Protocol of the Session on November 10, 2010

Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Eichelbaum spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Mächtig, ich habe mich schon ein bisschen gewundert, dass gerade die Linke heute das Thema Sicherungsverwahrung für die Aktuelle Stunde gewählt hat. Letztendlich hätten wir im Rechtsausschuss schon letzte Woche darüber diskutieren können. Da war das Thema so aktuell, dass Sie es gleich von der Tagesordnung genommen haben.

(Beifall CDU sowie des Abgeordneten Büttner [FDP] - Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

- Frau Mächtig, Sie können doch auch ohne Ihren Minister diskutieren. Oder?

Nichtsdestotrotz bin ich Ihnen sehr dankbar für dieses Thema, weil es auch Gelegenheit bietet, einmal Farbe zu bekennen. Für die CDU-Fraktion ist ganz klar: Opferschutz geht vor Täterschutz. Wenn es um die Sicherheit in diesem Land geht, stehen wir auf der Seite der Bevölkerung.

(Beifall CDU)

Das ist beim Erhalt der Polizeiwachen so. Das ist beim Erhalt der Amtsgerichte so. Und das ist selbstverständlich auch so bei der Reform der Sicherungsverwahrung.

Worum geht es im Kern? Union und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Recht der Sicherungsverwahrung zu überarbeiten, um bestehende Schutzlücken zu schließen und um auch die Anordnungsvoraussetzungen europarechtskonform zu gestalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Minister Schöneburg hat das auch schon im Rechtsausschuss begrüßt.

Ein zusätzlicher Handlungsdruck ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entstanden. Frau Mächtig ist bereits darauf eingegangen. Ich sage in aller Offenheit: Dieses Urteil war kein Ruhmesblatt in der Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofes. Bei einem solch großen Eingriff in das etablierte Rechtssystem eines Mitgliedsstaates wäre sicherlich etwas mehr Zurückhaltung wünschenswert gewesen. Beispielsweise wäre durchaus eine zweijährige Übergangsfrist möglich gewesen.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Sie kennen sich aus mit Menschenrechtsverletzungen, das ist ganz klar.

Ich möchte aber gleichzeitig betonen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Institut der Sicherungsverwahrung nicht infrage gestellt, wie es jetzt von dem einen oder anderen immer so gern behauptet wird. Im Gegenteil: Im Oktober hat der Gerichtshof in dankenswerter Klarheit das Rechtsinstitut der Sicherungsverwahrung in Deutschland bestätigt und als mit der Menschenrechtskonvention vereinbar erklärt.

Im Übrigen sind wir nicht das einzige Land in Europa, das die Sicherungsverwahrung kennt. Sie gibt es in Österreich, in der Schweiz, in Frankreich, in Großbritannien. Keines dieser Länder denkt nur im Entferntesten daran, die Sicherungsverwahrung abzuschaffen.

Nichtsdestotrotz sind wir aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes mit Entlassungen von gefährlichen Straftätern konfrontiert. Diese Täter wurden zuvor von Gerichten und von Gutachtern übereinstimmend für gefährlich gehalten. Auch wenn in Brandenburg die ersten Entlassungen erst im Jahre 2014 anstehen, besteht dennoch die Gefahr, dass sich ehemalige Sicherungsverwahrte aus anderen Bundesländern, zum Beispiel aus Berlin, hier in Brandenburg niederlassen. Allein in Berlin sind es in diesem Jahr zehn Sicherungsverwahrte, die entlassen werden könnten. Im nächsten Jahr sind es bereits 13. Schon allein deshalb ist eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Datenaustausch der Behörden notwendig. In Brandenburg haben wir gute Erfahrungen gemacht mit der Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter.

Was passieren kann, wenn Sicherungsverwahrte vorschnell entlassen werden, konnte man gut am Beispiel von Uwe K. sehen. Nachdem er vor seiner Verurteilung neun Mädchen vergewaltigt hatte, hat er nach seiner Haftentlassung mehrere Kinder in Berlin-Spandau teilweise schwer missbraucht, und das trotz polizeilicher Überwachung.

Ich kann deshalb Eltern gut verstehen, die große Sorge haben, dass sich solche gefährlichen Gewaltverbrecher in ihrer Nachbarschaft niederlassen. Deshalb kann ich der Deutschen Polizeigewerkschaft nur beipflichten, die gesagt hat, dass solche tickenden Zeitbomben nicht in Freiheit, sondern hinter Gitter gehören.

(Beifall CDU)

In diesem Zusammenhang möchte ich nur daran erinnern, dass allein für die Überwachung von zwei entlassenen Tätern in Brandenburg 80 000 Arbeitsstunden der Polizei notwendig sind. Ca. 20 Polizeibeamte sind momentan erforderlich, um einen Entlassenen rund um die Uhr zu bewachen.

Um es einmal auf den Punkt zu bringen: Sie können doch von einem Polizisten in Potsdam oder im Havelland nicht erwarten, dass er die Schutzlücken schließt, die irgendein Richter in Straßburg aufgerissen hat. Deshalb war für die Union bei der Debatte von vornherein klar, dass wir alles versuchen müssen, um diese Täter wieder hinter Schloss und Riegel zu bringen. In Zukunft wird es deshalb für die sogenannten Alt- und Parallelfälle das neue Institut der therapeutischen Unterbringung geben.

Aber eben nicht nur auf den Bund, sondern auch auf die Länder kommen neue Aufgaben zu. Es müssen auch in Brandenburg neue Einrichtungen sowohl für den Vollzug der Sicherungsverwahrung als auch für die therapeutische Unterbringung geschaffen werden. Da ist es doch mehr als sinnvoll, schon allein aus Kostengründen, auch mit anderen Landesregierungen darüber zu sprechen.

Es ist lobenswert, dass Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet haben, mir fehlt jedoch der Glaube daran, dass das auch gelingt. Schon bei der Zusammenarbeit im Strafvollzug hat sich Brandenburg eine Absage von Berlin einhandeln müssen. Und Frau von der Aue wird nicht müde, sich ständig auf das Kammergerichtsurteil aus Berlin zu berufen, das noch einmal gesagt hat, dass eine wohnortnahe Unterbringung von Gefangenen notwendig ist. Warum soll das jetzt eigentlich beim Vollzug der Sicherungsverwahrung plötzlich alles ganz anders sein?

Fakt ist: Wir benötigen in Brandenburg neue Einrichtungen. Eines der Probleme, die der Gerichtshof angesprochen hat, ist, dass sich der Vollzug der Strafe kaum vom Vollzug der Sicherungsverwahrung unterscheidet. Das ist leider auch in Brandenburg so. Sie haben seit Dezember nichts unternommen, um das zu ändern. Die Landesregierung hat die Zuständigkeit und die Aufgabe, für einen europarechtskonformen Vollzug der Maßregel zur Besserung und Sicherung zu sorgen. Deshalb braucht niemand aus Brandenburg mit dem Finger nach Berlin oder woandershin zu zeigen.

(Beifall CDU)

Fazit: Mit dem vorgelegten Gesetz werden Schutzlücken geschlossen. Nun muss auch Brandenburg seine Hausaufgaben machen.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Kuhnert spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Freiheit der Person ist eines der grundlegenden Bürger- und Menschenrechte und steht deshalb auch im Grundgesetz und in allen Menschenrechtskatalogen oder Menschenrechtskonventionen. Sie ist Ausdruck der Menschenwürde, die nach dem Grundgesetz, Artikel 1, unantastbar ist.

Die Europäische Menschenrechtskonvention gibt in Artikel 5 einen wichtigen Hinweis. Dort heißt es nämlich:

„Jede Person hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit.“

Damit ist genau das Spannungsfeld beschrieben, das die beiden Vorredner auch schon angesprochen haben, dass die Freiheit des Einzelnen im Einzelfall auch zur Bedrohung der Freiheit, der Unversehrtheit oder des Lebens eines anderen werden kann. Deshalb müssen Strafgefangene, die trotz aller Therapiemöglichkeiten eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellen, auch weiterhin inhaftiert bleiben, und die Gesellschaft muss vor ihnen dauerhaft geschützt werden. Die Sicherungsverwahrung ist das letzte Mittel, wenn sämtliche Therapiemöglichkeiten keinen Erfolg mehr versprechen oder keinen Erfolg gehabt haben. Allerdings - wir haben es gerade gehört - kritisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der Sicherungsverwahrung, wie sie in Deutschland ausgestaltet ist; denn es ist ein Unterschied - auf den wurde schon hingewiesen -, ob der Strafgefangene inhaftiert ist, weil er seine Strafe verbüßt, der Sicherungsverwahrte aber, weil er, obwohl er seine Strafe schon verbüßt hat, weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft bedeutet und deshalb inhaftiert bleiben muss. Deshalb fordert der Europäische Gerichtshof eine andere Art der Unterbringung, die durchaus in den Mauern einen größeren Spielraum, eine größere Bewegungsfreiheit ermöglicht. Dies ist zu organisieren, und dies ist auch durchaus möglich, zum Beispiel in meinem Wahlkreis in der JVA Brandenburg in Görden, wo ich regelmäßig das Gespräch mit dem Anstaltsleiter führe und auch regelmäßig bei Strafgefangenen zu Gast bin. Fünf Jahre lang war ich dort auch ehrenamtlicher Mitarbeiter und kann die Situation sowohl im Strafvollzug als auch danach für Strafgefangene recht gut beurteilen und auch die gute Arbeit, die dort vom Personal geleistet wird.

In der JVA Brandenburg wäre es möglich, einen Bereich zu schaffen, der von den anderen abgetrennt ist, wo tagsüber den Sicherungsverwahrten Raum bleibt, um den Tagesablauf weitestgehend selbst gestalten zu können, was Freizeit, Arbeit, Hobby, Mahlzeiten betrifft. Selbst ein Garten stünde zur Verfügung, falls sich jemand in der Gartenarbeit engagieren oder Haustiere halten will. Zugang zu besonderen Medien, die andere nicht haben, und Ähnliches wäre dort möglich.

Nun haben wir schon gehört, wir haben in Brandenburg zum Glück nur sieben Betroffene. Deshalb ergibt die Zusammenarbeit mit Berlin einen Sinn - das wurde auch schon von den Vorrednern betont -; die Arbeitsgruppe wird bis zum Jahresende einen Vorschlag vorlegen. Insofern, liebe Kolleginnen und

Kollegen von der CDU und von der FDP: Ich finde Ihren Antrag richtig, aber er ist überflüssig.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Sie haben selbst gesagt, dass wir auf diesem Weg schon sind, dass der Minister das im Ausschuss auch vorgetragen hat - ich bin neu im Ausschuss, ich war nicht dabei, habe mir das aber berichten lassen -, sodass das, was Sie fordern, gemacht wird und deshalb nicht erneut beschlossen werden muss. Aber inhaltlich stimmen wir überein. Und bei einer so diffizilen Frage, denke ich, ist es auch gut, dass die Fraktionen hier im Haus weitestgehend Übereinstimmung haben. Letztlich gilt auch für den Bereich der Sicherungsverwahrung wie für alle Bereiche des Strafvollzugs das Ziel, das das Strafvollzugsgesetz vorgibt: die Resozialisierung, weil eine gelungene Resozialisierung der Würde des Menschen, auch des Täters, am besten entspricht und vor allen Dingen der beste Schutz für die Gesellschaft vor Rückfalltätern ist. Die Bilanz in Brandenburg ist in diesem Bereich recht gut. Das zeigt die Zahl, die ich vorhin nannte. Sie kann und muss aber durch das, was hier angedacht und vorgeschlagen ist, weiter optimiert werden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Die Abgeordnete Teuteberg spricht für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zustimmen kann ich der Forderung, dass wir grundsätzlich einen neuen Umgang mit der Sicherungsverwahrung finden müssen. Unser Antrag ist dabei allerdings genauso wenig überflüssig wie diese Aktuelle Stunde. Er ist richtig, und er ist aktuell.

(Beifall FDP und CDU)

Der Wildwuchs unterschiedlicher Regelungen während der letzten zwölf Jahre hat eben nicht zu mehr Rechtssicherheit, sondern zu großer Verunsicherung geführt. Spätestens mit dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes vom 17. Dezember 2009 und den erfolgten Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung wurde der Reformbedarf der bestehenden Regelungen massiv deutlich.

In dem grundsätzlichen Ziel, dass der Vollzug ein anderer sein muss, stimmen wir also überein. Täter, die eine schwere Tat begangen und dafür ihre Strafe verbüßt haben, müssen resozialisiert werden. Es muss eine spezielle psychologische und therapeutische Begleitung geben, um sie auf ihre Freilassung vorzubereiten.

Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Schwert der Kriminalpolitik, und sie bedeutet einen tiefen Eingriff in das Leben eines Verurteilten, der seine Strafe bereits verbüßt hat. Wir müssen deshalb strenge rechtsstaatliche Kriterien genauso im Auge behalten wie den Schutz der Allgemeinheit. In diesem Sinne hat der Deutsche Bundestag vor anderthalb Wochen einen Gesetzentwurf beraten, mit dem eine grundsätzliche Reform der Sicherungsverwahrung eingeleitet wurde. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird demnach stark ein

geschränkt. Sie hat sich so nicht bewährt. Dafür wird die primäre wie auch die vorbehaltene Sicherungsverwahrung gestärkt. Die Sicherungsverwahrung wird es also künftig nur dann geben, wenn sie im Urteil bereits angeordnet oder zumindest vorbehalten wurde. Sie kann bei sehr schweren Delikten dann auch auf Ersttäter ausgedehnt werden. Gleichzeitig sieht die Reform im Bereich der Führungsaufsicht vor, dass freigelassene Täter mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können.

Ich halte den Entwurf für ein sinnvolles und ausgewogenes Gesamtkonzept. Die Reform ermöglicht den angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern, und sie wahrt zugleich die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine besondere Vollzugsmaßnahme, wie sie die Sicherungsverwahrung darstellt.

Nicht zustimmen kann ich der Kritik, die Sie, sehr geehrter Herr Minister Schöneburg, an den Plänen der Bundesregierung zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung geäußert haben. Ihre Kritik, dass Täter, die zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt worden sind, weiter von der Sicherungsverwahrung betroffen sein könnten und damit die Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf Sexual- und Gewalttäter eine Hintertür habe, kann ich so nicht teilen.

Bei Delikten, die im Höchstmaß mit zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, handelt es sich nicht um lapidare Straftaten. Trotzdem wird genau dieser Punkt von der Koalition im Bund sorgfältig geprüft, um noch einmal klarzustellen, welche Tatbestände in Zukunft von der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung ausgenommen sind. Man kann zuversichtlich sein, dass dies auch auf genau jene Delikte zutrifft, bei denen von den Tätern keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht, zum Beispiel gewaltfreie Vermögensdelikte. Frau Kollegin Mächtig, ich kann Sie beruhigen: Für den vielbeschworenen Heiratsschwindler gilt das nach dem vorliegenden Gesetzentwurf schon jetzt.

Auch der Vorwurf, in Zukunft gebe es zwei Kategorien von Sicherungsverwahrten, nämlich Täter, die vor dem Zeitpunkt der Verkündigung des Gesetzes eine Straftat begangen haben, und solche, die es danach taten, trägt so nicht. Richtig ist, dass wir nach dem Urteil des EGMR vor der Frage stehen, was mit den weiterhin als gefährlich eingestuften Straftätern geschehen soll, die schon heute aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Hier sieht das neue Therapieunterbringungsgesetz vor, dass psychisch gestörte Straftäter in speziellen therapeutischen Einrichtungen auf die Freilassung vorbereitet werden. Das ist etwas grundsätzlich anderes als eine Freiheitsstrafe im Strafvollzug. Es macht aber unserer Auffassung nach keinen Sinn, an dieser Stelle Stimmungen anzuheizen und unter Missachtung von Urteilen des EGMR Dinge zu fordern, die nicht realisierbar sind. Man muss Lösungen finden, die den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entsprechen.

Klar ist: Wir brauchen in Brandenburg eine verlässliche Umsetzung der neuen Regelungen, bei der die Schutzlücken geschlossen werden. Klar ist auch: Bei nur begrenzt vorhandenen Ressourcen und bei einem letztlich relativ kleinen Personenkreis von Sicherungsverwahrten müssen wir mit anderen Bundesländern kooperieren. Brandenburg muss sich zumindest in Zukunft konstruktiv in die Bund-Länder-Gespräche einbringen.

Bei den neuen Aufgaben, vor denen wir stehen, brauchen wir die Bereitschaft zur Kooperation und die Abstimmung untereinander. Das senkt nicht nur die Kosten, sondern kommt auch einer besseren Qualität der Sicherungsverwahrung zugute, denn Kooperation ermöglicht es uns, spezialisierte intensive Therapieangebote zu unterbreiten. Im Alleingang - das ist klar werden wir das nicht finanzieren können. Für Brandenburg ist die Kooperation mit Berlin, dem Nachbarn, daher die naheliegendste, aber längst nicht die einzige Möglichkeit, um einen verfassunskonformen und rechtssicheren Vollzug zu gewährleisten.

In diesem Sinne fordere ich die Landesregierung auf, die Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und sich an einer konstruktiven Umsetzung der Neuregelung zu beteiligen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP, CDU sowie GRÜNE/B90)