Protocol of the Session on July 1, 2010

Die für die Braunkohlenplanung zuständige Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat dabei von Amts wegen ständig zu beobachten - also auch wenn kein Schreiben vorliegt -, ob sich die dem Braunkohlenplan zugrunde liegende Sachlage wesentlich ändert. Da sind wir wieder bei dem Grundsatz des Wesentlichen. Sie hat das an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gerichtete Schreiben der Gemeinde Schenkendöbern vom 24.02.2010 in diesem Zusammenhang geprüft.

Im Ergebnis steht fest, dass sich hieraus keine Anhaltspunkte für eine wesentliche Änderung von Grundannahmen des am 05.12.2002 durch Rechtsverordnung der Landesregierung beschlossenen Braunkohlenplans zum Tagebau Jänschwalde ergeben. Darüber ist die Gemeinde Schenkendöbern mit Schreiben vom 26.04. informiert worden.

Sowohl der Braunkohlenausschuss als auch sein regionaler Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde haben seinerzeit bei der Erarbeitung des rechtskräftigen Braunkohlenplans mitgewirkt und sind jeweils zweimal formal beteiligt worden. Eine Beteiligung des Braunkohlenausschusses in dem hier angesprochenen Fall sieht das Gesetz dagegen nicht vor. Die GL wird den Braunkohlenausschuss in seiner nächsten regulären Sitzung über den Inhalt des Schreibens der Gemeinde Schenkendöbern und über das Prüfergebnis informieren. Das zuständige Referat GL hat den Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde bereits in seiner letzten Sitzung informiert. Hier wird korrekt nach Gesetzeslage gehandelt.

Der Fragesteller hat Nachfragebedarf.

Herr Minister Vogelsänger, auch wenn Sie das sehr an dem Wort „wesentlich“ festmachen, interessiert mich, wie die Landesregierung den möglichen Vorwurf entkräftet, dass der Antrag deshalb im Schnellverfahren abgelehnt wurde, weil er in direkter Konkurrenz zu dem Antrag von Vattenfall zur Erschließung des neuen Tagebaus steht.

Das Schreiben der Gemeinde Schenkendöbern ist geprüft worden, und wir sind zu diesem Ergebnis gekommen. Wir halten es für gut und richtig, wenn man zu einem Ergebnis kommt, es auch schnell den Beteiligten mitzuteilen. Im Braunkohlenausschuss kann man das dann noch weiter ausdiskutieren.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 265 (Landesfördermit- tel für Breitbandinternet im ländlichen Raum), die die Abgeordnete Hackenschmidt stellt.

(Vogel [GRÜNE/B90]: Herr Präsident, es gibt noch eine Zusatzfrage!)

- Nein, er kann, nachdem er die erste Frage gestellt hat, keine weiteren Nachfragen stellen. Das geht nicht. Er kann zwei Fragen gleichzeitig stellen, muss aber drücken, noch während die Antwort gegeben wird. Schauen Sie noch einmal in die Geschäftsordnung. - Bitte, Frau Hackenschmidt.

Presseberichten war zu entnehmen, dass Landesfördermittel für Breitbandinternet im ländlichen Raum derzeit nicht zur Verfügung stehen, weil das entsprechende Förderprogramm stark nachgefragt wird.

Ich frage daher die Landesregierung: Wann können neue Fördermittel für den Ausbau des schnellen Internets im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden?

Auch hierauf antwortet Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Hackenschmidt, die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume ist ein besonderer Schwerpunkt. Dazu werden Bundes- und Landesmittel sowie Mittel der EU bereitgestellt.

Dazu dient die Richtlinie Dienstleistungseinrichtung zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung im Rahmen des indikativen Finanzplans über den Code 321. Nun will ich es ein Stückchen menschlicher darstellen: Dieser Code ist über das Doppelte überzeichnet. Deshalb war das Ministerium gezwungen, einen Bewilligungsstopp auszusprechen. Wir haben daher am 8. April einen dritten Änderungsantrag bei der EU eingereicht. Wir sind jetzt mit der EU in Abstimmung. Üblicherweise dauert so etwas immer vier Monate. Ich sage extra üblicherweise, damit nicht jemand sagt, wenn es länger dauert, ich hätte nicht darauf hingewiesen. Ich hoffe aber, dass wir in dem Zeitrahmen bleiben.

Ich habe bereits die Fachausschüsse für Infrastruktur und Landwirtschaft - das war Ende Mai, am Dienstag waren wir im Wirtschaftsausschuss - darüber informiert. Selbstverständlich werde ich die Abgeordneten darüber informieren, wenn wir grünes Licht aus Brüssel haben, weil ich weiß, dass das in Ihren Wahlkreisen immer eine große Rolle spielt. Derzeit sind es 89 Anträge. Ich sage Ihnen, was bewilligt ist und was noch aussteht. Sie haben natürlich ein Recht darauf zu wissen, wie es weitergeht.

Wir haben jetzt praktisch einen Bewilligungsstop für 66 Förderanträge, die uns noch vorliegen, mit einem Volumen von 6,3 Millionen Euro. Diese müssten, wenn die EU-Mittel zur Verfügung gestellt werden, aus Verpflichtungsermächtigungen des Landes für 2011 und 2012 abgesichert werden, denn darin sind Bundesmittel, Landesmittel und diese EU-Mittel enthalten. Ich weiß, dass das ein besonderer Schwerpunkt ist. Das ist meinem Haus auch so durchgestellt.

Wenn wir die Bestätigung des Umschichtungsantrags haben, haben wir in der Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt 21,67 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind bereits

2,2 Millionen Euro bewilligt. Das sind 23 Anträge. Uns liegen noch 66 Anträge für 6,3 Millionen Euro vor. Ich habe die Liste hier. Wenn ein Abgeordneter Interesse hat, können wir uns darüber austauschen.

Vielen Dank. Es gibt Nachfragen. Die Abgeordnete Hackenschmidt stellt die erste.

Die Gesamtstrategie der Landesregierung, die ich mir immer in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium und jetzt auch mit dem Europaministerium gewünscht habe, würde sicherlich anbieten, ein Raster über das Land zu legen und zu fragen: Gibt es eine konkrete Abstimmung, wonach man sagen kann: Ja, die Mittel, die dort noch vorhanden sind, kann man kombinieren?

Es gibt immer eine gute Abstimmung in der Landesregierung.

(Zuruf: Das freut mich auch!)

Insbesondere mit dem Wirtschaftsministerium hat mein Haus eine gute Zusammenarbeit. Das ist gar nicht so unkompliziert, weil wir nur den ländlichen Raum fördern können. Wir können auch nur die Wirtschaftlichkeitslücke fördern. Jeder müsste wissen: Diese Förderung ist eine Ausnahme. Die Telekommunikationsunternehmen investieren im Milliardenbereich. Diese Förderung ist eine Ausnahme, wenn eine Wirtschaftlichkeitslücke besteht. Das tritt im ländlichen Raum natürlich ein Stück weit mehr auf.

Wir haben eine Gesamtkarte des Landes Brandenburg, die Auskunft gibt, wie viele Arten Breitband man in dem einen und in dem anderen Bereich zur Verfügung hat. Es ist ja nicht nur die kabelgebundene Variante, sondern es sind auch Funk und andere Dinge. Diese Karte ist öffentlich. Die haben natürlich auch die Kommunen. Das Beste wäre, wenn die kommunale Ebene überlegen würde, ob nicht der eine oder andere Förderantrag gestellt werden muss, weil diese Wirtschaftlichkeitslücke da ist. Ich lasse mir jeden Monat einen Bericht geben, was diese Anträge für Breitband betrifft, und ich kenne den besonderen Schwerpunkt.

Herr Genilke hat weitere Fragen.

Angesichts von 23 Richtfunkanlagen, von denen wir gesprochen haben, die vergeben worden sind, haben wir das Phänomen, dass nur 11 Orte versorgt sind. Das heißt, wir haben in mehreren Orten offensichtlich mehrere Richtfunkanlagen. Meine Frage:

a) Wie sieht der derzeitige Nutzerstand aus, das heißt, wie viele nutzen diese 23 Richtfunkanlagen momentan? Sie haben ja immerhin 1,7 Millionen Euro gekostet. - Sie hören es nicht?

(Minister Vogelsänger: Doch!)

- Sie wissen es nicht?

b) Wenn sich das Geld, das bis 2013 aus dem Programm zur Verfügung stehen sollte, bereits Mitte 2010 dem Ende nähert, dann ist meine Frage: Mit wie vielen Antragstellern haben Sie tatsächlich bis zum heutigen Datum gerechnet?

Herr Genilke, Sie haben es endlich geschafft: Auf die erste Frage, wie viele Richtfunknutzer es gibt, kann ich nicht antworten. Ich kann es einfach nicht. So ehrlich muss man sein. Es ist auch nicht meine Aufgabe. Meine Aufgabe ist die Frage des Förderprogramms für den ländlichen Raum. - Herr Genilke.

(Genilke [CDU]: Ja?)

- Ich wollte nur Ihre Aufmerksamkeit.

Da ist es so - ich habe Ihnen ja die Zahlen genannt -: Wenn der Umschichtungsantrag von der EU bewilligt wird, sind insgesamt 21,67 Millionen Euro im Fördertopf für 2007 bis 2013 bei grünem Licht von der EU. 2,2 Millionen Euro sind schon bewilligt, die können wir abziehen. Für 6,3 Millionen Euro liegen Anträge vor. Wir haben es so gemacht, Herr Genilke, dass wir in Brüssel mehr beantragt haben, als derzeit Anträge vorliegen, weil wir einschätzen, dass noch weitere Anträge im Rahmen unserer Förderrichtlinie Ländlicher Raum kommen. Ich halte es auch für richtig. Man kann in Brüssel nicht in jedem Jahr einen Änderungsantrag zu dem gleichen Förderschwerpunkt stellen.

Wir sollten ausmachen, dass im Ausschuss regelmäßig über den Arbeitsstand berichtet wird. Und ich ermutige ausdrücklich, dass, wenn uns in Brüssel diese Umschichtung in dem Änderungsantrag bestätigt wird, die Kommunen weitere Anträge stellen.

Herr Jürgens hat Nachfragen.

Herr Minister, ich habe Sie so verstanden, dass, falls der Antrag von der EU bewilligt wird, genügend Geld vorhanden ist, um die restlichen 66 Anträge, die noch vorliegen, auch zu bewilligen.

Nach welchem Muster bzw. in welcher Reihenfolge werden diese bewilligt? Nach Bedeutung, nach Wichtigkeit? In welcher Reihenfolge wird Ihr Haus die restlichen 66 Anträge bewilligen?

Ich bekomme ja heute ganz interessante Fragen. - Das Landesamt hat fünf Außenstellen. Dass sie alle im Gleichschritt arbeiten, ist natürlich schwer zu koordinieren. Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Stellen - so sind sie angewiesen - diese Anträge mit Vorrang bearbeiten. Das ist auch bei den 23 bewilligten Anträgen erfolgt, und ich gehe davon aus, dass die 66 Anträge möglichst zeitnah bewilligt werden können. Sie liegen bereits eine Weile vor, sodass man die Bewilligung auch entsprechend vorbereiten kann.

Die große Schwierigkeit ist die Frage Brüssel. Wir müssen dann auch sehen, wie wir mit der Haushaltssperre umgehen und dass wir die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2011 und 2012 zur Verfügung haben. Ich nenne auch deshalb extra die Verpflichtungsermächtigungen, weil von den 23 Bewilligungen erst vier in Zahlung sind. Das dauert immer eine Weile, es muss erst entsprechend ausgeschrieben und umgesetzt werden usw.

Ich gehe also davon aus: Wenn Brüssel grünes Licht gibt, geht das schnell und kontinuierlich weiter.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Wenn wir davon ausgehen können, nicht noch eine bildungspolitische Aktuelle Stunde zu machen, gebe ich das Wort der Abgeordneten Große, die die Frage 266 (Unterrichtsversorgung an der Oberschule Brieselang) stellen wird.

An der Oberschule Brieselang konnte im laufenden Schuljahr der Unterricht in mehreren Fächern, unter anderem in Mathematik, Physik, Sport und Musik, nicht in vollem Umfang erteilt werden. Am dramatischsten ist die Situation in Musik - das gesamte Schuljahr über konnte aufgrund des fehlenden Musiklehrers das Fach Musik überhaupt nicht unterrichtet werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie gedenkt sie dieses Problem für das kommende Schuljahr zu lösen?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich würde eigentlich auch gerne „Sehr geehrter Herr Büttner!“ sagen. Ist er da? - Ja? Denn er stellt mir morgen fast genau die gleiche Frage, die hätte man auch gleich zusammenpacken können. Vielleicht zieht er sie zurück, mal sehen.

Frau Große, Sie weisen auf ein richtig dickes Problem hin. An einer Schule im Havelland, der Klakow-Schule in Brieselang, hat es in diesem Schuljahr keine Musiklehrkraft gegeben. Dann gibt es natürlich schnell die These: Da hat wieder ein Schulamt versagt. In diesem Fall ist es das Schulamt Brandenburg an der Havel. Ich kann nur sagen: Die Kollegen haben sich wirklich große Mühe gegeben, dieses Problem zu bearbeiten, auch die weiteren Probleme, die es gab, zum Beispiel mit Langzeiterkrankung und Ähnlichem; es ging dabei ja nicht nur um das Fach Musik.

Vielleicht ist es ganz gut, wenn ich einmal an diesem Beispiel beschreibe, was auf unsere Schulämter derzeit schon zukommt und wahrscheinlich zukünftig in verstärktem Maße zukommen wird.

Das sind Herausforderungen, angesichts derer wir genau überlegen müssen: Wie packen wir das in der Zukunft? Das Schulamt hat nämlich durchaus mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern für das Fach Musik Einstellungsgespräche geführt. Es wurden eine Verbeamtung und ein Einsatz an einer Oberschule oder einer Gesamtschule im Kreis Havelland angeboten.

Von diesen Angeboten zur Einstellung - inklusive Verbeamtungszusage - hat nicht einer der Bewerber Gebrauch gemacht. Die Begründungen waren unter anderem: Nichterreichbarkeit vom Wohnort aus - das bedeutet also auch keinerlei Bereitschaft, den Wohnort zu wechseln, sondern: „Ich bleibe in Potsdam oder Berlin wohnen, und alles, was ich erreichen kann, ist akzeptabel; alles andere lehne ich ab.“

Nächster Grund - ganz fokussiert: nur Potsdam. Das Schulamt in Brandenburg ist ja auch für die Landeshauptstadt zuständig; aber wenn, dann kommt nur eine Schule in Potsdam infrage. Alles andere wird abgelehnt. Oder es wird gesagt: Ich lehne diese beiden Schulformen ab. Ich habe im Lehramt Primarstufe und Sekundarstufe I studiert, ich möchte in eine Grundschule. Oberschule oder Gesamtschule kommen für mich nicht infrage. Das Ergebnis war: Null, also keiner dieser Bewerber war bereit, zum Beispiel in Brieselang zu arbeiten.