Im Februar 2009 wurde das länderübergreifende Raumordnungsverfahren für die „110-kV-Freileitung von Schönewalde nach Rietz“ eröffnet. Während des Verfahrens machten nicht nur der Landkreis Teltow-Fläming, sondern auch die betroffenen Gemeinden erhebliche Bedenken gegen eine Freileitung geltend. Nachdem das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe trotz negativen Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens kein Erfordernis für eine Umweltverträglichkeitsprüfung sah, gab der Landkreis Teltow-Fläming im August 2010 eine weitere Stellungnahme des Inhalts ab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung als unverzichtbar erscheint. Eine Antwort auf diese Stellungnahme steht acht Monate später immer noch aus.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit einer Antwort und - das heißt auch - einer Entscheidung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu rechnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass dieses Projekt eine Besonderheit hat: Es ist ein länderübergreifendes Projekt mit SachsenAnhalt, weil ein Teil der Trasse auf dem Gebiet von SachsenAnhalt geführt wird.
Das Landesbergbauamt hat bereits im September 2010 auf Antrag von E.ON edis gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Umweltverträglichkeitspflicht des Vorhabens entschieden. Dabei ist das Landesbergbauamt zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen der möglichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dieses Ergebnis hat das Landesbergbauamt der E.ON edis AG mitgeteilt und über die vorzulegenden Unterlagen informiert. Mit der Einreichung des Antrages ist frühestens im 2. Halbjahr 2011 zu rechnen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens. Insoweit hat die E.ON edis AG die Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren einzureichen. Die Entscheidung über die Feststellung der UVPPflicht ist nicht öffentlich bekannt zu machen. Aber aufgrund Ihrer Frage haben wir entschieden, das zukünftig zu verändern
und selbstverständlich alle beteiligten Akteure dann auch darüber zu informieren. Ich kann nur sagen: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung findet statt, sie ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Wir rechnen damit, dass im 2. Halbjahr 2011 die entsprechenden Unterlagen seitens des Unternehmens zur Prüfung, Bewertung und Entscheidung eingereicht werden.
Ich habe eine Nachfrage. Es spielen in diesem Gebiet auch landwirtschaftliche und touristische Aspekte eine große Rolle. Dieses Gebiet ist landwirtschaftlich sehr intensiv nutzbar; es ist dieser berühmte Lößbogen von Dahme nach Blöhnsdorf mit einer sehr intensiv möglichen Landwirtschaft, die eine Beregnung voraussetzt. Durch dieses Gebiet geht der berühmte Flaeming-Skate, ein touristisches Highlight. Meine Frage: Werden die beiden Aspekte in genügendem Maße vom Bergbauamt berücksichtigt?
Gegenstand der Untersuchungen war unter anderem der Konflikt, der sich aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ergeben kann, insbesondere mit den Beregnungsanlagen, die eine zentrale Rolle in diesem Bereich spielen. Die Problematik, die Sie ansprechen, ist Bestandteil im Planfeststellungsverfahren. Sie wird berücksichtigt, bewertet und dann auch entschieden werden.
Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 543 (Brandschutzvor- schriften für Wohnstätten), die die Abgeordnete Wöllert stellen wird.
Alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen leben mittlerweile in den unterschiedlichsten Wohnformen, in der eigenen Häuslichkeit, in großen stationären Einrichtungen und in kleinen Wohngemeinschaften. Daraus ergeben sich differenzierte Regelungsbedarfe an Bau- und Brandschutzstandards. Vor wenigen Tagen wurde in der Presse darüber berichtet, dass die Minister für Soziales und für Infrastruktur Brandschutzvorschriften für Pflegeeinrichtungen außer Kraft gesetzt haben.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Für welche Einrichtungen wurden damit Brandschutzanforderungen verändert bzw. gelockert?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Liebe Kollegin Wöllert, für keine. Wo kämen wir denn hin, wenn der Minister für Infrastruktur und der Minister für Soziales die Brandschutzanforderungen für Einrichtungen verändern könnten? Sie wissen, dass das im
Bauordnungsrecht geregelt ist und nicht etwa in Rundschreiben oder Ähnlichem, die wir herausgegeben haben.
In der Tat: Wir haben die Landkreise vor dem Hintergrund angeschrieben, dass es im Land reichlich Verwirrung darüber gab, dass sich ältere Leute „angemaßt“ haben, in WGs zu ziehen, um sich dort gegenseitig zu unterstützen und zu helfen. Da gab es Landkreise, die meinten, wenn sechs ältere Leute zusammenziehen, die vielleicht einmal pflegebedürftig werden, sollte man unterstellen, das müsse ein Heim sein, dann müsste man Brandschutztüren einbauen und all diese Sachen. Wir haben klargestellt, dass es auch Wohnformen jenseits der Unterbringung in Heimen gibt.
Es gab im Jahr 2009 schon eine bundesweite Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Bauministerien und der Ministerien für Arbeit und Soziales zusammensetzte. Dort wurde versucht, Standards für die ganze Republik zu erarbeiten und im Bauordnungsrecht zu verankern. Zurzeit - es gibt einen neuen Stand gegenüber dem, was wir neulich im Ausschuss diskutiert haben stehen wir da ziemlich still. Es gab zunächst die Vereinbarung seitens der Arbeitsgruppe, dass man sagte: Bei bis zu sechs Personen unterstellen wir, dass es sich um eine normale WG handelt; da wollen wir nicht genau hinschauen. Bei sieben bis zwölf Personen soll detailliert geprüft und einiges auf dem Verordnungswege geregelt werden. Ab dreizehn Personen ist sonnenklar: Es soll als Heim oder Pflegeeinrichtung gelten, wenn da gepflegt und ein Pflegevertrag oder Ähnliches unterschrieben wird.
Die Arbeitsgruppe konnte sich bisher nicht verständigen. Es gibt jetzt ein Hickhack darum, ob man bei sechs bis acht Bewohnern bauordnungsrechtlich normale Wohnformen unterstellen kann und ob man nicht schon ab acht Bewohnern von einem Heim spricht. Ich fürchte, da haben sich die Feuerwehrleute eher durchgesetzt als diejenigen, die ein bisschen Ahnung vom Sozialmarkt haben.
Ich kann mich noch gut an eine Begebenheit erinnern. Ich war vor ein paar Jahren bei Mike Bischoff zu Besuch in Schwedt. Wir standen vor einem Sechsgeschosser, und mir erzählte jemand, dass allein in einem Geschoss sieben oder acht pflegebedürftige Leute wohnten. Dort hinzugehen, die Bezeichnung „Heim“ anzubringen und dafür zu sorgen, dass dort Brandschutztüren und Ähnliches eingezogen werden, würde nicht funktionieren. Das gilt auch für viele andere Orte, zum Beispiel für Eisenhüttenstadt. Dorthin sind die Leute in den 50er und 60er Jahren gezogen, wohnen vielfach noch in den Häusern, die damals für sie gebaut wurden. Sie sind da froh und glücklich, sie unterstützen und helfen sich gegenseitig. Sie wollen überhaupt nicht ins Heim, so wie viele andere Ältere auch nicht.
Dem muss man auch in diesem Verfahren Rechnung tragen. Wir haben mit einem Rundschreiben ein bisschen Klarheit in die Landschaft in Brandenburg zu bringen versucht. Wir hoffen, dass es bald eine bundeseinheitliche Regelung dazu gibt, die das auch für Baden-Württemberg, Brandenburg und Berlin regelt. So, wie es momentan läuft, ist es nicht zufriedenstellend. Danke.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 544 (Bau der B 96n von Hoyerswerda nach Ruhland), gestellt vom Abgeordneten Senftleben.
Seit rund 15 Jahren wird in unserer Region über den Bau der B 96n - Verbindung zwischen Hoyerswerda-Ruhland - A 13 als Entlastung sowohl für die Gemeinden als auch die Einwohner, aber auch als Anbindung für Gewerbe und Unternehmen in der Region diskutiert. Bisher gab es immer eine gemeinsame Abstimmung, zumindest bis vor Kurzem. Da hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erklärt, dass die Sächsische Staatsregierung für den Zeitverzug bei der Planung der Bundesstraße auf Brandenburger Seite verantwortlich sei.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche konkreten Erkenntnisse haben die Regierung zu dieser Aussage veranlasst?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es handelt sich um eine länderübergreifende Planung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit verankerten Ortsumgehungen zwischen Hoyerswerda und Ruhland. Deshalb haben die Länder Brandenburg und Sachsen eine Vereinbarung geschlossen. Das war dann auch in einer Vereinbarung zwischen den Straßenbauämtern Cottbus und Meißen 2002 untersetzt. Darin ist vereinbart worden, dass die gesamte Planung bis zum Baubeginn federführend vom Land Sachsen durchgeführt wird. Das halte ich angesichts des Umfangs der Aufgabe auch für sinnvoll. Es ist so, dass auf sächsischer Seite insbesondere die Stadt Hoyerswerda - dafür habe ich Verständnis - Druck macht, da sie infrastrukturell nicht optimal erschlossen ist.
Auf Wunsch Sachsens wurde Ende 2009 das Raumordnungsverfahren, für das Sachsen bis dahin die gemeinsame Unterlage erarbeitete, getrennt, mit dem Ziel, das Raumordnungsverfahren auf sächsischer Seite zeitnah einzuleiten, während auf Brandenburger Seite die Unterlagen aktualisiert werden sollten.
Seitens der Brandenburger Straßenbauverwaltung wurde regelmäßig alles getan, um die sächsische Straßenbauverwaltung in die Lage zu versetzen, das Raumordnungsverfahren auch für den Brandenburger Abschnitt möglichst zeitnah einzuleiten.
Im Herbst 2010 teilte Sachsen mit, dass das Raumordnungsverfahren für den Brandenburger Teil erst im Frühjahr 2011 beantragt werden soll. Mit Schreiben vom 7. Februar 2011 hat die Sächsische Straßenbauverwaltung angekündigt, dass das Verfahren auf der Brandenburger Seite nunmehr auch von Brandenburg übernommen werden möge. Jetzt gab es eine Planungsbesprechung.
Ich habe dazu am Rande der Verkehrsministerkonferenz mit meinem Kollegen Morlok gesprochen. Wir haben eine außerordentlich gute Form der Zusammenarbeit. In dieser Hinsicht gibt es keinerlei Komplikationen. Wir haben uns über die Prioritäten bei der Umsetzung ausgetauscht. Hier stehen wir aber erst am Anfang. Wir haben uns somit verständigt, diesen Austausch regelmäßig vorzunehmen.
Herr Abgeordneter Senftleben, wir müssen folglich eine Klärung vornehmen. Es darf nicht sein, dass das Raumord
nungsverfahren nur auf sächsischer Seite, nicht aber auf Brandenburger Seite durchgeführt wird. Es ist schließlich ein gemeinsames Vorhaben. Wir werden da eine Lösung finden.
Ich habe aber durchaus Verständnis für die sächsische Seite. In Sachsen ist das genauso wie in Brandenburg: Die dortige Straßenbauverwaltung muss auch dort Personal abbauen. Deshalb kommt man mit Planungsvorhaben nicht immer so voran, wie man sich das wünscht. Sie haben es selbst dargestellt: Seit 15 Jahren wird über dieses Projekt gesprochen. Nun soll das Raumordnungsverfahren beginnen. Ich habe großes Interesse, dass wir planungsseitig weiterkommen.
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Zeit als Bundestagsabgeordneter wesentlich dazu beigetragen, dass dieses Projekt in den Bundesstraßenverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Dafür sage ich herzlichen Dank. Im Bundesstraßenverkehrswegeplan sind die Ortsumfahrungen Schwarzbach, Ruhland und Hosena ausgewiesen. Die Hinweise, die Sie gegeben haben, sind dankenswerterweise aufgegriffen worden. Die Kollegen aus Sachsen begründen die Verzögerung damit, dass die Gemeinsame Landesplanung Brandenburg Wert darauf gelegt habe, dass entgegen der Festlegung im Bundesstraßenverkehrswegeplan nun auch noch eine andere Variante untersucht werden soll. Aufgrund dieser Variantenuntersuchung ergibt sich offenkundig jetzt wohl eine zeitliche Verzögerung. Können Sie dem zustimmen, oder haben Sie eine andere Erklärung?
Herr Abgeordneter, ich habe den Ablauf der Planung dargestellt. Von der Region wurde gewünscht, eine andere Trassenvariante zu prüfen. Das ist erfolgt. Diese Prüfung hat aber ergeben, dass diese Trassenvariante nicht infrage kommt. Deshalb wird jetzt über das Raumordnungsverfahren zu klären sein, wie auf Brandenburger Seite gebaut werden könnte.
2003 war ich Berichterstatter für die SPD-Fraktion. Herr Hettlich sprach für die Grünen. Wir hatten eine rot-grüne Koalition. Wir haben uns einvernehmlich auf die gemeinsamen Projekte von Sachsen und Brandenburg geeinigt. Ich habe vor, mit meinem Ministerkollegen Morlok dafür zu sorgen, dass die Projekte umgesetzt werden.
Es gibt aber auch Schwierigkeiten. Wir hatten hier viele Diskussionen zur B 87. Herr Genilke und auch andere Abgeordnete haben das ebenfalls immer wieder thematisiert. Jetzt haben wir die Situation, dass im Raum Leipzig das Raumordnungsverfahren für die B 87 aufgrund der Siedlungsentwicklung sowie anderer Dinge unterbrochen werden muss.
Deshalb werden wir uns regelmäßig austauschen. Herr Morlok hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass die Ortsumgehung Freiberg für ihn Priorität habe. Meine Priorität auf Brandenburger Seite liegt im Lausitz-Revier auf der Ortsumgehung Bad Liebenwerda. Auch das wird ein großer Kampf. Brandenburg ist gelungen, im Jahr 2011 drei Maßnahmen zu beginnen: die Ortsumgehung Kuhbier, das Autobahndreieck Havelland und das Autobahndreieck Schwanebeck. Auf sächsi
scher Seite gibt es nach meiner Kenntnis nicht einen Neubeginn einer Ortsumgehung mit einer Netzergänzung. Daran können Sie sehen, wie schwierig das in den nächsten Jahren wird. Deshalb müssen länderübergreifend Prioritäten gesetzt werden. Herr Senftleben, auch Sie bleiben mit diesem Thema verbunden. Das ist doch selbstverständlich.
Das Wort erhält die Abgeordnete Steinmetzer-Mann, die Gelegenheit hat, die Frage 545 (Verwertung von Biomasse aus Straßenbegleitgrün) zu formulieren.
Jährlich werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen an Bundes- und Landesstraßen Tausende von Alleebäumen gefällt. Weiterhin fällt Schnittgut vom Schnitt der Straßenbäume und der Mahd der Straßenrandstreifen an. Bei der Anhörung zur Biomassestrategie des Landes im Wirtschaftsausschuss am 30. März 2011 wurde angeregt, Biomasse aus der Pflege des Straßenbegleitgrüns einer energetischen Verwertung zuzuführen.
Ich frage die Landesregierung: Wie werden Holz und Schnittgut aus der Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen derzeit verwertet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, grundsätzlich werden die Baumpflegearbeiten ausgeschrieben. In der Ausschreibung wird berücksichtigt, dass anfallendes Holz an den ausführenden Betrieb übergeht. Ich halte es für sinnvoll, da keine Extratrennung vorzunehmen. Beim Schnittgut betrifft dies zumeist den Landesbetrieb Straßenwesen. Der macht das selbst.
Die Verwendung im Rahmen der Biomassestrategie sehe ich zurückhaltender. Dabei müssen nämlich Aufwand und Nutzen gegenübergestellt werden. Was Natur und Umwelt betrifft, so ist mir gesagt worden, dass das Schnittgut für eine Verbesserung der Bodenqualität sorge. Deshalb soll das Schnittgut nicht unbedingt für die Biomasse zur Verfügung gestellt werden. Ich wiederhole: Der Personalaufwand sowie das Verhältnis von Kosten und Nutzen müssen in diesem Zusammenhang gesehen werden. Weiterhin ist der Nutzen für die Natur und die Umwelt zu beachten.
Das Wort erhält der Abgeordnete Jungclaus, der Gelegenheit hat, die Frage 546 (Geplantes Gesundheitsmonitoring am BBI) zu formulieren.
Presseberichten zufolge hat sich Umweltministerin Anita Tack für ein Gesundheitsmonitoring ausgesprochen, das mit Inbetriebnahme des BBI starten soll. Ziel soll sein, Veränderungen des gesundheitlichen Zustands der Bevölkerung zu beobachten.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welchen finanziellen und zeitlichen Umfang soll das Gesundheitsmonitoring haben, und welche Regionen werden konkret untersucht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Jungclaus, Sie haben die Presse gut gelesen. Es gab zu dem Thema auch eine gemeinsame Ausschusssitzung mit den Kollegen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus. Der Ausschuss hat sich bereits eine Meinung gebildet.