Es ist eine Evaluation vorgesehen, das halte ich für richtig. Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass mit dem heutigen Tage eine abschließende Behandlung des Gesetzesvorhabens hier im Landtag erfolgt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns bei der Umsetzung des Gesetzes viel Glück. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Baer hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst dem Kollegen Dellmann herzlichen Dank, der mir einen Teil seiner letzten Redezeit heute im Parlament übertragen hat. Ich weiß das durchaus zu schätzen, Reinhold.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach langen Jahren der Diskussion innerhalb und außerhalb des Parlaments über die Not
wendigkeit von Tariftreue und Vergabegesetzen scheint die Zeit nun endlich reif zu sein. Leider konnten wir ein Vergabegesetz nicht früher Wirklichkeit werden lassen. Mit unserem früheren Koalitionspartner war die Verabschiedung eines in meinen Augen damals schon dringend erforderlichen Gesetzes nicht möglich. Das ist schade, wir haben dadurch sehr wertvolle Zeit verloren.
Wir werden heute - davon bin ich überzeugt - mit großer Mehrheit - trotz Bauchschmerzen des einen oder anderen von uns ein Gesetz verabschieden, das - leider immer noch! - dringend notwendig ist.
Ich gebe gern zu: Ich bin mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gänzlich zufrieden und hätte mir im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterreichende und auch klarere Formulierungen gewünscht, so zum Beispiel hinsichtlich der hier angesprochenen Lohnuntergrenze oder des bis zuletzt umstrittenen Teils der Geltung für ausländische Anbieter im Schienenverkehr, wozu es unterschiedliche Rechtsauffassungen gab.
Wir haben deshalb mit dem ebenfalls vorliegenden Entschließungsantrag unsere politischen, mit dem Gesetzentwurf verbundenen Intentionen noch einmal formuliert. Die Evaluierungsklausel eröffnet uns zudem die Möglichkeit, auf eventuelle Fehlentwicklungen zu reagieren und gegenzusteuern. Das beinhaltet auch entsprechende Möglichkeiten im Verkehrsbereich, in dem wir Fehlentwicklungen oder gar Missbrauch nicht hinnehmen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Diskussion um das Vergabegesetz in Brandenburg ist es mir wichtig, Folgendes zu betonen: Wir erledigen hier wieder einmal die Aufgaben, die eigentlich die Bundesregierung erledigen sollte. Sie sollte endlich einen bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn beschließen, um Lohndumping und Billigkonkurrenz zulasten der Arbeitnehmer zu verhindern.
Brandenburg ist und wird kein Billiglohnland. Das machen wir mit diesem Gesetz deutlich. Wir haben - im positiven Sinne lange miteinander gerungen. Auch wenn nicht jeder seine Forderungen umsetzen konnte - mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns im Großen und Ganzen ein tragfähiger Kompromiss gelungen, auf den viele Arbeitnehmer im Lande lange genug gewartet haben.
Ich danke allen, die am Zustandekommen des Ergebnisses mitgewirkt haben, und bitte Sie um möglichst breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baer. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft zum Brandenburgischen Vergabegesetz in der Drucksache 5/3837 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Mit deutlicher Mehrheit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Damit ist zugleich der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/2733, eingereicht durch die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, in 2. Lesung abgelehnt worden.
Der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/3030, eingereicht von der Landesregierung, ist mit den im Ausschuss für Wirtschaft beschlossenen Änderungen in 2. Lesung angenommen worden. Das Gesetz ist damit verabschiedet.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 5/3918, eingereicht durch die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE. Wer dem Entschließungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist dieser Entschließungsantrag ebenfalls angenommen worden.
Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag vom 16. Februar 2011 über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften
Ferner liegen Ihnen Entschließungsanträge der Fraktion der CDU in den Drucksachen 5/3923 und 5/3941 vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hintergrund des uns vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsvertrages und des Regionalund Braunkohleplanungsgesetzes ist formal die Anpassung an das novellierte Bundesraumordnungsgesetz. Das ist soweit unproblematisch und wird auch von meiner Fraktion unterstützt.
Der Städte- und Gemeindebund hat allerdings im Rahmen der parlamentarischen Beratungen mehrfach auf zwei Punkte gesondert hingewiesen, die mit der Neufassung bzw. der Gesetzesänderung ebenfalls angefasst werden sollten. Ihnen liegen daher zwei Entschließungsanträge der CDU-Fraktion vor, die ich im Folgenden erläutern möchte.
Der Städte- und Gemeindebund hat auf die problematische Regelung in § 6 des Regional- und Planungsgesetzes hingewiesen. Nach diesem wird den hauptamtlichen Verwaltungsbeamten und Bürgermeistern von Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern die Mitgliedschaft in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaften verwehrt. Das erachten wir als nicht gerechtfertigt. Es widerspricht der kommunalen Selbstverwaltung und führt, wie in unserem Entschließungsantrag ausgeführt, auch praktisch zu weitreichenden Konflikten. Stichwort ist die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Dazu gibt es viele Konflikte vor Ort, und es wird der Vorwurf erhoben, große Gemeinden setzten den kleineren die Windparks schlichtweg vor die Nase. Hier fordern wir mehr Transparenz und Gerechtigkeit und daher die Beteiligung aller Gemeinden in den Regionalversammlungen. Die Arbeitsfähigkeit dieser Gremien ist unserer Ansicht nach auch mit dieser Größe weiter gewährleistet.
Ebenfalls in diesem Entschließungsantrag fordern wir die Untersuchung der derzeitigen Regionalplanungsstrukturen Brandenburgs. Ich weiß: Damit gehen wir über die Forderungen des Städte- und Gemeindebundes hinaus. Aber ich weiß auch, dass die Struktur der Regionalplanung in Brandenburg bei Mitgliedern anderer Fraktionen dieses Hauses ebenfalls nicht unumstritten ist.
Fakt ist, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften eine nicht vorgesehene dritte Ebene im Verwaltungsaufbau des Landes darstellen und mit ihrer territorialen Ausbreitung zum Teil die kommunale Planungshoheit unterlaufen. Als Beispiel möchte ich auch an dieser Stelle die Windkraftanlagen anführen. Derzeit ist es so, dass zum Beispiel in der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ein Bürgermeister aus dem Speckgürtel von Berlin darüber mitentscheidet, wo in einer kleineren Gemeinde an der Grenze zu Sachsen, die aufgrund des 10 000-Einwohner-Kriteriums nicht einmal einen Sitz in der Regionalversammlung hat, Windkraftanlagen errichtet werden. Ist das die Regionalplanung, die wir uns weiterhin wünschen? Für uns ist sie es nicht. Wir denken, dies sollte innerhalb der Enquetekommission, die sich in den nächsten zwei Jahren mit dem zukünftigen Verwaltungsaufbau des Landes Brandenburg auseinandersetzt, näher untersucht werden.
Auch der zweite Entschließungsantrag geht auf eine Forderung des Städte- und Gemeindebundes zurück und betrifft die Beteiligung dieses Hauses an der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Der Landesentwicklungsplan ist eine der wichtigsten raumplanerischen Grundlagen unseres Landes, angefangen bei der Zielvorgabe eines Single-Airports BBI bis hin zur Problematik der Dauernutzung von Wochenendhäusern.
Der Landesentwicklungsplan trifft Aussagen zu zentralen Entwicklungszielen der Länder Berlin und Brandenburg. Er ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern beinhaltet auch klare politische Zielsetzungen, über die die gewählten Länderparlamente entscheiden sollten. Wir wären damit übrigens nicht die Einzigen; die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen haben bereits entsprechende Regelungen getroffen.
Gerade die aktuelle Flughafendiskussion macht das mehr als deutlich. Im vorliegenden Landesplanungsvertrag ist aller
dings, wie zuvor auch, lediglich die Kenntnisnahme durch den Infrastrukturausschuss vorgesehen. Der Landtag wird weiterhin nicht beachtet. Insoweit haben wir gerade von der rot-roten Landesregierung etwas mehr erwartet; denn zumindest die Linkspartei hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode klar dazu geäußert. Leider ist diese Handschrift noch nicht zu erkennen. Aber wir haben Ihnen zumindest eine Brücke gebaut deswegen unsere zwei Entschließungsanträge -, dies eventuell zu korrigieren. Dem Gesetzentwurf können wir daher nur nach Maßgabe der Zustimmung zu unseren Entschließungsanträgen zustimmen. - Ich danke Ihnen vielmals.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Gregor-Ness hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Genilke hat darauf hingewiesen: Anlass für die Änderung der Vorschriften war die erstmalige Inanspruchnahme der Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bund nach der Föderalismusreform. Damit liegt auf Bundesebene eine Vollregelung zur Raum- und Landesplanung vor. Dementsprechend haben wir unsere Gesetzgebung angepasst. Leider ist es uns nicht gelungen, uns im Verfahren darauf zu verständigen, ordentlich mit eventuellen Änderungsanträgen umzugehen. Wir waren durchaus gewillt, beides voneinander abzukoppeln, das heißt, einerseits den Staatsvertrag zu behandeln und andererseits die landesplanerischen Komponenten aus dem Haus heraus noch einmal zu diskutieren. Dazu ist es leider nicht gekommen.
Während der Beratungen lagen auch keine Änderungsanträge im Sinne der CDU-Fraktion vor. Deshalb möchte ich heute auch gar nicht darauf eingehen, weil es zu spät ist.
Als wichtige Punkte haben wir als Änderungsanträge eingebracht: Zum einen die Zurückführung der Beteiligung der Naturschutzverbände auf diejenigen Naturschutzverbände, die im Land Brandenburg ansässig sind, zum anderen die Beteiligung der Kommunen, die von der Braunkohle- und Sanierungsplanung eventuell betroffen sind, unabhängig davon, ob sie im Braunkohleausschuss einen Sitz und eine Stimme haben oder nicht.
Zum Dritten ging es uns darum, diesen Staatsvertrag so schnell wie möglich in Kraft zu setzen, weil seit 30.06.2009 das neue Bundesgesetz gilt. Es wird Zeit, dass Doppelregelungen entfallen und wieder Klarheit im Gesetzestext einkehrt. - Ich danke und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der MaiTagung des Landtages hatten wir als FDP-Fraktion Ihnen einen Antrag vorgelegt, der da hieß „Landtag stärker und rechtzeitig in Verhandlungen zu Staatsverträgen einbeziehen“. Hätten die beiden Regierungsfraktionen damals diesen Antrag etwas ernsthafter reflektiert, wäre uns die heutige Debatte in dieser Form vielleicht erspart geblieben.
Eigentlich ist es schade, denn der heutige Tagesordnungspunkt ist, wie man fast sagen könnte, ein selbstverständlicher, ich will nicht sagen, ein harmloser Vorgang. Der Anlass ist bekannt. Der Bund hat aufgrund der Ergebnisse der Föderalismusreform das Raumordnungsgesetz novelliert. Aufgrund der Tatsache, die ich ausdrücklich begrüße, dass Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Planungsgemeinschaft sind, besteht der Bedarf, den Staatsvertrag entsprechend anzugleichen.
Gerade die Tatsache, dass das Raumordnungsrecht der konkurrierenden Gesetzgebung unterfällt, wäre eigentlich Anlass gewesen, sich umso intensiver mit den Fragen der Umsetzung hier im Land Brandenburg auseinanderzusetzen.
Es ist ebenfalls schade, dass ausgerechnet hier in dem Bereich der Raumordnung - man kann die gemeinsame Landesplanung, wie ich denke, in vielen Bereichen als vorbildlich bezeichnen die Befassung des Landtages mit wesentlichen Fragen nicht möglich ist, zumindest nicht nach den gegenwärtigen Regularien. Wir bedauern das zutiefst.