Protocol of the Session on September 1, 2011

Der zweite Punkt ist das „Lebenslange Lernen zur Qualifizierung von Ingenieuren und Technikern“. Es handelt sich um eine zweijährige Weiterbildungsmaßnahme, die ebenfalls Ende des Jahres ausläuft. Das Maßnahmenpaket ist kaum verabschiedet, da geht den Maßnahmen zur Arbeitsförderung schon die Luft aus. Gute Politik muss nicht immer Millionen verschlingen, aber ein Maßnahmenpaket, das bei Inkrafttreten schon nicht mehr finanziert ist - schließlich soll es bis 2014 gehen -, bleibt doch sehr im Vagen. Die Maßnahme Nr. 19, die INNOPUNKT-Initiative „Beruf, Familie, Pflegen. Neue Vereinbarkeitslösungen für Brandenburg“ läuft immerhin drei Jahre, bis zum September 2013.

Der verschämte Hinweis auf altersübergreifende Maßnahmen wie den „Bildungsscheck“ zeigt, dass bei der Arbeitsförderung für Ältere noch mindestens drei Schippen zuzulegen sind. Das belegen auch die Arbeitsmarktzahlen vom August, die den bedrohlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit Älterer gezeigt haben.

Insgesamt halten wir das Seniorenpolitische Maßnahmenpaket aber für einen guten Aufschlag. Das aktive Altern wird Thema bleiben und an Bedeutung gewinnen.

(Beifall GRÜNE/B90 und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Herr Minister Baaske, Sie haben noch einmal das Wort.

(Zuruf von Minister Baaske)

- Es gibt eine Verzichtsanzeige.

Damit sind wir am Ende der Aussprache, und ich beende diese. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung, Drucksache 5/3224, ist zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 5/3916, eingebracht von den Fraktionen von SPD und DIE LINKE, „Seniorenpolitik - Politik für ältere Menschen als Teil einer übergreifenden Generationenpolitik“. Wer diesem Entschließungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen ist diesem Antrag entsprochen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6. Bevor ich Tagesordnungspunkt 7 eröffne, begrüße ich eine Gruppe der Arbeiterwohlfahrt aus Kleinmachnow. Herzlich willkommen!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Evaluation bestehender Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz (gemäß Beschluss des Landtages vom 17.12.2009 - Drs. 5/179-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 5/3347

Ferner liegen Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3925 sowie der Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP in der Drucksache 5/3945 vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Dr. Münch wird diesen halten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder sind die Zukunft unseres Landes - das betonen wir immer wieder --, und sie sind das größte Geschenk im Leben. Es sollte deshalb selbstverständlich sein, dass jedes Kind in unserem Land liebevoll umsorgt wird und gesund aufwachsen kann. Jeder Einzelfall, in dem ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird oder sogar durch die Hand seiner Eltern stirbt, entsetzt uns und zwingt uns zu fragen, ob das, was wir tun, ausreicht, um unsere Kinder zu schützen. Wir erinnern uns alle an das Schicksal von Pascal in Strausberg im Jahr 2003, von Dennis in Cottbus oder - in diesem Frühjahr - des drei Monate alten Kindes in Lauchhammer, das im Haushalt der alkoholabhängigen Mutter zu Tode gekommen ist. Jeder einzelne Fall zeigt uns die Grenzen unserer Handlungsmöglichkeiten. Deshalb ist es wichtig, unsere bestehenden Instrumente und gesetzlichen Regelungen immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Aber wir müssen uns auch der bitteren Wahrheit stellen, dass kein Instrument und keine Vorschrift Misshandlung oder Vernachlässigung hundertprozentig ausschließen kann.

Kinderschutz ist eine große Herausforderung. Auf allen Ebenen arbeitet die Landesregierung deshalb daran, den Kinderschutz zu verbessern und zu stärken. Das belegen das 2006 verabschiedete „Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg“ und die vielfältigen Aktivitäten, die sich daraus ergeben.

Der Ihnen nun vorliegende Bericht zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz ist die aktuelle Wegmarke eines kontinuierlichen Prozesses. Auch die heutige Befassung des Landtags ist ein Schritt auf diesem Weg und macht deutlich: Wir lassen nicht nach beim Thema Kinderschutz, wir lassen uns nicht entmutigen, und wir schauen immer wieder nach, ob es nicht doch irgendwo eine Lücke gibt, etwas, was wir noch besser machen können.

Der Bericht der Landesregierung beruht auf der Entschließung des Landtags vom 17. Dezember 2009 und gliedert sich in drei Teile: Kindergesundheit, Kinderschutz und Konsequenzen für die Landesgesetzgebung. Zum ersten Teil - Kindergesundheit wird Frau Ministerin Tack am Ende der Debatte ausführlich sprechen. Ich möchte Ihnen deshalb dazu nicht einen Überblick über die Inhalte geben, sondern nur einen aus meiner Sicht wichtigen Punkt hervorheben: Dass die Evaluation des „Netzwerks Gesunde Kinder“ eine so positive Bewertung erhalten hat, insbesondere von den Beteiligten, ist mir sehr wichtig. Das „Netzwerk Gesunde Kinder“ ist ein Instrument, das uns deutschlandweit zum Vorreiter und zum guten Beispiel dafür gemacht hat, wie es gelingen kann, zivilgesellschaftliches Engagement und auch das Agieren der Profis sehr gut zum Wohle der Kinder und Familien zu vernetzen. Zu diesem Teil liegt hier auch ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen vor.

Der zweite Teil des Berichts behandelt differenziert die Instrumente und Vorschriften zum Kinderschutz. Zunächst wird die

Arbeit der Fachstelle Kinderschutz und die Einschätzung dieser Arbeit durch die Jugendämter in den Blick genommen. Dabei zeigt sich, dass die Arbeit der Fachstelle eine sehr hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter findet. Die Schwerpunkte des Landesprogramms zur Verbesserung des Kinderschutzes, das die Landesregierung 2006 beschlossen hat, zeigen Wirkung. Hervorzuheben ist auch die Umsetzung der Empfehlungen zur Kooperation im Kinderschutz, denn Kooperation zwischen den verschiedenen Beteiligten ist ein ganz entscheidender Gelingensfaktor.

Inzwischen gibt es flächendeckende und gut funktionierende Kooperationsstrukturen zwischen den vielfältigen Akteuren des Kinderschutzes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Der Bericht stellt auch die Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz sowie die präventiven Ansätze im Rahmen des Modellprogramms Eltern-Kind-Gruppe und im Rahmen des Fachhochschulprojekts „Wie Elternschaft gelingt“ dar.

Auf der Grundlage einer Befragung der Gerichte wird weiterhin über die Erfahrungen bei der Umsetzung der Änderung des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit und des § 1666 BGB über gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls berichtet, die vom Bund zur Verbesserung des Kinderschutzes eingeführt wurden. Hier scheint es einen längeren Prozess wirksamer Anpassungen der gerichtlichen Praxis zu geben.

Im dritten Teil schließlich nimmt der Bericht zu landesrechtlichen Regelungen Stellung; das werden wir heute nochmals im Rahmen eines Antrags besprechen. Der Bericht behandelt den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Entwurfs eines Bundeskinderschutzgesetzes und die Regelungen in Kinderschutzgesetzen anderer Länder. Im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Linke werden wir Fragen gesetzlicher Regelungen diskutieren, und wir werden in der Landesregierung prüfen, ob und welcher gesetzlicher Regelungsbedarf angesichts dieser anstehenden Bundesgesetzgebung tatsächlich besteht.

Wir haben im Land Brandenburg mit dem Bericht die Instrumente in den Bereichen Kindergesundheit und Kinderschutz so umfassend und gründlich analysiert, wie das bisher von keinem anderen Bundesland geleistet wurde. Damit wird zugleich der Stand der Fachentwicklung in den Arbeitsfeldern Gesundheit und Jugendhilfe, aber ebenso Familienhilfe und Justiz kritisch hinterfragt. Aber nicht nur der Qualität der Reflexion, sondern vor allem die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Berichts zeigen, dass die fachlichen Entwicklungen zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Kindergesundheit wirklich Früchte tragen.

Die Breite und Tiefe des Berichts - das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen - wäre ohne die gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts Gesundheit, Familie, Justiz und eben meinem Haus gar nicht denkbar gewesen. Zur Professionalität der Arbeit im Kinderschutz gehört es, dass die Kooperation der beteiligten Akteure zuverlässig gelingt. Davon hängen auch nicht selten das Überleben eines Kindes und der Weg aus einer scheinbar ausweglosen Situation ab.

Was wir von den Akteuren in der täglichen Praxis erwarten, sollte auch Maßstab unserer eigenen Arbeit zum Schutz der Kinder sein. Der Bericht ist dafür ein gutes Beispiel. Allen Beteiligten, die in den unterschiedlichen Häusern daran mitarbei

tet haben, möchte ich deshalb herzlich Dank sagen. - Vielen Dank. Ich bin gespannt auf die Aussprache.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Die Abgeordnete Blechinger hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung befasst sich mit verschiedenen Maßnahmen, die alle ein Ziel haben, nämlich das gesunde Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen oder zu befördern. Dazu gehört - Frau Ministerin Münch hat es gesagt -, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen, aber auch, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Dass die Verantwortung für viele Maßnahmen bei den Kommunen liegt, macht die Evaluation schwer, und es ist nach wie vor so, dass sie eben in unterschiedlicher Qualität wahrgenommen werden. Mein langjähriges Ziel, die Fachaufsicht für die Jugendämter beim Land anzusiedeln, ist bisher leider nicht erreicht worden.

Der Bericht ist sehr umfangreich; deshalb kann ich aus Zeitgründen nur auf einige Punkte eingehen. So wurde 2008 das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen, den U-Untersuchungen, eingeführt, um die Teilnahmequoten zu erhöhen. Angesichts des aufwendigen Verfahrens ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend. Das Rückmeldewesen funktioniert noch nicht richtig; das hat viele Ursachen. Damit werden wir uns sicherlich im Ausschuss beschäftigen. Es ist zum Beispiel nicht klar, wie viele Eltern sich bewusst der Untersuchung verweigern oder welche trotz mehrfacher Erinnerung die Untersuchung aus anderen Gründen versäumen. Hier besteht noch Aufklärungs- und Verbesserungsbedarf.

Ebenfalls 2008 wurden die Untersuchungen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen von Kindern im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat eingeführt. Leider wurden durch diese Untersuchungen, die eigentlich für alle Kinder gedacht sind, im ersten Jahr nur 55 % und im zweiten Jahr 71 % der Kinder erreicht. Auch dafür liefert der Bericht keine ausreichende Begründung. Der Verweis auf die Hauskinder greift hier nicht, denn die stellen einen nicht so hohen Prozentsatz; die KitaQuote ist deutlich höher als 70 %.

Die Befunde dieser Untersuchungen sind außerordentlich beunruhigend. Dass bei mehr als einem Viertel der Kinder medizinisch relevante Befunde diagnostiziert werden - mit steigender Tendenz -, macht das Ausmaß des Problems deutlich, auch Defizite beispielsweise in der frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu kommt die sehr unterschiedliche Betroffenheit von Mädchen und Jungen. Während bei über 30 % der Jungen solche Befunde festgestellt wurden, war es bei den Mädchen fast ein Drittel weniger, die entsprechende Befunde aufwiesen. Bei Sprachstörungen oder psy

chischen Störungen sind die Jungen sogar doppelt so oft betroffen.

Auch wenn das kein rein brandenburgisches Problem ist, sind die Erklärungen dafür, die die Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage dazu geliefert hat, unbefriedigend. Wir werden deshalb dazu eine Expertenanhörung in den betroffenen Ausschüssen beantragen. Im Übrigen ergibt sich daraus mit besonderer Dringlichkeit eine spezielle Jungenförderung in der Schule, wie wir das bereits seit langem gefordert haben, denn wenn Jungen mit deutlich schlechteren Startchancen die Schule beginnen, kann von Chancengleichheit wohl keine Rede sein.

Im Bericht wurden auch die Erfahrungen anderer Bundesländer mit Kinderschutzgesetzen ausgewertet. Dass ich die daraus gezogenen Schlussfolgerungen nicht teile, wird Sie nicht verwundern, zumal der Haushaltsvorbehalt gerade im Hinblick auf die von uns als notwendig angesehene zentrale Kinderschutz-Hotline, die in Mecklenburg-Vorpommern mit großem Erfolg eingerichtet wurde, aufgrund der geringen Mittel, die dafür notwendig sind, meines Erachtens nicht greift. Deshalb halten wir eine Bündelung der Maßnahmen in einem Kinderschutzgesetz nach wie vor für notwendig.

(Vereinzelt Beifall CDU, FDP und GRÜNE/B90)

Dem Entschließungsantrag der Koalition werden wir zustimmen, auch wenn Punkt 2 eine Rechnung zulasten Dritter darstellt und damit wenig Aussicht auf Erfolg hat. Auch die Empfehlung zur Kooperation, wie in Punkt 4 angeregt, gibt es seit langem, seit 2006. Aber da der Antrag nicht schadet und die anderen Maßnahmen durchaus sinnvoll sind, werden wir ihm zustimmen und erwarten natürlich auch die Unterstützung für den Antrag von CDU und FDP, der sich vor allem mit der Verbesserung des Kinderschutzes befasst. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Lehmann hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der vorliegende Evaluationsbericht ist ein sehr informativer Bericht. Die einzelnen Instrumente werden darin sehr anschaulich beschrieben. Dadurch entsteht eine zusätzliche Transparenz. Auch die Strukturebenen der Instrumente sind sehr deutlich dargestellt.

Liebe Kollegen, ich habe diesen Bericht mit sehr großem Interesse gelesen und mich beim Lesen an die Diskussionen - diese wurde auch mit Fachleuten geführt - aus der vorangegangenen Wahlperiode erinnert, bei der es um diese Instrumente, die der Bericht beschreibt, ging.

Ich erinnere mich noch sehr gut, dass ich mit der Kollegin Hartfelder - die Fraktionen SPD und CDU bildeten damals eine Koalition - nach Saarbrücken geflogen bin, weil dort eine Anhörung zur pflichtigen Reihenuntersuchung stattfand. Auf dem

Rückflug war uns beiden klar: Hier in Brandenburg gibt es die pflichtige Reihenuntersuchung. Leider, meine Damen und Herren, kam es nicht so wie gewollt. Natürlich konnten wir uns damit nicht durchsetzen. Aus diesem Grund wurde das verbindliche Einladungswesen entwickelt. Insofern fand ich es sehr interessant, in diesem Bericht zu lesen, wie diese Struktur funktioniert und welche Lücken es gegebenenfalls noch gibt. Damit wird deutlich, wie sich dieser Prozess entwickelt hat.

Dem Bericht ist auch zu entnehmen, dass das Maßnahmenpaket mit seinen Instrumenten praktikabel ist. Für die Politik ist es wichtig zu hinterfragen: Ist das, was wir beschließen, praktikabel, und wird es von Fachleuten in puncto Wirkung und Handhabbarkeit - ich habe es etwas anders gelesen, Frau Blechinger - anerkannt und positiv bewertet? - Diesbezüglich stelle ich auf die Befragung der Jugendämter - insbesondere der Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ab.

Der vorliegende Bericht zeigt deutlich, dass die seinerzeit von uns beschlossenen Instrumente zu greifen beginnen. Jedoch geht aus ihm auch deutlich hervor, dass es für eine endgültige Bewertung zu früh ist. Insofern sollten wir das Schuljahr - vor allem das Einschulungsjahr - 2013/2014 abwarten, weil wir danach eine komplexere Bewertung zu den einzelnen Instrumenten - insbesondere zur Gesundheitssituation der Kinder - abgeben können.

Wir warnen davor - ich freue mich, dass ich Derartiges aus dem CDU-Statement jetzt nicht vernehmen musste -, dass wir wieder damit beginnen, alles infrage zu stellen. Vielmehr sollten wir diese Instrumente wirken lassen - sie brauchen schließlich Zeit -, bevor wir endgültige Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Sie beginnen zu wirken beim Einladungs- und Rückmeldewesen sowie bei den Reihenuntersuchungen in den Kindertagesstätten. Wir müssen auch immer beachten, von wo aus wir gestartet sind. Vor der Installation dieses Instruments konnten lediglich 48 % aller Kindergartenkinder erreicht werden. 48 %, Frau Kollegin Blechinger. Gegenwärtig liegen wir bei 71 %. Gewiss fehlt noch viel bis 100 %, aber - ich möchte gern, dass wir einer Meinung sind - eine Steigerung wurde auf jeden Fall erzielt.

Zudem ist ein zeitigeres Ansetzen der Frühförderung zu verzeichnen. Vor einigen Jahren setzte die Frühförderung bei den Kindern bei durchschnittlich 4,3 Jahren an und nun bereits bei unter 3-Jährigen. Es ist sehr wichtig, dass Frühförderung so früh wie möglich beginnt. Auch diese Indizien verdeutlichen die Wirksamkeit dieser Instrumente.