Protocol of the Session on February 25, 2010

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Frau Abgeordnete?

Bitte, Herr Bretz.

Sehr geehrte Frau Hackenschmidt, sind Sie mit mir der Meinung, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen dem EEG-Einspeisevergütungsvolumen und dem Strompreis gibt, und falls ja, dass die Frage des Strompreises eine logische Konsequenz daraus ist? Sind Sie des Weiteren mit mir der Meinung, dass Sie eben Zusammenhänge aufgezeigt haben, die jedweder Grundlage und Logik entbehren?

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Wo ist denn Ihr Problem, junger Mann?)

Herr Bretz, ich habe doch soeben ausgeführt, dass die Einspeisevergütung natürlich von allen Stromkunden getragen wird.

(Ah! sowie Hört, hört! bei der CDU)

Aber ich glaube nicht daran, dass, wenn man diese erneuerbare Energie dem Netz der Stromkonzerne nicht mehr zuführte, der Strompreis fallen würde. Das habe ich gesagt.

Den zweiten Aspekt haben wir schon im Fachausschuss besprochen und waren uns darin mit Herrn Jungclaus einig: Die verzerrte Darstellung, wie Atomstrompreise zustande kommen, erschließt sich dem Verbraucher überhaupt nicht, weil ein großer Teil der Risikokosten von vornherein vom Steuerzahler bezahlt wird.

(Beifall bei SPD und DIE LINKE sowie Richtig! von der SPD)

Der wird nämlich nicht eingerechnet. Das ist die Krux.

Ich staune über den Mut von Herrn Röttgen - da ziehe ich den Hut -, das Thema Atomstromausstieg wieder zu debattieren.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Der ist halt ehrlich!)

- Ja, ich habe auch Erfahrungen mit ehrlichen Kolleginnen und Kollegen aus konservativen Parteien gemacht. Das will ich hier nicht ausschließen.

Ich bin der Meinung, dass wir natürlich gefragt sind. Ich habe heute früh auch bei der Braunkohledebatte deutlich gemacht, worin die eigentlichen Konflikte bestehen. Wenn ich das alles nicht will, dann kann ich den Bürgerinnen und Bürgern nur noch sagen: Geht irgendwohin und holt euch Strom. Es ist uns egal. - Aber wir stehen für Versorgungssicherheit und bezahlbaren Strom in der Pflicht.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Strom aus der Steckdose!)

- Genau, Strom aus der Steckdose und Milch aus der Lila Kuh bzw. aus dem Supermarkt. Das ist für mich eine verkürzte Debatte.

In der Energiestrategie haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2020 20 % aus regenerativen Energien zu erbringen. Aber das erfordert grundsätzlich den Energiemix und flankierend den Netzausbau.

Ich empfinde die vorgeschlagene Solarförderung auf Bundesebene derzeit als sehr dramatisch, weil sie schon abgesenkt in diesem Jahr gesichert war und nun noch kurzfristig diese dramatische zusätzliche im Januar beschlossene Kürzung verordnet wurde.

Im Sinne der Kontinuität der Politik ist es aber wichtig, den Unternehmen - da meine ich vor allen Dingen die in der Solarbranche und die, die investieren wollen - Anpassungszeiträume zu ermöglichen und längerfristig gültige Rahmenbedingungen zu garantieren.

Inzwischen haben sich die Koalitionäre in Berlin geeinigt, dass zum 01.07. die Subvention von Anlagen auf Dächern um 16 % und die auf Freiflächen um 15 % zusätzlich gekürzt wird. Diese Kürzung empfinde ich als zu drastisch, vor allem für Ostdeutschland, vor allem für Brandenburg, wo sich die Solarindustrie vorrangig angesiedelt hat. Das ist ein schlimmes Signal, vor allem für Brandenburg.

Wir erleben auch in anderen Politikfeldern wie Verkehr und Wohnungsbau, dass finanzielle Mittel nun in den Westen, vor allem nach Bayern umgelenkt werden sollen. Es gibt dort sicherlich Nachholbedarf. Dieses Bundesland hat vom föderalen Finanzausgleich viele Jahre profitiert. Es wäre schön gewesen, wenn Sie von der Opposition diesen Ansatz aufgegriffen hätten.

Ja, ich halte es für möglich und nötig, Konversionsflächen für Solaranlagen zu nutzen. Auch dort müssen Eingriffe wie Munitionsberäumung vorgenommen werden. Hierbei sind neue Ideen gefragt. Herr Jungclaus hat das für Nutzflächen deutlich gemacht. Warum sollte es nicht eine Mehrfachnutzung geben?

Zurück zum Thema! Man wird sehen, ob die Kürzung der Solarförderung Anreize senkt, in die Solarindustrie zu investieren. Heute war zu lesen, dass der Solarpark in Cottbus auf Eis gelegt wurde. Da ging es um 142 ha. Ich fürchte um die 2 000 oder 3 000 Arbeitsplätze mit nachgeordneten Arbeitsplätzen hier in Brandenburg, die mühsam als Strategie zum Ausstieg aus der Braunkohle geschaffen wurden. Ich bin gespannt, ob wir hier die Attraktivität nicht auch mit einer Gewerbesteuersplittingverordnung erhöhen können. - Vielen Dank.

(Beifall vereinzelt SPD sowie DIE LINKE, CDU und GRÜNE/B90)

Der Abgeordnete Beyer spricht für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns vorhin zur Braunkohle schon etwas abgearbeitet haben, hatte ich mir eigentlich vorgenommen, die Sachlage hier ganz emotionslos darzulegen. Ob mir dann auch ein charmantes Lächeln

von Kollegin Wehlan zuteil wird, weiß ich noch nicht, aber wir können es ja einmal ganz sachlich probieren.

Es ist richtig, die Regierungskoalition in Berlin hat sich am vergangenen Dienstag auf ein gemeinsames Konzept zur weiteren Förderung der Solarenergie geeinigt. Dieses sieht die Reduzierung der Fördersätze für Solaranlagen auf Dächern um 16 % sowie auf Freiflächen um 15 % und den vollständigen Wegfall der Förderung auf Ackerflächen vor. Mir ist bewusst, dass diese Ergebnisse im räumlich linken Flügel dieses Saals von mir aus betrachtet - zumindest ein Aufstöhnen verursachen werden. Ich bitte Sie dennoch, sich die Regierungsbeschlüsse und die daraus folgenden Konsequenzen sehr genau anzusehen.

Erstens: Die staatliche Förderung für Dachanlagen wird erst ab dem 01.07. reduziert, drei Monate später als ursprünglich von Bundesminister Röttgen geplant. Damit ist ein Kernanliegen der FDP-Fraktion umgesetzt worden, für diejenigen, die in erneuerbare Energien investieren, Planungssicherheit und somit Vertrauensschutz zu gewährleisten.

Zweitens: Die Förderung für Freiflächenanlagen wird wie geplant zum 01.07. um 15 % gekürzt. Auf Druck der FDP-Fraktion wurde aber eine Übergangsregelung für begonnene Investitionen gefunden. Projekte, für die bereits zum 01.01.2010 eine Baugenehmigung vorlag und die vor dem 01.01.2011 ans Netz gehen, behalten die alte Förderhöhe bei und sind zudem weiter auf Ackerflächen zulässig. Sie sehen, der Vorwurf, die Koalition gefährde die Zukunft der Solarenergie, ist abwegig, zumal sich die gefundenen Regelungen problemlos mit den Inhalten des brandenburgischen Landesentwicklungsplans vereinbaren lassen, da die Inanspruchnahme von Freiräumen schrittweise vermindert wird.

Drittens: Auf Initiative der FDP-Fraktion wird die Absenkung auf Konversionsflächen wie Mülldeponien, alten Industrie- und Gewerbeflächen oder Militärgeländen auf 11 % abgemildert. Dadurch werden diese Flächen in einem größeren Umfang als bisher wirtschaftlich erschließbar. Auch das ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum derzeitigen Status.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Intention der Neuregelung der Solarförderung ist klar. Kaum ein Wirtschaftszweig hat in den vergangenen Jahren solche Traumrenditen erzielt wie die Solarwirtschaft. Das wäre jedoch nicht ohne eine breite Subventionierung der Branche durch den Endverbraucher möglich gewesen. Ergebnis dessen ist - und wir begrüßen das ausdrücklich -, dass die Solarenergie heute deutlich wettbewerbsfähiger ist. Das zeigt auch der bereits angesprochene rapide sinkende Weltmarktpreis für Solarmodule.

Kurzum: Wenn die Solarenergie eigenständiger agieren kann als noch vor Jahren, dann muss auch die staatliche Unterstützung reduziert werden. Die Krankenkassen zahlen ja auch kein Krankenhaustagegeld mehr, wenn der Versicherte längst wieder genesen und im Arbeitsprozess befindlich ist. Die vorgenommene Kürzung der Fördersätze ist daher konsequent und richtig und entlastet darüber hinaus die Endverbraucher, da die Energiepreise nun sinken dürften. Wir stärken damit das konsequente Miteinander von Ökonomie und Ökologie, so wie es die Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und der Landesentwicklungsplan vorsehen.

Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass andere Flächen des Freiraumverbundes in Brandenburg nur in Ausnahmefällen für die Erzeugung erneuerbarer Energien in Anspruch genommen werden. Die in Punkt 5.2 (Z) des Landesentwicklungsplans fixierten Ausnahmeregelungen bei der Inanspruchnahme von Freiräumen reichen aus, um die Ziele der Energiestrategie 2020 zu realisieren und auch künftig dem Ruf Brandenburgs als Exportland für erneuerbare Energien gerecht zu werden.

Lassen Sie mich abschließend auf Punkt 3 unseres Entschließungsantrags eingehen. Anfangs war die Forderung, die Brandenburgerinnen und Brandenburger nicht nur über den ökologischen Nutzen der erneuerbaren Energien, sondern auch über die ökonomischen Vorteile des Energiemixes zu informieren, als Fingerzeig an das Ministerium für Verbraucherschutz gedacht. - Frau Tack ist nicht mehr da. - Sehen Sie es mir nach, dass wir mit unserer Initiative auch Ihre Kollegen im Wirtschafts- und Finanzministerium ansprechen möchten.

Wenn es Ihnen mit der Aufklärung der Verbraucher wirklich ernst ist, dann dürfen Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger einseitig vorgaukeln, die Solarenergie sei eine Erfolgsgeschichte, die ohne fremdes Zutun entstanden sei. Dann müssen Sie, wenn Sie konsequent sind, auch sagen, dass die gesamte Branche in hohem Maße von finanziellen Hilfen des Staates und der Energiekunden profitiert hat. Diese Förderung war richtig, steht aber mit zunehmenden Marktanteilen immer mehr infrage. Auch diesen Zusammenhang darf Ihr Ministerium in künftigen Veröffentlichungen gerne stärker betonen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Minister Christoffers spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute tagte der Finanzausschuss des Bundestages. Diesem lag ein Bericht der Bundesregierung vor, in dem versucht wurde, einzuschätzen, mit welchen Wirkungen man rechnen muss, wenn die Kürzungen so wie geplant umgesetzt werden. Neben den Darstellungen, die wir bereits gehört haben, sind aus meiner Sicht zwei Punkte interessant.

Erstens heißt es in dem Bericht:

„Durch die Korrektur im EEG soll das Marktwachstum angemessen korrigiert werden. Es wird erwartet, dass trotz der EEG-Korrektur ein weiteres Marktwachstum ermöglicht wird.“

Ein zweiter interessanter Absatz lautet:

„... eine einmalige Absenkung in diesem Jahr als erste Maßnahme und eine flexible Anpassung der weiteren Absenkung zum Ende des Jahres in Abhängigkeit vom tatsächlich realisierten Marktvolumen. Damit wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich auf die Absenkung einzustellen.“

Im Klartext heißt das, meine Damen und Herren, es weiß niemand, welche Auswirkungen das haben wird. Und darin liegt das Problem. Das Problem liegt nicht darin, dass Industriesubventionen abgebaut werden. Das fordern alle Fraktionen hier im Landtag Brandenburg. Das Problem liegt in der Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Subventionen abgebaut werden sollen.

Deswegen haben sich die Landesregierung Brandenburg und die Landesregierungen von Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin mit Vertretern der Solarbranche getroffen. Deswegen haben wir uns mit ihnen darauf verständigt, was tatsächlich möglich ist, um einen Abbau vorzunehmen. Die einhellige Auffassung war, dass wir eine zusätzliche Subventionskürzung von 9 % beschließen können und damit zugleich einen weiteren Aufwuchs sicherstellen. Wir wollen in dem Bereich mehr Marktvolumen - was vielleicht ein Unterschied ist -, weil wir an einer Schnittstelle stehen, an der Fotovoltaik bzw. die Solarbranche nicht nur wettbewerbsfähig wird, sondern tatsächlich ein Standbein im Bereich erneuerbare Energien und Energieversorgung der Zukunft sein kann. Deswegen kommt die abrupte Kürzung - sie kam völlig unangekündigt - einfach zu früh und ist zu hoch. Deswegen wird sie in diesem Bereich die Marktstabilität gefährden. Das sagen nicht nur wir, sondern auch andere Marktteilnehmer. Insofern kann ich auch den Argumenten der FDP-Fraktion nicht zustimmen.

Sie werden hiermit den Markt nicht regulieren. Sie werden einen Markteinbruch erleben. Das haben wir aufgrund eines nicht stetigen Rechtsrahmens schon einmal erlebt. Ich darf nur daran erinnern, welche Auswirkungen die Absenkungen im Bereich Bioethanol gehabt haben. Es sind Hunderte von Millionen an Investitionen in die Länder geflossen. Durch die Veränderung des Rechtsrahmens war die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen nicht mehr gegeben, und auch in Brandenburg sind vor dem Hintergrund, dass sich der steuerliche Rahmen geändert hat, mehrere Anlagen geschlossen worden. Das Gleiche droht uns in diesem Fall. Deswegen sagen wir, dass die Kürzung in dieser Höhe und zu diesem Zeitpunkt falsch ist.

Zweitens: Selbstverständlich befinden wir uns hier in einem Zielkonflikt, der darin besteht, dass der Strompreis über das EEG massiv beeinträchtigt wird. Aber, meine Damen und Herren von FDP und CDU, ich erinnere mich an keinen Beitrag, den die Linke zu dieser Thematik gehalten hat, in dem wir jemals nicht gesagt hätten, dass die Einspeisevergütung nach EEG natürlich einen höheren Strompreis nach sich zieht. Die Frage, die wir nun zu beantworten haben, ist, ob das gesellschaftlich gewollt ist.

(Frau Wöllert [DIE LINKE]: Genau!)

Nach unserer Auffassung ist es gesellschaftlich gewollt, weil wir anders eine Veränderung der Energieträgerstruktur bundesund europaweit nicht hinbekommen. Insofern kann ich nur eines betonen: Wir stehen zu unserer Zusage, die wir der Solarbranche gegeben haben. Am 07.05.2010 wird der Bundesrat über das Gesetz offiziell informiert werden. Selbstverständlich wird die Landesregierung in Übereinstimmung mit den anderen Landesregierungen der ostdeutschen Länder hier aktiv werden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)