So ist das nun einmal im Leben. Aber Haushaltspolitiker sind nicht - auch wenn manchmal der Eindruck entstehen mag - besonders konsensorientiert. Herr Bretz hat es ja heute deutlich gemacht, dass nicht die Konsensorientierung bei uns im Zentrum steht, aber wir aufgrund eines gemeinsamen Problembewusstseins im Umgang mit Geld als knapper Ressource, die nicht beliebig vermehrbar ist, hart in der Sache diskutieren und dann doch immer wieder zum Konsens finden.
Der Konsens besteht nicht nur darin, dass wir gemeinsam dem Präsidenten des Landesrechnungshofs und seinen Mitarbeitern danken, er besteht auch darin, dass wir gemeinsam diesen Bericht erarbeitet und verabschiedet haben. Wir haben auch einen hohen Konsens in der Bewertung der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofs gefunden.
Was hier im Landtag mitunter fast unmöglich scheint, nämlich zu schwierigen Fragen einen Konsens zu finden, das haben wir geschafft. Es ist von mehreren Rednerinnen und Rednern hier angesprochen worden, dass das Thema Schuldenbremse, das hier im Plenum so hart diskutiert worden ist, nunmehr als Beschlussvorlage des Haushaltskontrollausschusses eine einvernehmliche Lösung findet. Wir sagen, diese Landesregierung möchte bitte in der Haushaltsplanung 2011/2012 ein bis in das Jahr 2020 reichendes Handlungskonzept vorlegen, in dem der Pfad zur Erreichung dieses Verfassungsziels beschrieben wird. Das ist vor Kurzem noch von der Mehrheit im Plenum abgelehnt worden. Ich gehe einmal davon aus, dass es heute einstimmig beschlossen wird. Das ist ein großer Erfolg der Arbeit dieses Ausschusses.
Was mir auch wichtig ist: Es ist deutlich geworden, dass das geprüfte Jahr 2007 ein gutes Jahr war. Aber der Rechnungshof bemängelt zu Recht, dass die Haushaltsansätze häufig nicht korrekt waren. Man muss sich auch einmal Gedanken darüber machen: Wenn man mit 560 Millionen Euro Nettokreditaufnahme im Haushaltsgesetz 2007 in das Jahr hineingeht und am Ende 400 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet, hat man sich um 960 Millionen Euro verrechnet.
Es wird natürlich auch in der morgigen Diskussion - da liegt ja ein Antrag vor, in dem wir uns mit der Verschuldungssituation des Landes beschäftigen - eine Rolle spielen müssen, wie korrekt die Haushaltsansätze sind.
Das Thema Rücklagen ist bereits von Frau Vogdt angesprochen worden. Der Landesrechnungshof bemängelt, dass zu große Puffer in den Haushaltsansätzen enthalten sind, die regelmäßig dazu führen, dass immer stärker Rücklagen gebildet werden, die uns irgendwann ganz gewaltig auf die Füße fallen werden. Auch da ist es im Interesse des Parlaments, die Haushaltsansätze so zu steuern, dass eine Rücklagenbildung in diesem Umfang nicht mehr möglich ist.
Was mich ganz besonders freut, ist, dass in diesem Ausschuss auch bei der Prüfung der einzelnen Vorgänge ein hohes Problembewusstsein an den Tag gelegt wurde. Es wurde von Frau Mächtig am Ende ihres Redebeitrags erläutert, dass ein besonderes Augenmerk auf die energetische Sanierung der Gebäude gelegt wird und dass wir im Land Brandenburg - und da muss ich nur diesen Landtag ansehen - ein bisschen hinterher sind,
Hier liegt ein großes Einsparpotenzial. Die Regierung und die Liegenschaftsverwaltung werden aufgefordert, sehr schnell tätig zu werden und bereits bis zum 31. Mai 2010 zu berichten.
Von den Einzelprüfungen möchte ich noch einen Fall oder einen Bereich, der mir besonders am Herzen liegt, weil ich dafür Berichterstatter war, nennen. Das ist der Bereich der Zuwendungsvergabe im Landwirtschaftssektor. Da hat sich herausgestellt - ich denke, das gehört ins Parlament -, dass sich die Landesverwaltung etwas bockbeinig gegenüber dem Prüfbericht des Landesrechnungshofs zeigte.
Der Landesrechnungshof hat sehr deutlich gesagt: Es darf nur das gefördert werden, was in den Förderrichtlinien als förderfähig steht. Die Landwirtschaftsverwaltung war dagegen der Auffassung: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Das geht nicht. Das haben wir in diesen Bericht hineingeschrieben. Wir wollen hoffen, dass wir im nächsten Jahr nicht wieder darüber reden müssen, sondern dass diese Botschaft endlich auch im Landwirtschaftsbereich des Infrastrukturministeriums angekommen ist.
Ein zweiter Punkt, der ebenfalls unsäglich ist, war, dass aus einem Förderprogramm zur Zinsverbilligung von einzelbetrieblichen Investitionen für landwirtschaftliche Unternehmen mehr als ein Viertel des Förderbetrags als Provision bei der ILB gelandet ist. Ich denke, das kann nicht sein. Deswegen hat auch der Haushaltskontrollausschuss empfohlen, dass sich die Entgelte an die Geschäftsbesorger im Förderverfahren grundsätzlich am tatsächlichen Aufwand orientieren sollen und nicht pauschal über viel zu hohe Abschlagssätze gezahlt werden.
Ich denke, es sind noch viele tolle Vorschläge im Prüfbericht. Die Landesregierung hat jetzt Zeit, sie aufzugreifen und umzusetzen. Ich hoffe, dass wir die Punkte, die wir jetzt angesprochen haben, im nächsten Jahr nicht mehr hören werden. Aber ich bin sicher, der Landesrechnungshof wird dann neue Vorschläge unterbreiten, was man auch noch verbessern kann. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Das Wort erhält die Landesregierung. Frau Staatssekretärin Trochowski, bitte sehr.
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Wir reden hier über einen Bericht - das wurde schon gesagt -, den das aktuelle linke Finanzministerium nicht zu verantworten hat. Es wurde auch schon gesagt, dass das nicht der Grund ist, aus dem Herr Dr. Markov hier nicht teilnehmen kann, sondern dass er den Ministerpräsidenten in wichtigen Terminen vertritt.
Nichtsdestotrotz - ich denke, das haben die Gespräche in den vergangenen Wochen sowohl mit dem Landesrechnungshof als auch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskon
trolle gezeigt - nehmen wir die Kritik und die Anregungen des Landesrechnungshofs in Bezug auf das Wirtschaften der öffentlichen Hand natürlich sehr ernst und betrachten sie auch als Basis für unser zukünftiges Handeln.
Denn - ich denke, auch das ist in den letzten Wochen schon deutlich geworden, Herr Bretz hat es heute noch einmal zur Sprache gebracht - die Haushaltssituation in Brandenburg wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen auch dank - das muss man so sagen - schwarz-gelber Steuerreformen, die uns bisher ereilt haben
und die uns in Zukunft noch ereilen und auf der Einnahmeseite in Größenordnungen ins Kontor schlagen werden.
Vor dem Hintergrund ist es natürlich angezeigt, dass wir auch im Bereich der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Hand Prozesse unter die Lupe nehmen und genauer hinschauen, wo wir Reserven heben wollen und Einsparpotenziale erreichen.
Ich will Ihnen kurz an drei Beispielen zeigen, welche Schlussfolgerungen wir aus den Berichten und den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für unsere Arbeit gezogen haben. Da ist zuerst die Rücklagenbildung. Diese wurde bereits von verschiedenen Abgeordneten angesprochen. Der Landesrechnungshof hat die steigenden Raten der Rücklagenbildung in den letzten Jahren kritisiert und angeregt, angesichts der engen Haushaltssituation, angesichts leerer Kassen dieses Instrument kritisch zu überdenken. Wir sind inhaltlich auf der Seite des Landesrechnungshofs und haben im Haushalt 2010 auch schon konkret gehandelt. Im Bereich der Personal- und Verwaltungsbudgets wird der bisher übliche Rücklagensatz von 80 % auf 70 % gesenkt. Das Finanzministerium geht in diesem Bereich einen großen Schritt weiter als alle anderen Ressorts.
Frau Staatssekretärin, sind Sie auch auf der Seite des Landesrechnungshofs, wenn es darum geht, die gesetzeswidrige Pra
xis der Anlage von zweckwidrig aufgenommenen Kreditmitteln zu Zinsgeschäften fortzusetzen oder diese gesetzeswidrige Praxis einzustellen?
Vielleicht so viel: Wir hatten mit dem Landesrechnungshof dazu eine Debatte. Wir sind in dem Punkt nicht auf der Seite des Landesrechnungshofs, sondern haben eine andere Position zu den Geschäften im Schuldenmanagement, die durch das Finanzministerium getätigt wurden.
Wir werden die Debatte, denke ich, in der nächsten Zeit fortsetzen und wahrscheinlich mit dem Landesrechnungshof auf einen Nenner kommen.
„Rechtswidrig“ würde ich an dieser Stelle zurückweisen. Es handelt sich hierbei um Schuldenmanagement und nicht um rechtswidrige Zinsspekulationsgeschäfte. Das haben wir dem Landesrechnungshof auch deutlich gemacht.
Ist es richtig, dass Sie Kreditmittel ohne ausreichende Kreditermächtigung aufgenommen haben und die ausschließlich zu Zinszwecken angelegt und die Mittel danach wieder an den Kreditgeber zurückgezahlt haben? Würden Sie dies noch vom Haushaltsrecht des Landes Brandenburg als gedeckt ansehen?
(Görke [DIE LINKE]: Die waren nicht von uns! - Kuh- nert [SPD]: Es sind laut Geschäftsordnung keine Nach- fragen zulässig! Das ist das dritte Mal, dass das passiert. Wozu haben wir denn hier einen Präsidenten sitzen?)
Ohne in die Tiefen des Schuldenmanagements einzusteigen, möchte ich sagen: Erstens: Diese Geschäfte wurden in den Zeiten getätigt, in denen nicht die Linke dem Finanzministerium vorstand, sondern eine andere Koalition an der Regierung war.
Zum Zweiten - das habe ich eben gesagt - halten wir das für vertretbare Geschäfte im Rahmen des Schuldenmanagements.
Wir werden aber, wie gesagt, die Debatte mit dem Landesrechnungshof zu diesem konkreten Punkt weiterführen. Das haben wir auch vereinbart. Ich denke, wir werden da auch auf einen gemeinsamen Nenner kommen.