Sehr geehrte Kollegin! Kennen Sie die Stellungnahme des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes zum Kommunal-Kombi, die zum Inhalt hatte, dass vonseiten der Kommunen und Landkreise Bedenken gegenüber dem Bund geäußert wurden, dass der Sockelbetrag von 500 Euro bzw. je nach Lebensalter aufgestockt
nicht ausreichte, um eine Entlastung der kommunalen Haushalte zu erreichen und damit die Umsetzung des Kommunal-Kombis für die Kommunen attraktiv zu machen?
Aber, Herr Görke, das ist doch ganz klar. Die Kommunen wurden nicht entlastet, die haben ja in ihren Kreistagen noch zusätzliche Mittel bereitgestellt. Das ist doch vollkommen klar.
- Nein. Es geht mir um das Kriterium „Zusätzlichkeit“. Der Kommunal-Kombi wurde unter anderem deshalb nicht ausgeschöpft, weil verantwortlich mit diesen Stellen umgegangen worden ist.
Beim öffentlichen Beschäftigungssektor ist es das Gleiche. Wir sollen zusätzliche öffentliche Beschäftigung schaffen.
Das ist übrigens auch ein Thema, das bei der ESF-Jahrestagung am 3. Mai 2010 besprochen wurde. Der Minister hat ausdrücklich von „Zusätzlichkeit“ gesprochen. Das finde ich auch richtig. Beim Kommunal-Kombi muss man einmal die Zeit abwarten. Die Laufzeit ist bis 2012. Dann werden wir sehen, wie viele Beschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt aus diesem Kommunal-Kombi entstanden sind.
Hinsichtlich des öffentlichen Beschäftigungssektors fand ich Folgendes sehr interessant: Sie werden sich vielleicht erinnern, im Februar dieses Jahres haben wir einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung aufforderten, eine Positivliste zu erstellen; eben wegen der Zusätzlichkeit. Minister Baaske sagte: Keine Positivliste, aber wir können eine Möglichkeitsliste anfertigen,
Nun war ich auf der Jahrestagung am Montag zugegen. Ich staunte nicht schlecht, als der Minister ankündigte, dass in der nächsten Zeit vom Ministerium eine Positivliste erstellt werden soll.
Ich möchte Ihnen, Herr Minister, das ein bisschen leichter machen. Ich habe die Positivliste aus Berlin hier, die immerhin mit den Handwerkskammern, der BA abgestimmt sind. Ich habe die Positivliste aus dem Landkreis Dahme-Spreewald hier, die mit der IHK, der Kleinen Liga, mit dem Arbeitslosenverband Königs Wusterhausen abgestimmt ist. Man muss die Arbeit nicht doppelt machen. Ich würde Ihnen dies gern übergeben. Uns ist wichtig, dass den vielen Arbeitslosen in unserem Land mit innovativen und modernen Aktivitäten geholfen wird. Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der Einzelplan 07 für das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie umfasst ein Finanzvolumen von etwa 640 Millionen Euro. Knapp 3 % betreffen freiwillige Aufgaben.
Im Vergleich zum Vorjahr weist der neue Plan gravierende Veränderungen auf. Diese resultieren einerseits aus dem veränderten Ressortzuschnitt der Abteilung Gesundheit hin zum Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und andererseits aus der Rücküberführung der finanziellen Mittel für die Eingliederungshilfe entsprechend Ausführungsgesetz SGB XII aus dem Einzelplan 20.
Allein darin begründet sich die Steigerungsrate im Einzelplan 07 in Höhe von 340 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Einnahmesituation des Landes waren bei der Haushaltsaufstellung des Jahres 2010 eine besondere Herausforderung, indem eh schon knappe Mittel noch einmal rationiert werden mussten. Alle Ministerien hatten hierbei ihren Beitrag zur Stabilisierung und Konsolidierung des Haushalts des Landes Brandenburg zu leisten.
Auch im Einzelplan 07 mussten wir in einigen Fällen Abschläge hinnehmen und konnten zum Beispiel folgende Aufwüchse letztlich nicht durchsetzen: die Förderung von Betreuungsvereinen, die erforderlichen Mehrbedarfe für soziale Projekte oder eben auch die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen in der Verbandsförderung.
Umso erfreulicher und bemerkenswerter ist die Feststellung, dass wir mit dem Haushaltsplan 2010 nicht nur schlechthin an der sozialen Infrastruktur festhalten, sondern hier und da neue Akzente setzen werden. Dabei ist die Familienförderung absolut prioritär für uns. Mit dem Familienpass, den Elternbriefen und der Würdigung familienfreundlicher Unternehmen geben wir 240 000 Euro mehr aus als im Vorjahr.
Weitere Steigerungen ergeben sich durch die Einführung der flächendeckenden Finanzierung aller 23 existierenden Netzwerke „Gesunde Kinder“, was eine Erhöhung des Haushalts
Für jedes Netzwerk gewährleisten wir somit eine Grundfinanzierung zwischen 30 000 und 60 000 Euro. Damit schaffen wir eine wichtige Struktur, die regionale Netzwerkarbeit garantiert und durch die in Fragen gerade des Kinderschutzes frühzeitig reagiert werden kann. Für uns Sozialdemokraten war das ein wichtiges Wahlversprechen.
Ein weiteres Wahlversprechen, nämlich die Erstellung eines gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms - im Übrigen auch eine Forderung des Frauenpolitischen Rates -, gehen wir bereits mit Beginn der Legislaturperiode offensiv an. Im Jahre 2010 sind für Aktivitäten zur Erstellung dieses Programms als auch für erste Umsetzungsschritte 95 000 Euro vorgesehen.
Konkrete Projekte zu Themen wie den Abbau von traditionellen Geschlechterrollen, die landesweite Implementierung von Gender-Mainstreaming sowie die Beseitigung der Entgeltungleichheit, um nur einige zu nennen, werden im Laufe des Jahres 2010 erarbeitet.
Mit dem Programm „Arbeit für Brandenburg“ werden wir in dieser Wahlperiode 8 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im gemeinnützigen Bereich mit einem Finanzvolumen in Höhe von 40 Millionen Euro schaffen. Damit wollen wir vor allem älteren Langzeitarbeitslosen, die über drei Jahre ohne Arbeit sind, eine mindestens zweijährige Beschäftigung bei existenzsichernder Entlohnung anbieten.
Zum 1. Juni dieses Jahres werden wir den öffentlichen Beschäftigungssektor einführen, beginnend mit 1 200 Stellen und einem Finanzvolumen von 1,4 Millionen Euro. Die Änderungsanträge der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Zuge der Haushaltsdebatte, in denen gefordert wurde, den öffentlichen Beschäftigungssektor zu streichen, konnten und wollten wir in der Koalition natürlich nicht mittragen. Denn wie stellt sich die Arbeitsmarktsituation in Brandenburg dar? Wir haben über 41 000 Langzeitarbeitslose, davon sind über 17 000 über 50 Jahre. Rund 60 % der zu betreuenden Arbeitslosengeld-II-Bezieher weisen komplexe Problemlagen auf. Über 33 000 Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind bereits mindestens 3 Jahre arbeitsuchend. Also es ist nicht nur ein rotrotes Prestigeprojekt schlechthin, sondern eine politische Notwendigkeit, um Menschen wieder eine Perspektive zu geben.
Mit unserem Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ glauben wir den richtigen Lösungsansatz gefunden zu haben. In Ergänzung zu dem laufenden Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ werden wir im Jahr 2010 insgesamt 5 540 Langzeitsarbeitslosen mithilfe einer öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wieder das Gefühl geben, Teil dieser unserer Gesellschaft zu sein. 9,2 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt sind hierfür allemal gerechtfertigt. Neben wiedergewonnener Lebensqualität der Teilnehmenden werden durch abzuführende Sozialabgaben die Staatsfinanzen refinanziert, und durch erhöhte Kaufkraft in den Regionen wird der Wirtschaftskreislauf gefördert.
Der Änderungsantrag bzw. die Forderung der FDP, den Zuschuss für die LASA um 5 % zu reduzieren, war nun auch nicht der allergrößte Wurf. Die LASA in ihrer finanziellen Ausstattung weiter zu beschränken ist nicht vertretbar. Hier
haben wir seit Jahren einen gedeckelten Ansatz auf der Grundlage von 4,8 Millionen Euro. Das heißt, dass Tarif-, Personalkosten- sowie Sachkostensteigerungen der letzten Jahren im Rahmen des gedeckelten Ansatzes zu erbringen waren, letztlich also durch Personalreduzierung. Hier haben wir das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Kollegen der FDP begründen ihren Antrag unter anderem mit dem Argument: mehr Klasse statt Masse. - Die Masse haben wir über Jahre angepasst, derzeit arbeiten wir gemeinsam an der Klasse der LASA - unabhängig vom derzeitigen Landeszuschuss. Ihrem Antrag können wir insofern nicht zustimmen.
Den Haushaltsansatz der Frauenhäuser um 300 000 Euro für ausreichend sozialpädagogische und sozialtherapeutische Betreuung zu erhöhen hat - weil eben notwendig - zugegebenermaßen einen gewissen Charme. Leider verkennen die Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zuständigkeit. Diese Betreuung ist klar im SGB VIII, im KJHG geregelt und liegt eindeutig in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Mit Sicherheit kann vor Ort die Zusammenarbeit zwischen den Trägern von Frauenhäusern und den Jugendämtern verbessert werden und kann das Fachministerium bzw. das Landesjugendamt auch gern moderierend Unterstützung geben, jedoch keine finanzielle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern war der europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung; deshalb möchte ich anmerken, dass unser zuständiges Fachministerium keine Ausgleichsabgabe wegen Nichteinhaltung des Schwerbehindertenanteils leisten muss. Im MASF liegt der Schwerbehindertenanteil bei 10,6 %, vorgegeben ist gemäß § 71 Sozialgesetzbuch IX ein Anteil von mindestens 5 %. Natürlich erwarten wir das von einem Ministerium, das maßgeblich für die Behindertenpolitik im Land verantwortlich ist. Wenn Erwartungen übererfüllt werden, so darf man das auch einmal öffentlich äußern.
Es soll auch eine Vorbildwirkung für andere Ministerien und Verwaltungen sowie für Unternehmen sein. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler! Er ist der Leuchtturm rot-roter Arbeitsmarktpolitik und ein Renommierprojekt von hohem Symbolwert: der öffentliche Beschäftigungssektor, kurz: ÖBS. So war es auch klar, dass uns die rot-rote Koalition in Brandenburg analog dem Berliner Vorbild ein Beschäftigungsprogramm im gemeinwohlorientierten Bereich bescheren würde. Von den im Wahlprogramm der Linken geforderten 15 000 Stellen haben 8 000 öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse, die bis 2014 schrittweise geschaffen werden sollen, Eingang in den
Koalitionsvertrag gefunden. Wir müssen halt ab und zu mal daran erinnern, dass die Wahlversprechen doch ganz andere waren.
(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das ist die Rolle der Oppo- sition! - Frau Kaiser [DIE LINKE]: Das gilt für alle!)
Die beiläufige Formulierung „unter Nutzung der bestehenden Arbeitsmarktförderinstrumente“ führt uns gleich zum Kern der Problematik. Einerseits gingen die Interpretationen darüber, ob das noch bis Ende 2012 laufende Programm Kommunal-Kombi auf die 8 000 ÖBS-Stellen angerechnet werden soll, deutlich auseinander - je nachdem, ob der Blick aus dem Winkel der Sozialdemokratie oder der Linken erfolgte. Ein Blick in den vorliegenden Haushalt schafft Klarheit. In den Erläuterungen heißt es:
„Die Finanzierung dient dem schrittweisen Aufbau von bis zu 8 000 geförderten Beschäftigungsverhältnissen im gemeinwohlorientierten Bereich unter Berücksichtigung der im Bundesprogramm Kommunal-Kombi geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse.“
Da waren es von 15 000 Stellen noch 4 000. Zum anderen deutet „Nutzung der bestehenden Arbeitsmarktförderprogramme“ natürlich die größte Achillesferse des Brandenburger ÖBS an. Er findet nur statt, wenn die Kofinanzierung durch die einst von einem sozialdemokratischen Arbeitsminister Müntefering auf den Weg gebrachten Zuschussprogramme für Langzeitarbeitslose weiter gesichert wäre. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Umverteilung der Mittel für den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II, dem Bundesprogramm „JobPerspektive“, durch das Haus von der Leyen spricht da eine andere Sprache. Mit der am 23.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlichten Eingliederungsmittelverordnung 2010 wurden die Finanzmittel für die „JobPerspektive“ nach einem neuen Schlüssel verteilt und sind nun im normalen Haushalt der Jobcenter integriert. Der ÖBS wird aber - wir blicken nach Berlin - hauptsächlich über den Beschäftigungszuschuss und zu einem geringeren Teil über das Bundesprogramm Kommunal-Kombi finanziert.
Von den 2009 bundesweit mit dem Programm „JobPerspektive“ geförderten Stellen entfielen 5 362 auf Berlin. Durch die Umverteilung der Mittel ist eine Ausweitung des ÖBS in Berlin illusorisch geworden, selbst das bestehende Niveau dürfte nicht zu halten sein. Das Land müsste seinen ÖBS in größerem Umfang selbst finanzieren, was nicht möglich ist. Ein angedachtes Umverteilen von Geld zulasten der Qualifizierung und Förderung junger Arbeitsloser geht auch nicht. Das Vorzeigeprojekt ÖBS verschlingt in Berlin mehr als die Hälfte des Geldes für geförderte Beschäftigung und geht offensichtlich zulasten der Ausbildungsförderung.
Meine Damen und Herren! Der ÖBS ist ein sehr teures Instrument von zweifelhafter Wirksamkeit. Jede in Berlin mit dem ÖBS geförderte Stelle kostet den Steuerzahler 23 860 Euro, wenn sie über den Beschäftigungszuschuss gefördert wird, und 21 100 Euro, wenn sie über den Kommunal-Kombi finanziert wird. Trotz dieser horrenden Summen erhält immer noch knapp die Hälfte der öffentlich Beschäftigten Transferleistungen. Sie sind Aufstocker. Ein großer Teil der ÖBS-Beschäftigten verbleibt also immer noch im SGB-II-Bezug. Das ist ernst.
Der ÖBS kostete in Berlin im Jahre 2009 178 Millionen Euro für ca. 7 500 Menschen. Nicht nur Berlins Finanzsenator Nußbaum äußerte an dem Projekt massive Kritik: zu teuer, in seiner Wirksamkeit fragwürdig, von Vorteil nur für einen Bruchteil der Langzeitarbeitslosen und ohne strukturelle Effekte auf den Arbeitsmarkt. - Auch in der Berliner SPD-Fraktion hält sich die Begeisterung inzwischen in sehr engen Grenzen, und Absetzbewegungen sind unverkennbar.
Der Kommunal-Kombi, ein Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose, das seinerzeit von Bundesminister Müntefering mit der Hoffnung verbreitet wurde, 100 000 Jobs schaffen zu können, hat diese Erwartung in keiner Weise erfüllt. Bundesweit wurden nur 15 825 Langzeitarbeitslose nach diesem Modell eingestellt. Die Akzeptanz des Programms im Westen der Republik war gleich null. Auch in Brandenburg wurde die geplante Zahl von 7 500 Stellen nicht ausgeschöpft. Es konnten lediglich 4 147 Stellen besetzt werden.