Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Wir setzen die Aussprache mit dem lebhaften Beitrag des Abgeordneten Bischoff von der SPD-Fraktion fort.
Vielen Dank für die Blumen, Frau Präsidentin! - Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Teuteberg, es stimmt schon ein wenig nachdenklich, wenn Sie davon sprechen, man könne etwas „durch die Brille der Opposition oder die Brille der Regierungsfraktionen“ sehen. Ich sage an dieser Stelle: Es geht um eine ernsthafte Mitberatung von Staatsverträgen. Da sind hier alle Abgeordneten gleich. Wir haben dieselben Rechte und dieselben Pflichten. Hinter Ihren Antrag sind schon deshalb drei Fragezeichen zu setzen.
Ich will einiges darlegen, was Sie in Ihrem Redebeitrag leider nicht deutlich gemacht haben. Im Oktober 2010 wurde nach mehrjährigen Verhandlungen eine Vereinbarung getroffen, wie die Information des Parlaments durch die Landesregierung und damit dessen rechtzeitige Einbindung erfolgen soll. Ich empfehle, die Vereinbarung nach Artikel 94 unserer Landesverfassung noch einmal zu lesen. Darin wird detailliert beschrieben, wie das Verfahren zur Beteiligung des Parlaments abzulaufen hat. Mit dieser Vereinbarung gewinnt das Parlament in einem Maße an Informations- und Mitsprachemöglichkeiten, wie es das in den 20 Jahren davor nicht gegeben hatte. Frau Teuteberg, Sie wissen das auch. Die neue Regelung führt zu einer deutlichen Verbesserung gegenüber dem alten Zustand. Das ist auch völlig klar. Künftig haben sowohl das Plenum als auch die Fachausschüsse Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Wir haben darüber üblicherweise auch im Hauptausschuss zu diskutieren.
Ich will es anhand eines aktuellen Beispiels deutlich machen: Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist allein im letzten Jahr viermal im Hauptausschuss umfangreich seitens des Chefs der Staatskanzlei dargelegt worden, diskutiert worden. Es gab übrigens kein Begehr der Opposition, einen Änderungsantrag im Parlament oder eine Stellungnahme des Landtages zu verabschieden. So weit zum Thema Einbeziehung des Parlaments.
Ich will noch ein grundsätzliches Problem ansprechen, das mit keiner Vereinbarung, wie transparent sie auch immer sein mag, aus der Welt zu schaffen ist. Es handelt sich bei einem Staatsvertrag um die Verhandlung zwischen Ländern, und diese Verhandlungen können nun einmal - das liegt in der Natur der Sache - die Regierungen führen. Man stelle sich vor, dass die Landesparlamente untereinander ein Prozedere entwickeln. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies auf der Ebene der Regierungen der Bundesländer funktioniert. Selbstverständlich, Frau Kollegin Teuteberg, ist der Landtag Brandenburg frei, eine Stellungnahme abzugeben. Er kann den Staatsvertrag auch ablehnen, verehrte Kollegin. Sie haben gerade das Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zum Jugendmedienstaatsvertrag genannt. Auch unser Parlament könnte mit einer eigenen Mehrheit einen Staatsvertrag ablehnen - nach einer Diskussion und mit einer guten Begründung.
Ich will zum Schluss darauf hinweisen, dass es auch Staatsverträge gibt, über die hier im Parlament weiß Gott relativ wenig geredet worden ist, weil es auch Staatsverträge technischer Na
tur sind. Ich erinnere nur an die in der Öffentlichkeit natürlich nicht wahrgenommenen Staatsverträge zum IT-Planungsrat oder an den Bilgenwasser-Staatsvertrag. Daran kann sich wohl auch hier im Parlament niemand mehr erinnern. Ich glaube, da sollten wir die Füße auf dem Boden lassen.
Zu den Staatsverträgen, der eine größere öffentliche Bedeutung haben, gehört natürlich der Medienstaatsvertrag. Kollege Ness hat gestern für die SPD-Fraktion dazu gesprochen. Auch der Glücksspielstaatsvertrag gehört dazu. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann Ihre Bedenken schlecht verstehen. Über diese beiden Staatsverträge gibt es eine - das habe ich am Anfang gesagt - Debatte, die zum Teil inzwischen vier, fünf Jahre alt ist. Selten ist eine Debatte über einen Medienstaatsvertrag zwischen den Parteien, in den Medien, im Parlament so öffentlich geführt worden. Die Fraktionen sind also frei, sich an der Debatte zu beteiligen.
Es ist klar, durch Gesetz- und Verordnungsblatt am 7. Oktober veröffentlicht, geregelt, dass das Parlament bei Beginn der Mitzeichnung im Kabinett zu beteiligen ist. Insofern sehe ich Ihrem Ansinnen gelassen entgegen. Wir sollten meines Erachtens die Vereinbarung nach Artikel 94, die besser ist denn je, erst einmal wirken lassen. Wir können uns in zwei Jahren über die Ergebnisse und die Erfahrungen im Parlament unterhalten, aber bis dahin sehe ich, offen gestanden, keinen Handlungsbedarf zu dem von Ihnen beantragten Anliegen, weil es im Kern durch regelndes, gelebtes und bestehendes Recht in Brandenburg entbehrlich ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Senftleben hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das wird ein arbeitsreiches Jahr, das Jahr 2013, Herr Kollege Bischoff.
Wir haben heute schon mehrere Dinge verabschiedet, die 2013 vorgelegt werden sollen. Wenn wir über den Antrag der FDP und die Auswirkungen dieses Anliegens 2013 reden wollen, dann wird es im Landtag Brandenburg im Vorwahlkampfjahr spannend.
Für die Fraktion der CDU will ich deutlich machen: Natürlich hat die FDP ein wichtiges Anliegen. Sie thematisiert die spannende Frage: Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben eigentlich die Landesparlamente - nicht nur das in Brandenburg, sondern insgesamt - an solchen wichtigen Gesetzesvorhaben wie Staatsverträgen in einzelnen Punkten? Dann geht es natürlich auch um die Frage, welche Stellung wir als Abgeordnete eines Parlamentes eigentlich innehaben, wenn wir uns sagen lassen: Die Regierungschefs haben sich getroffen, sie haben eine Vereinbarung abgeschlossen, und wir dürfen ihr zustimmen oder auch nicht. Deswegen ist die Frage, wie wir uns als Vertretung entsprechend einbringen können. Es gibt einen spannenden Bericht von Dr. Knothe, Ministerialrat aus Schleswig-Holstein,
der sinngemäß geschrieben hat, dass man entweder durch die Ablehnung sagen kann: „Wir misstrauen dem Regierungschef“, oder durch die Zustimmung sagen kann: „Wir trauen ihm“. Mehr Möglichkeiten gibt es eigentlich nicht. Nun ist die spannende Frage: Wie kann man die Debatte im Vorfeld etwas bereichern? Deswegen ist das Grundanliegen der FDP vollkommen richtig und aus unser Sicht überlegenswert.
Wir haben einmal geschaut. Mittlerweile gibt es zumindest für Brandenburg - ich hoffe, wir haben das richtig recherchiert insgesamt über 60 Staatsverträge zu vielen Themen. Natürlich haben nicht alle eine solch hohe Gewichtung wie der Rundfunkänderungsstaatsvertrag oder der Glücksspielstaatsvertrag. Es geht auch um Fragen wie das Mess- und Eichwesen, um juristische Prüfungsämter und andere Dinge.
Die spannende Frage ist: Wie können wir als Parlament unsere Meinung bei wichtigen Themen stärker einbringen? Deshalb würden wir es begrüßen, wie dem Antrag der FDP zu entnehmen ist, wenn das Parlament im Vorfeld - trotz Artikel 94, trotz der existierenden Vereinbarung - stärker eingebunden würde. Eine entsprechende Diskussion im Hauptausschuss über den Antrag wäre wünschenswert und richtig. Es gibt Dinge in diesem Antrag, die wichtig sind und Auswirkungen auf Bundesebene haben. Bei einem Beschluss heute im Parlament wäre nicht ausreichend Zeit, diesen Dingen nachzugehen. Deshalb werden wir als Fraktion der Überweisung zustimmen und hoffen, dass andere Fraktionen diesem Anliegen folgen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Görke hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP betrifft eine für die Arbeit des Landtages wichtige Materie, nämlich die Frage: Welche Möglichkeiten haben wir als Landtag, wenn es um den Abschluss von Staatsverträgen geht? Diese Frage hat uns in den 20 Jahren dieses Parlaments fast immer bewegt, uns als eine Fraktion, die zumindest in den letzten Legislaturperioden - bis auf diese - auf der Oppositionsbank saß, umso mehr. Deshalb waren wir erfreut, dass wir nach 19 Jahren im Präsidium in der neuen Konstellation mit allen Fraktionen gemeinsam eine differenzierte Untersetzung des Artikels 94 der Verfassung, der die Informationspflicht der Regierung zur Unterrichtung des Landtages betrifft, verabreden konnten.
Als wir im Oktober des vergangenen Jahres diese Vereinbarung geschlossen haben, ist damit ein neuer Standard gesetzt worden. Seitdem gibt es zwischen der Landesregierung und dem Landtag eine deutlich andere Praxis. Sie können mir glauben: Als Oppositioneller habe ich manchmal bewundert, wie manche Fraktion oder Abgeordnete bestimmte Informationen aus der Exekutive vor uns hatten und damit umgehen konnten. Jetzt gibt es eine Art „Waffengleichheit“. Zum gleichen Zeitpunkt werden die Opposition und die Regierungsfraktionen über Fragen, die exekutives Kernhandeln betreffen, informiert. Das ist positiv.
Erstaunlich, meine Damen und Herren von der FDP, Frau Teuteberg, ist, dass Sie sich für Ihren Antrag gerade den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag herausgesucht haben. Vielleicht hätten Sie doch auf ein anderes Beispiel abheben müssen. Aber Sie wollten es, deshalb werde ich diesen als Beleg dafür nehmen, dass Ihr Antrag zu kurz greift.
Nicht erst im November des Jahres 2010 haben wir von der Landesregierung bzw. von der Regierung die Stellungnahme zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bekommen. Auf Antrag der CDU-Fraktion und der Linksfraktion hat der Chef der Staatskanzlei am 23. Juni 2010 im Hauptausschuss berichtet, dass die Ministerpräsidenten Anfang dieses Jahres die Frage der Neuordnung der Rundfunkgebührenstrukturen beraten haben. Dem Ausschuss wurde dann ein Papier - das können Sie dem Protokoll des Hauptausschusses entnehmen der Rundfunkkommission der Ministerpräsidentenkonferenz zur Verfügung gestellt.
Der Chef der Staatskanzlei hatte dies erläutert. Es gab Wortmeldungen von der Linksfraktion, von der CDU-Fraktion und von der SPD-Fraktion. Von der FDP-Fraktion ist im Wortprotokoll keine Wortmeldung vermerkt. - Hier das erste Mal.
In der 12. Sitzung des Hauptausschusses am 29. September 2010 teilte der Chef der Staatskanzlei mit, dass es im Vergleich zur Berichterstattung im Juni nichts Neues zu berichten gebe. Alle Fraktionen nahmen das ohne weitere Diskussion zur Kenntnis.
In der 13. Sitzung des Hauptausschusses am 3. November bat der Abgeordnete Senftleben für die CDU-Fraktion darum, dass sich der Hauptausschuss relativ zeitnah mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen solle. Wir als Fraktion DIE LINKE schlossen uns dieser Bitte an. Seitens der FDP ist im Protokoll keine Wortmeldung vermerkt.
Die ausführliche Debatte unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht der Landesregierung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ und die Unterrichtung über den aktuellen Sachstand fand in der 14. Sitzung des Hauptausschusses am 24. November statt. Der Ministerpräsident und der Chef der Staatskanzlei berichteten. CDU und die Linke diskutierten, stellten Nachfragen. Im Protokoll ist die FDP nicht vermerkt.
Fast zeitgleich, mit dem Datum vom 23. November, wurde allen Abgeordneten die Unterrichtung 5/15 übermittelt - der Wortlaut des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages in der Fassung vom 21. Oktober. Die Landesregierung kündigte mit ihrem Schreiben an, dass der Staatsvertrag am 15. Dezember unterzeichnet werden soll.
Auch nach der Übermittlung des Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag am 1. April 2011 war seitens der FDP kein Verlangen erkennbar, dass man eine Debatte oder gar eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf wollte. Diese Anhörung haben Sie dann am letzten Mittwoch, kurz bevor wir uns hier im Parlament dazu verständigen wollten, auf die Tagesordnung zu setzen versucht. Frau Teuteberg...
Herr Görke, Sie haben jetzt keine Redezeit mehr, um das weiter auszuführen. Es ist Schluss, um es deutlich zu sagen.
Danke schön für den Hinweis, Frau Präsidentin. - Frau Teuteberg, hätten wir als Fraktion nicht die Redezeit für diese Sitzung am gestrigen Tag zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt, wäre wieder nicht diskutiert worden. Insofern bitte ich Sie: Ändern Sie Ihren Antrag, und dann stimmen wir zu. Die FDP-Fraktion wird sich in Zukunft fleißig und substanziell in die Diskussion über Rundfunkänderungsstaatsverträge einbringen. Dann stimmen wir zu. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke, für diesen ausführlichen Redebeitrag. Wir kommen jetzt zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordnete von Halem erhält das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir haben hier im Landtag schon lange keine Grundsatzdebatte zu Rechten der Opposition geführt. Ich war deshalb sehr gespannt auf die Haltung der Koalitionsfraktionen. Aber, liebe Kollegen Görke und Bischoff, ich bin doch ein bisschen erstaunt darüber, dass Sie sich so auf die Vereinbarung zu Artikel 94 berufen. Wenn wir alle einer Meinung wären, dass eine Veränderung von etwas, was wir gerade vor einem halben Jahr beschlossen haben, sinnvoll sei, dann spräche eigentlich nichts dagegen, das tatsächlich zu ändern.
Vielen Dank an die FDP-Fraktion für diesen Antrag. Darin geht es um die Stärkung von Rechten der Opposition. Staatsverträge werden von den Landesregierungen verhandelt. Die die Regierung tragenden Parteien haben zumindest die Möglichkeit, frühzeitig Informationen zu erhalten. Herr Kollege Bischoff, ja, wir sind alle gleich, aber nach Orwell sind auch manche gleicher. Wir wissen sehr genau, dass das einen Unterschied macht zwischen Regierungskoalitionen und Oppositionsparteien.
Wenn Sie einzelne Fälle zitieren, bei denen es kein Begehr gegeben habe, Änderungsanträge einzubringen, mag das einerseits daran liegen, dass bei den Staatsverträgen die Themen unterschiedlich interessant und spannend sind. Andererseits kann es auch daran liegen, dass die Themen sehr komplex sind, auf Ministerebene schon über Monate ausführlich diskutiert worden sind und die Fraktionen im Landtag eben nicht die Möglichkeit
hatten. Zum Dritten kann man Änderungsanträge zu Staatsverträgen gar nicht einbringen, sondern nur zu den entsprechenden Zustimmungsgesetzen. Nein, für die Opposition geht es tatsächlich darum: Vogel friss oder stirb, wie das in der Einleitung zum vorliegenden Antrag und von der Einbringerin, Frau Kollegin Teuteberg, am Anfang sehr gut beschrieben worden ist.
Es wird niemanden wundern, dass wir das Anliegen der FDPFraktion mit wehenden Fahnen unterstützen. In der konkreten Umsetzung würde ich sogar noch ein Stück weiter gehen. Aus meiner Sicht reicht es nicht aus, dass Abgeordnete an Anhörungen der Staatskanzlei teilnehmen können. Warum eigentlich nur Abgeordnete? Die Erfahrungen mit der Öffentlichkeit in unseren Ausschüssen, vor der im Vorfeld so viel Angst geäußert wurde, hat doch deutlich gezeigt, dass die jeweils interessierte Öffentlichkeit kein Bedrohungsfaktor ist.
Aus unserer Sicht müsste die Einbindung sehr viel früher erfolgen als erst bei der Einladung zu den Anhörungen. Abgeordnete könnten langfristig über die Planungsstände zur Erarbeitung neuer Staatsverträge informiert werden, um sich rechtzeitig kundig machen zu können. Vor der förmlichen Billigung eines Staatsvertrages durch die Landesregierung sollte eben nicht nur der Hauptausschuss debattieren können, sondern je nach inhaltlicher Brisanz auch die Fachausschüsse.
Entscheidend ist aus unserer Sicht die Forderung, geeignete Verfahren auf den nächsten Ministerpräsidentenkonferenzen zu diskutieren. Die Frage nach den geeigneten Zeitabläufen und dem Grad der Öffentlichkeit ist sicherlich dort und auch im Hauptausschuss sehr gut aufgehoben.
Eine Sonderrolle bei den Staatsverträgen kommt aus unserer Sicht den Staatsverträgen zwischen Berlin und Brandenburg zu. Dort wird vieles geregelt, was sehr nah an die Kompetenzen des Landtages reicht, wie ganz aktuell die Akademie der Wissenschaften, darüber hinaus die gemeinsame bzw. gegenseitige Nutzung von Bildungseinrichtungen, die Einrichtung von Ausbildungs- und Studiengängen, Landesplanung, Regionalverkehr, Flughäfen, Behörden, Gerichte, Versicherungen, Parkanlagen, Gedenkstätten, Kirchen, Rundfunkanstalten, und sogar einen Landwirtschaftsstaatsvertrag gibt es. Bei all diesen Themen beschränkt sich das Mitspracherecht des Parlaments auf das Zustimmungsgesetz zum jeweiligen Staatsvertrag. Den Rest machen die Staatskanzleien.
Das treibt dann manchmal merkwürdige Blüten, wie beim vorliegenden Staatsvertrag zur Errichtung der Berliner JVA Heidering auf Brandenburger Boden. In Brandenburg sind gut 500 Haftplätze unbelegt. Berlin baut neu. Man konnte sich leider nicht einigen. Kosten entstünden für Brandenburg nicht, ist zu lesen. Das ist wohl richtig, aber gleichzeitig ist auch eine riesige Chance vertan worden, Geld einzusparen, das anderswo sinnvoller einzusetzen gewesen wäre.
Ich glaube, dass die vernünftigste Lösung für solch kurzsichtige Länderegoismen die Länderfusion wäre. Aber natürlich kann auch ich nicht garantieren, dass eine frühzeitige Einbindung der Parlamente eine solche Bauchlandung verhindert hätte. Zumindest aber wäre sie deutlich demokratischer gewesen.