls meine volle Unterstützung. Insofern ist es am meisten kostensparend, wenn man eine ganze JVA schließt. Der Vorschlag Frankfurt (Oder) auch wenn sich mein Kollege Wolfgang Pohl schon an mich gewandt hat, er hat damals als Oberbürgermeister die JVA eingeweiht - erscheint mir im Moment jedenfalls als der richtige. Wir werden hören, was die Diskussion ergibt.
Aber das Zweite halte ich für genauso wichtig: dass wir jetzt die Möglichkeit nutzen, die Resozialisierung im Laufe der nächsten drei Jahre zu stärken. Resozialisierung heißt einmal, wenn sie denn gelingt, mehr Opferschutz, und das ist etwas, was wir alle immer wollen und einfordern. Es spart perspekti
visch auch Geld. Wir denken oft zu kurzfristig. Im Moment würde die Schließung einer größeren Anstalt mehr Geld sparen; aber mehr Resozialisierung spart dann Geld, wenn die Strafgefangenen nach der Entlassung in die Gesellschaft integriert sind und nicht rückfällig werden. Da geht es um Einzelunterbringung. Das schreibt das Strafvollzugsgesetz des Bundes schon lange vor, auch die europäischen Richtlinien.
Es geht vor allen Dingen um den Wohngruppenvollzug. Den können Sie sich alle in Brandenburg an der Havel ansehen. Wir haben schon öfter eingeladen. Das Interesse - sage ich mal vorsichtig - war mäßig. Wenn es nach Holland oder irgendwohin geht, ist das Interesse größer. Ich erspare mir eine bissige Bemerkung. Sie können in Brandenburg sehen, was Wohngruppenvollzug bewirken kann, gerade bei jungen Straftätern, bei rechtsextremen Straftätern, bei jungen Gewalttätern, bei alkoholkranken Gewalttätern. Jürgen Schönnagel betreibt das dort seit 20 Jahren, ich begleite ihn auch seit 20 Jahren. Wohngruppenvollzug ist nicht nur dort unterstützenswert, sondern er sollte auch in anderen Anstalten multipliziert werden. Dafür brauchen wir mehr Plätze. Deshalb können auch weniger Plätze abgebaut werden.
Die anderen Punkte sind genannt worden. Mehr offener Vollzug hilft auch. Natürlich auch die Sicherungsunterbringung, die im Verbund mit anderen Ländern noch zu klären ist. Luckau-Duben zu schließen, das wäre die falsche Lösung gewesen, weil es nicht nur die modernste Anstalt ist, sondern die JVA auch die zentrale Diagnostik enthält und der Frauenvollzug dort ist.
Die Zusammenarbeit mit Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen würde ich auch ins Gespräch bringen. Die JVA Brandenburg - dort ist mein Wahlkreis - liegt ungefähr 20 oder 30 km von der sachsen-anhaltinischen Grenze entfernt. Es wäre zu überlegen, wenn das mit Berlin nicht so läuft, wie wir es gerne möchten, dass man es da untersucht.
Die Gerichtsreform, die Sie auch erwähnt haben, haben wir nun endlich auf den Weg gebracht und werden sie morgen mit Mehrheit beschließen. Da müssen wir auch wieder sagen, als Rot-Schwarz haben wir es zu lange ausgesessen.
Deshalb konnten die Bauvorhaben nicht durchgeführt werden. Sie haben zwar Recht, aber schuld ist nicht der linke Minister oder die linke Fraktion, sondern wir beide haben das fünf Jahre lang nicht zuwege gebracht. Das sage ich auch selbstkritisch. Aber es ist immer merkwürdig, wenn Sie so tun, als wären Sie in den letzten zehn Jahren nicht dabei gewesen.
Zur JVA Heidering will ich auch etwas sagen, weil das immer wieder in der Diskussion ist. Ich weiß nicht, wie es Frau Blechinger in Erinnerung hat. Ich habe es so in Erinnerung, dass wir in Brandenburg ein Defizit an Haftplätzen hatten. Als wir damals, 1989, sozusagen die „Bastille“ gestürmt haben, waren in Verwahrräumen der JVA Brandenburg, in denen zwei Menschen sein sollten, acht. So war die Situation. Und die Prognosen, die uns die Fachleute gesagt haben, waren sehr viel höher, als es dann gekommen ist. Deshalb haben wir ausgebaut. Dazu stehe ich auch. Das ist auch richtig. Dazu stehen Sie sicher auch.
Parallel dazu hatte Berlin immer die Auflage von Menschenrechtsorganisationen, vor allen Dingen aber von Gerichtshöfen,
oder die Kritik, die Abmahnung, dass dort die Haftverhältnisse nicht dem Menschenrechtsstatus entsprechen. Deshalb hat Berlin parallel die Planung begonnen. Das ist ein zeitlich unglückliches Zusammentreffen. Als wir dann hier merkten, dass wir zu viel haben, dass wir doch leere Plätze haben würden, war in Berlin die Planung schon fertig, war der Grundstein mit unserer freundlichen Beteiligung auch schon gelegt. Nun hätte man natürlich sagen können: Baustopp, wir zahlen lieber Vertragsstrafen, wir riskieren lieber eine Bauruine. - Aber wenn das gemacht worden wäre, hätte Berlin dieselbe Kritik bekommen, wie sie sie jetzt bekommt, weil es mit uns nicht kooperieren kann. Es war also eine verfahrene Situation, für die ich niemandem die Schuld geben möchte. Es ist so gelaufen.
Ich plädiere dafür, dass wir versuchen, mit anderen Ländern zu kooperieren. Aber ich plädiere vor allen Dingen dafür, dass wir die Leerstandsmöglichkeiten zur Einsparung nutzen, aber eben auch für die Resozialisierungskonzepte, die wir haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über die Ressourcen, die dem Justizminister vom Parlament für das nächste Jahr zur Verfügung gestellt werden. Wir reden über einen kaum veränderten Entwurf gegenüber dem des Finanzministers. Aber bevor ich dazu einige Details anmerke, will ich etwas zur Justizpolitik insgesamt sagen; denn dabei geht es nicht immer um Geld, um Investitionen, um Personal, es geht auch um den Stellenwert der Justiz in unserem Lande. Und zwei Entscheidungen des rot-roten Bündnisses in diesem Parlament will ich ansprechen und die Rolle, die der Justizminister dabei spielte.
Als Sie sich mit Ihrer Mehrheit hier anschickten, das Gesetz zum höchsten Gericht des Landes zu verändern, saß der Minister auf seiner Bank und sagte gar nichts. Er hörte sich so manches bedenkliche Argument an, das die besondere Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit ignorierte. Das klang zuweilen so, als hätten hier einige nicht verstanden, was das Besondere an der Verfassung selbst ist und natürlich auch des Spruchkörpers, der für ihre Beachtung zuständig ist. Denn in der Demokratie ist die Mehrheit immer gebunden daran, dass sie die Rechte der Minderheit respektiert. Und das ist ja auch der Grund dafür, dass die Verfassung nicht mit einfacher Mehrheit zu ändern ist. Aber Justizminister Schöneburg saß da und schwieg.
Ich will jetzt nicht darüber spekulieren, warum er schwieg. Es ist schon befremdlich genug, dass er sich nicht zu Wort gemeldet hat in dieser wichtigen Debatte vor dem Hintergrund dessen, was da gesagt wurde. Geschwiegen wurde auch bei dem Votum zu einer Petition, die nach Auffassung des zuständigen Ausschusses - auch nach Empfehlung eines unserer Gerichte einem Mediationsverfahren zugeführt werden sollte.