Diese Kette möchte ich lieber nicht öffnen, lieber Herr Goetz. Das würde den Rahmen dieser Veranstaltung sprengen.
Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg, zugleich hatte der Abgeordnete Bretz noch während Ihrer Rede eine Zwischenfrage angemeldet. Lassen Sie auch diese Zwischenfrage zu?
Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, Sie sagten gerade - mein Kollege Goetz hat dazu schon nachgefragt -, Ihnen erschließe sich nicht der Sinn eines jeden Gesetzes der Landesregierung. Auf welchen Zeitraum bezog sich Ihre Aussage? Auch auf die Zukunft? Das ist durchaus wichtig zu wissen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg. - Das Wort erhält der Abgeordnete Vogel für die Fraktion GRÜNE/B90.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer A sagt, muss noch lange nicht B sagen, sondern kann auch mal innehalten und nachdenken.
Wir mussten soeben von Herrn Dr. Scharfenberg die Aussage hören, die Regierung entscheide und der Landtag verabschiede ohne weitere Prüfung die Gesetze, weil die Regierung alles schon geregelt habe. Herr Dr. Scharfenberg, der Landtag ist
Zur Sache hat sich Herr Dombrowski deutlich geäußert: Im Vorfeld des Regierungszuschnitts gab es Aktivitäten der Landwirte - in diesem Fall: der SPD-Landwirte -, die vehement dafür kämpften, dass die Linke nicht das Landwirtschaftsressort bekommt. Im Ergebnis mussten sie aber feststellen, dass sie mit sauren Trauben gehandelt hatten. Die Trennung von Naturschutz und Landnutzung - ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen - zeigt, dass Parteienlogik und Koalitionsarithmetik nicht immer zu richtigen Ergebnissen führen. Bei den Landwirten ist nun die Wehklage groß. Interessanterweise freut sich der NABU. Auf seiner 20-Jahres-Veranstaltung hieß es: Super! Die Trennung von Landwirtschaft und Naturschutz wollten wir immer.
Warum? Die Trennung von Naturschutz und Landnutzung war gestern. Segregativer Naturschutz, Wildnis - das ist für 1 bis 2 % der Landesfläche von Belang. Integrativer Naturschutz, Schutz durch Nutzung - das betrifft 98 % der Landesfläche. Diese Ausgangsbasis muss sich auch im Handeln der Koalition wiederfinden.
Wir kennen genug Beispiele dafür, dass ohne Naturschutz verschiedene Landnutzungsformen - Schafhaltung, Feldraine - überhaupt nicht mehr existieren würden. Teiche sind inzwischen die wertvollsten Sekundärbiotope. Ohne den Vertragsnaturschutz gäbe es in Brandenburg vermutlich eine Fülle von Teichlandschaften nicht mehr
Aber ich möchte Widersprüche auch nicht verkleistern. Landwirtschaft führt nicht per se zu Naturschutz. Naturschutz ist nicht per se in die Landnutzung integriert. Für diese Erkenntnis brauche ich nicht auf die DDR-Landwirtschaft zu verweisen; dafür reicht ein Blick auf die heutige Situation. Es gib Nutzungsänderungen. Der Maisanbau intensiviert sich - übrigens auch eine Folge der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien. Es gibt Druck auf die Altholzbestände in den Wäldern. Douglasien werden angebaut, einheimische Gehölze durch fremdländische ersetzt.
Wir brauchen den kontinuierlichen Streit und die Auseinandersetzung, um ein gegenseitiges Verständnis zwischen Naturschützern und Landnutzern zu ermöglichen. Wir müssen die unterschiedlichen Interessen verstehen, um eine gegenseitige Befruchtung zu ermöglichen. Das brauchen wir nicht nur in den Verwaltungen, sondern auch in den Ausschüssen dieses Landtages. Herr Dombrowski hat das sehr deutlich gemacht.
Die neuen Aufgaben und Problemfelder erfordern eine intensive Zusammenarbeit. Ich nenne beispielhaft die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie. In den Fachgesetzen gibt es mindestens vier verschiedene Regelungen für die Gewässerrandstreifen, die alle nicht übereinstimmen, was dazu führt, dass keine einzige Regelung eingehalten wird. Ich nenne den Tourismusbereich. Wir haben die Großschutzgebiete. „Pro agro“ ist für die ländliche Entwicklung und für den Erhalt der Umweltbildungszentren in den Großschutzgebieten zuständig. Dann haben wir noch die TMB. Aufteilungen ohne Ende! Die GVOProblematik - Anbau gentechnisch veränderter Organismen dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Es gibt eine Umsteuerung der EU-Landwirtschaftspolitik, die die Landschaftspflege in das Zentrum der Förderung rückt.
Soweit der Naturschutz - das ist die Kritik des NABU - in der Vergangenheit häufig den Kürzeren zog, lag das nicht an den Verwaltungsstrukturen, sondern an den handelnden Personen und dem relativ stärkeren Gewicht der Landwirtschaftslobby. Ich erinnere nur an die Rücknahme der Kürzungen im Landwirtschaftsbereich des Ministeriums. Die alte Landesregierung hatte eine Kürzung der Stellenzahl von 110 auf 60 beschlossen. Die neue Regierung hat das zurückgenommen, sodass 95 Stellen übrigbleiben. Man stockt also gegenüber der derzeitigen Beschlusslage um 35 Stellen auf.
Nicht durch Trennung der Kontrahenten können wir die Probleme lösen, sondern nur dadurch, dass sie miteinander reden. Wir brauchen dazu eine starke Ministerin, die das Herz auf dem rechten Fleck hat.
Falls diese Aufteilung nicht rückgängig gemacht wird, wollen wir hoffen, dass Sie, Frau Tack, sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und konsequent die Mitzeichnung aller Richtlinien und Erlasse des Landnutzungsbereichs des MIL einfordern und sich nicht scheuen, Streitpunkte auf den Kabinettstisch zu legen, so lange, bis es der Ministerpräsident nicht mehr ertragen kann und die Geschäftsbereiche wieder zusammenfügt. - Recht herzlichen Dank.
Die Landesregierung hat Verzicht signalisiert. Damit haben wir das Ende der Rednerliste erreicht. Wir kommen demzufolge zur Abstimmung.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags der Landesregierung in Drucksache 5/580 „Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesoberbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften“ an den Ausschuss für Inneres - federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer der Überweisung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer lehnt sie ab? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen wenigen Ablehnungen und einigen Enthaltungen ist dieser Überweisung entsprochen worden.
Zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Landtag Brandenburg vom 27. September 2009 erhobenen Wahleinsprüchen
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/553 zu den Wahleinsprüchen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung einstimmig entsprochen worden.
Rechnung des Präsidenten des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2007 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2007 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2007 (gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung)