Protocol of the Session on July 2, 2009

Vor diesem Hintergrund ist der Rückzug des Bundes nach dem 31. Dezember 2009 mit der Folge zu sehen, dass die Länder ab 01.01.2010 Haushaltsmittel für die Weiterverwendung und Unterhaltung nicht mehr konzeptkonformer Ausstattung aufbringen müssen, was eine erhebliche Belastung für unsere Kommunen darstellt. Die Leidtragenden dieser Situation sind unsere Gemeinden; denn es ist zu befürchten, dass die finan

ziellen Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden und dadurch die überregionale Funktionsfähigkeit des Katastrophenschutzes im Land massiv beeinträchtigt wird.

Insofern bringt uns der Bericht der Landesregierung nicht weiter. Es wird lediglich das bestätigt, was die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag, den sie eingebracht hatten, auch beklagen. Man kann also sagen, dass der Bericht der Landesregierung unzureichend ist. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Petke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jörg Schönbohm, der Innenminister des Landes Brandenburg, hat deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung der zentralen Aufgabe der Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land gestellt hat und dass sie sich ihr weiterhin stellen wird. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, dass die Beratungen der Landesregierung zu einem ganz wichtigen Teil unseres Beschlusses offensichtlich noch nicht so weit gereift sind, dass sie einen vollumfänglichen Bericht, so wie vom Landtag gewünscht, vorlegen könnte.

Ich rate an dieser Stelle zu Nüchternheit. Den vom Kollegen Dr. Scharfenberg beschworenen Ausfall an Sicherheit sehe ich zurzeit nicht, weder durch die Bundesgesetzgebung noch durch den noch notwendigen Diskussionsprozess innerhalb der Landesregierung. Wir sind vorbereitet - Kollege Schippel hat es beschrieben - auf die Gefahren, die in dem Bericht aufgeführt werden. Das alles sind sensible Punkte, ob es nun Hochwasser ist oder ob es Massenunfälle mit sehr vielen Verletzten bzw. Brandkatastrophen im Verkehrsbereich sind und anderes. Wir müssen uns auch auf die Änderung aufgrund der Bundesgesetze, zu denen Brandenburg - das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich - Ja gesagt hat, vorbereiten. Noch haben wir ein wenig Zeit. Insofern schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Schippel, insbesondere in Richtung Finanzministerium, an. Wir erwarten, dass diese Dinge so schnell wie möglich nachgearbeitet werden, damit wir dann eben nicht in die Situation kommen, uns sagen lassen zu müssen, dass wir schlecht vorbereitet sind.

Insofern bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden ihn an einer anderen Stelle noch einmal aufrufen müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Petke. - Damit ist der Bericht über die derzeitige Lage und Einsatzbereitschaft der Kräfte des Katastrophenschutzes vom Landtag zur Kenntnis genommen worden. Ich beende damit die Aussprache.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

5. Landesgleichstellungsbericht - Anwendung und Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Brandenburg

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/7688

Die Diskussion dazu eröffnet Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes vor 15 Jahren zieht die Landesregierung regelmäßig Bilanz über die Wirksamkeit ihrer Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst.

Inzwischen liegt der 5. Bericht vor. Er resümiert, dass sich schon viel für Frauen in der Landesverwaltung getan hat. Dabei geht er weiter als seine Vorgängerberichte. Während diese lediglich die Situation von Frauen statistisch analysierten, geht der jüngste Bericht über seine kontrollierende und bewusstseinsfördernde Funktion hinaus und dem Zustand der Geschlechtergerechtigkeit sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Landesverwaltung nach.

Der Bericht umfasst den Zeitraum 2004 bis 2008 und enthält Informationen von 171 Dienststellen. Die Daten wurden im Jahr 2008 mit einer schriftlichen Befragung des MASGF und der Auswertung von Personalstatistiken vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelt.

Über die Gleichstellungspolitik nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz berichtet das MWFK im beigefügten Ressortbericht. Ein ganz herzliches Dankeschön an meine Kollegin, denn die Hochschulen fallen nicht unter das Landesgleichstellungsgesetz und unterliegen demzufolge auch keiner Berichtspflicht. Sie hat es dennoch getan. Vielen Dank!

(Vereinzelt Beifall)

Einige Ergebnisse in Kürze. Nach wie vor ist der Anteil der Frauen in der öffentlichen Verwaltung Brandenburgs höher als der der Männer, im Jahr 2007 lag er bei 51,5 %. In allen Besoldungs- und Vergütungsgruppen wuchs der Frauenanteil, auch in den höheren Entgeltgruppen. Erfreulich ist auch die zwar langsame, aber stetige Steigerung des Frauenanteils im höheren Dienst. Seit 1974 ist er von knapp 30 % um 11 % auf heute etwa 40 % gestiegen. Allerdings gilt leider immer noch: Je höher die Position, desto geringer ist der Frauenanteil, insbesondere in Führungspositionen. So werden nur drei von neun Ministerien von Frauen geführt, Staatssekretärinnen gibt es leider keine. Die Dienststellenleitungen sind zu über 80 % und ihre Vertretungen zu fast 65 % männlich besetzt. Nur 15 % der Abteilungs- und 28 % der Referatsleitungen in den Ministerien sind mit Frauen besetzt. Hier sind wir, glaube ich, alle gefordert. Politische Entscheidungen sind gefragt.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Ich bin Gleichstellungsbeauftragte.

Verbessert hat sich die Situation im Bereich der Gremien, obwohl sie immer noch nicht zufriedenstellend ist. Immerhin wurde seit dem Jahre 2004 jedes dritte Mandat des Landes Brandenburg in einem Gremium mit einer Frau besetzt, zuvor war es nur jedes vierte Mandat.

Hier zahlt sich das mit den Amtschefs der Ressorts vereinbarte Verfahren aus, die Gleichstellungsbeauftragten der Ressorts und des MASGF bzw. mich als Landesgleichstellungsbeauftragte frühzeitig zu beteiligen. Wir müssen hier auch künftig gemeinsam für eine noch ausgewogenere Besetzung sorgen.

Derzeit haben 96 % der Dienststellen eine Gleichstellungsbeauftragte, an Personalentscheidungen sind sie in gut zwei Dritteln der Fälle beteiligt. Aber wir sind der Auffassung: Sie müssen noch frühzeitiger beteiligt werden. Darauf wirkt auch der Interministerielle Ausschuss der Gleichstellungsbeauftragten mit seinen regelmäßigen Erfahrungsaustauschen hin und unterstützt so die Arbeit der Beauftragten. Fast 70 % aller Dienststellen arbeiten mit Gleichstellungsplänen. Allerdings gibt es hier einen leichten Rückgang. Wir müssen analysieren, was die Ursachen dafür sind. Wichtig ist, dass der Plan Grundlage von Personalentscheidungen ist und Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils enthält. Am Beispiel des höheren Dienstes mit seinem gewachsenen Frauenanteil ist erkennbar, dass dieses Vorgehen durchaus erfolgreich ist.

Das sind nur wenige Daten und Fakten des Berichts. Sie widerspiegeln eine Situation, die sich verbessert hat, aber eben auch künftig im Blickfeld bleiben muss, damit sie noch besser wird. Frauen brauchen vor allem darin Unterstützung, ihre Chancen auch tatsächlich wahrnehmen zu können. In den nächsten fünf Jahren werden allein im höheren Dienst gut 7 % der Beschäftigten altersbedingt den Dienst verlassen, ganz überwiegend Männer. Sofern die Stellen nachbesetzt werden, ist das eine ganz deutliche Chance, den Frauenanteil weiter zu erhöhen.

Im Fokus unserer Gleichstellungspolitik muss auch die enge Verzahnung mit der Familienpolitik bleiben, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie berücksichtigt. Ich sagte eingangs, dass der Bericht erstmals einen Exkurs auch auf diesen Bereich enthält. Alle Ressorts haben entsprechende Maßnahmen aufgelegt. Hinsichtlich der Zertifizierung als familienbewusstes Unternehmen geht das MASGF seit 2006 mit gutem Beispiel voran - wir wurden erst wieder reauditiert -, und ich hoffe, dass dem auch andere Ministerien folgen.

Meine Damen und Herren, das Landesgleichstellungsgesetz wird mit größerer Konsequenz umgesetzt und ist Instrument einer aktiven Frauenförderung, wie man am gestiegenen Frauenanteil in Führungspositionen und -gremien sehen kann. Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen: Frauenförderung geht alle an. Sie ist eine Querschnittsaufgabe. Da ist auch jedes Ressort gefordert. Wir haben eben auch eine Vorbildfunktion im Lande, da der öffentliche Dienst in diesem Fall auch Vorbild für die Wirtschaft sein sollte.

Mit Blick auf das Landesprogramm zur Gleichstellungspolitik haben wir die Weichen richtig gestellt, und die Gesellschaft soll dadurch auch zukunftsfähiger gemacht werden. Ich weise immer wieder darauf hin, dass es Gleichstellungsbeauftragte in jedem einzelnen Ressort und in jeder Dienststelle gibt. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Dagmar Ziegler. - Für die Linke spricht zum Thema die Kollegin Mächtig.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gleichstellungsministerin, eigentlich könnte ich sagen: -beauftragte. Wir haben es nicht einmal hinbekommen, dass das Präsidium bei diesem Tagesordnungspunkt ausgeglichen besetzt ist. Die Kollegin hätte hierbleiben sollen, aber das Telefon hat geklingelt, wie das manchmal so ist.

Die Forderung nach Berichten ist gleichzeitig die Forderung des Landtages, die Landesregierung kontrollierend zu begleiten und bewusstseinsbildend in die Landesregierung hineinzuwirken. Sie haben das selbst so formuliert. Ich finde es gut, dass Sie das genauso bewerten. Das zeigt, dass jeder Antrag einer Großen Anfrage und eines Berichts dazu beiträgt, dass Sie selbst Ihre Arbeit überprüfen können und Maßstäbe setzen lassen dürfen.

Sie haben natürlich in geübter Selbstdarstellung in Ihrem Bericht auch die positiven Ergebnisse Ihrer Regierungszeit auf dem Gebiet der Gleichstellung dargestellt. Sie tun das selbstverständlich und selbstbewusst, was ich für richtig halte. Dennoch ist es so, dass ich nicht leichter werde, wenn ich auf der Waage den Bauch einziehe.

(Vereinzelt Heiterkeit)

So ist es eben auch nicht besser geworden, nur weil ich gute Berichte mache. Wir müssen genau an der Stelle fragen, wenn wir einschätzen, dass die hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen nach wie vor vorhanden ist: Warum sind aber immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse bei Frauen vorzufinden?

(Ministerin Ziegler: In der Landesverwaltung?)

- Nein, generell. Ich bin noch nicht bei der Landesverwaltung, Moment.

Sie lassen bei dieser Gelegenheit offen, warum Frauen neben der Erwerbsarbeit auch die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der Familie übernehmen müssen, ohne gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, gleichberechtigt ihren Beruf auszuüben. Insbesondere arbeiten nach unserer Lesart mehr Mütter als Väter in Teilzeit und machen weniger Karriere, auch in der Landesregierung. Sie haben die Bildungserfolge der Frauen hervorgehoben. Sie haben in Ihrem Bericht nicht darüber gesprochen, dass gut qualifizierte junge Frauen keine entsprechenden Arbeitsplatzangebote finden und daher unser Land verlassen. Sie haben in Ihrem Bericht - ich gehe jetzt auf den Bericht ein dargestellt, wie gut ausgebaut die Kinderbetreuungsinfrastruktur ist. Aber Sie reden nicht über die Arbeitsbedingungen in den Kitas. Sie haben die deutlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der Bildungsbeteiligung und beim Bildungserfolg hervorgehoben. - Ich rede von Ihrem Bericht. - Sie reden von den Mädchen, die häufiger das Gymnasium besuchen, von Jungen, um die wir uns kümmern müssen, weil sie häufiger die Förderschulen besuchen. Aber wir wissen auch, dass mehr

Mädchen als Jungen die Hochschulzugangsberechtigung erlangen, diese jedoch seltener annehmen als die jungen Männer. Sie heben die hohe Akzeptanz von berufstätigen Müttern hervor, deren Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Aber Sie reden weniger über die Probleme, die mit der Schulpflicht der Kinder für die berufstätigen Frauen entstehen, insbesondere im Bereich Ferien, Mittagsschulschluss; die Ganztagsschule ist ja auch nur eine begrenzte Ganztagsschule, wenn sie um 15 Uhr endet.

Frauen werden also - das sagen Sie im Bericht selbst - benachteiligt bei der Bezahlung, bei Aufstiegschancen und bei ihrer Repräsentanz in Führungsfunktionen. Sie haben uns dargestellt, wie es in den Ministerien und Landeseinrichtungen aussieht, und Sie selbst stellen fest, dass von neun brandenburgischen Ministerien nur drei von Frauen geführt werden. Ich verstehe, dass Sie das Wort Staatssekretärinnen so schlecht aussprechen können. Denn wenn es diese Funktion nicht gibt, gebraucht man dieses Vokabular ja auch selten. Vielleicht sollten wir damit anfangen und welche einstellen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich bin dafür. Bei dem Qualifikationsniveau, das durch die Hochschulen ermöglicht wird - Sie haben es vorhin selbst gelobt, Frau Ministerin Wanka -, ist es möglich, Frauen als Staatssekretärinnen und in höheren Leitungsebenen einzustellen.

Ich würde darum bitten, und wir fordern Sie dazu auf, künftighin einfach zuerst in die Richtung zu schauen, dann - das können Sie mir glauben - kommen die Männer von allein.

(Heiterkeit)

- Das ist immer so.

Im Bericht der Landesregierung liest sich alles so: Mit dem Blick auf die gegenwärtige Lebenssituation von Frauen und Männern ist festzustellen, dass Brandenburg im Vergleich mit anderen Ländern eine überdurchschnittlich gute Bilanz aufweist. Aber wir sagen Ihnen, Frau Ministerin Gleichstellungsbeauftragte: Vielleicht wäre ein erster Schritt, ein höheres Maß an Gleichstellung in der gesamten Landesregierung zu entwickeln und die Gleichstellungsbeauftragte nicht Ihrem Ministerium, sondern der Staatskanzlei zuzuordnen. Auch hier gäbe es eine souveräne Entscheidung, dann über die gesamte Regierung.

Gestatten Sie mir nach dem Lesen der uns vorliegenden Berichte folgende Bemerkung: Wir haben überlegt, mit welcher Schulnote das Gesetz 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten bzw. nach zehn Jahren Mitverantwortung der Koalitionsparteien zu bewerten wäre, und sind zu dem Ergebnis gekommen: Gesamtnote mangelhaft! Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit für einen gleichstellungspolitischen Neustart - wenn es geht, in der Staatskanzlei mit allen Ministerien. - Danke schön.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Mächtig. - Für die SPD-Fraktion ergreift die Kollegin Lehmann das Wort.