Protocol of the Session on September 28, 2011

Ich war in Hamburg auch bei einigen Großereignissen - unter anderem beim Hamburger Sportverein, beim FC St. Pauli und beim Hafenfest.

(Beifall der Abgeordneten Steinmetzer-Mann und Jür- gens [DIE LINKE] - Oi! bei der CDU)

Nun muss ich Folgendes sagen: Am besten geordnet - das wird niemand glauben - ging es beim FC St. Pauli zu.

(Beifall DIE LINKE)

Dennoch wird es für den Hamburger Verkehrsverbund eine große Herausforderung sein, weil der eine oder andere Besucher dieser Veranstaltung im Nahverkehrszug ein Bier oder andere alkoholische Getränke zu sich genommen hat.

Mit entsprechendem Ernst ist zu sagen: Wenn eine solche Verordnung erlassen wird, erwarten die Bürgerinnen und Bürger auch deren Umsetzung. Insofern werde ich das mit Interesse verfolgen und halte unseren Weg bezüglich der sogenannten Begleiterquote für den richtigen Weg. Über weitere Dinge sollte man erst dann nachdenken, wenn man sich auch die Umsetzung zutraut. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es ist 12 Uhr. Ich beende die Fragestunde und damit den Tagesordnungspunkt 2. Ich entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.01 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir fahren mit der Sitzung nach der Mittagspause fort. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 eröffne, begrüße ich sehr herzlich Gäste aus der Bildungseinrichtung Buckow. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/3349

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft

Drucksache 5/4054

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Genilke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir haben in 2. Lesung die Änderung des Straßengesetzes vorliegen. Diese Änderung liegt uns aufgrund

eines Urteils des Verwaltungsgerichts aus Potsdam vor, nach dem die Ausweitung der Winterdienstpflicht auf Fahrbahnen rechtswidrig ist. Daraufhin bat der Städte- und Gemeindebund die Landesregierung, dies klarzustellen. Das hat die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetz auch getan, jedoch nicht in dem Sinne, wie wir es verstehen. Insofern empfehle ich Ihnen, sich unseren Änderungsantrag anzuschauen.

Wir sind nach wie vor der Meinung - das ergab auch die Anhörung im Infrastrukturausschuss -, dass unsere Bürger bezüglich des Winterdienstes auf den Fahrbahnen, also auf den Straßen nichts zu tun haben, selbstverständlich aber auf den Gehwegen. Dies war auch stets deutlich geregelt.

Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen nun nicht nur Gehwege bzw. Wege in verkehrsberuhigten Bereichen - unter anderem die Fußgängerzone - geräumt werden, sondern die Reinigungs- und Winterdienstpflicht soll konkret auch auf Straßen ausgeweitet werden - zumindest insofern, als die Gemeinden dazu in die Lage versetzt werden -, die definitiv befestigt sind. Dabei wird noch eine schwammige Unterscheidung - zumindest wurde das so genannt - nach der Klassifizierung der Straßen vorgenommen, bei der es um die Frage geht, ob es sich zum Beispiel um Bundes- oder Kreisstraßen handelt oder um Haupterschließungsstraßen. Das ist die einzige Einschränkung, die Sie an der Stelle geben.

Ich halte das für sehr gefährlich; denn viele Straßen in unseren Gemeinden - insbesondere im peripheren Raum - sind Straßen, die zwar als verkehrsberuhigt eingestuft werden können - darunter stellt man sich wenig oder kein Verkehr den ganzen Tag über vor -, auf denen aber zu Stoßzeiten sehr wohl viel Verkehr zu verzeichnen ist, nämlich morgens, wenn die Menschen zur Arbeit fahren, und abends, wenn sie wieder nach Hause kommen. Bei einigen Straßen - ich habe viele Briefe dazu bekommen - wurden in zwei Stunden am Morgen deutlich mehr als 200 Fahrzeuge gezählt.

Herr Minister, Sie sagten vorhin: Wir haben uns darum zu kümmern, was den Menschen im ländlichen Raum hilft. - Das vorliegende Gesetz hilft den Menschen im ländlichen Raum ganz sicher nicht. Anhand der praktischen Bedeutung möchte ich erläutern, warum wir der Meinung sind, dass die Gemeinden für diese Form der Daseinsvorsorge verantwortlich sind. Sie sollen diese Dienste zwar nicht selbst durchführen, aber sie haben natürlich völlig andere Ausschreibungsmöglichkeiten und eine völlig andere Form der Einteilung von Stadtgebieten, in denen der Winterdienst erfolgen kann. Kleinteilig wäre das insbesondere für spezialisierte Firmen in diesem Bereich nicht mehr möglich, weil sie mit jedem Eigentümer selbst Verträge abschließen müssten.

Im gegenwärtigen demografischen Wandel wird es vor allem für ältere Menschen de facto nicht möglich sein, die Maßgabe der Reinigungs- und Winterdienstpflicht zu erfüllen. Rein praktisch kann ich mir nicht vorstellen, wie ich die Menschen auffordern soll, sich bereits im Herbst eine Tonne Sand, Splitt oder Salz - je nachdem, was gestattet wird - zu beschaffen, damit sie bei Bedarf die Fahrbahn auch tatsächlich abstumpfen können, wie es nach dem Gesetz nötig ist.

Bei einer Familie, bei der die Eltern morgens zur Arbeit fahren, sind Vater oder Mutter möglicherweise noch nicht zu Hause, wenn die Kinder aus der Schule kommen. Insofern können sich

die Eltern nicht darauf verlassen, dass die Straße freigeschoben ist. Schließlich ist fraglich, wer das tun soll. Unter Umständen müssen dann 14- oder 15-Jährige die Fahrbahn von Schnee und Eis befreien. Dabei unterstelle ich nicht, dass sie das nicht können. Jedoch erinnere ich - wenn wir schon über Verkehrssicherheit sprechen - an die letzte Plenarsitzung. Dort wurde 15-Jährigen nicht zugetraut, selbst nach einer vernünftig abgelegten Fahrprüfung mit dem Moped auf Straßen zu fahren. Aus diesem Grund besteht unter Umständen auch hier eine Gefahr.

Vor allem denke ich aber an die älteren Bürger, die einzelne Verträge abschließen müssten.

„Ältere Mitbürger haben Kinder und Enkelkinder, weshalb dies in der Regel kein Thema darstellt.“

Das entnahm ich dem Protokoll der Anhörung, Herr Böttcher hat es gesagt. Dies entspricht nicht der Realität der Menschen, insbesondere nicht im berlinfernen Raum; denn darauf können wir uns nicht verlassen. Viele Angehörige sind nicht mehr am Ort oder in Brandenburg tätig und müssen viele Kilometer fahren. Insofern werden wir an dieser Stelle nicht umhinkommen, uns etwas anderes einfallen zu lassen, als dies auf die Kinder und Enkelkinder abzuwälzen.

Ebenfalls bringt es nichts - das möchte ich an der Stelle noch einmal sagen -, zu sagen, dass es - wenn wir im Ausschuss schon darüber gesprochen haben - im Grunde genommen gängige Praxis sei, wie es gegenwärtig gehandhabt wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass es - das zeigen die Probleme, die wir in dieser Frage hatten - eindeutig so ist, dass die Praxis, die einige Kommunen in ihren Satzungen festgeschrieben hatten, nicht gesetzeskonform war, sondern dass eine solche Satzung offensichtlich gegen das geltende Gesetz verstoßen hat.

Herr Genilke, Sie haben Ihre Redezeit bereits überschritten.

Ich beende den Satz, Frau Präsidentin.

Satzungen haben sich noch immer nach dem Gesetz auszurichten und nicht die Gesetze nach den Satzungen, die wir nicht ändern wollen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Genilke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Kircheis erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, das im letzten Winter bei Gemeinden und Bürgern gleichermaßen für Verunsicherung gesorgt hat, ist noch immer nicht rechtskräftig; dabei ist es nun schon bald ein Jahr alt.

Müssten wir uns allein auf die Rechtsprechung verlassen, wäre im kommenden Winter unklar - der Winter kommt oft unverhofft, schnell und früh, und wenn die Bauernregeln stimmen, dann ist absehbar, wann der erste Schnee fällt; denn 100 Tage nach dem ersten Nebel, den es vor vier Wochen gab, soll der erste Schnee kommen -, wer räumen muss und wer nicht, und zwar nicht nur in Blankenfelde-Mahlow - dieser Gemeinde galt das Urteil -, sondern auch in zahlreichen anderen Gemeinden im Land.

Aber: Die Richter sollen sich ruhig die Zeit nehmen, denn auf die Gerichte allein kommt es ja nicht an. Der Landespolitik wird zwar manchmal vorgeworfen, zäh zu sein, aber hier, beim Straßengesetz haben wir wieder einmal gezeigt, dass dieses Vorurteil nicht zutrifft. Der Vorschlag der Landesregierung zu einer gesetzlichen Klarstellung kann nun, nach einem guten Vierteljahr - inklusive Sommerpause - mit wenigen Modifizierungen rechtskräftig werden. Mit dieser Änderung des Landesstraßengesetzes schaffen wir die nötige Rechtssicherheit, Herr Genilke, damit auch in diesem Winter jeder Brandenburger morgens das Haus sicher verlassen kann.

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Hier wird keine neue Regelung geschaffen. Die neue Formulierung stellt nur klar, was von jeher im Gesetz stand und gemeint war: Da, wo kein fester Bürgersteig vorhanden ist, müssen die Anlieger im Zweifel einen Gehstreifen auf dem Fahrweg von Schnee freihalten. - Damit muten wir ihnen nicht mehr und nicht weniger zu als all den anderen Hausbesitzern, die einen Fußweg vor dem Haus haben.

Wo es nicht zumutbar ist - auch das haben wir jetzt noch einmal klargestellt -, kann es keine Räumpflicht geben. Das ist eine runde und faire Sache. Ihre Vorbehalte dagegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sind völlig überflüssig.

Eigentum verpflichtet. Das gilt auch für Grundeigentümer. Deshalb ist es seit langem und im ganzen Land üblich und legitim, Grundeigentümer zum Schneeräumen auf den Gehwegen heranzuziehen. Für die meisten Bürger ist das eine Selbstverständlichkeit, und keine Gemeinde ist in der Lage, das aus eigener Kraft zu leisten, schon gar nicht, wenn sie so weitläufig ist wie viele Orte hier in der Mark.

Ihre Partei, Herr Genilke, hat gerade zehn Bürgermeisterwahlen gewonnen, und ich gratuliere Ihnen dazu ganz herzlich. Aber: Gehen Sie auch mal hin und befragen diese Bürgermeister zum Thema Schneeräumen. Der wohl erfolgreichste CDU-Bürgermeister im Land, Herr Werner Große, hat sich klar für diese Klarstellung im Straßengesetz ausgesprochen. Hören Sie Ihren Fachleuten einmal zu und handeln Sie danach, dann wird Politik in Brandenburg auch in Zukunft weniger zäh sein. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kircheis. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt habe ich heute früh, zu Be

ginn der Aktuellen Stunde, den September so gelobt, und schon droht Frau Kollegin Kircheis mit dem ersten Schnee. Aber so ist es leider: Sie hat ja Recht, ich kann es nicht verhindern.

In der Tat: Die Landesregierung hat einen Gesetzesänderungstext eingebracht. Er hat zwei Aspekte - ich hatte schon in der 1. Lesung darauf hingewiesen -: Der erste Aspekt ist völlig unproblematisch; es ist eine einfache Angleichung an das Verwaltungsverfahrensgesetz. Ich denke, darüber brauchen wir uns nicht groß zu unterhalten.

Der zweite Aspekt ist leider Gottes etwas komplizierter, denn es geht um eine Pflichtübertragung - insbesondere für den Winterdienst - von der Kommune auf Private. Es ist grundsätzlich löblich - sage ich ausdrücklich -, dass man sich hier bemüht, Klarheit und vor allen Dingen Rechtssicherheit zu schaffen; das ist der richtige Weg. Ich gestehe allerdings auch offen und ehrlich, dass das entsprechende Fachgespräch, das wir dazu hatten, eines der ganz wenigen war, die ich erlebt habe, bei denen es am Schluss mehr Fragen gab, als Antworten geliefert wurden. Normalerweise dienen Fachgespräche der Erhellung; das war diesmal nicht der Fall.