In § 3 - Sicherung der Versorgungsstruktur - mangelt es an der Einbeziehung der Pflegeeinrichtungen. Es besteht die reale Gefahr, dass die Versorgung künftig einseitig aus der Sicht des Kostenträgers bewertet wird, die ausführenden Pflegeeinrichtungen hingegen ausgespart bleiben. An dieser Stelle muss das Gesetz geändert werden mit dem Ziel, dass alle Akteure - Kostenträger und Leistungsträger - auf Augenhöhe verhandeln. Dies gilt insbesondere für die Arbeit der Pflegekommission, die in § 3 Abs. 5 geregelt ist.
Damit bin ich schon bei § 5. Dort mangelt es an einer Klarstellung, dass die Einrichtung von Pflegestützpunkten wettbewerbsneutral ablaufen muss und Doppelstrukturen vermieden werden sollen, indem auf vorhandene Beratungs- und Betreuungsstrukturen zurückgegriffen werden kann und diesem Ansatz der Vorzug vor der Errichtung eines Pflegestützpunktes eingeräumt wird. Der Rückgriff auf bestehende Versorgungsstrukturen ist in § 92c Abs. 2 Satz 2 SGB XI explizit vorgesehen und sollte nach unserer Auffassung im Landespflegegesetz konkretisiert werden.
Es ist die Pflicht der Landesregierung, die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren. Dazu gehört zuallererst eine umfassende Analyse des Beratungs- und Betreuungspotenzials in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Im März 2011 ist der Bericht „Evaluation von Pflegestützpunkten im Land Brandenburg“ vorgelegt worden. Ich will nur eine Passage zitieren. Unter der Überschrift „Strukturelle Wirkungen - Welchen Beitrag leisten die Pflegestützpunkte für die Fortentwicklung der Versorgungsstruktur in der Region?“ heißt es:
„Im Bereich des Care-Managements, insbesondere für die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur, können bisher nur wenige Wirkungen festgestellt werden, die auf die Arbeit des Pflegestützpunktes zurückgeführt werden können.“
Das bedeutet für uns: Wir müssen schauen, wie wir genau an diesem Punkt ansetzen können, damit Versorgungslücken besser erkannt werden, dann initiativ gehandelt wird und die Lücken schließlich geschlossen werden. Anspruch der FDPFraktion ist es, die im Land bestehenden Beratungsangebote zu nutzen, Pflegeeinrichtungen einzubinden und zu prüfen, inwieweit Kliniken Beratungsaufgaben übernehmen können.
Das alles muss natürlich ausfinanziert sein; darüber sollten wir uns im Klaren sein. Der Rückgriff auf bereits bestehende Strukturen ist diesbezüglich deutlich effektiver und kostengünstiger als der Aufbau von Doppelstrukturen, deren Wirkung auf die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur womöglich nur gering ist.
Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag haben darauf hingewiesen - Frau Schier hat darauf Bezug genommen -, dass weder die Ausfinanzierung noch die Konnexität in diesem Gesetzentwurf geregelt ist; wir werden im Unklaren darüber gelassen. Insofern können wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Es scheint uns vielmehr so zu sein, dass der Gesetzentwurf lediglich ein Auftrag zum Verwaltungshandeln sein soll, während er die Potenziale und Wünsche der Betroffenen, vor allem der Angehörigen, erst an zweiter Stelle aufgreift. Auch deswegen ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Wöllert spricht zu uns.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da schon viel gesagt worden ist, werde ich das, was ich zu dem Gesetzentwurf ausführen wollte, kürzen. Zu Beginn gehe ich auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ein. Kollege Büttner, ich bedaure es, dass Sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen können; denn im Ausschuss sind die Änderungen in breiter Übereinstimmung verabschiedet worden; lediglich in einem Fall gab es eine Gegenstimme. Insbesondere zwischen den Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab es hinsichtlich der Änderungswünsche keine Probleme. Ich meine, wir haben gemeinsam gute Änderungen hinbekommen.
Was die Pflegestützpunkte angeht, so haben wir eine unterschiedliche Sichtweise. Wir haben schon im Ausschuss sehr viel Wert auf die Einrichtung von Pflegestützpunkten gelegt und sind über den Fortgang dieser Entwicklung froh. Mittlerweile hat das Fachministerium die erste Evaluation vorgelegt. Wir werden uns damit noch befassen. Grundsätzlich herrscht Konsens zu dieser Frage; die Wahrung der Neutralität ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, kann also nicht extra eingefordert werden.
Die FDP-Fraktion schlägt auch eine Änderung von § 4 vor. In Absatz 1 Satz 1 sollen die Begriffe „der...Träger“ durch „die...Pflegeeinrichtungen“ ersetzt werden. Das ist schon rein fachlich nicht möglich, denn es sind ausschließlich die Kostenträger gemeint. Würden wir dem zustimmen, kämen wir in Konflikt mit SGB XII, einem Bundesgesetz.
Wir können Ihren Änderungswünschen nicht zustimmen. Warum sie nicht zustimmungsfähig sind, habe ich begründet.
Kollegin Lehmann hat schon darauf hingewiesen, was unser Anliegen ist. Ich verweise darauf, dass wir den Titel des Gesetzes verändert haben in „Gesetz über die pflegerische Versorgung im Land Brandenburg“. Es handelt sich eben nicht nur um eine Anpassung, sondern wir wollen über die vermehrte ambulante Versorgung hinaus die Bedeutung dichterer Vernetzungsstrukturen betonen. Das haben wir mit den Änderungen erreicht. Wir haben die Stellung der Betroffenen stärker berücksichtigt.
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren werden ebenfalls aufgegriffen. Damit haben wir eine Vielzahl von Vorschlägen aus der Anhörung aufgegriffen. Ich denke, das ist gut so, getreu dem Grundsatz: Kein Gesetzentwurf verlässt das parlamentarische Verfahren so, wie er hineingegangen ist. Dieser Grundsatz ist hiermit verwirklicht. Die Anliegen sind gut berücksichtigt worden. Das Gesetz hat breite Zustimmung verdient. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Nonnemacher spricht zu uns.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Gegenwärtig sind in Brandenburg 90 000 Menschen pflegebedürftig. Unser Pflegesystem wäre längst kollabiert, gäbe es nicht die Bereitschaft von Angehörigen, im Pflegefall Verantwortung zu übernehmen und ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. Pflegende Angehörige sind die Stütze der immer älter werdenden Gesellschaft.
Die Angehörigenpflege verändert sich jedoch, so wie sich Familienstrukturen und Erwerbsstrukturen ändern. Wir haben es aufgrund des demografischen Wandels und veränderter Mobilität mit einem drastischen Rückgang genau jener Personen zu tun, die Pflegebedürftigen zu Hause beistehen könnten. Deshalb sinkt der Anteil älterer und hochbetagter Menschen, die auf Versorgung durch ihre pflegenden Angehörigen hoffen können.
Die meisten Pflegebedürftigen wollen aber zu Hause gepflegt werden. Sie wollen gern in den eigenen vier Wänden bleiben und dort Hilfe und Pflege finden. Rund 75 % der Pflegebedürftigen in Brandenburg werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt, entweder durch einen Pflegedienst oder durch ihre Angehörigen. Bei den Pflegenden handelt es sich überwiegend um Frauen.
Dass sie, wenn sie alt und gebrechlich und selbst pflegebedürftig geworden sind, im gleichen Ausmaß auf die gewünschte Hilfe ihrer Töchter, Schwiegertöchter oder Enkelinnen zurückgreifen können, ist bei den schmaler nachwachsenden Jahrgängen zumindest zweifelhaft.
Fast jeder von uns ist betroffen - wenn nicht heute, dann möglicherweise morgen. Deshalb wird mit dem Landespflegegesetz gesetzlich geregelt, wie die Pflege in den Kommunen gut ausgewogen zu organisieren und bereitzustellen ist - gerade auch in den ländlichen Gebieten.
Die Pflege in Brandenburg soll so organisiert werden, dass der Anteil der stationären Versorgung begrenzt und die Selbsthilfepotenziale der Familien und Nachbarschaften gestärkt werden. Da ausschließlich professionelle Hilfen im Pflegebereich weder den Wünschen der zu pflegenden Menschen entsprechen noch bezahlbar sind, braucht Brandenburg ein Pflegegesetz, das die vorhandenen ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen mit wohnortnahen Hilfen sowie Beratungs
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, eine regionale Koordinierung der lokalen Pflegestrukturen für die zu Pflegenden zu entwickeln und bereitzustellen. Damit wird die Kernaufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge für die Kommunen im Pflegebereich konkretisiert.
Der Gesetzentwurf strebt an, viele Menschen und Organisationen konkret in das Thema Pflege einzubeziehen. Deshalb haben wir Grünen durch unsere Anträge auch die Bedürfnisse der zu Pflegenden und der pflegenden Angehörigen in den Mittelpunkt gestellt und durch den Einbezug der Selbsthilfe das bürgerliche Engagement, das Ehrenamt und die familiären, sozialen und regionalen Netzwerke in der häuslichen und familiären Pflege gestärkt.
Wir dürfen diese gesellschaftlichen Potenziale nicht verkümmern lassen, sondern wollen sie fördern und in die Koordination und Sicherstellung der Versorgungsstrukturen einbringen. Wir wollen, dass sich vielfältige Arrangements vor Ort entwickeln. Besonders die stark wachsende Zahl von Menschen mit demenzieller Erkrankung muss dabei berücksichtigt werden, und auch die Belange von pflegebedürftigen Migrantinnen und Migranten sowie pflegebedürftiger Menschen mit gleichgeschlechtlichem Lebensentwurf sind zu beachten.
In der Anhörung zum Gesetz wurden vonseiten der kommunalen Spitzenverbände Unklarheiten in der Zuständigkeit und in der Finanzierung der neuen Aufgaben problematisiert. Dies wurde mehrheitlich nicht so gesehen, aber Hinweise auf die Vergabe öffentlich geförderter Heimplätze nach der sozialhilferechtlichen Bedürftigkeit wurden aufgenommen; da ist ein Hinweis wirklich gut verarbeitet worden. Außerdem wurde im Gesetzentwurf eine Pflegesatzkommission eingefügt, die die Angemessenheit der Vergütung von Pflegeleistungen überprüft und Empfehlungen ausspricht - auch dies ein Hinweis aus der Anhörung.
Wir Grüne unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf, denn überfällig ist, dass alle Akteure vor Ort zusammenarbeiten, um die pflegerische Versorgung in den Kommunen sicherzustellen. Der Vernetzungs- und Kooperationsgedanke wurde gestärkt, vor allem aber wurden der Pflegebedürftige und sein Umfeld stärker in den Mittelpunkt des Gesetzes gestellt, und das muss das Hauptanliegen sein.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Das Wort erhält jetzt die Landesregierung. Herr Minister Baaske, Sie setzen die Aussprache fort und setzen den Punkt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich bei meinen Vorrednern - Frau Nonnemacher, Sylvia Lehmann und auch Frau Wöllert - bedanken, nicht nur für ihre Beiträge hier, sondern auch für die bereichernden Anträge, die dazu geführt haben, dass wir jetzt, denke ich, ein Gesetz haben, das sich sehen lassen kann, das in
der Tat noch einmal einige Dinge aufgegriffen hat, die in der Anhörung zum Tragen kamen, die aber vielleicht auch noch etwas mehr aus der Gesellschaft widergespiegelt haben, als der Entwurf zunächst enthalten hat. Also vielen Dank für diese Beiträge!
Ich glaube, im Großen und Ganzen haben wir es schon verstanden, dass Pflege eine wichtige und große Zukunftsaufgabe ist, der man sich stellen muss - wenn es nicht sogar die größte Herausforderung ist, der diese Gesellschaft gegenübersteht. Und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; davor kann sich niemand drücken. Das geht uns alle irgendwann an. Spätestens, wenn wir 60, 70 sind und anfangen zu humpeln, merken wir das.
- Stimmt ja, richtig. Ich habe gesagt „und anfangen zu humpeln“. Da ist ja noch etwas Luft, Herr Dombrowski. Da merken wir das dann auch.
Zum anderen wird zu schnell und zu leichtfertig verdrängt, dass Pflege genauso gut wie Kindergarten, Schule und Ausbildung ein Stück weit zum Leben gehört, dass das ganz selbstverständlich ist, dass das irgendwann eine Phase des Lebens sein kann, in die man eintritt und mit der man sich dann auch abgeben muss.
Ich denke, Herr Büttner, Sie sind auch ein Stück weit aufgefordert, dafür zu sorgen, dass wir bei der Betreuung Demenzkranker weiter vorankommen. Ich kann mich an Beschlüsse der Ländersozialminister erinnern - die sind inzwischen drei und vier Jahre alt -, mit denen wir Herrn Rösler und zuvor auch schon seine Vorgängerin, Frau Schmidt, aufgefordert haben, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, dafür zu sorgen, dass man dann, wenn es Fälle von Demenz in der Familie gibt, anders herangeht, als das derzeit geschieht. Wenn „Opa Krause“ - Krause ist wieder so ein Name, das ist immer so riskant - derzeit zwar nicht gewaschen, nicht gespritzt und nicht gefüttert werden muss, aber eben andauernd wegläuft und alles vergisst, dann ist das nach der jetzigen Definition nicht unbedingt ein Fall für die Pflege. Wir müssen aber daran arbeiten, dass das auch ein Fall für die Pflegeversicherung wird; das ist ganz klar auch eine Bundesaufgabe. Das werden wir hier nicht lösen. Das werden wir auch in diesem Gesetz nicht lösen. Darum meine Bitte, das mit aufzunehmen und an Herrn Bahr weiterzutragen.
Zu Ihrem Vorschlag bezüglich des Steuerungskreises, der um die Einrichtungen ergänzt werden soll: Da haben Sie Sinn und Zweck des Steuerungskreises nicht verstanden. Der Steuerungskreis soll zunächst die Kostenträger - Land und Kommunen - zusammenbringen, um miteinander zu erörtern, wie man dann in Pflegesatzverhandlungen geht. Dass dort dann auch mit den Trägern verhandelt wird, ist klar. Und da schlagen Sie wiederum vor, dass dort dann die Einrichtungen dabei sein sollen? Wo kommen wir denn hin, wenn dann jede Pflegeeinrichtung mit dabei ist? Das muss Aufgabe der Träger sein, und die sind auch dabei, die sind auch im Gesetz berücksichtigt.
Dann gab es noch einen Vorschlag von Ihnen, in dem es um die Pflegestützpunkte ging, die auf vorhandene Strukturen zurückgreifen sollen. Auch da hilft ein Blick ins Gesetz. Das SGB XI regelt schon, dass man dort auf vorhandene Strukturen zurück
greifen soll. Das tut das Land auch, wenn es nämlich diese Pflegestützpunkte genehmigt, die in der Regel von den Kommunen und von den Kassen beantragt werden. Da gucken wir schon hin, ob das, was da tatsächlich vor Ort ist, auch entsprechend eingestellt wird.
Vieles von dem, was hier noch auf meinem klugen Zettel steht, ist schon gesagt worden. Frau Schier, Sie können ganz mutig nachher Ihre Hand heben. Wir werden keine neuen Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Ich habe das beim letzten Mal auch aus dem SGB XI vorgetragen. Ich habe wortwörtlich vorgelesen, was im SGB XI steht: dass also die Kommunen schon jetzt die Aufgabe haben, dort pflegepolitisch zu steuern. Das ist jetzt schon sehr klar dort verankert. Wir wollen nur noch einige Feinheiten festzurren und sagen: „Dieses und jenes muss dabei noch berücksichtigt werden!“ und, wer als Partner womöglich noch dazukommt.
Ich denke, dass dieses Gesetz ein wichtiger Baustein ist, die Pflege zukunftssicher und zukunftsfest zu machen, und würde mich freuen, wenn möglichst viele nachher zustimmen. - Danke sehr.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen zunächst der Änderungsantrag auf Drucksache 5/3423, eingebracht durch die FDP-Fraktion, vor: Ergänzung des Abs. 4 in § 3, Änderung in § 4 Abs. 1 Satz 1, Änderung § 5 Satz 1 und Streichung des § 5 Satz 2. Wer diesem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei einer deutlichen Anzahl der Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie auf Drucksache 5/3387. Es geht um das Erste Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes. Wer der Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einer deutlichen Anzahl von Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.