Protocol of the Session on August 31, 2011

- Okay, FDP-Dialektik.

Jetzt möchte ich noch schnell eines nachholen - Sie haben immer noch das Recht der Jugend, aber das hält nicht mehr lange, Sie brauchen keine Angst zu haben -: Offensichtlich hat Ihr Weiterbildungsverein der FDP doch noch nicht deutlich gemacht, dass man Politik in Zahlen gießt und dass man das, was Politik will, tatsächlich auch im Haushalt lesen kann. Da Sie sagen, dass Sie es nicht gefunden hätten, will ich gern Nachhilfe leisten: Im Haushaltsplanentwurf 2012 finden Sie auf Seite 12 die geplanten Ausgaben für das Gericht in Königs Wusterhausen und das in Eberswalde. Wenn Sie nun ein paar Seiten weiterblättern - das dürfte nicht anstrengend sein -, finden Sie auf Seite 22 die geplanten Kosten für den Umbau des Justizzentrums in Neuruppin, Eberswalde und Schwedt. Sagen Sie also nicht, die finanziellen Aussagen hier seien nicht unterlegt. Das ist einfach falsch und wird nicht dadurch besser, dass Sie es hier vortragen.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Holzschuher [SPD])

Kollege Eichelbaum, ich bin jetzt schwer am Überlegen, ob ich mir das wieder leiste. Aber ich mache es diesmal nicht: mich mit Ihnen auseinanderzusetzen, denn es war ja eigentlich ein Feuerwerk gegen die alte Geschichte. Ich verstehe das, und ich bin froh, dass Ihre Justizministerin a. D. nicht mehr hier sitzt, denn das, was Sie hier abgelassen haben, hätte schon wehgetan.

Ich hatte in der Vergangenheit den Eindruck, dass Alard von Arnim - Ihr damaliger rechtspolitischer Sprecher - schon immer ein Stück weit zu erklären versucht hat, warum in den vergangenen fünf Jahren bestimmte Auseinandersetzungen zwischen den Koalitionsfraktionen nicht behoben werden konnten. Und ich kann Ihre Wut verstehen, da wir jetzt - nach zwei Jahren! - dieses Gesetz auf den Weg bringen: Fünf Jahre gar nichts geschafft - in zwei Jahren schaffen die das; da muss man über Zeit schimpfen. Wir beide rechnen dann noch mal nach, was 5 minus 2 ist.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Mit dem Gesetzentwurf - das ist wohl unstrittig - ist bezüglich der Neuordnung eine jahrelange Hängepartie, nämlich die um die Gerichtsstandorte - das haben wir alle im Rechtsausschuss festgestellt -, endlich zu Ende gegangen. Wie Sie wissen, war auf Anregung der Oppositionsfraktionen gerade Herr Kahl, der Präsident des Oberlandesgerichts Brandenburg, im Rechtsausschuss, der sich ausdrücklich dafür bedankte, dass mit diesem Gesetzentwurf nun endlich wieder Sicherheit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte gewährleistet werde. Das ist, glaube ich, ein nicht zu unterschätzendes Gut, denn

wer nicht sicher ist, ob er morgen noch seinen Arbeitsplatz an dem Platz hat, an dem er sich gegenwärtig befindet, kann nicht die Leistungen bringen, die man von ihm erwartet.

Insofern glauben wir, dass mit dem Gesetzentwurf eine gute und richtige Schlussfolgerung gezogen wurde, zum Beispiel: Wir bleiben - und das hat die Linke, wenn ich erinnern darf, zumindest seit 2004, seit ich im Landtag bin, vehement vertreten - dabei: Recht wird vor Ort gesprochen. Man fährt, um Rechtsprechung zu machen, nicht durch die Republik. Wir wollten und haben daran festgehalten, dass der Weg zur Rechtsprechung kurz ist. Dass es da zeitweilig Auseinandersetzungen mit bzw. Diskussionsbedarf beim Koalitionspartner gab, schadet dem ganzen Projekt nicht. Ich persönlich bin sehr zufrieden, auch wenn es dann drei Monate länger dauert, als dass wir uns wieder darauf einigen: Machen wir lieber gar nichts, denn dann können wir nichts falsch machen.

Eines ist klar: Das Land Brandenburg als Flächenland braucht vor allen Dingen in den Siedlungsräumen Amtsgerichtsstrukturen, die es jedem Bürger ermöglichen, ohne lange Fahrwege seine Rechtssachen an den Zivilgerichten in erster Instanz verfolgen zu lassen. Mit der jetzt angestrebten Änderung der Gerichtsbezirke, worauf Sie bereits eingegangen sind, werden vier in etwa gleichgroße Gerichtsbezirke für die Landgerichte in Neuruppin, Frankfurt, Cottbus und Potsdam eingerichtet. Und es ist völlig normal, Kollegen: Wenn ich abwägen muss, ob Polizei und Gerichte - das rote Licht verwirrt mich immer...

Sie können sich bei Gelb schon einmal auf das Rot vorbereiten; es folgt nämlich nach einer Minute.

Also: Ich finde es völlig normal, wenn Gerichts- und Polizeistrukturen nicht übereinstimmen, wenn damit sichergestellt wird, dass in allen vier Teilen - Nord, Süd, Ost und West - unseres Landes tatsächlich Landgerichte erhalten bleiben. Das war der Vorzug des Vorschlags unserer Fraktion, und deshalb werden wir dem zustimmen. Ich erwarte hitzige Debatten im Rechtsausschuss, meine Kollegen.

(Beifall DIE LINKE und SPD - Zurufe des Abgeordneten Eichelbaum [CDU])

Die Abgeordnete Niels spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Als Allererstes freue ich mich ganz besonders über die Ehrlichkeit in der Debatte.

Danke schön, Minister Schöneburg, dass Sie gesagt haben, dass der größte Erfolg dieses Entwurfs zur Gerichtsneuordnung der sei, dass Sie eine schlimmere Reform verhindert haben. Das ist tatsächlich die Essenz, wenn ich diesen Entwurf betrachte, denn als Ziel, als Motivation des Ganzen wurde ja

wie Herr Kuhnert der Ehrlichkeit halber zusammengefasst hat - früher einmal, und zwar in den Jahren 2005 und 2009, eine Einsparung in Millionenhöhe angegeben. Die Motivation der Einsparung ist zumindest an dem Gesetzentwurf nicht zu erkennen, und da hilft es auch nicht, liebe Frau Mächtig, dass Sie die Ausgaben benennen. Mir fehlt noch eine Angabe zu den Einsparungen.

Wir freuen uns also alle über den Erhalt der Gerichtsstandorte. Das kann aber nicht der Grund für uns sein, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen; denn als zweite Motivation für die Gerichtsneuordnung wurde das Ziel „Einräumigkeit der Verwaltung“ ausgerufen. Wie wir alle wissen, beschäftigt sich die Enquetekommission 2 dieser Legislaturperiode genau mit diesen Strukturen. Sie ist aber noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, sodass unsere Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, keinerlei Freude darüber teilen kann, dass wir nunmehr, nach einem langen Zeitraum, diesen Gesetzentwurf vorliegen haben.

Ich trenne also: Die Regierung hat stark gekämpft, der Innenminister gegen den Justizminister. In dem ganzen Prozess, als Gerichtsstandorte immer wieder vom Scheitern bedroht zu sein schienen, das heißt, später nicht mehr zu existieren, gab es einen Gewinner. Auf der anderen Seite ist das Ergebnis zu messen. Wir als Parlamentarier brauchen ein Ergebnis, das nach der Verabschiedung eines Gesetzes abzulesen ist.

(Abgeordneter Ludwig [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

(Heiterkeit)

Wir haben neue Gerichtsbezirke, und zwei Gerichte werden zu Zweigstellen herabgestuft. Das Ganze ist mit Kosten verbunden.

Aber wie ist denn überhaupt die Halbwertszeit? Wenn die Enquetekommission 5/2 gearbeitet hat, dann ist es doch so, dass die Einräumigkeit der Verwaltung - die übrigens im jetzigen Entwurf noch nicht einmal erreicht ist; das muss man auch erwähnen - noch einmal überprüft wird.

Ich freue mich auf die Debatte im Rechtsausschuss. Aber als Allererstes erwarten wir als Fraktion ordentliche Gründe für so ein Gesetz. - Danke.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt CDU)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/3804 an den Rechtsausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Der Überweisung ist damit zugestimmt worden.

Wir verlassen Tagesordnungspunkt 8 und kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Brandenburg (Trans- parenzgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 5/3805

1. Lesung

Ferner liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 5/3919 vor.

Die einreichende Fraktion beginnt die Debatte. Der Abgeordnete Burkardt spricht zu uns.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zäh und unermüdlich, wie wir sind, wagen wir einen neuen Anlauf; mal sehen, vielleicht kommen wir ein Stück weiter in dem Bemühen, Transparenz im Handeln der öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen mindestens in einem nicht unwichtigen Teilbereich zu schaffen.

Keine Frage: Die Offenlegung von Gehältern und sonstigen Leistungen, die Organmitglieder von den Unternehmen beziehen, ist nur ein Schritt auf dem Weg zu umfassender Transparenz. Aber dieser Schritt ist wichtig, weil die wechselseitigen Beziehungen zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Mitgliedern anderer Aufsichtsgremien der Kontrolle bedürfen; denn hier sind mitunter Abhängigkeiten zwischen dem einen als Zuwendungsempfänger oder Auftraggeber und dem anderen als Geschäftsführer, der für seine Leistungen ein Gehalt haben möchte, im Spiel.

Wie immer man die Vorgänge im Potsdamer Beteiligungsbiotop bewertet - die Potsdamer Bürger sollten nicht auf die Zeitungslektüre angewiesen sein, wenn sie wissen wollen, ob das Gehalt, das der jeweilige Geschäftsführer bezieht, angemessen ist. Sie sollten durchaus die Möglichkeit haben, verlässliche Zahlen miteinander zu vergleichen. Die Gehälter der Geschäftsführer in der benachbarten Stadt liegen auf dem Tisch und können nachgelesen werden. Bei dem, was hier passiert, bewegt man sich im Bereich der Vermutungen und ist auf Kaffeesatzleserei angewiesen.

Transparenz ermöglicht Kontrolle, und Kontrolle hilft, Missbrauch zu vermeiden. Das gilt nicht nur für die Stadt, die zu unseren Füßen liegt. Wir müssen auch vielfältige andere Beobachtungen machen. Da bemüht sich die Bürgermeisterin einer Kreisstadt in Brandenburg - ich will nicht sagen verzweifelt, aber doch mehr oder weniger hartnäckig -, herauszufinden, was denn die Geschäftsführer ihrer Tochtergesellschaften an Bezügen erhalten, schafft es aber nicht. So viel zu dem Thema, das wir nachher noch im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag erörtern werden.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Die Bürgermeisterin schafft es nicht, weil in den Aufsichtsräten auch Stadtverordnete sitzen, die in irgendeiner Weise wiederum auf die Gunst des Geschäftsführers angewiesen sind.

Da bemüht sich eine ganze Gemeindevertretung herauszufinden, wieso denn der Chef des Bauhofes einen Dienstwagen fährt und wo das geregelt ist. Das kriegen sie nicht heraus, wenn, wie in diesem Fall, der Bürgermeister nicht mitspielt.

Wir haben in der letzten Sitzung, vor etwa einem Dreivierteljahr, erhellende Ausführungen zum Konflikt mit den §§ 285 und 286 HGB gehört. Ich will zu dem juristischen Flachwerk, das dazu zu vernehmen war, nicht viel ausführen. Nur ein Hinweis: Natürlich kann in einer GmbH der Gesellschafter entscheiden, was dort läuft. Er kann entscheiden, ob die Gehälter der Geschäftsführer und die Bezüge der Aufsichtsräte veröffentlicht werden. Daran kann ihn niemand hindern. Für die Periode, für die vielleicht noch ein vertraglicher Anspruch beim Geschäftsführer zu berücksichtigen ist, muss man den Vertrag ändern. Den Geschäftsführer möchte ich sehen, der dem Ansinnen, den Vertrag in diesem Punkt zu ändern, nicht Rechnung tragen wird. Wir haben also selbstverständlich die Möglichkeit, festzulegen, dass unsere Vertreter in den entsprechenden Aufsichtsgremien darauf hinwirken, dass dies geschieht.

Gleiches gilt für den kommunalen Bereich, denn natürlich stellt das Land in diesem Fall auch die Regeln für den kommunalen Bereich auf. Gleiches gilt für die sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts; insoweit ist der Gesetzgeber zuständig.

Die Sorge, dass dies sanktionslos bleiben könnte, wie es der Herr Finanzminister in der letzten Debatte geäußert hat, teilen wir nicht. Herr Finanzminister, wir können einfach nicht glauben, dass in Brandenburg Recht und Gesetz nur noch dann beachtet werden, wenn die Missachtung mit Strafe bedroht ist. Sollte etwa Artikel 20 des Grundgesetzes, wonach die Verwaltung sich an Recht und Gesetz zu halten hat, in Brandenburg nicht mehr gelten?

Die Kommunalaufsicht schaut dem Treiben tatenlos zu, Herr Minister Woidke? Das kann ich mir nicht vorstellen.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Kritische Anmerkungen des Landesrechnungshofes, dass die Vorgaben des Landes nicht umgesetzt seien, bleiben unbeachtet - in diesem Landtag, in der Landesverwaltung?

Unser Vorschlag ist nicht neu, nicht nur, weil wir ihn schon vor einem Dreivierteljahr unterbreitet haben, sondern auch deshalb, weil andere Länder gehandelt haben. Berlin ist in den letzten Monaten sogar einen Schritt weiter gegangen. Dort hat man die Offenlegungsregelung auch auf die Aufsichtsräte und die einzelnen Bestandteile erstreckt. In dem Brief, den sie vom Finanzsenator bekommen haben, steht ausdrücklich: „mit den Stimmen aller Abgeordneten“. Dort war das also keine Frage der Zugehörigkeit zur Regierungskoalition oder zur Opposition, sondern es war einheitlicher Wille.

(Beifall CDU)

Aber auch die brandenburgische Landespolitik gibt Anlass zur Hoffnung. Das sollte man nicht verschweigen. Uns liegt ein