Vielen Dank. - Die Frage 286 (Lehrermangel an Oberschule in Brieselang) ist zurückgezogen worden. Die Frage 287 (Auswir- kungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Teil- zeitverbeamtung) ist bereits beantwortet.
Ich rufe Frage 288 (Oderhochwasser im Unteren Odertal) auf, gestellt von der Abgeordneten Hackenschmidt.
Beim letzten Oderhochwasser wurden zur Schadensabwehr am 28. Mai 2010 alle Überflutungspolder im Unteren Odertal auf Anweisung des Landesumweltamtes geflutet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hackenschmidt! Ich will an dieser Stelle sagen, dass bisher keine quantifizierten Aussagen zu Schäden bekannt sind. Es gibt weder Anträge noch konkrete Forderungen. Ich weiß, dass die Bauern vor Ort beraten und eine Einschätzung getroffen haben. Es gibt aber gegenwärtig weder gegenüber meinem Haus noch gegenüber dem Landwirtschaftsministerium eine Forderung.
Möglicherweise geht es auch nicht um einen konkreten Schaden, sondern um Futterausfälle, zu denen es durch die Inanspruchnahme der Polder gekommen ist, und die zu kompensieren sind.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei den gefluteten Poldern A, B und C in dem Unteren Odertal um festgesetzte Überschwemmungsgebiete handelt, deren Zweckbestimmung gerade darin besteht, Hochwasser aufzunehmen. Das hat im Zusammenhang mit dem Oderhochwasser stattgefunden. Das heißt, um es einmal deutlich zu sagen: Die Bauern, die Pachtverträge für genau diese Flächen in den Poldern A, B und C in dem Unteren Odertal haben, sind diese in dem Wissen um das bekannte Risiko eingegangen, dass durchschnittlich alle sieben Jahre ein Hochwasser zu verzeichnen ist und dass dann natürlich die Polder in Anspruch genommen werden, um den Hochwasserscheitel senken zu können und die Bevölkerung sowie die betroffenen Gemeinden zu schüzen. Dieser Umstand ist in der Bewertung der Situation natürlich zu berücksichtigen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz, sondern die Pachtverträge werden unter den beschriebenen Bedingungen geschlossen.
Ich habe, was Sie sicherlich von mir erwarten, sowohl mit dem Landrat des Landkreises Uckermark als auch mit Herrn Folgart und anderen gesprochen, dass wir, wenn Konkretes zu verzeichnen ist, neu darüber nachdenken. Fakt ist: Die Bauern wollen ihre Viehherden so schnell wie möglich auf diese Fläche bringen bzw. die Flächen zur Futterproduktion nutzen. Beim Hochwasser 1997 hatte eine erste Mahd schon stattgefunden, und demzufolge stand Futter zur Verfügung. In diesem Jahr ist das nicht so gewesen; das ist nicht besonders gut für die Produktion auf diesen Flächen.
Gut, die Antwort ist schon gegeben worden. Ich hatte nur frühzeitig gedrückt, falls der Punkt nicht beantwortet werden sollte. Danke.
Die Frage 289 (Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraft- werke) wird von der Abgeordneten Steinmetzer-Mann gestellt.
Anfang Juni trafen sich die Umweltminister der Länder in Bad Schandau zur Umweltministerkonferenz. Ein Thema war die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken.
Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zur von der Bundesregierung geplanten Laufzeitverlängerung von AKWs?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Steinmetzer-Mann, ich erinnere an die gestrige Fragestunde, in der ich im Zusammenhang mit einer anderen Frage schon einmal darauf eingegangen bin.
Ich möchte unmissverständlich sagen, dass die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung die weitere Nutzung der Atomenergie für die Energieerzeugung und die Atomenergienutzung als eine Brückentechnologie festgeschrieben hat.
Wie bereits gestern verdeutlicht, will ich noch einmal betonen, dass wir eine ablehnende Haltung zur Atomenergie haben. Wir bleiben bei unserer Positionierung: Vorrang für erneuerbare Energien. Wir haben in unserer Koalitionsvereinbarung die Braunkohleverstromung als Brückentechnologie festgeschrieben.
In der Umweltministerkonferenz hat der Bundesumweltminister deutlich gesagt, dass die Bundesregierung aus Effektivitätsgründen Szenarien der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken um vier Jahre, zwölf Jahre, 20 Jahre und 28 Jahre erstellen lässt. Ich hatte gestern auch unsere ablehnende Haltung deutlich gemacht: Zum einen ist das Risiko viel zu groß. Wir haben leidvolle Erfahrungen im Zusammenhang mit der Katastrophe von Tschernobyl gesammelt. Zum anderen würde die Verlängerung der Laufzeiten wahrscheinlich ein größeres Investitionshemmnis hinsichtlich erneuerbarer Energien bedeuten. Deswegen erteilen wir dem Vorhaben der Bundesregierung eine Absage. Das wollen wir im Bundesrat deutlich machen. Deshalb fordern wir gemeinsam mit anderen Bundesländern, dass diese Gesetzesänderung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Darum werden wir uns bemühen.
Können Sie einmal ganz deutlich sagen, wie die Position von Brandenburg ist? Sehen Sie bei einer möglichen Laufzeitverlängerung von AKWs negative Auswirkungen für den Bereich erneuerbare Energien hier im Land?
Ich wiederhole es gern. Ich habe es aber, wie ich denke, gerade deutlich unterstrichen: Es ist damit zu rechnen, dass, wenn es zu einer Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken kommt, Investitionen in erneuerbare Energien gebremst werden. Das ist ganz deutlich anzunehmen. In diese Richtung gingen auch die Begründungen des Bundesministers.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 290 (Möglicher Verkauf der ThyssenKrupp-Umformtechnik in Ludwigsfelde) des Abgeordneten Baer.
Den Medien war zu entnehmen, dass der ThyssenKruppKonzern den Bereich Umformtechnik verkaufen will. Davon betroffen wäre dann unter anderem auch der Produktionsstandort unseres Automobilzulieferers in Ludwigsfelde. Unter den Kaufinteressenten soll sich auch ein chinesischer Staatskonzern aus Peking befinden. Es existieren Befürchtungen, dass das Interesse aus dem Umfeld der Shougang-Gruppe eher den Technologien als den Standorten gilt. Mit dem 2008 novellierten Außenwirtschaftsgesetz kann ein Verkauf an ausländische Staatsfonds durch die Bundesregierung verhindert werden.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Informationen liegen ihr bezüglich des geplanten Verkaufs vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Baer, Ihre Sorge um die Fortführung des Unternehmens am Standort kann ich nachvollziehen; aber offensichtlich waren die Meldungen in der Presse schneller als die Entscheidung im ThyssenKrupp-Konzern selbst.
Uns ist lediglich bekannt, dass diese Sparte veräußert werden soll bzw. ein strategischer Investor für diesen Bereich der ThyssenKrupp AG gesucht wird. Die Sondierungsgespräche haben nach Aussage von ThyssenKrupp erst begonnen, eine Entscheidung liegt nicht vor. Insofern kann ich bzw. die Landesregierung Ihnen nicht sagen, ob ein Verkauf in irgendeiner Form überhaupt relevant ist. Wir werden Sie selbstverständlich weiterhin, auch im engen Kontakt mit dem Unternehmen, darüber informieren, sobald wir konkrete Ergebnisse haben.
Was das Engagement von chinesischen Unternehmen in Brandenburg betrifft, darf ich Ihnen sagen, das wir mehrere chinesische Investoren in Brandenburg haben und es nicht zwangsläufig
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Da die Frage 291 (Umbau der Berliner Straße in Rathenow) auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden soll und wir die Sitzung um 12.30 Uhr fortsetzen, also heute nur eine halbe Stunde Mittagspause haben, schlage ich Ihnen vor: Wir schließen den Tagesordnungspunkt Fragestunde. Organisieren Sie das Essengehen bitte so, dass das Parlament beschlussfähig bleibt, denn innerhalb einer halben Stunde werden nicht alle essen gehen können. Wir sehen uns um 12.30 Uhr wieder. - Der Tagesordnungspunkt 2 ist geschlossen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe fast befürchtet, dass es schwierig wird. Ich habe die Parlamentarischen Geschäftsführer angesichts der Wichtigkeit des eingebrachten Antrags gebeten, vielleicht noch einige Abgeordnete auf den Gängen und in der Cafeteria zu suchen.
Des Weiteren liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1582 vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Herr Abgeordnete Jungclaus erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gäste sehe ich nicht, auch nicht alle Kolleginnen und Kollegen, obwohl der Ministerpräsident gestern in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ mit den Worten zitiert wurde, dass Landtagsdebatten gerade deshalb gut besucht seien, weil der Plenarsaal der einzige klimatisierte Raum im Hause ist. Das kann ich jetzt nicht bestätigen. - Okay.
Das jüngste Hochwasser hat gezeigt: Brandenburg hat seit der Jahrhundertflut 1997 im Hochwasserschutz Fortschritte erzielt. Es wurde aber auch deutlich: Wir brauchen dringend eine Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Anderenfalls werden wir zukünftige sogenannte Jahrhunderthochwasser nicht mit ausreichender Sicherheit bewältigen können. Deshalb ist die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsgebiete
unabdingbar. Folgenlose Ankündigungen wie die Schaffung von zusätzlichen 6 000 ha haben wir lange genug gehört, und der Beleg, dass wir hier ein wichtiges Thema aufgegriffen haben, findet sich in der Tagesordnung.
Nach der Oderflut kommt nun, offensichtlich angeregt durch unsere Initiative, die Antragsflut, und das ist auch gut so. Es ist dringend geboten, an der Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Brandenburg zu arbeiten, denn trotz der Erhöhung der Deiche wird in Extremfällen weiterhin Hochwassergefahr bestehen. Dies mag teilweise am Klimawandel liegen auch wenn der einzige anwesende Abgeordnete der FDP bei dem Wort Klimawandel wieder etwas unruhig wird -; vor allem liegt es aber an einer verfehlten Siedlungs- und Wasserpolitik.
Hier ist besonders die länderübergreifende Zusammenarbeit wichtig. Hochwasser kennt nun einmal keine Landesgrenzen. Überschwemmungsgebiete müssen vor allem auch an den Oberläufen der Flüsse geschaffen werden. Deshalb muss gerade der vorbeugende Hochwasserschutz mit den anderen Anrainerländern unserer Flüsse gemeinsam organisiert werden. Hierbei kann an die gute Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern im Deichbau angeknüpft werden.
Wir fordern die Landesregierung daher auf, schnellstmöglich einen entsprechenden Vertrag mit Tschechien und Polen zur Wiederherstellung und Nutzung von Retentionsflächen und Poldern zu erarbeiten. Dazu sollten auch die bisher leider wenig beachteten Ergebnisse des Interreg-Projekts „OderRegio“ herangezogen werden. Ich freue mich, dass sich auch im Entschließungsantrag der Koalition zumindest dieser länderübergreifende Ansatz wiederfindet.
Für Brandenburg muss die Landesregierung vor allem die Grundlagen für Risikomanagementpläne schaffen. Vorgaben für diese Pläne bestehen bereits im Wasserhaushaltsgesetz sowie in der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Allerdings hat sich die Landesregierung bislang davor gedrückt, räumlich differenzierte Schutzziele zu formulieren. Für eine sorgfältig abgewogene Entscheidung für oder gegen konkrete Schutzmaßnahmen brauchen wir aber diese differenzierten Schutzziele für verschiedene Landnutzungstypen und einzelne Schutzgüter. Schade, dass sich diese notwendige Grundvoraussetzung nicht im rot-roten Entschließungsantrag wiederfindet.
Darüber hinaus muss eine raumordnerische Festsetzung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Hochwasserschutz als verpflichtende Aufgabe für die Regionalen Planungsgemeinschaften aufgenommen werden. Diese Änderung würde zum einen die rechtliche Verbindlichkeit erhöhen, zum anderen könnten über die Regionalplanung Konflikte zwischen konträren Nutzungsansprüchen moderiert und planerisch bewältigt werden.
Ich gebe zu: Es ist keine angenehme Aufgabe, mit der wir die Landesregierung beauftragen wollen. Um Überschwemmungsgebiete zu schaffen, müssen Flächen, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, dem natürlichen Flutungsregiment übergeben werden. Das birgt Konflikte, und um Konflikte zu lösen, bedarf es Mut.
In der Vergangenheit hat die Landesregierung leider allzu oft wider besseres Wissen - den Konflikt mit den Landnutzern vermieden. Auch in Ihrem Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, haben Sie nicht den Mut auf
gebracht, sich dieses neuralgischen Punktes anzunehmen noch nicht einmal Kleinmut. Deshalb möchte ich es heute noch einmal deutlich sagen: In Überschwemmungsgebieten ist Ackerbau fehl am Platz.