Protocol of the Session on January 19, 2011

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Jungclaus, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Den Menschen im Oderbruch steht seit Monaten das Wasser bis zum Hals. Die Ursachen dafür mögen vielfältig sein, eines ist aber sicher: Wir stehen heute am Ende einer Jahrhunderte andauernden Abfolge von Trockenlegungen, Flussbegradigungen, Deichbauten, verfehlter Siedlungspolitik und anderen

Entwicklungen, die dazu beigetragen haben, dass wir an einem Punkt angelangt sind, wo es ein „Weiter so!“ nicht geben kann.

Wir brauchen für diese Region ein grundlegendes Vorgehen, eine generelle Verständigung, wie eine Zukunft für Mensch und Natur im Oderbruch gesichert werden kann. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht und werben für Zustimmung, um das deutliche Signal gen Oderbruch zu senden: „Die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung wahr“, und zwar über Entkrautung und das Vertiefen von Gräben hinaus.

(Beifall GRÜNE/B90)

Der Erhalt der Kulturlandschaft Oderbruch und dessen zukunftsorientierte Sicherung als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum sind für Brandenburg von großer Bedeutung. Infolge der jahrhundertelangen Eingriffe in den Wasserhaushalt liegt das Oderbruch im Verhältnis zur Stromoder heute zum großen Teil unterhalb des Niveaus des Flusses. Damit einhergehend hat sich das gesamte Gefüge im Gebiet verändert - sowohl beim Oberflächengewässer als auch beim Grundwasser. Das Oderbruch ist quasi zu einer Badewanne geworden, deren Abfluss nicht mehr am tiefsten Punkt liegt, sondern irgendwo auf halber Höhe.

Wir müssen daher Kompromisse formulieren, das Wasser besser lenken, wir müssen die Siedlungsbereiche besser schützen, wir müssen Binnenpolder- und Kammersysteme errichten. Kurz: Wir müssen eine Neustrukturierung des gesamten Gebiets anstreben und die Kulturlandschaft der veränderten Topographie anpassen. Dabei wird es natürlich Bereiche geben, in denen das Oderbruch, ähnlich wie in den vergangenen Jahrzehnten, für Ackerbau genutzt werden kann. Aber es wird auch Bereiche geben, wo neue Nutzungskonzepte entstehen müssen. Wenn wir akzeptieren, dass wir das Wasser nicht beherrschen, sondern bestenfalls lenken können, dann müssen wir auch offen über andere Leitbilder für die Landnutzung sprechen. Gegen das Wasser zu kämpfen, zu pumpen und zu schöpfen, nur um flächendeckend Ackerbau betreiben zu können, ist jedenfalls definitiv der falsche Ansatz.

(Beifall GRÜNE/B90)

Nicht nur Deichbau und Gewässerpflege, sondern auch eine Änderung der bestehenden Landnutzungssysteme sind der Schlüssel zu einer sicheren, bezahlbaren und lebenswerten Zukunft des Oderbruchs. Unser Antrag hat zum Ziel, die Entwicklung einer solchen Programmatik und die dafür erforderliche Zusammenarbeit anzustoßen. Dieser wichtige Aspekt findet sich in den vorliegenden Entschließungsanträgen leider nicht wieder. Die Herausforderung eines solchen Konzeptes besteht darin, einerseits den Schutz der Deichanlagen zu gewährleisten, parallel dazu aber auch die Neukonzeption eines dem Natur- und Landschaftsraum angepassten Binnenpolder- und Kammersystems zu entwickeln. Allein mit den Deichen wird dem Oderbruch auch in Zukunft nicht geholfen sein.

Was braucht es dazu im Einzelnen? Ich möchte hierzu die wichtigsten vier Punkte kurz ansprechen: Sicherung, Pflege und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen. Dies ist zur Daseinsvorsorge und Risikominimierung im Oderbruch absolut notwendig. Eine ausreichende Finanzierung der Maßnahmen des Hochwasserschutzes ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Si

cherheit der Menschen im Oderbruch soweit wie technisch möglich garantiert werden kann. Ich freue mich, dass im Entschließungsantrag der Koalition auch eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung der laufenden Unterhaltungsaufgaben gefordert wird. Was wir bisher im Haushalt lesen, lässt nämlich nicht erkennen, wie mit den veranschlagten Mitteln diese Aufgabe bewältigt werden kann.

Der zweite Punkt ist das Hochwasserrisikomanagement. Um dieses zu verbessern, muss die Landesregierung zügig Eckpunkte erarbeiten, die qualifizierte Schutzziele beinhalten. Nur so können zukünftig räumlich differenzierte Planungen für unterschiedliche Schutzzonen erarbeitet werden. Primäres Ziel hierbei ist, Dörfer und Städte zu schützen.

Drittens: die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Dazu muss sich die Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene für eine Neugestaltung der Förderkriterien von EU- und GA-Mitteln einsetzen, sodass hierfür Retentionsflächen und Überflutungsräume verstärkt einbezogen, aber auch Entschädigungszahlungen für hohe Einkommensverluste aufgrund von Flächenverlusten und Bewirtschaftungseinschränkungen geleistet werden können.

Viertens: Umwidmung in Grünland. Das zuletzt in der DDR ausgebaute Entwässerungssystem wird heute mit hohem Aufwand aufrechterhalten. An einigen Stellen, an denen sich heute Ackerland befindet, wären aber beispielsweise extensive Grünlandnutzung oder Kurzumtriebsplantagen für Energiehölzer deutlich sinnvoller. Solche durch Agrarförderung unterstützte Nutzungsänderungen könnten attraktive Alternativen darstellen, die ökologische und landschaftsästhetische Chancen bieten.

Die vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind aber auch auf Unterstützung angewiesen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, einen Fonds zur Eigenvorsorge der Privathaushalte, deren Bauten sich auf überschwemmungsgefährdeten Standorten im Oderbruch befinden, einzurichten. Wir sehen es eben nicht wie Ministerin Tack, die heute in der Fragestunde mitteilte, dass die Versicherungsproblematik kein Thema für die Landesregierung sei. Wenn die Haftungsfrage bei dem Binnenhochwasser so eindeutig wie in der Antwort benannt ist, was spricht dann dagegen, sich mit den Versicherern zusammenzusetzen, auf zügige Schadensregulierungen zu drängen und beispielsweise eine gemeinsame eindeutige Erklärung abzugeben, um den Betroffenen gegenteilige Ängste zu nehmen?

Bevor ich zum Schluss komme, noch etwas zur Bauvorsorge. Auch in diesem Bereich könnten private Haushalte und Unternehmen Schäden an Gebäuden reduzieren, indem deren Schadenanfälligkeit durch Baumaßnahmen vermindert wird. Um sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung und Sanierung von Gebäuden in gefährdeten Gebieten eine Anpassung an die zukünftige Hochwassergefährdung erfolgt, sollte die Landesregierung entsprechende rechtlich verbindliche Vorschriften erlassen, zum Beispiel Verzicht auf Unterkellerung, Vorgaben zur Wahl der Heizungsanlagen sowie Empfehlungen zur Wahl der am besten geeigneten Materialien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Oderbruch muss als Kulturlandschaft erhalten bleiben. Langfristig kann dies nur erfolgreich sein, wenn wir heute damit beginnen, auch Grundlegen

des zu verändern. Das von uns geforderte Programm soll den Schutz der Deichanlagen sicherstellen und die Neukonzeption eines dem Naturraum angepassten Gewässersystems beinhalten, um den Menschen in der Region eine langfristige und sichere Perspektive zu bieten. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Es folgt der Beitrag der SPD-Fraktion. Die Abgeordnete Lieske hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Jungclaus, ich bin Ihnen und Ihrer gesamten Fraktion dankbar, dass Sie Ihren Antrag, der ursprünglich vom 11. Januar datiert war, neu gefasst und auch hier unmissverständlich die Ziele der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klargestellt haben.

Ihre Zielvorstellung ist eine andere Kulturlandschaft Oderbruch, als wir sie als Koalitionsfraktionen wollen und als sie die Menschen im Oderbruch auch tatsächlich vertreten. Wir wollen tatsächlich den Erhalt der Kulturlandschaft Oderbruch als Wirtschafts-, als Lebens- und als Naturraum. Das heißt, die Punkte, die Sie hier genannt und vertreten haben, gehen mehr oder weniger in den Bereich Erhaltung des Lebensraums und des Naturraums, aber der Teil „Wirtschaftsraum“ wird von Ihnen fast völlig ausgeblendet. Aber das Oderbruch gilt, seit die Oder begradigt bzw. eingedeicht worden ist, als landwirtschaftlich erfolgreiche Region. Wir alle kennen sie aus DDR-Zeiten die zitiere ich nicht gern - als „Garten für Berlin“. Das sind wir nicht mehr ganz, das wissen wir auch.

(Dombrowski [CDU]: Es war nicht alles schlecht in der DDR! - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

- Nein, das wissen wir auch.

Aber mit Ihren Vorschlägen, Herr Jungclaus, wäre genau diese Existenzgrundlage für die im Oderbruch lebende Bevölkerung nicht mehr vorhanden. Wir würden Schritt für Schritt - sage ich jetzt ganz lax - zurück zur Natur kommen, und das ist der Kulturlandschaft Oderbruch einfach nicht entsprechend. Auch Ihre Forderung nach der teilweisen Außerbetriebnahme von Schöpfwerken oder nur der Schutz von überwiegend besiedelten Gebieten zeigt, dass Sie die Systematik im Oderbruch eigentlich nicht verstanden haben.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Das ist eindeutig so, denn das ist ein Gesamtsystem, das aus einzelnen Stauen, Wehren, Fließsystemen und Schöpfwerken bis hin zu den Vorflutern besteht, das dann zurück über die Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße, über das Wehr in Hohensaaten in die Oder fließt. Nur so ist es möglich, diesen Lebensraum in all seinen Facetten tatsächlich zu erhalten.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle dafür werben, das Aktionsprogramm, das wir Ihnen mit unserem Entschließungsantrag und mit den Handlungsschwerpunkten vorgelegt haben, durchzusetzen. Denn wir brauchen wieder eine Vorflut, die den jetzi

gen Ansprüchen genügt, die das Wasser aus dem Oderbruch ableitet. Wir brauchen keine weiteren Schlafdeiche und keine Kammern; die kosten auch zusätzliches Geld und entziehen dem Oderbruch die wirtschaftliche Grundlage. Ich werbe für den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Ich glaube, dass auch die FDP-Fraktion darin durchaus ihre Position wiederfinden kann. Denn es ist möglich, im Rahmen unserer Arbeitsgruppe Gewässermanagement im Oderbruch all die Dinge zu besprechen, die erforderlich sind, um in die Zukunft zu schauen und das verantwortlich und nachhaltig zu tun. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lieske. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Dombrowski hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie das eben so ist: Bei bestimmten Ereignissen - seien es Naturereignisse oder Terrorismusvorfälle, wie auch immer - muss man nicht lange warten, bis fast alle Parteien und Politiker sich irgendwie äußern und Aktionen erwarten oder verlangen. Wir als CDU-Fraktion tun das nicht. Deshalb werden Sie einen Antrag der CDU-Fraktion hier vermissen,

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Nein!)

nicht, weil wir keine Lust hatten, etwas aufzuschreiben, sondern weil wir glauben, dass die eben auch von der Kollegin der SPD erwähnte Arbeitsgruppe Wassermanagement ein gutes Instrument ist, das ja auch angenommen wird - wir nehmen auch immer daran teil -, um alle Fragen, die hier zu besprechen sind, dort auch abzuklären. Von daher finden wir jedenfalls, dass wir im direkten Gespräch, das auch nicht enden soll, wenn sich die Hochwasserlage gebessert hat, zu geeigneten Lösungen kommen.

Von daher gleich vorweg: Bei der Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion werden wir uns enthalten. Er ist mir ein bisschen zu aktionistisch.

Beim Antrag der SPD-Fraktion bzw. der Koalitionsfraktionen werden wir uns als CDU-Fraktion enthalten, weil er im Grunde genommen eine Reaktion auf andere Anträge ist. Es steht nichts wirklich Neues darin, sondern er gibt im Grunde genommen das wieder, was in der Arbeitsgruppe Wassermanagement auch schon beschlossen wurde oder was dort Gesprächsgegenstand ist. Von daher ist er kein Auftrag, sondern die Widerspiegelung des Arbeitsstandes.

Beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir uns enthalten. Einem Antrag auf Überweisung würden wir gern zustimmen. Aber ich teile hier im weitesten Sinne die Auffassung der Kollegin Lieske, dass hier Forderungen gestellt werden, die sich nicht wirklich an der Tradition, an der Realität messen lassen. Das, was im Oderbruch notwendig ist oder was dort immer funktioniert hat, aber in den letzten Jahren immer weniger funktioniert hat, ist ja zu erklären. Wie das Oderbruch entstanden ist, muss man hier nicht referieren. Sie haben den „Garten Berlins“ erwähnt; ich habe das auf meine Art kommentiert.

Das hat funktioniert, und jetzt bekommt das Oderbruch nach und nach neue Funktionen. Es soll mehr dem Naturschutz, mehr dem Tourismus zur Verfügung stehen, es soll dort weniger Landwirtschaft geben, es sollen dort weniger Menschen leben. Daher ist es mit dem Oderbruch wie mit manchem Gerät, das man im Baumark kaufen kann. Dort bekommen Sie Akkugeräte, mit denen können Sie schrauben, sägen, schleifen und alles Mögliche. Dann kommt die Frau noch und sagt: „Das Ding kannst du kaufen, wenn ich mir damit die Haare föhnen kann.“ Je mehr Funktionen eine Sache erfüllen soll, desto anfälliger wird das System. Aus diesem Grunde muss man sich tatsächlich beschränken und fragen: Was wollen wir dort eigentlich? Wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, man muss im Oderbruch leben und wirtschaften können.

Dazu gehört wiederum auch, dass wir als Land - wir alle sind in der Verantwortung - dafür sorgen, dass die Vorflutsysteme funktionieren und dass ausreichend Geld vorhanden ist. Insofern brauchen wir nicht so sehr neue Ideen, sondern es muss sichergestellt werden, dass der dortige Wasser- und Bodenverband wirtschaften kann. Diesbezüglich haben wir Einiges nachzuholen; denn dieser ist im Moment mit seinen eigentlichen Ansprüchen, die er hatte und die abgelehnt wurden, sozusagen ruhiggestellt. Ich will jedoch nicht mutmaßen, ob das Ereignis, das wir dort haben, hätte vermieden werden können, wenn man dem Verband GEDO die Mittel vorher zur Verfügung gestellt hätte.

Kurzum: Wir wollen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sondern wir wollen, dass im Oderbruch weiterhin auch Menschen leben können. Dinge wie: Man sollte dort, wo es feucht ist, keinen Keller bauen, sind keine ganz neue Angelegenheit. Dennoch muss man zur Kenntnis nehmen, dass es dort einen gewissen Stand gibt, quasi einen Status quo, auf den die Menschen einen Anspruch haben, dass sie von dort nicht vertrieben werden oder wir sie jetzt mit Forderungen belasten, die im Grunde nicht zu realisieren sind.

Insofern verweisen wir darauf, dass die Arbeitsgruppe Wassermanagement für uns absoluten Vorrang hat. Das ist der Grund, weshalb wir auf einen eigenen Antrag verzichtet haben. Wie wir uns zu den einzelnen Anträgen verhalten werden, habe ich bereits angekündigt. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Es geht weiter mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Die Abgeordnete Fortunato erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogel, das muss Ihnen der Neid lassen: Der Antrag ist nett, aber irgendwie hat mich das Gefühl beschlichen, dass das Oderbruch nicht erhalten, sondern renaturiert werden soll.

(Beifall des Abgeordneten Folgart [SPD])

Deshalb habe ich mir erlaubt, Meinungen aus der Region Oderbruch - meine Heimat - einzuholen, in der ich seit August 2010 mit handelnden Fachleuten, Ämtern und mit meinen Nachbarn

im ständigen Dialog stehe. Ich erlaube mir also, einige Auszüge aus den Antworten zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hier preiszugeben.

Der Bauernverband Märkisch-Oderland macht auf Folgendes aufmerksam:

„Zu einer auskömmlichen Finanzierung gehört auch die Ausstattung mit ausreichendem Fachpersonal, was in der Arbeitsgruppe ,Wassermanagement‘ besprochen wurde. Eine Umwidmung von Ackerland in Grünland ohne spätere landwirtschaftliche Nutzung bringt keine Effekte, und eine partielle Reduzierung der Schöpfwerksbetriebe schädigt die Funktionsweise des gesamten Systems und darf nicht erfolgen.“

So weit der Bauernverband.

Der Gewässer- und Deichverband Oderbruch, der die Aufgaben der Gewässerunterhaltung im Oderbruch erfüllt, hat Folgendes zu sagen: