Protocol of the Session on June 3, 2010

(Beifall GRÜNE/B90)

Den Zugang zu Seen zu verwehren bedeutet für die Menschen vor Ort einen massiven Verlust an Lebensqualität. Auch für den Tourismus und für die Fischerei ist ein freier Zugang zu den Gewässern unverzichtbar. Eingebettet in ihre jeweilige spezifische Landschaft mit den dort lebenden Menschen bilden Seen eine natürliche und kulturelle Einheit. Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich für die Pflege, die Unterhaltung und die weitere touristische Erschließung dieser Gewässer ein. Damit steigern sie die Attraktivität ihrer Gemeinden und leisten einen Beitrag für die Entwicklung der gesamten Region. Dieses bürgerschaftliche Engagement verdient hohe Anerkennung und sollte nicht durch Privatisierung konterkariert werden; denn Veränderungen der Eigentumsverhältnisse - das belegen Erfahrungen mit privatisierten Gewässern - gefährden die Nutzung der Seen zur Naherholung und zum Nahtourismus sowie ihre ökologische Funktion.

Neben der Forderung eines freien Zugangs gilt es aber auch, auf Eigentumsebene den Hebel anzusetzen. Durch eine Ausdehnung des kommunalen Vorkaufsrechts unter anderem für Uferstreifen und Seen-Zugänge müssen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, relevante Grundstücke für die Allgemeinheit dauerhaft zu sichern. Nur so können die betroffenen Gewässer im Sinne des Gemeinwohls entwickelt werden.

Um den Verkauf und die Privatisierung von Seen zu beenden, fordern wir die Landesregierung auf, sich beim Bund stärker dafür einzusetzen, dass Gewässer im Treuhandvermögen des Bundes verbleiben. Auszunehmen von dieser Regelung sind Kommunen, Stiftungen des Natur- und Umweltschutzes sowie Umweltverbände, denen die Gewässer übertragen werden können.

Der dauerhafte Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Seen nach den Zielvorgaben des Natur- und Gewässerschutzes müssen hierbei jedoch gesichert sein, denn Seen sind wertvolle Orte der biologischen Vielfalt. Sie sind für die Regulierung des Landschaftswasserhaushaltes und als landschaftsbildende Elemente unverzichtbar. Nur durch einen Privatisierungsstopp kann der Schutz dieser Ökosysteme sichergestellt werden.

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Es reicht an dieser Stelle aber nicht aus, nur auf die Bundesebene zu verweisen. Auch Gewässer in Landesbesitz müssen vor Privatisierung geschützt werden und sind den gleichen Regeln wie bundeseigene Flächen zu unterwerfen. Der Umgang mit den ökologisch wertvollen Gewässern darf auch in Zeiten knapper Kassen und von Haushaltssperren nicht finanzpolitischen Interessen des Landes oder der Kommunen unterworfen werden.

Die Dringlichkeit des Themas hat inzwischen auch die CDU erkannt. In ihrem Antrag fordert die CDU unter anderem die Wiedereinführung des § 47 ins Brandenburger Naturschutzgesetz, den sie 2004 selbst mit abgeschafft hat, und die Ermittlung eines Verkehrswertes für anstehende Übertragungen. Damit bleibt Ihr Antrag unserer Auffassung nach leider selbst hinter den Forderungen der Koalition zurück. Meine Fraktion wird den CDU-Antrag ablehnen, da er uns nicht weit genug geht, wir zudem den Verbleib in Bundeseigentum fordern und vor diesem Hintergrund auch eine Verkehrswertermittlung für den Verkauf keinen Sinn ergibt; denn es ist nicht nachvollziehbar, warum Flurstücke aus dem früheren DDR-Volkseigentum quasi auf Kosten der Steuerzahler wieder zurückgekauft werden müssen.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie von Minister Dr. Markov)

Im Sinne einer Lösung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die einmalige Brandenburger Seenlandschaft bitte ich Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, unseren Antrag zu unterstützen und die Landesregierung zu unverzüglichem Handeln aufzufordern. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Die Abgeordnete Gregor-Ness spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Tag hier im Landtag Brandenburg, liebe Gäste! Wir haben heute zwei Anträge vorliegen, und ich möchte gleich vorwegnehmen: Wir müssen beide Anträge - sowohl den der CDU als auch den der Grünen - ablehnen.

(Senftleben [CDU]: Als ob wir es geahnt hätten!)

Dafür sprechen sowohl formale als auch juristische sowie politische Gründe. Herr Dombrowski hat zu Recht ausgeführt, dass wir im Dezember 2009 einen Koalitionsantrag beschlossen haben, der Maßstab unseres Handelns ist. Dieser Maßstab ist ganz klar definiert.

(Zuruf des Abgeordneten Senftleben [CDU])

Wir wollen einen Stopp der Privatisierungspraxis. Wir wollen eine Verlängerung des Moratoriums, wir wollen die kostenlose Übertragung an das Land oder die Kommunen, und wir wollen die Zugänglichkeit gesichert wissen. All dies befindet sich im Verfahren. Was ist seit Dezember passiert? Auch darauf ist Herr Dombrowski eingegangen. Er hat nicht erwähnt, dass wir in der Zwischenzeit auch zwei Ausschusssitzungen hatten. In

der Ausschusssitzung im März wurde zum Beispiel zum Thema Zugänglichkeit und Novelle des Naturschutzgesetzes berichtet, dass wir bis zum Ende des Jahres eine Novelle des Naturschutzgesetzes in der Beratung haben werden. Die Zeitachse steht also fest.

Auf Bundesebene gab es in der Zwischenzeit den Beschluss des Haushaltsausschusses, den wir sehr bedauern und mit dem das Moratorium de facto ausgehebelt worden ist. Ich frage mich: Warum stützt die CDU an dieser Stelle nicht unsere Position und dringt im Bundestag auf vernünftige Entscheidungen?

In der Zwischenzeit gab es eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages. Für uns steht die Frage: Wird man als Petitionsausschuss über 110 000 Petenten ignorieren können? Der Kollege Preuß aus Zossen hatte die Gelegenheit, vor dem Petitionsausschuss Rederecht zu erhalten, und ich bin gespannt, wie die Entscheidung ausgehen wird.

(Senftleben [CDU]: Das kann man sich schon ausrech- nen!)

Bedauerlich ist, dass auf Bundesratsebene noch keine Entscheidung getroffen worden ist; aber es ist eigentlich auch eine Chance, und ich würde - im Vergleich zu Herrn Dombrowski und der CDU - genau die gegenteilige Schlussfolgerung treffen: Solange nichts entschieden ist, müssen wir doch prinzipiell an unserem beschlossenen Antrag festhalten. Wir können doch nicht unsere eigene Verhandlungsposition schwächen, indem wir jetzt hinter unsere ursprüngliche Forderung zurückfallen und über Vertragsverhandlungen und Preisverhandlungen debattieren!

(Dombrowski [CDU]: Miteinander reden!)

Das ist nicht mein Ansatz, und es kann auch nicht unser Ansatz sein; denn wir sind Vertreter des Landtages Brandenburg, Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Kommunen, und wir müssen darauf dringen, dass das Eigentum an den See übertragen wird - ohne Wenn und Aber.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wenn der Bund diese Seen nicht mehr haben will, gehören sie übertragen - kostenlos, jetzt und sofort. Ich bitte Sie deshalb, liebe Abgeordnete: Geben Sie diesen Anträgen nicht statt. Wir müssen diese Anträge ablehnen. Wir wollen keine Schwächung unserer Position auf Bundesebene, deshalb hat unser Antrag, der weitergehend war, Bestand, und so soll es auch bleiben. Ich danke Ihnen für Ihr Zuhören.

(Beifall SPD - Dr. Woidke [SPD]: Sehr gut!)

Der Abgeordnete Tomczak spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Auch ich kann feststellen, dass der Antrag der Regierungskoalition „Privatisierung von Brandenburger Seen stoppen und öffentliche Zugänglichkeit sichern“ am 17. Dezember 2009 in diesem Landtag eine deutliche Mehrheit gefunden hat.

Leider ist festzustellen, dass trotz dieser Abstimmung und trotz des von Ihnen eben festgestellten Maßstabes des Handelns der Regierungskoalition die Wirkung im Bundesrat bisher ohne Bedeutung war.

Der Bundesrat lehnte die gemeinsam gestellte Forderung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nach unentgeltlicher Übertragung von Seen an diese Länder ab. Bis heute ist die Situation - auch im Rahmen der geführten Verhandlungen unverändert. Wir als FDP-Fraktion müssen deshalb feststellen: Wenn erfolgreich verhindert werden soll, dass die BVVG Brandenburger Seen an Private verkauft, dann ist die Aufnahme weiterer Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem Bund mit dem Ziel der Übergabe von Seen an das Land Brandenburg mehr als überfällig. Hierin stimmen wir mit dem CDU-Antrag völlig überein.

(Zuruf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht wieder mehr Ausgaben!)

Das Ziel, das wir bei den Verhandlungen mit der BVVG zur Übergabe der in Rede stehenden 246 Seen - sie haben unterschiedliche Größen, befinden sich in unterschiedlichen Lagen und haben unterschiedliche infrastrukturelle, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung - verfolgen, muss die reale und dem Gemeinnutzen dienliche Wertermittlung sein. In diese Bewertung sind natürlich auch die wirtschaftlichen und ökologischen Nutzungsvarianten, die sich dabei anbieten, einzubeziehen.

Auch für uns spielt die Sicherung des öffentlichen Zugangs zu Seeflächen eine Rolle. Aber dieser Zugang kann nur dort eröffnet werden, wo kein Bestandsschutz, zum Beispiel für Gewerbe und Wohnansiedlungen, besteht. Der öffentliche Zugang ist auch dort zu erhalten, wo Wanderwege, Badestellen und andere touristische Angebote existieren. Naturbelassene Uferbereiche sollten in ihrem Bestand erhalten bleiben und erweitert werden.

Auch für uns Liberale gilt: Die Sicherung und Erweiterung natürlicher Uferbereiche - gegebenenfalls bis hin zu anerkannten Naturschutzgebieten - muss ein weiteres und vor allem vorrangiges Ziel bei der Übernahme der Verantwortung für das neu übertragene Eigentum sein. Wir meinen weiterhin: In die Verhandlungen zur Übertragung der Seen muss die Landesregierung die Einbindung von natürlichen Nutzern an diesen Seen und Uferbereichen berücksichtigen.

Dabei haben wir einige wichtige Partner. Einige wurden hier bereits genannt; ich möchte die Aufzählung noch erweitern: die Berufsfischerei, die Anglerverbände, Fahrgastschifffahrtsbetreiber, Bootsvermieter, Marinabetreiber, Wassersportvereine, Heimat-, Kultur- und Wandervereine sowie die Tourismusverbände, die wir in ihren Aktivitäten, gerade im kommunalen Bereich, sehr schätzen und auch brauchen, und nicht zuletzt die örtlichen sowie die überregionalen Naturschutzverbände. Vielleicht lässt sich dann sogar bei diesen Partnern die durchgängige Übertragung vom Bund in die nachweisbar solide und dauerhafte Nutzung dieser Partner herstellen.

Nun kommen wir zu den kommunalen Interessen. Eine Variante wäre die Direktübertragung dieser Seen und Uferbereiche vom Bund an die Kommunen. Eine andere Variante wäre die Übertragung an das Land, danach an die Kommunen, oder am besten - wie eben von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN gehört -: überhaupt nicht. Damit ist die Lösung dann auf einem weit entfernten Weg.

Es ist eine schwierige Frage, das wissen wir alle. Letztendlich wem auch immer diese Seen gehören - gilt: Eigentum verpflichtet - aber nicht nur: Eigentum kostet auch. Dies trifft auch auf das Eigentum an einem See zu, das wissen wir. Über Erwerbskosten wäre vielleicht noch zu reden, wenn der gemeinnützige Hintergrund bei der Wertermittlung eine Rolle spielt, aber dann geht es los: Verkehrssicherung, Gesundheitsschutz, Verwaltungskosten, Badestellenstandard nach Gesetz - das ist für die Kommunen, die Badestellen in ihrem Verantwortungsbereich haben, ein großes Problem - und Landschaftspflege. Ich erinnere an dieser Stelle an das Problem des Ortes Rangsdorf. Dort wurde nämlich nach dem letzten Winter festgestellt, dass von einer Badestelle 30 t erfrorener Fisch entfernt werden mussten.

Ich will noch kurz auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingehen. Das Vorkaufsrecht, das Sie in Ihrem Antrag zitieren, setzt einerseits Kaufverhandlungen voraus diese finden anscheinend statt -, andererseits aber auch eine gefüllte Schatulle des willigen Käufers. Solche Mittel dürften bei den meisten Kommunen nicht vorhanden sein. Demnach ist dieses Vorkaufsrecht nur ein Papiertiger, der erst dann zur Wirkung kommt, wenn die Kommunen tatsächlich finanziell in der Lage sind zu handeln.

Aus den vorgenannten Gründen werden wir dem Antrag der CDU zustimmen. Wir schließen uns auch der Forderung nach unverzüglicher Berichterstattung durch die Landesregierung über den Stand der Verhandlungen mit der Bundesregierung über die BVVG-Seenfrage an. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und CDU)

Herr Tomczak, die rote Lampe nur zu sehen reicht nicht. Ich habe hier einen Mikrofonknopf. - Wir setzen mit dem Beitrag der Linksfraktion fort. Die Abgeordnete Wehlan spricht zu uns.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass mit Rot-Rot erstmalig eine Landesregierung in Brandenburg den heute erneut zu diskutierenden Sachverhalt „Für freie Ufer und gegen Seenprivatisierung“ mit einer klaren Position verbindlich geregelt hat. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:

„Die Landesregierung setzt sich für die Sicherung eines freien Zugangs für die Öffentlichkeit zu den Gewässern ein (Sat- zungsermächtigung für Kommunen; Ermächtigung für die Landkreise zur Durchsetzung von Durchgangsrechten für den öffentlichen Zugang von Seenufern im Rahmen der Sozialbin- dung des Eigentums). Die Seen in Brandenburg bergen ein großes Potenzial für Naherholung und Tourismus und leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz. Die Landesregierung wird bei der Bundesregierung darauf drängen, dass Voraussetzungen für eine kostenlose Übertragung von Gewässern an die ostdeutschen Länder bzw. Kommunen geschaffen werden.“

Davon ausgehend und in Anbetracht der aktuellen Betroffenheit in Brandenburg war es mehr als folgerichtig, dass zu einer der ersten Initiativen der Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE bereits im Dezember 2009 der Antrag gehörte: „Privatisierung von Brandenburger Seen stoppen und öffentliche Zugänglichkeit sichern“. Dieser Antrag wurde - der Kollege Tomczak hat es deutlich vermittelt - vom Landtag einmütig beschlossen.

Geregelt wird die Aufgabenstellung an die Landesregierung erstens -, vom Bund und seiner Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH ein Ende der bisherigen Praxis der Seenprivatisierung und die Schaffung genereller Voraussetzungen für die kostenlose Übertragung von Gewässern an die ostdeutschen Bundesländer und Kommunen zu fordern; zweitens, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Moratorium zur Aussetzung der weiteren Privatisierung von BVVGWasserflächen in Brandenburg über den 31.12.2009 hinaus verlängert wird; drittens, für die Allgemeinheit die dauerhafte Zugänglichkeit zu Brandenburger Gewässern verbindlich zu regeln.

Es war folgerichtig, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE den Antrag gestellt haben, die Landesregierung möge in der nächsten Ausschusssitzung über die Umsetzung des Beschlusses vom Dezember informieren. Das wurde vom Ausschuss akzeptiert. Frau Tack hat den Antrag mit den Worten kommentiert: „Das werde ich gern tun. Wir sind auf einem guten Stand.“

Herr Dombrowski, insofern findet bereits am 9. Juni 2010, also in der nächsten Woche, das statt, was Sie in dem vierten Punkt Ihres Antrags einfordern.

Herr Jungclaus, wenn Sie als Ausschussvorsitzender sich ebenso wie ich im Anschluss an die Sitzung mit Frau Tack über den Sachverhalt und ihre Aussage: „Wir sind auf einem guten Stand“ unterhalten hätten, wären vielleicht auch Sie zu dem Schluss gekommen, dass die Landesregierung bereits das umsetzt, was Sie einfordern; denn der Entwurf des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz befindet sich derzeit in der Erarbeitung.

Herr Jungclaus, Sie haben hier auch sehr salopp gesagt, es sei bereits ein halbes Jahr vergangen. Dazu stelle ich zunächst einmal fest, dass erst fünf Monate vergangen sind. Aber unabhängig davon können Sie bei Ihrem Fraktionsvorsitzenden gern die Information einholen, wie lange es dauert, alle fachlichen und alle juristischen Probleme abzuklären, um einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen zu können, der alle Interessenlagen berücksichtigt und der gerichtsfest ist.

(Beifall der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE] sowie Zuruf: Das weiß er!)